Eingebettet zwischen der jurassischen Mont Tendre- und Mont Risoux-Kette, erstreckt sich das reizvolle Hochtal Vallée de Joux. Diese geographische Randregion ist ornithologisch vergleichsweise weniger besucht und bekannt als andere Gebiete in der Schweiz.
Die dünn besiedelte Region hat ihren naturnahen Charakter zum Teil bewahrt und bietet ein schönes Mosaik an sumpfigen Moorlandschaften im Talboden und ausgedehnten Mischwälder an den Talflanken. Auf diese 2 gegensätzliche Lebensräume richten wir unsere Beobachtungstätigkeiten aus und lernen so einige ihrer charakteristischen Vogelarten eingehend kennen.
Schwerpunkt dieser Kurzreise wird es nämlich sein, den Raufusskauz in einem seiner Verbreitungs-Schwerpunkte der Schweiz aus nächster Nähe kennen zu lernen.
Zusammen mit einem Experten der seit Jahrzehnten ein Artenförderungsprojekt dieser Art betreibt, erhalten wir einen unvergesslichen Einblick in Ökologie und andere Aspekte dieser höchst interessanten Art.
Zielarten: Purpurreiher, Rohrweihe, Rauhfusskauz, Waldschnepfe, Bienenfresser, Gartenrotschwanz, Weidenmeise, Sumpfrohrsänger oder Birkenzeisig
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 785.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 90.-
Anmeldung bis N/A
Ausgebucht
Unterkunft
In gutem Mittelklassehotel. Die ganze Zeit im gleichen Hotel
Klima
Warmes wechselhaftes Frühjahrswetter. Regen nicht ausgeschlossen.
Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Leichtere Wanderungen.
Beteiligung
mind./maximal 10 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Fahrt im Minibus ab/bis Bern HB mit professionellem Busfahrer
Alle Transfers
Übernachtung gemäss Programm in einem guten Mittelklassehotel, Zimmer/Frühstück
Kurtaxe
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Experte
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mahlzeiten und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung. Anreisekosten nach/ab Bern HB
1. Tag Bern – Le Sentier
Auf der Anreise ins Vallée de Joux werden wir gegebenenfalls kurze Beobachtungshalte im Grossen Moos einlegen und dort eines der letzten Vorkommen der Grauammer in der Schweiz aufsuchen. Danach fahren wir nach Chavorney und besuchen dort das Landschaftsschutzgebiet, Creux de Terre. Viele Feuchtgebietsarten sind hier anwesend. In den letzten Jahren brütete der Purpurreiher regelmässig. Wasserralle, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Rohrweihe und Pirol finden wir dort. Eine Nachtreiher und Moorente sind nicht ausgeschlossen.
Am Nachmittag treffen wir dann In Le Sentier ein. Nach Bezug unserer Unterkunft, reicht es noch für eine Exkursion beim Hotel. Der Gartenrotschwanz ist allgegenwärtig. Weiden – und Haubenmeisen, sowie Fitis und Gartengrasmücke sind gut vertreten. Nach dem Nachtessen begeben wir uns auf eine Abendexkursion um der eindrücklichen Balz der heimlichen dämmerungs- und nachtaktiven Waldschnepfe beizuwohnen. Von einem geeigneten Standort aus hoffen wir diese taubengrosse Limikole auf ihren Balzflügen, welche auch durch ihre prägnanten Lautäusserungen gekennzeichnet sind, vor schöner Kulisse beobachten zu können.
2. Tag In den Wäldern des Vallée de Joux
Auf einer Frühexkursion besuchen wir ein Sumpfgebiet am oberen Ende des Lac de Joux. In der nahen Umgebung beobachten wir Sumpfrohrsänger, Fitis, Braunkehlchen, Gartenrotschwanz und Birkenzeisig und lauschen den morgendlichen Gesängen anderer uns vertrauten Arten.
Danach treffen wir uns mit dem lokalen Experten der uns sämtliche Aspekte des Raufusskauzes und sein Projekt zum Schutz und Förderung dieser Art näherbringt. Teil des umfangreichen Monitorings ist die Beringung der juvenilen Käuze. Wir haben eine exklusive und seltene Möglichkeit dies miterleben zu können und schauen Ihm bei seiner Arbeit einen ganzen Tag lang über die Schultern. Zu dieser Jahreszeit werden die juvenilen Käuze beringt, so dass wir Gelegenheit haben Jungvögel betrachten zu können – ein unvergessliches Erlebnis!
In den Wäldern kommen ebenfalls Bunt-, Schwarzspecht, Hauben-, Tannen- und Weidenmeise, sowie Sing-, Mistel- und Ringdrossel häufig vor, welche wir selbstverständlich auch suchen werden.
3. Tag Le Sentier – Mittelland – Bern
Abhängig welches Gebiet wir im Zuge unserer Raufusskauz-Exkursion vom Vortag aufgesucht haben, besuchen wir Im Verlauf des Morgens noch ein anderes Waldgebiet in der Region des Mont Risoux, um in den schönen Wäldern eventuell verpasste Arten aufzuspüren. Auf der Rückfahrt Richtung Bern werden wir noch einen kurzen Beobachtungshalt in Penthaz einlegen und besuchen dort eine der grössten Bienenfresser-Kolonie.
Rückreise nach Bern und individuelle Heimkehr.
Lucas wurde die Faszination für Vögel buchstäblich in die Wiege gelegt. Seit seinem 6. Lebensjahr beobachtet er Vögel und hat in dieser Zeit auch an verschiedenen Beringungsstationen in der Schweiz und Europa Vögel beringt. Über mehrere Jahre hinweg leitete er eine Jugendgruppe, in der er Kindern und Jugendlichen seine Begeisterung für Vögel weitergeben konnte. Als Teamchef des Bird Race Teams „Crex Crex“ hat er an über 20 Bird Races teilgenommen und mehrere Male den Sieg errungen.
Lucas arbeitet bei BirdLife Schweiz als Projektleiter in der Artenförderung. In dieser Funktion leitet er beispielsweise das Artenförderungsprogramm für den Wachtelkönig oder das Artenförderungsprojekt im Grossen Moos. Mit dem CH Club 300, der die Suche nach Raritäten sowie deren schnellen Austausch mit anderen Gleichgesinnten zum Ziel hat, präsidiert Lucas zudem die grösste Birder Community der Schweiz.
Seine Leidenschaft für Vögel hat ihn bereits durch 6 Kontinente geführt. Dabei haben es ihm besonders die tropischen Regenwälder Südamerikas und Südostasiens angetan. Seine letzten Reisen führten ihn u. a. nach Hawaii, Kalifornien, Venezuela und Kolumbien. Neben seiner Mehrsprachigkeit ist auch seine Kamera stets ein treuer Begleiter auf seinen Reisen
Mehr über Lucas LombardoALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG
1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.
3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.
2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.
3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.
4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.
5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.
3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.
2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.
3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:
90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):
5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.
3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.
6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.
2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.
3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.
7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:
CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–
Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:
Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–
Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.
8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.
2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.
9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.
2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.
3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.
4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.
5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.
10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.
2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.
3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.
5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.
11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.
2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.
3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
2. Der Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 20.09.2026