Der Steppensee mit seinen bis zu 5 km breiten Schilfufern ist einmalig in Europa. Nur im Donaudelta finden wir grössere Schilfflächen. Auf unserer Reise besuchen wir, ausser den Uferbereichen des Neusiedlersees, viele weitere Lebensräume: Die weitflächigen Wiesen im Hansag mit den Grosstrappen, die Sümpfe im ungarischen Teil des Nationalparks, die Mexikopuszta mit der Zieselwiese und natürlich die zahlreichen Süss- und Salzwasserlacken – unwiderstehliche Anziehungspunkte für viele Zugvögel und optimale Bruthabitate.
Wir wohnen in Illmitz und werden von dort aus Tages- oder Halbtagesexkursionen mit dem eBike unternehmen. Keine Angst, auch die Ruhezeit haben wir im Griff! Eine einzigartige und unvergessliche Reise mit viel Zeit zum Beobachten wartet auf Sie
Für den gesamten Zeitraum der Reise stehen allen TeilnehmerInnen E-Bikes zur Verfügung, die wir für die meisten Exkursionen nutzen.
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer
Zuschlage Einzelzimmer
Anmeldung bis N/A
Unterkünfte
Familiengeführtes, sehr gemütliches Mittelklassehotel in Illmitz. Die ganze Zeit im selben Hotel
Klima
Kontinentales Frühlingsklima. Der Seewinkel ist im Mai generell warm und häufig trocken. Oft bläst aber ein abkühlender Wind, welcher die gefühlte Temperatur erheblich mindert! Warme Kleidung und Kopfbedeckung mitbringen!
Anforderungen
Freude am E-Bike fahren!
Beteiligung
min. 8/max. 10 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Übernachtungen im Hotel gemäss Programm
Halbpension
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Essen und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, An- & Rückreise Schweiz – Illmitz, Annullationskostenversicherung
1. Tag, Individuelle Anreise Schweiz – Wien – Illmitz
Individuelle Anreise aus der Schweiz nach Illmitz. Am Abend treffen Sie den Reiseleiter Paul Walser Schwyzer im Hotel Post in Illmitz.
2. – 9 Tag, Schilfgürtel des Neusiedler Sees und Weidengebiete um Illmitz (24 KM)
Wir haben acht ganze Tage Zeit die Umgebung zu erkunden. Das Tagesprogramm wird am jeweiligen Vorabend bekanntgegeben und richtet sich nach dem Wetter und natürlich nach dem Vorkommen der Vögel – Frühexkursionen sind an zwei bis drei Tagen vorgesehen. Auch werden wir eine bis zwei Abend- bzw. Nachtexkursionen durchführen. Da wir in Illmitz direkt im Beobachtungsgebiet wohnen, sind wir sehr flexibel und es ist jederzeit möglich an einer Exkursion nicht teilzunehmen. Ein ganzer Ruhetag oder zwei Ruhehalbtage sind vorgesehen – Durchführungstag je nach Wetterlage.
Salz- und Süsswasserlacken/Seeufer: Illmitz ist von verschiedenen Lacken umgeben. Salzwasserlacken werden gerne von ziehenden Limikolen als Rastplätze benutzt. Blaukehlchen und Schilfrohrsänger brüten an den Ufern der Süsswasserlacken. Das Gebiet um die Lange Lacke dient oft als Jagdgebiet des Würgfalken. Die Rufe der Rohrdommel sind über grosse Distanzen zu hören. Im Dünenbereich des Sees brüten Wiedehopfe. Gebüschgruppen werden von der Sperbergrasmücke bevorzugt. In den landwirtschaftlich genutzten Flächen lebt, leider nur noch spärlich, der Europäische Feldhamster.
Mexikopuszta / Bosarkany (Ungarn): Feuchtgebiete auf der ungarischen Seite des Nationalparks. Beobachtungstürme ermöglichen einen umfassenden Überblick über die flachen Tümpel, extensive Weiden und riesige Schilfgürtel um den Neusiedlersee. Reiher, Störche, Limikolen, Gänse und viele Singvögel in den Buschreihen entlang vom Kanal machen dieses Gebiet zu einem Ort voller Überraschungen.
Seebad Illmitz – Überfahrt nach Mörbisch am See – Fertörakos: Mit der Radfähre fahren wir nach Mörbisch am See. Entlang der Zufahrtsstrasse zur Seebühne versuchen wir den heimlich lebenden Mariskensänger zu finden. Die Bartmeise ist hier häufig. In den Hecken entlang des Radweges nach Fertörakos brütet der Neuntöter. Östliche Smaragdeidechsen sind hier heimisch.
Beobachtungsturm bei Zurndorf auf der Parndorfer Platte / Bienenfresserkolonie in Weiden am See: Die Bienenfresser kehren, wie auch die Wiesenweihen, im langjährigen Durchschnitt während der letzten Aprilwoche aus ihrem Winterquartier zurück. Der Beobachtungsturm bei Zurndorf ist ein Geheimtipp für Rebhühner. Wir haben auch Chancen Grosstrappen zu sehen.
Hansag: Der Hansag bildet das letzte Rückzugsgebiet der Grosstrappe in Österreich. Von den Pflegemassnahmen profitieren aber auch die Wiesenweihe und die Sumpfohreule. Schreiadler und Kaiseradler brüten in den umliegenden Wäldern. Beobachtungen von Mauswieseln sind möglich, gelingen
10. Tag, Individuelle Heimreise
Nach dem Frühstück Rückreise mit Bus und Bahn über Wien in die Schweiz. Möchten Sie Ihre Reise verlängern? Sehr gerne organisieren wir für Sie ein individuelles Vor- oder Nachprogramm in der Region.
Die Reihenfolge der Tage kann je nach Wetterlage variieren. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Begeisterung für die Vogelwelt und die Natur allgemein wurde Paul praktisch in die Wiege gelegt. Die Jugendzeit im Laufental verbrachte er zum grössten Teil bei den Rebhühnern, Steinkäuzen, Feldhasen oder im Wald auf der Suche nach Dachsbauten.
Nach dem Agronomiestudium und einem zweijährigen Engagement an der TU München lebt er mit seiner Familie in Zürich und arbeitet als Teilzeit-Biologielehrer an der Kantonsschule Uster. So oft wie möglich fährt er mit dem Velo an den Chatzensee. Dort begann er jeweils in den Sommermonaten mit dem Beobachten von Libellen, Heuschrecken und Schmetterlingen.
Da er mit seiner Familie drei Jahre in Bangkok leben durfte, ist seine Faszination für die Avifauna Südostasiens immer noch riesig. Auf vielen Reisen durfte er Mittelamerika, Europa, Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Indien und viele Destinationen in Südostasien naturkundlich kennenlernen.
Mehr über Paul Walser Schwyzer
Reservieren Sie sich jetzt schon unverbindlich einen Platz für diese Reise. Kontaktieren Sie info.libertybird@gmail.com um mehr Informationen zu erhalten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG
1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.
3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.
2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.
3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.
4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.
5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.
3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.
2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.
3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:
90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):
5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.
3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.
6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.
2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.
3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.
7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:
CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–
Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:
Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–
Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.
8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.
2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.
9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.
2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.
3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.
4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.
5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.
10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.
2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.
3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.
5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.
11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.
2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.
3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
2. Der Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 20.09.2026