Goa, der kleinste Bundesstaat Indiens, liegt malerisch an der Küste des Arabischen Meeres. Er ist bekannt für sein lange Geschichte als portugiesische Kolonie, den gut erhaltenen Kirchen aus dem 17. Jahrhundert, tropischen Gewürzplantagen und dem Flair vergangener Hippie-Zeiten. Goa verströmt eine besondere südländische Atmosphäre – ideal auch für Indien-Einsteiger:innen.
Trotz seiner geringen Größe bietet Goa eine erstaunliche landschaftliche Vielfalt: Küstenabschnitte, Mangrovenwälder, Flussdeltas, Sümpfe, Reisfelder, Grasland, offene Buschsavannen sowie trockene Bergwälder im Nordosten prägen das Bild. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen über 40 Säugetierarten, rund 25 Reptilienarten – und mehr als 300 Vogelarten. Auf dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, über 250 davon zu beobachten!
Gerade in dieser Jahreszeit hat sich Goa zu einem wahren Birderparadies gemausert. Die oben erwähnten Habitatsstrukturen bieten Raum für eine breite Vielfalt indischer Vogelarten sowie vieler himalayischer und paläarktischer Wintergäste.
Die optimale und gut ausgebaute Infrastruktur erleichtern vieles, denn fast alle Ziele können bequem und einfach aufgesucht werden. Lange Anfahrtswege entfallen.
Auch für Nichtornithologen & Nichtornithologinnen oder für Begleitpersonen offeriert Goa eine grosse Auswahl verschiedener Aktivitäten und somit unvergessliche und erholsame Urlaubstage, ganz nach dem Motto Birden & Holiday.
Reisepreis pro Person im DZ
CHF 3450.-
Zuschlag EZ
CHF 590.-
Anmeldung bis N/A
Unterkünfte
Zweckmässige Mittelklassehotels landesüblicher Standard, sowie einfache aber sehr gemütliche Lodge im Regenwald.
Klima
Warm – heiss & feucht. Niederschlägen sind selten.
Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anstrengungen. Einzig die hohe Luftfeuchtigkeit könnte eine körperlichen Beanspruchung sein.
Über die sehr warme Mittagszeit, gibt es jeweils eine längere Mittagspause.
Beteiligung
Mind. 6/max. 10 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers und Fahrten im klimatisierten Minibus, mit professionellem Fahrer.
Übernachtungen gemäss Programm
Vollpension – Mittagessen je nach Ausgangslage, auch als Lunchpaket.
Täglich genügend Trinkwasser/Früchte
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich mit lokalem Guide.
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise Zürich – Panjim – Zürich. Visumgebühren, Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Auf dieser Reise gelten nicht die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SR Travel Services AG
Dies ist ein provisorisches Reiseprogramm. Wir sind zurzeit in Goa unterwegs und werden nach unserer Rückreise das angepasste Reiseprogramm veröffentlichen.
1.Tag, 19. Februar, Zürich–Panijm (Goa)
Zürich-Goa
2. – 8. Tag, 20. – 26. Februar, Panijm – Arpora – Nordgoa und die Küstenregion
Ankunft in den frühen Morgenstunden und Transfer ins Hotel in Arpora, wo wir die nächsten 6 Nächte verbringen werden. Die unmittelbare Umgebung ist geprägt von trockenen Feldern, kleinen Wasserläufen und Buschwerk. Verschiedene Pieper wie Steppen- und Waldpieper, die Malabarlerche, der Elsterschmätzer (früher Mohrenschwarzkehlchen), Schachwürger und Blauschwanzspint sind einige Bewohner dieser Habitate.
Wir besuchen die naheliegenden Baga Hills, eine dschungelbewachsene Hügelkette, nur wenige hundert Meter hinter dem Hotel. Wir erreichen diesen Ort zu Fuss – seltsame, uns fremde Rufe und Gesänge stimmen die frühen Morgenstunden so richtig ein.
Rotes Spornhuhn, Orangespecht, Kupferschmied, Kleiner Grünschnabelkuckuck, Goldstirnblattvogel, oder der endemische Graukopfbülbül, Frühlingspapageien, Schwarznackenmonal, Weisskehl-Fächerschwanz, oder der Graubauch-Nektarvogel, eine Schlüssel Art der Western Ghats.
Der weiter entfernte Morjim Beach ist bei Ebbe einer der besten Plätze für viele Möwen, Seeschwalben und Limikolen. Fischmöwe, die grosse Raub-, Eil- und Rüppelseeschwalbe, die zierliche Sandbrachschwalbe, oder die östlich durchziehenden Tibet – und Wüstenregenpfeifer. Zu dieser Jahreszeit sind einige Limikolen bereits im Brutkleid und ein Genuss sie zu beobachten.
Wir werden auch Süsswasserseen besuchen, die zusammen mit Brackwassersümpfen und Mangrovenwäldern in der Trockenzeit eine gute Auswahl an Wasservögeln beherbergen. Am lotusbewachsenen Carambolim-See, einem der grössten und produktivsten Feuchtgebiete Goas, können wir mit einer Fülle von Arten rechnen. Hindu- und Fasanenblatthühnchen, die kleine Koromandelzwergente, das witzige Zimtsumpfhuhn, die scheue Goldschnepfe oder ein Terekwasserläufer und vieles mehr.
Eine Bootsfahrt entlang des Zuari-Flusses führt uns in die gezeitenabhängigen Buchten und den von Mangroven gesäumten Cumbarjua-Kanal, auf der Suche nach dem seltenen Halsband- und Schwarzkappenliest. Sumpfkrokodile ruhen sich gerne auf den Schlammbänken aus.
Andernorts sind wir in überschwemmten Reisfeldern und Wiesen unterwegs. Diese saisonalen Überschwemmungsflächen sind ideale Lebensräume für Reiher, dem Indischen Klaffschnabel (Storch) der hier seine Lieblingsspeise, die Sumpfschnecke findet. Auch Zimtreiher, Sichler, Goldregenpfeifer, zahlreiche Watvögel, darunter vielleicht der Sumpfläufer, oder die Zitronenstelze sind hier anzutreffen.
8. – 12. Tag, 26. Februar – 2. März, Bhagwan Mahaveer and Bondla Wildlife Schutzgebiet
Heute Morgen werden wir eine Veränderung der Landschaft und des Lebensraumes erleben, wenn wir ins Landesinnere, zum Bhagwan Mahaveer Wildlife Sanctuary fahren, wo wir die nächsten 4 Nächte am Fusse der Western Ghats verbringen werden.
Aus biologischer Sicht ist dieses Hinterland die bedeutendste Region Goas.
Spezielle Arten werden zu unseren Hauptzielen gehören, wenn wir die umliegenden Wälder erkunden, die regelmässig von Bachläufen, Bambusstauden und Schilfdickichten durchzogen sind.
Die Artenvielfallt ist enorm und spektakulär: das Sonnerathuhn (Hühnervogelart), der prächtige Malaienadler, Nilgiri-, Glanzkäfertaube, der wunderschöne Malabartrogon, ein Winzling ist der Dschungelfischer, Blaubart-, Braunkopfspint, Malabartocko und der riesige Doppelhornvogel, der aussergewöhnliche Ceylonfroschmaul (Eulenschwalm) in seinem Tageseinstand, Flaggendrongo, Türkisfeenvogel, Goldstirn-Blattvogel, Schwarzkopfpirol, Schwazgenick- und Hainparadiesschnäpper, sowie die Malabarpfeifdrossel.
Daneben stossen auf einige Säuger wie etwa Sambar- und Axishirsche, Hanuman Languren, oder Indische Hutaffen (Makakenart), sowie dem Rieseneichhörnchen.
Abendexkursionen sind ebenfalls vorgesehen. Dabei sind Hindu-, Dschungel-, Sykesnachtschwalbe, sowie Falken-, Malaien-, Dschungelkauz oder die spektakuläre Fischeule möglich.
12. – 16. Tag, 2. – 6. März, Cotigao und Netravali Wildlife Schutzgebiet
Am nächsten Tag führt uns eine kurze Fahrt nach Süden zum Küstenort Patnem südlich von Goa, wo wir vier Nächte verbringen werden. Unterwegs besuchen wir den Seenkomplex von Maina und Curtorim und halten Ausschau nach der Javapfeifgans, und nach dem seltenen Gelblappenkiebitz. Der seltene Graukopfkiebitz kommt hier nur in geringer Zahl in den Wintermonaten vor.
In den folgenden drei Tagen erkunden wir das nahegelegene Cotigao Wildlife Sanctuary, das südlichste Reservat Goas, sowie das Netravali Wildlife Sanctuary. Ein wichtiger Wildtierkorridor, der die Verbindung zwischen Goas nördlichen Schutzgebieten und einer Reihe von Schutzgebieten weiter südlich bildet.
Die Laubmischwälder von Cotigao sind deutlich trockener als andere Waldreservate in Goa, und wir werden hier nach Arten suchen die diese Bedingungen bevorzugen, wie die Grün- und Malabar-Imperial-Tauben, Smaragdtauben, Malabar-Würger, Weissbauchspecht, die leicht zu übersehende Waldstelze und die Orient-Zwergohreule an ihrem Schlafplatz in den Bambusbeständen sehen.
Hier im Süden ist es der beste Ort in Goa, um grosse Säugetiere zu sehen, und obwohl man es kaum glauben mag, gibt es immer wieder Chancen, Leoparden und den Gaur (das größte Wildrind Asiens) zu sehen.
Das angrenzende Netravali ist eines der am wenigsten erforschten Gebiete Goas. Die Strasse führt durch Primärwald zu den Gipfeln einer Reihe abgerundetr Hügel, von denen aus man eine herrliche Aussicht auf die darunter liegenden Wälder und die weitere Sahyadri-Kette der Western Ghats hat.
Wir hoffen den Orangebauch-Drosselhäherling zu finden (endemisch in den Western Ghats), oder der spektakuläre Horsfieldsäbler, der winzige Tüpfelzwergspecht oder die scheue Orangenachtigall.
16.Tag, 6. März, Patnem – Panijm – Zürich
Heute müssen wir leider Abschied nehmen. Transfer nach der Hauptstadt Panijm und Abflug in die Schweiz. ANKUNFT IN ZÜRICH AM 17. TAG, 7. März
ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.
Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.
Mehr über Jérôme FischerALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG
1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.
3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.
2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.
3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.
4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.
5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.
3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.
2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.
3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:
90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):
5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.
3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.
6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.
2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.
3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.
7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:
CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–
Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:
Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–
Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.
8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.
2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.
9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.
2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.
3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.
4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.
5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.
10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.
2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.
3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.
5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.
11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.
2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.
3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
2. Der Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 20.09.2026