Exkursionen Schweiz

«Rohrdommeln an den Chatzenseen»

Die beiden Chatzenseen, direkt am Nordrand von Zürich Affoltern gelegen, bilden ein kleines Naturjuwel, welches gleichzeitig ein wichtiges Erholungsgebiet ist.

Dementsprechend werden die Gewässer im Winterhalbjahr nicht nur von Winterbadenden, sondern auch von gefiederten Wintergästen genutzt. Für viele dieser Wintergäste sind aber auch die umliegenden Ried- und Feuchtflächen von grosser Wichtigkeit. In diesen finden die Vögel die notwendige Nahrung und auch genügend Schutz vor Fresssfeinden.

Auf den Chatzenseen überwintern regelmässig Dutzende von Löffel-, sowie einige Reiher- und Tafelenten.

DAS Aushängeschild der ornithologischen Wintergäste an den Chatzenseen ist die Rohrdommel. Es ist wohl der beste Ort schweizweit, um diese urtümlich wirkenden Reiher zu beobachten. Da die Moorochsen, wie die Rohrdommeln früher genannt wurden, meistens in der Abenddämmerung aktiv werden, starten wir unsere Exkursion erst um 15 Uhr.

Nach dem Aktivitätshöhepunkt der Rohrdommeln fliegen allabendlich die überwinternden Bekassinen auf und verlassen ihren Tageseinstand, meistens mehrfach rufend, um an geeigneten Feuchtflächen nachts auf Nahrungssuche zu gehen.

Mit etwas Glück gleitet lautlos eine Waldohreule am Seeufer entlang.

Wir werden erst nach dem Eindunkeln zurück beim Bus sein. Entsprechend empfehlen wir warme Kleidung und eine gute Windschutzjacke und evtl. auch -hose.

Preis pro Person

CHF 80.-

Anmeldung bis N/A

Durchführung garantiert

Treffpunkt
Bushaltestelle „Zürich, Mühlacker“, um 15h00

Ende
Bushaltestelle „Zürich, Mühlacker“, ca. 19h00

Witterung
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wettervorhersagen kann sie annulliert werden

Beteiligung
mind. 5/max. 10 Teilnehmende

Anforderung:
Zu Fuss gemütlich, ca. 3 KM, Feldstecher empfohlen, Fernrohr ist vorhanden

Im Preis inklusive
Exkursion gemäss Programm
Fachmännische und kompetente Reiseleitung

Anmeldung
Anmeldung erforderlich. Am einfachsten per E-mail: info.libertybird@gmail.com (Name, Adresse, Telefon) oder online per Anmeldeformular. Bei der Anmeldung über das Online-Formular auf unserer Website können Pass-/Id-Infromationen & Zimmerwunsch mit einem Platzhalter z.B. xx ausgefüllt werden!

Im Preis nicht inbegriffen
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Anreisekosten nach/ab „Zürich, Mühlacker“

Paul Walser Schwyzer

Paul Walser Schwyzer

Die Begeisterung für die Vogelwelt und die Natur allgemein wurde Paul praktisch in die Wiege gelegt. Die Jugendzeit im Laufental verbrachte er zum grössten Teil bei den Rebhühnern, Steinkäuzen, Feldhasen oder im Wald auf der Suche nach Dachsbauten.

Nach dem Agronomiestudium und einem zweijährigen Engagement an der TU München lebt er mit seiner Familie in Zürich und arbeitet als Teilzeit-Biologielehrer an der Kantonsschule Uster. So oft wie möglich fährt er mit dem Velo an den Chatzensee. Dort begann er jeweils in den Sommermonaten mit dem Beobachten von Libellen, Heuschrecken und Schmetterlingen.

Da er mit seiner Familie drei Jahre in Bangkok leben durfte, ist seine Faszination für die Avifauna Südostasiens immer noch riesig. Auf vielen Reisen durfte er Mittelamerika, Europa, Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Indien und viele Destinationen in Südostasien naturkundlich kennenlernen.

 

 

Mehr über Paul Walser Schwyzer

Person 1

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG

1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.

3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.

2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.

3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.

4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.

5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.

3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.

2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.

3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:

 90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
 60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
 20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises

4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):

  • Flugtickets: 100 % Kosten direkt nach der Ticketausstellung.
  • Sonderaktionen: 100 % Kosten bei Annullation.

5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.

2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.

3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.

6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.

2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.

3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.

7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:

CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–

Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:

Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–

Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.

8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.

2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.

9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.

2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.

3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.

4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.

5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.

10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.

2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.

3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.

4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.

5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.

11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.

2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.

3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

2. Der Gerichtsstand ist Bern.

 

Bern, 20.09.2026