Der Frühling im Baltikum ist nur kurz und geht manchmal schon nach wenigen Tagen in den Sommer über. In dieser Zeit sind die Bäume noch kahl und es finden sich noch Schneereste in den Wäldern der “Western-Taiga”. Doch die Natur erwacht jetzt zu neuem Leben.
Nach einem schier endlosen Winter sind überall Vogelschwärme unterwegs. Zugvögel wie Schwarzstorch und Schelladler kehren heim und beziehen ihre Reviere. Spechte trommeln in den Wäldern und Birkhähne versammeln sich auf den Turnierplätzen am Rande der Regenmoore. An den Küsten und vor den Inseln der Ostsee sind noch Eisreste zu sehen, doch dazwischen halten sich bereits viele arktische Enten und Seetaucher auf. Die hellen und windstillen Mondnächte sind jetzt gut geeignet um Habichts- und Sperlings zu hören und zu sehen.
Unsere Tour führt uns in den waldreichen Nordwesten Estlands bis nach Haapsalu mit seiner wuchtigen Bischofsburg, in riesige Regenmoore und zu den vorgelagerten Inseln der Ostsee.
Einige Schlüsselarten
Eisente, Haselhuhn, Birkhähne am Balzplatz, Auerhuhn, Stern-, Pracht- und Ohrentaucher, Habichtskauz, Raufussbussard, Schelladler, Schreiadler, Weissrückenspecht, Dreizehenspecht, Kiefernkreuzschnabel, Polarbirkenzeisig, Schneeammer, Spornammer, sowie Elche, Goldschakale und Ringelrobben.
Höhepunkte
Kap der nordischen Taucher und Insel Hiiumaa: Ohren-, Stern- und Prachttaucher, Eis-, Samt- und Trauerente, Seidenschwanz und Taiga-Birkenzeisig, Ringelrobben auf der Insel.
Matsalu Nationalpark und „Vaike Roude“: Weißrückenspecht. Dreizehenspecht, Birk- und Auerhühner. Sperlings- und Habichtskauz. Balz der Alpenstrandläufer, Goldschakale und Elche am Hotel.
Kasari – Fluss und Regenmoor: Schrei- und Schelladler. Haselhuhn, Uferschnepfe und Balz der Regenbrachvögel.
Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 2'590.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 200.-
Anmeldung bis N/A
Durchführung garantiert
Unterkünfte
7 Übernachtungen in Mittelklassehotels (Landeskategorie)
Klima
Temperaturen zwischen 5 und 15°C. Am Meer bisweilen windig. Etwas Regen ist möglich
Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen fast ohne Steigungen
Beteiligung
mind. 8, max. 11 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Vollpension (Picknick zum Mittagessen)
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Tallinn
Zusätzlich lokale Guides
Stadtführung in Tallinn
Schiffstour zur Insel Hiiumaa
Reiseunterlagen
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt
1. Tag, Zürich – Tallinn – Estlands Hauptstadt und Eulenexkursion
Sie fliegen morgens nach Tallinn, Estlands Hauptstadt. Am Flughafen treffen wir unsere estnische Reiseleitung und fahren zunächst im bequemen Kleinbus in den Nordwesten des kleinen Landes. Schon unterwegs halten wir an steinigen Feldern, denn überall sind Vogelschwärme aus Finken, Drosseln und Lerchen unterwegs. Gleichfalls nordische Gänse und Kraniche, die bald in ihre nordischen Brutgebiete weiterziehen. Über vegetationsreichen Flächen rütteln Raufußbussarde oder es zeigt sich ein Merlin auf der Jagd nach Kleinvögeln. Unsere Ferienhausanlage liegt nur unweit der Ostsee und ist herrlich eingebettet in einen Dünenkiefernwald. Erlenzeisige und Kiefernkreuzschnäbel sind hier Brutvögel. Gleich den ersten Abend nutzen wir zu einer Eulenexkursion, um Habichtskauz oder Sperlingskauz zu beobachten.
2. Tag, Birkhahnbalz und Auerhähne
An diesem Morgen brechen wir sehr früh auf, um sowohl die Birkhahnbalz, als auch Auerhähne zu erleben. Beide Arten sind in Mitteleuropa akut vom Aussterben bedroht. Die grossen Turnierplätze der Birkhähne liegen oft auf Wiesen am Rande riesiger Regenmoore. Das „Kullern“ der in großer Zahl balzenden Hähne ist weithin hörbar. Mitunter wird es untermalt durch Rufe von Goldregenpfeifern, Uferschnepfen und den Gesang vieler Feldlerchen. Immer konnten wir hier Elche sehen. Die Auerhahnbiotope sind ganz in der Nähe. Oft halten sich die imposanten Hähne an Strassen, am Rande lichter Kiefernwälder auf. Etwas weiter liegen Flächen, auf denen riesige Waldbrände wüteten. Hier wollen wir zwischen freigelegten Dünen und Moorseen Kiefernkreuzschnäbel, Steinadler, Seidenschwänze und vielleicht eine Sperbereule entdecken. Später besuchen wir Lyckholm, ein deutsch-baltisches Gut der Familie von Rosen und erfahren viel über die Geschichte des Baltikums. Das in der Nähe liegende Silma-Seengebiet erreichen wir zu Fuss. Hier erwarten uns Rohrdommel, Rothalstaucher, Zwergsäger und verschiedene Entenarten.
3. Tag, Am Kap der Nordischen Taucher
Am Morgen sind wir am Kap Pöösaspea unterwegs – dem besten Ort im Baltikum für die Beobachtung von Stern- und Prachttauchern. Oftmals in Trupps, umfliegen sie die nordwestlichste Spitze Estlands. Unter den Meeresenten fallen vor allem die vielen Eisenten auf, die sich jetzt in grosser Zahl vor der Küste einfinden und intensiv balzen. Daneben sind Eider-, Samt- und Trauerenten zu sehen. Bei günstigen Windverhältnissen kommt es zu einem starken Zug von Raufussbussarden. Immer wieder überrascht das Kap mit hochnordischen Arten wie Schneeammer, Strandpieper oder Polarbirkenzeisig. Die Strände in der Nähe unserer Unterkunft die wir am Nachmittag aufsuchen, werden von vielen Watvögeln genutzt. So sind Grünschenkel, Sandregenpfeifer und Sichelstrandläufer regelmässig zu sehen. Der Abend ist wieder den Eulen vorbehalten. In den letzten Jahren konnten wir regelmässig ein Brutplatz des Habichtskauzes finden – ein eindrucksvolles Erlebnis diese riesige Eule am Nest zu beobachten.
4. Tag, Ein Tag im Regenmoor
Das Marimetsa-Regenmoor ist eines der am besten begehbaren Moore in Estland. Im baumlosen Zentrum finden wir eine ganz spezifische Fauna und Flora. So den Regenbrachvogel, der hier sein südlichstes Brutvorkommen hat. Gleichfalls Uferschnepfe und Rotschenkel. Eindrücklich ist der Gesang des Goldregenpfeifers. Sehr eng an Regenmoore binden sich Steinadler, die hauptsächlich Birkwild jagen. Weitere Brutvögel im Moor sind Merlin, Raubwürger und Singschwäne. Unter den Pflanzen finden wir viele spezielle Arten, die nährstoffarme Bedingungen bevorzugen. So Sonnentau, Zwergbirke, Rosmarinheide und die Moltebeere. Einen besonderen Reiz haben die dem Moor vorgelagerten Wälder, in denen der Dreizehenspecht und das Haselhuhn vorkommen. Beides Arten bevorzugen dichte Wälder mit einem hohen Totholzanteil und sind nicht immer leicht zu entdecken.
5. Tag, Maritimer Tag auf Hiiumaa
Heute wechseln wir unseren Standort. Unser neuer Übernachtungsort liegt in Altmoisa, unmittelbar im Matsalu-Nationalpark. Ganz nah sind flache Meeresbuchten, auf denen tausende nordische Gänse und vor allem Zwergschwäne rasten. In den vorgelagerten Sümpfen zeigen sich Bekassinen bei der Balz und Sumpfohreulen auf Nahrungsflügen. Zuvor besuchen wir jedoch Hiiumaa, die zweitgrößte Ostseeinsel Estlands. Während der Überfahrt auf der nur langsam fahrenden Fähre, lassen sich nicht nur zahlreichen Bergenten gut beobachten, sondern auch Ringelrobben, die auf flachen Steinen oder den letzten Eisschollen liegen. Die Insel Hiiumaa (schwedisch Dagö) ist nur an den Küsten bewohnt. Im Inselinneren liegen ausgedehnte Wälder und Moore. An den nach Norden ausgerichteten Buchten wollen wir nach Meeresenten, Seetaucher, Klein- und Greifvögel Ausschau halten.
6.Tag, Matsalu-Nationalpark
Nur unweit unserer Unterkunft befinden sich die letzten Brutplätze des Alpenstrandläufers im Baltikum. Die Balz, die zeitweise in der Luft ausgetragen wird, ist ein eindrucksvolles Schauspiel. Auch Rotschenkel, Kiebitz und Sandregenpfeifer sind Brutvögel in dieser beeindruckenden Landschaft. Am Nachmittag fahren wir nach Haapsalu, einem ehemaligen Kurort russischer Zaren und des Komponisten Peter Tschaikowski. Auf der gut einsehbaren Lagune rasten Zwergschwäne, viele Entenarten (Pfeif-, Spieß- und Löffelenten) und oft hunderte Zwergsäger. Ein kleiner See inmitten der Stadt beherbergt Ohrentaucher. Besonders für Fotografen ergeben sich phantastische Motive, da die Ohrentaucher nur wenig Scheu zeigen und sich auf geringer Distanz fotografieren lassen. Natürlich besichtigen wir auch die mächtige Bischofsburg der Stadt. Hier finden wir sicher den sehr hellen Nordischen Kleiber.
7.Tag, Spechte in “Vaike Roude”, Schell- und Schreiadler am Kasari
Der herrlich verwilderte Park vor dem verfallenen Herrenhaus “Vaike-Roude” ist ideal für die Beobachtung von Weissrückenspecht, nordischen Gimpeln, weissköpfigen Schwanzmeisen und Rotdrosseln. Am Nachmittag fahren wir an den Kasarifluss. Er mäandriert ungehindert durch eine sehr abwechslungsreiche Wiesenlandschaft, in der sowohl Schrei-, als auch Schelladler vorkommen. Wir wollen beide Arten sehen und ihre charakteristischen Merkmale erkennen. Am Abend stehen wir an den Nasswiesen des Matsalu-Nationalparks, um Elche zu sehen.
8. Tag, Mittelalter in Tallinn und Heimreise
Auf einer Frühexkursion halten wir am Strand nochmal Ausschau nach Schneeammern und Strandpiepern. Auch Spornammern ziehen regelmäßig an der Küste entlang.
Nach dem Frühstück fahren wir nach Tallinn und besichtigen eine der intaktesten mittelalterlichen Städte Europas. Sie hat immer noch das ursprüngliche Strassensystem aus dem 13. Jahrhundert. Die meisten Häuser aus dem 14. und 15. Jahrhundert stehen in ihrer ursprünglichen Grösse und Form da. Gleichfalls sind alle wichtigen und repräsentativen Regierungsgebäude sowie die Kirchen Tallinns unversehrt. Nach der Stadtführung werden wir zum nahen Flughafen gebracht und wir treten die Heimreise an.
hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.
Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.
Mehr über Andreas WeberALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG
1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.
3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.
2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.
3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.
4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.
5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.
3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.
2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.
3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:
90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):
5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.
3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.
6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.
2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.
3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.
7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:
CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–
Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:
Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–
Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.
8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.
2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.
9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.
2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.
3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.
4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.
5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.
10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.
2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.
3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.
5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.
11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.
2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.
3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
2. Der Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 20.09.2026