Genf

«Der Biodiversitätshotspot»

Unmittelbar vor den Toren der zweitgrössten Schweizer Stadt findet man eine reich strukturierte Kulturlandschaft mit zahlreichen, in der Schweiz mittlerweile seltenen und bedrohten Vogelarten. Der südwestlichen Lage und der Nähe zum See verdankt das „Bassin lémanique“ sein ausgesprochen mildes Klima. So fühlen sich hier sogar einzelne mediterrane Arten heimisch, so zum Beispiel Bienenfresser oder Orpheusspötter, sowie andere bedrohte Kulturlandarten wie Schwarzkehlchen, Grauammer und Steinkauz. Diese Arten kommen hier noch in grösserer Dichte vor. Aber nicht nur Vögel hat diese Region zu bieten, auch eine reiche Insektenvielfalt und eine Vielzahl an Reptilien kann man antreffen, beispielsweise die Europäische Sumpfschildkörte, welche hier eines ihrer letzten Vorkommen in der Schweiz hat.

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 890.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 165.-

Anmeldung bis N/A

Buchungen schon vorhanden

Unterkunft
Charmante, liebevoll geführte Schweizer Dorf-Auberge 3* mit ausgezeichneter Küche. Perfekter & ruhiger Ausgangspunkt für alle unsere Exkursionen. Entspannt ohne Hotelwechsel

Klima
Warmes wechselhaftes Frühjahrswetter

Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Leichtere Wanderungen

Beteiligung
mind./ max. 10 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Fahrt im Minibus ab/bis Bern HB mit professionellem Busfahrer
Alle Transfers
Übernachtung gemäss Programm in einem guten Mittelklassehotel, Zimmer/Frühstück
Alle Exkursionen gemäss Programm
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mahlzeiten und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung. Anreisekosten nach/ab Bern HB

 

1.Tag, Bern – Préverenges – Genf

Der erste Tag startet in Bern, von dort fahren wir mit einem Kleinbus nach Préverenges. Hier werden wir an der 2001 aufgeschütteten «Île aux oiseaux» beobachten. Nach nun 20 Jahren ist die Insel immer noch ein Hotspot für Limikolen und Seeschwalben in der Schweiz! Besonders im Mai werden immer wieder seltene Seeschwalben beobachtet. Neben den Durchzüglern findet man auch eine Flussseeschwalbenkolonie, manchmal brütet auch der Flussregenpfeifer. Anschliessend fahren wir Richtung Genf, in das «Ancien marais de Sionnet». Die strukturenreiche Landschaft mit überschwemmten Wiesen und vielen Buschgruppen lockt eine Vielzahl von Durchzüglern an. Aber auch Brutvögel kommen nicht zu kurz. Grauammer und Orpheusspötter sind zahlreich und eine der letzten Populationen des ausgesetzten Jagdfasans kann sich hier halten.

 

2.Tag, Moulin-de-Vert – Champagne genevoise

Am zweiten Tag werden wir am Morgen eine Exkursion ins Gebiet «Moulin-de-Vert» durchführen. Dieses Reservat an der Rhone ist ein wahrer Biodiversitätshotspot. Ein Mosaik aus Auenwald, Wasserflächen und offener Landschaft bietet vielen Vogelarten hervorragende Lebensbedingungen. Pirol und Turteltaube brüten beide. Auch neben Vögeln hat das Gebiet viel zu bieten. Verschiedene Libellen- und Schmetterlingsarten kommen vor, auch findet man da eine der letzten Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte in der Schweiz. Mit viel Glück und Geduld ist es sogar möglich seltene Schlangenarten zu beobachten. Die Gelbgrüne Zornnatter sonnt sich gerne nahe der Rhone.

Danach werden wir die Champagne genevoise erkunden. Anders als viele andere Regionen in der Schweiz wurde hier das Kulturland stark und erfolgreich aufgewertet, vieles davon in Zusammenhang mit dem Rebhuhn-Wiederansiedlungsprojekt der Vogelwarte. Die Art ist mittlerweile verschwunden, aber Schwarzkehlchen, Orpheusspötter und viele andere Arten profitieren von den Hecken und Brachen. Bienenfresser haben sich vor einigen Jahren angesiedelt und sind mittlerweile allgegenwärtig. Mit etwas mehr Glück sind Wachtel, Grauammer und Fasan anzutreffen. Ein weiteres Gebiet im Herzen der Champagne ist das «Réserve naturelle de Laconnex». Auch hier sind Sumpfschildkröten und eine Vielzahl an Libellen anzutreffen, Nachtigallen singen Lautstark.

Nach dem Abendessen besteht die Möglichkeit, dem Steinkauz zu lauschen. Im Kanton Genf lebt die grösste Population dieser Art in der Schweiz.

 

3.Tag, Genf – Bern 

Am dritten Tag werden wir die Gebiete vom Vortag noch einmal besuchen und werden unseren Fokus auf Arten legen, welche wir noch nicht, oder nicht ausreichend beobachtet haben. Es folgt ein gemütliches Ausklingen der Kurzreise und anschliessend die Rückreise nach Bern.

Lucas Lombardo

Lucas Lombardo

Lucas wurde die Faszination für Vögel buchstäblich in die Wiege gelegt. Seit seinem 6. Lebensjahr beobachtet er Vögel und hat in dieser Zeit auch an verschiedenen Beringungsstationen in der Schweiz und Europa Vögel beringt. Über mehrere Jahre hinweg leitete er eine Jugendgruppe, in der er Kindern und Jugendlichen seine Begeisterung für Vögel weitergeben konnte. Als Teamchef des Bird Race Teams „Crex Crex“ hat er an über 20 Bird Races teilgenommen und mehrere Male den Sieg errungen.

Lucas arbeitet bei BirdLife Schweiz als Projektleiter in der Artenförderung. In dieser Funktion leitet er beispielsweise das Artenförderungsprogramm für den Wachtelkönig oder das Artenförderungsprojekt im Grossen Moos. Mit dem CH Club 300, der die Suche nach Raritäten sowie deren schnellen Austausch mit anderen Gleichgesinnten zum Ziel hat, präsidiert Lucas zudem die grösste Birder Community der Schweiz.

Seine Leidenschaft für Vögel hat ihn bereits durch 6 Kontinente geführt. Dabei haben es ihm besonders die tropischen Regenwälder Südamerikas und Südostasiens angetan. Seine letzten Reisen führten ihn u. a. nach Hawaii, Kalifornien, Venezuela und Kolumbien. Neben seiner Mehrsprachigkeit ist auch seine Kamera stets ein treuer Begleiter auf seinen Reisen

Mehr über Lucas Lombardo

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Person 1

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG

1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.

3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.

2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.

3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.

4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.

5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.

3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.

2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.

3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:

 90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
 60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
 20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises

4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):

  • Flugtickets: 100 % Kosten direkt nach der Ticketausstellung.
  • Sonderaktionen: 100 % Kosten bei Annullation.

5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.

2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.

3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.

6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.

2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.

3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.

7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:

CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–

Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:

Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–

Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.

8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.

2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.

9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.

2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.

3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.

4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.

5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.

10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.

2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.

3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.

4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.

5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.

11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.

2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.

3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

2. Der Gerichtsstand ist Bern.

 

Bern, 20.09.2026