Diese 8-tägige Reise führt uns in den wilden Nordwesten Irlands – eine der ursprünglichsten Regionen Europas, wo Wind, Wetter und Ozean das Landschaftsbild bis heute prägen. Zwischen atemberaubenden Klippen, weiten Moorlandschaften und abgelegenen Küstenabschnitten erwartet uns eine aussergewöhnliche Kombination aus intensiver Vogelbeobachtung, eindrücklicher Natur und authentischer irischer Kultur.
Zu den absoluten Höhepunkten zählt die Übernachtung auf Tory Island, einem abgelegenen Inselchen im Atlantik. Hier erleben wir Seevögel aus nächster Nähe: Papageitaucher, Gryllteisten und weitere Alkenvögel brüten in den Klippen, während Alpenstrandläufer und Rotschenkel auf der Insel brüten. Gleichzeitig bietet die Insel eine der besten Möglichkeiten Irlands, den in Westeuropa stark bedrohten Wachtelkönig zu erleben – eine Art, deren Schicksal eng mit traditioneller Landwirtschaft verknüpft ist.
Die Reise führt weiter entlang der rauen Atlantikküste der Grafschaft Mayo mit ihren spektakulären Headlands wie Erris Head und Downpatrick Head, wo je nach Windverhältnissen Hochseevögel dicht an die Küste gedrückt werden. In den Feuchtgebieten von Annagh Marsh erhalten wir zudem spannende Einblicke in konkrete Schutzprojekte für den Wachtelkönig und erleben balzende Limikolen in ihrem natürlichen Lebensraum.
Diese Tour verbindet «Quality-Birding» mit einem tiefen Einblick in Landschaft, Kultur und den Naturschutz Irlands. Am Ende eines Tages an der windigen Atlantikküste wartet das andere echte Irland: ein Pint im Pub, traditionelle Musik und vielleicht ein Teller Fish & Chips. Eine Reise für alle, die bodenständiges Birding in einer atemberaubenden Landschaft erleben möchten.
Richtpreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 2690.-
Zuschlag EZ
CHF 500.-
Anmeldung bis N/A
Unterkünfte
Mittelklassehotels, landesüblicher Standard.
Klima
Im Mai beginnt in Irland der Vollfrühling, das Wetter beginnt milder zu werden und Stürme werden seltener. Häufig wechseln sich sonnige Abschnitte und Regenschauer, z.T sogar mehrmals täglich ab. Vom Atlantik her weht meist eine frische Brise. Temperaturen bewegen sich in der Regel zwischen 9 und 16 Grad.
Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen z.T. auch in sumpfigem Gelände und weglos. Meist flach.
Beteiligung
mind./max. 6-10 Teilnehmer:innen
Im Preis inklusive
Transport im Reisebus mit professionellem Fahrer
Übernachtungen gemäss Programm in Mittelklassehotels
Zimmer/Frühstück
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder wo nicht explizit anders erwähnt
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Zürich – Dublin – retour. Fähre auf Tory Island – retour (ca. 30.- CHF). Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung.
1.Tag, 8. Mai: Zürich – Dublin – Glenveagh-Nationalpark – Donegal
Nach der Ankunft in Dublin brechen wir direkt in den abgelegenen Nordwesten Irlands auf. Schon nach wenigen Stunden verändert sich die Landschaft spürbar: Die dichten Siedlungsräume weichen weiten, offenen Flächen, die zunehmend vom Wind und Atlantik geprägt sind. Unser erster, kurzer Birding-Stopp im Glenveagh National Park dient nicht nur dem Füsse vertreten, sondern vermittelt auch gleich einen eindrücklichen Vorgeschmack auf die kommenden Tage.
Der Park ist geprägt von einer kargen, beinahe archaisch wirkenden Landschaft aus Hochmooren, schroffen Granitbergen und dunklen Seen. Diese nährstoffarmen Lebensräume erscheinen auf den ersten Blick still, sind jedoch Heimat einer spezialisierten Vogelwelt. Wiesenpieper begleiten uns fast ständig, während Steinschmätzer exponierte Sitzwarten nutzen. Und vielleicht sehen wir sogar schon die ersten balzenden Bekassinen.
Diese erste Begegnung mit der offenen, vom Atlantik geformten Landschaft gibt bereits einen klaren Eindruck davon, wie stark Natur und Klima hier das Leben bestimmen. Am Abend erreichen wir unser Hotel «Loch Altan» im Raum Donegal.
2. Tag, 9. Mai: Donegal – Tory Island (inkl. Übernachtung)
Am Morgen bringt uns die Fähre hinaus auf den Atlantik nach Tory Island – eine kleine Insel, die wie ein vorgeschobener Posten Europas wirkt. Bereits die Überfahrt ist oft lohnend, denn hier eröffnet sich die erste Gelegenheit, Seevögel im offenen Wasser zu beobachten. Mit etwas Glück zeigen sich Tordalke, Basstölpel und sogar Eistaucher im Prachtkleid.
Mit nur etwa 150 Einwohnerinnen und Einwohner ist Tory Island eine abgeschlossene Welt für sich. Die Insel ist bekannt für ihre lebendige irischsprachige Kultur und ihre enge Gemeinschaft. Autos spielen kaum eine Rolle, das Leben konzentriert sich auf wenige Häuser, kleine Wege und vor allem auf den lokalen Pub, der weit mehr als nur ein Ort zum Essen und Trinken ist – hier trifft man sich, tauscht Geschichten aus und erlebt oft spontane traditionelle Musik.
Auch ornithologisch gehört Tory Island zu den absoluten Highlights dieser Reise. Die Kombination aus steilen Klippen, extensiv genutzten Weiden und Wiesen sowie immer wieder eingestreuten Feuchtstellen schafft auf engstem Raum ein aussergewöhnlich vielfältiges Landschaftsmosaik.
Entlang der Küstenabschnitte beobachten wir Gryllteisten, Ringelgänse, Krähenscharben und zahlreiche weitere Meeresvögel, die grösstenteils in den Klippen Torys brüten. In den Feuchtwiesen finden sich balzende und brütende Rotschenkel und Alpenstrandläufer, oft vergesellschaftet mit lebhaften Lachmöwenkolonien. Und natürlich dürfen auch die Papageitaucher nicht fehlen, die hier ebenso brüten wie die charakteristischen Alpenkrähen.
Für Fotografiebegeisterte bietet Irland und Tory im Speziellen ideale Bedingungen: Viele Arten lassen sich aus nächster Nähe und in einer spektakulären Kulisse beobachten – genügend Speicherkapazität einzuplanen, ist daher durchaus ratsam.
Doch Tory bietet nicht nur für Seevögel und Limikolen ein ideales Bruthabitat, sondern zählt auch zu den besten Orten Irlands, um den Wachtelkönig zu erleben. Diese an traditionelle Bewirtschaftungsformen gebundene Art hat in Mittel- und Westeuropa dramatische Bestandsrückgänge erlitten und ist heute vielerorts verschwunden. Mit etwas Glück zeigt sich sogar der ansonsten fast unsichtbare König der Wiesen sogar! Die besondere Mischung aus intensivem Birding und dem Leben in einer kleinen, abgelegenen Gemeinschaft macht diesen Aufenthalt zu einem der eindrücklichsten Momente der gesamten Reise. Übernachtung auf Tory Island.
3. Tag, 10. Mai: Tory Island – Bellmullet
Der Tag gehört nochmals ganz der Insel. In den frühen Stunden zeigt sich die Vogelwelt oft besonders aktiv, und wir nutzen die Zeit, um gezielt nach Arten zu suchen, die uns bisher entgangen sind, oder um Beobachtungen zu vertiefen. Am Nachmittag machen wir uns mit der Fähre auf den Rückweg.
Zurück am Festland machen wir uns auf den Weg in die Grafschaft Mayo. Die Landschaft wird dabei immer offener und karger: Weite Moorflächen, durchzogen von kleinen Seen und Feuchtgebieten, wechseln sich mit felsigen Küstenabschnitten ab. Diese Region gehört zu den dünnst besiedelten Gebieten Irlands und vermittelt ein starkes Gefühl von Weite und Abgeschiedenheit. Am Abend erreichen wir Bellmullet, wo wir bis zum Ende der Reise im gleichen Hotel untergebracht sind und so als idealer Ausgangspunkt für die kommenden Exkursionen dient.
4. Tag, 11. Mai: Erris Head – Birding an einem der besten Headlands Irlands
Heute widmen wir uns intensiv der Küste rund um Erris Head – einem der markantesten Vorsprünge Irlands in den Atlantik.
Erris Head ist ein Ort, an dem die Kräfte der Natur unmittelbar spürbar werden. Der Wind trifft ungebremst vom Atlantik auf die Küste, Wellen brechen gegen die Felsen, und die Sicht kann sich innerhalb von Minuten verändern. Gerade diese Dynamik macht den Ort zu einem exzellenten Beobachtungspunkt für pelagische Arten. Bei geeigneten Bedingungen werden Seevögel dicht an die Küste gedrückt, was spektakuläre Beobachtungen ermöglicht.
Im Fokus stehen insbesondere Skuas, die hier brüten und oft aggressiv jagend über die Wellen ziehen, sowie Eissturmvögel, die scheinbar mühelos im Wind stehen. Auch typische Arten der Küstenheiden wie der Berghänfling können hier mit Glück beobachtet werden. Diese Form des Birdings ist stark vom Wetter abhängig – und genau das macht ihren Reiz aus: Jede Stunde kann neue Überraschungen bringen.
Nebst den ornithologischen Leckerbissen ist Erris Head auch historisch interessant: In der Umgebung finden sich – wie an vielen exponierten Küstenpunkten Irlands – grosse „EIRE“-Markierungen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Diese wurden angelegt, um alliierten Piloten die Neutralität Irlands zu signalisieren und gleichzeitig ihre Position zu verdeutlichen. Die oft noch gut sichtbaren Steinsetzungen sind ein eindrückliches Zeugnis dieser besonderen Phase der irischen Geschichte.
5. Tag, 12. Mai: Downpatrick Head – Klippen, Seevögel und Geschichte
Mit Downpatrick Head erreichen wir einen der eindrücklichsten Orte der irischen Küste. Die Landschaft ist geprägt von steil abfallenden Klippen und dem markanten Felsstapel „Dún Briste“, der isoliert aus dem Atlantik ragt.
In den Klippen brüten grosse Kolonien von Trottellummen, Tordalken und Dreizehenmöwen, deren Rufe die raue Szenerie akustisch untermalen. Das Beobachten dieser dicht gedrängten Kolonien gehört zu den eindrücklichsten Naturerlebnissen der Reise.
Auch geologisch und historisch ist dieser Ort von besonderer Bedeutung: In unmittelbarer Nähe befindet sich ein sogenanntes „Blowhole“ – eine durch Erosion entstandene Öffnung im Fels, durch die bei starkem Wellengang Wasser und Gischt mit grosser Wucht nach oben schiessen. Dieses eindrückliche Naturphänomen zeigt die enorme Kraft des Atlantiks und die fortlaufende Gestaltung der Küstenlandschaft.
Der Name Downpatrick Head geht zudem auf den heiligen Patrick zurück, der der Überlieferung nach hier eine Kirche gegründet haben soll. Später wurde die exponierte Lage auch militärisch genutzt; wie entlang vieler Küstenabschnitte finden sich auch hier Relikte aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, die an Irlands besondere Rolle als neutraler Staat erinnern.
6. Tag, 13. Mai: Annagh Marsh – Lebensraum des Wachtelkönigs
Der heutige Tag steht im Zeichen des Naturschutzes. Denn obwohl Irland noch wilde Seiten hat und bei uns schon längst ausgestorbene Brutvogelarten wie Bekassine oder Rotschenkel noch regelmässig brüten, ist auch deren Lebensraum massiv unter Druck. Im Gebiet von Annagh Marsh beschäftigen wir uns intensiv mit dem Wachtelkönig und den Massnahmen zu seinem Schutz.
Die extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen sind ein selten gewordener Lebensraum in Europa. Hier erleben wir hautnah, wie gezielte Bewirtschaftung – etwa später Schnittzeitpunkt der Wiesen – entscheidend zum Erhalt dieser Art beiträgt. Gerade durch den Bezug zu ähnlichen Projekten in der Schweiz entsteht ein besonders spannender fachlicher Austausch.
Neben dem Wachtelkönig ist das Gebiet auch für seine Limikolen bekannt: Balzende Bekassinen, rufende Rotschenkel und weitere Wiesenvögel prägen die Klangkulisse dieser Landschaft.
Am Abend unternehmen wir eine geführte Exkursion zum Wachtelkönig. Der lokale Projektleiter gibt uns vertiefte Einblicke in das irische Schutzprogramm. Gleichzeitig kann Lucas – als Leiter des entsprechenden Projekts in der Schweiz – direkte Vergleiche ziehen und den Bogen zur Situation im Alpenraum spannen. Dieser Austausch macht diese einzigartige Abendexkursion besonders einzigartig.
7. Tag, 14. Mai: Mayo – Vielfalt entlang der Atlantikküste
Der letzte volle Birding-Tag ist bewusst flexibel gehalten, um optimal auf aktuelle Bedingungen reagieren zu können. Die Region bietet mit Orten wie Blacksod Bay und Achill Island eine aussergewöhnliche Vielfalt an Lebensräumen.
Lagunen, Sandstrände, felsige Küsten und weitläufige Moore liegen hier oft nur wenige Kilometer auseinander. Diese Vielfalt macht die Region besonders produktiv. An diesem letzten Tag suchen wir gezielt noch fehlende Arten und können so die Reise mit einem abwechslungsreichen Birding-Tag abrunden.
Am Abend lassen wir die Woche gemeinsam ausklingen – bei klassischem Fish & Chips, einem guten irischen Stout und Live-Musik in einem lokalen Pub. Solche Momente gehören genauso zu Irland wie die Vögel, der Wind und die raue Landschaft.
8. Tag, 15. Mai: Bellmullet – Dublin – Zürich
Am Morgen bleibt noch Zeit für eine letzte kurze Exkursion, bevor wir die Rückfahrt nach Dublin antreten. Mit vielen Eindrücken aus einer der ursprünglichsten Regionen Europas im Gepäck treten wir die Heimreise an.
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten
Lucas wurde die Faszination für Vögel buchstäblich in die Wiege gelegt. Seit seinem 6. Lebensjahr beobachtet er Vögel und hat in dieser Zeit auch an verschiedenen Beringungsstationen in der Schweiz und Europa Vögel beringt. Über mehrere Jahre hinweg leitete er eine Jugendgruppe, in der er Kindern und Jugendlichen seine Begeisterung für Vögel weitergeben konnte. Als Teamchef des Bird Race Teams „Crex Crex“ hat er an über 20 Bird Races teilgenommen und mehrere Male den Sieg errungen.
Lucas arbeitet bei BirdLife Schweiz als Projektleiter in der Artenförderung. In dieser Funktion leitet er beispielsweise das Artenförderungsprogramm für den Wachtelkönig oder das Artenförderungsprojekt im Grossen Moos. Mit dem CH Club 300, der die Suche nach Raritäten sowie deren schnellen Austausch mit anderen Gleichgesinnten zum Ziel hat, präsidiert Lucas zudem die grösste Birder Community der Schweiz.
Seine Leidenschaft für Vögel hat ihn bereits durch 6 Kontinente geführt. Dabei haben es ihm besonders die tropischen Regenwälder Südamerikas und Südostasiens angetan. Seine letzten Reisen führten ihn u. a. nach Hawaii, Kalifornien, Venezuela und Kolumbien. Neben seiner Mehrsprachigkeit ist auch seine Kamera stets ein treuer Begleiter auf seinen Reisen
Mehr über Lucas LombardoALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
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2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
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3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
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3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)