Sonne, eine lebhafte afrikanische Kultur und eine spektakuläre Vogelwelt, sowie eine der wenigen Möglichkeiten Schimpansen in Westafrika zu sehen.
Im selten mehr als 40 km breiten Kleinstaat Gambia beobachten wir nicht nur die äusserst vielfaltige westafrikanische Vogelwelt, sondern treffen auch auf unsere europäischen Brutvögel im Winterquartier. An der Atlantikküste, in ausgedehnten Feuchtgebieten, in der Savanne und entlang des Gambia-Flusses machen wir uns auf die Suche nach Besonderheiten wie dem Goliathreiher, dem Temminck-Rennvogel und dem Krokodilwächter. Unter den während unserer Rundreise zu erwartenden 200 bis 250 Vogelarten werden sich zahlreiche Greifvogel wie der Gaukler und der Graubürzel-Singhabicht befinden, aber auch viele exotische Spezialitäten wie Tokos, afrikanische Bienenfresser, Racken und Eisvogel.
Wir folgen dem Südufer des Gambia-Flusses landeinwärts bis nach Basse, von wo wir dem Nordufer entlang an die Atlantikküste zurückkehren. Spannende Bootstouren, eine bewährte Route und gute lokale Guides garantieren, dass wir die Sonnenuntergänge über den stillen Gewässern des Gambia-Flusses ausgiebig geniessen können.
Gambia – ein idealer Einstieg in die Vogelwelt Westafrikas.
Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 2500.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 200.-
Anmeldung bis N/A
Buchungen schon vorhanden
Unterkünfte
Gutes Mittelklassehotels am Atlantik wo wir 6x übernachten. Ansonsten Mittelklassehotels und Gästehaus im landesüblichen Standard.
Klima
Tagsüber meist angenehm warm und sonnig, manchmal sogar heiss. Regen ist selten
Anforderungen
Mehrere flache Wanderungen (1 – 4 km) auf erdigem und oder leicht feuchtem Untergrund. Keine grosse Anstrengung.
Beteiligung
mind. 8 max. 10 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers
Alle Fahrten im klimatisierten Minibus
Übernachtungen gemäss Programm in gutem Mittelklassehotel, sowie landesübliche, zweckmässige Gästehäuser der Mittelklasse
Halbpension
Bootsfahrten
Täglich genügend Trinkwasser (Mineralwasser in Flaschen)
Wo möglich täglich frische Früchte
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Musa Jatta
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An – und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
1. Tag, Zürich – Banjul
Flug von Zürich über Brüssel nach Banjul und Transfer ins Hotel am Atlantik. Wir verbringen hier 4 Nächte im Kololi Beach Hotel. Je nach Ankunftszeit erkunden wir den nahegelegenen Strand auf der Suche nach den ersten Meeresvögeln und Limikolen: Fischadler, Graukopf- und Korallenmöwe, Guinea-, und Raubseeschwalben. Im Hinterland auf Kappengeier, Erzglanzstar, Grautoko oder Schildrabe, sind nur einige der möglichen Arten.
2. Tag, Abuko-Naturschutzgebiet
Das Abuko Nature Reserve (deutsch Abuko-Naturschutzgebiet) ist mit rund 102 Hektar das älteste und bekannteste Schutzgebiet Gambias.
Den Vormittag verbringen wir entspannt auf schattigen Waldwegen und an Beobachtungs-Hides – perfekt, um Vögel und Säugetiere aus nächster Nähe zu erleben. Der gut zugängliche, urwüchsige Galeriewald ist ein wahres Paradies für Vogelbeobachter.
Unter dem dichten Blätterdach erklingen die Rufe von Grün- und Graukopf-Borstenbülbül, Grünbaumsänger und Gelbbrust-Feinsänger. Weitere Höhepunkte sind Schild- und Guineaturako, Schwalbenschwanzspint sowie der auffällige Rotbrust-Samenknacker. Gut getarnte Krokodile lauern auf Beute, während Grüne Meerkatzen und Temminck-Stummelaffen durchs Geäst turnen.
Am Nachmittag besuchen wir den Kotu Creek, ein bekanntes Vogelbeobachtungsgebiet, und halten Ausschau nach Wat-, Eis- und Greifvögeln.
Entlang des Creeks und durch die Reisfelder können wir Glockenreiher, Afrikanischen Löffler, Haubenzwergfischer sowie – als Highlight – den Vielfarben-Nektarvogel, Perlzwergkauz und viele mehr entdecken.
3. Tag, Farasutu Forest – Pirang Forest
Heute erkunden wir zwei kleine, aber aussergewöhnlich spannende immergrüne Galeriewälder. Der Farasuto-Wald ist ein Relikt eines einst weit verbreiteten „feuchten immergrünen Waldes“. Wirklich feucht zeigt er sich jedoch nur während der Regenzeit von etwa Juni bis Oktober.
Der Pirang-Wald zählt zu den schönsten Beispielen dieses Lebensraums in Gambia: ein kompaktes, ökologisch erstaunlich reiches Gebiet mit bis zu 30 Meter hohen Baumkronen. Umgeben von Mangroven, Salzwiesen, Ackerland und dem Gambia-Fluss entsteht hier ein einzigartiges Mosaik.
In diesem dichten Wald verbergen sich seltene und faszinierende Arten wie die atemberaubend schöne Perlenralle. Auch grosse Eulen fühlen sich hier sichtlich wohl – wir halten Ausschau nach Afrikakauz, Grauuhu und dem Grossem Blassuhu. Der Weissrückenreiher bleibt eine besondere Herausforderung, da er gut verborgen im dunklen Dickicht über dem Wasser lebt.
Dazu kommen Grünkopf-Nektarvogel, mehrere Honiganzeiger, verschiedene Spechte sowie Highlights wie der imposante Furchenschnabel-Bartvogel oder der Natalzwergfischer – ein winziger Vertreter der Eisvögel. Vieles ist möglich.
4. Tag, Tujereng Wood – Tanji Fisch Markt – Brufut Forest
Nach dem Frühstück fahren wir südwärts zum kleinen, aber überraschend artenreichen Tujereng-Wald sowie in ein offenes Feuchtgebiet, wo uns zahlreiche neue Vogelarten erwarten. Besonders im und am Waldrand entdecken wir unter anderem Goldpirol, den Senegalschnäpper, Weissstirn-Steinschmätzer, Zier- und Vielfarben-Nektarvogel sowie den Kastanienscheitelweber.
Am Nachmittag geht es weiter zum lebhaften Fischmarkt von Tanji. Hier versammelt sich eine beeindruckende Vielfalt an Feuchtgebietsvögeln: Möwen und Seeschwalben, Limikolen, Reiher und Enten, dazu Fischadler, Pelikane und Kormorane – um nur einige zu nennen.
Zum Abschluss besuchen wir den kleinen Brufut Forest. Ein besonderer Höhepunkt ist die Schleppennachtschwalbe. Zudem begegnen uns Gelbkehlbülbül, die elegante Scherenschwanzschwalbe, der Kupfernektarvogel, der Weissaugen-Drosselhäherling sowie der Senegaltoko
5. Tag, Fahrt nach Tendaba am Rande des Kiang West Nationalparks
Eine längere Fahrt mit mehreren Zwischenstopps erwartet uns heute. Ein vielfältiges Mosaik aus Feuchtgebieten, landwirtschaftlichen Flächen und bewaldeter Savanne prägt die Landschaft: Höhlenweihe, Mohrenralle, Opalracke, Rotschnabel-, Elster- und Grautoko sowie der Graubrust-Paradiesschnäpper zählen hier zu den zahlreichen vertretenen Arten. Wir folgen der Teerstrasse entlang der Südseite des Gambia-Flusses und erreichen gegen Mittag – bei geeigneter Thermik – einen Beobachtungsplatz für Greifvögel. Dort richten wir unseren Blick zum Himmel, um Palmgeier, Heuschreckenbussard, Silber- und Akazienadler, Gaukler, Weissrücken- und Sperbergeier sowie den Raubadler zu erspähen. In der Savanne bestehen zudem gute Chancen auf Sichtungen von Schildturako und Furchenschnabel-Bartvogel.
Am Nachmittag erreichen wir das legendäre Tendaba Camp am Ufer des Gambia-Flusses. Je nach Ankunftszeit bleibt noch Gelegenheit, die Umgebung der Lodge zu erkunden.
Bereits direkt von der Bar aus eröffnen sich faszinierende Beobachtungsmöglichkeiten: Der majestätische Schreiseeadler und hier überwinternde Seeschwalben lassen sich bequem aus nächster Nähe beobachten. Rund um den Swimmingpool sorgen farbenprächtige Nektarvögel für lebendige Akzente.
Wir verbringen hier 2 Nächte im Tendaba Camp.
6. Tag, Tendaba Camp – Bootsfahrt auf dem Gambiafluss
Nach dem Frühstück unternehmen wir eine eindrucksvolle Bootsfahrt auf dem Gambia-Fluss zu den verzweigten Flussarmen Tunku und Kissi Bolong. Mit etwas Glück entdecken wir dabei die äußerst scheue Binsenralle, den verborgen lebenden Weissrückenreiher sowie verschiedene Raubvögel – und vielleicht sogar die seltene Bindenfischeule. Im Schatten der Mangroven sehen wir mit etwas Glück nicht nur zahlreiche Vögel, sondern auch Warane und Husarenaffen.
In der nahegelegenen Savanne begegnen uns zahlreiche besondere Arten, darunter Temminck-Rennvogel, Schwarzkehl-Honiganzeiger, Buschflughuhn, Perlkauz, Afrika-Zwergohreule, Pünktchenspecht und Baobabsegler.
Am Nachmittag führt uns der Bateling-Pfad durch abwechslungsreiche Landschaften. Hier lassen sich unter anderem Gelbstirn-Bartvogel, Braunbürzelammer und Streifenliest beobachten. Der Goldscheitelwürger verrät sich schnell durch seinen unverwechselbaren Ruf. Mit etwas Aufmerksamkeit entdecken wir zudem den Braunrückenspecht sowie die Weissschulter-Russmeise – zwei weitere bemerkenswerte Arten aus der beeindruckenden Vielfalt dieser Region.
7. Tag, Tendaba – Georgetown – Feuchtgebiet Kaur – Kantaur – Njain Sanjal – Bansang
Wir verlassen das Camp und setzen unsere Reise weiter ins Landesinnere fort. Die Landschaft wird zunehmend trockener und weiter, geprägt von offenen Flächen und einer eindrucksvollen Weite. Entlang der Strecke passieren wir malerische Dörfer, mit mächtigen Baobab- und Kapokbäumenn. Immer wieder legen wir Beobachtungsstopps ein und entdecken dabei neue Vogelarten, darunter Graubürzel-Singhabicht, der imposante Blaugesicht-Hornrabe, Senegalpapagei, Schwarzschopfkiebitz und Gelbschnabel-Madenhacker.
Auf unserem weiteren Weg erreichen wir das Feuchtgebiet Kaur – einen der besten Orte, um den faszinierenden Krokodilwächter in seinem natürlichen Lebensraum zu beobachten.
Schliesslich gelangen wir nach Njain Sanjal, einem weitläufigen Graslandgebiet. Hier widmen wir uns besonders der Suche nach dem Temminck-Rennvogel, der Weissbauch-Trappe und – mit etwas Glück – der seltenen Saheltrappe. Auch Buschflughühner zählen zu den charakteristischen Arten, die wir hier antreffen können.
versteckt am Ufer des majestätischen Gambia-Flusses gelegen, ist die Riverside Lodge Bansang ein ruhiger Öko-Rückzugsort, wo wir 2 Nächte verbringen.
8. Tag, Bansang Quarry – Bootsfahrt auf dem Gambiafluss
Eine Frühexkursion zu einer nahegelegenen Sandgrube beschert uns eindrucksvolle Einblicke in eine grosse Kolonie der spektakulären Rotkehlspinte. Ebenso dürfen wir auf Arten wie Langschwanzwitwe, Graukehlammer, Zwergspint, Guineataube und Langschwanz-Glanzstar hoffen, die in diesem Gebiet häufig anzutreffen sind.
Am Nachmittag unternehmen wir eine weitere Bootsfahrt auf dem Gambia-Fluss, bei der wir erneut nach der Binsenralle Ausschau halten. Darüber hinaus richten wir unser Augenmerk auf weitere Arten wie Doppelspornfrankolin, die scheue Adamawa-Turteltaube, Sudandrosselhäherlinge sowie verschiedene Raubvögel, bevor wir zum Camp zurückkehren und dort erneut übernachten.
Die Bootsfahrt bietet zudem hervorragende Gelegenheiten, die hier lebenden Schimpansen und die einheimischen Flusspferde in ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten.
9. Tag, Bansang – Tendaba
Wir kehren heute wieder zurück um abends das bereits vertraute Tendaba Camp zu erreichen. Entlang des Gambia-Flusses sind wir den ganzen Tag unterwegs. Zahlreiche Beobachtungsstopps lockern die Fahrt auf, während immer neue Arten darauf warten, entdeckt zu werden.
Der erste Halt gilt einem Schlafplatz der Marabus. Daneben ist die zierliche Schmuckzwergente zu sehen. Weitere Arte sind: Kampfadler (der grösste Adler Afrikas!), Weisskopf-, Gänse- und Ohrengeier, Rotkopffalke, Hirtenregenpfeifer, Goldschnepfe, Scharlachspint, Bronzesultanshuhn, Papyrusrohrsänger, Russschmätzer, Heckensänger oder Buntastrild.
1 Nacht im Tendaba Camp.
10. Tag, Tendaba – Bintang Bolong – Killy Wälder – Kololi Beach
Abfahrt am Morgen von Tendaba nach Bintang Bolong. Unterwegs sind mehrere Zwischenstopps vorgesehen, die eine letzte Gelegenheit bieten um Grau-, oder Lannerfalken, Gaukler, den imposanten Kampfadler, oder den Heuschreckenbussard zu beobachten. In Bintang Bolong gibt es ausgedehnte Mangroven. Gebiete wo sich der Goliathreiher aufhält.
Wir durchqueren Buschsteppe, kleinere Wälder und Feuchtgebiete und überall gibt es wieder neue Arten zu entdecken, bevor wir am späten Abend am Kololi Beach ankommen, wo wir für zwei Nächte im Kololi Beach Hotel untergebracht sind.
11. Tag, Feuchtgebiete und Küste von Kartong – Gunjur Forest
Die Gebiete um Kartong liegen im Südwesten Gambias und bieten auf kleinem Raum eine beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen – ideale Bedingungen für Zugvögel wie auch für afrikanische Standvögel.
Kartong gilt als einer der besten Vogelbeobachtungsorte des Landes und ist ein absolutes Highlight dieser Reise. Zu den Toparten zählen u. a. Weissstirn-Regenpfeifer, Goldschnepfe, Riesenfischer, das dem Purpurhuhn verwandte Smaragdhuhn, Schwarzhalsreiher, Blauwangenspint sowie die Guineaseeschwalbe, die erst kürzlich Artstatus erhalten hat (früher Unterart der Königsseeschwalbe). Über 250 Arten wurden hier bisher festgestellt.
Auf dem Rückweg nach Kololi halten wir im Gunjur Forest – einer der dichtesten und unberührtesten Wälder, die es in dieser Region noch gibt.
Entlang schmaler Pfade und speziell angelegten Hides, beobachten wir typische Waldarten wie Guinea- oder Schildturako. Weitere Highlights sind Rotbrust-Samenknacker, Graukopf-Borstenbülbül, Halsband-Nektarvogel, Schneescheitelrötel, und der Senegalparadiesschnäpper. Der melodiöse und charakteristische Gesang verrät das der Orangebrustwürger ebenfalls hier zu Hause ist.
In diesem Jahr wurden zudem Kapuzinerdrosselhäherlinge im Gunjur Forest gesehen. Die hier vorkommende Unterart ist aufgrund Lebensraumverlusts gefährdet und wäre ein grandioser Bonus für die Artenliste.
12./13. Tag, Peyem – Marakissa – Banjul – Zürich
Je nach Abflugzeiten und Bedarf gestalten wir den heutigen Tag noch individuell.
Später werden wir im Hotel Auschecken und an den Flughafen von Banjul fahren und die Rückreise in die Schweiz antreten, wo wir am nächsten Tag ankommen.
Programmänderung bleiben ausdrücklich vorbehalten!
Lucas wurde die Faszination für Vögel buchstäblich in die Wiege gelegt. Seit seinem 6. Lebensjahr beobachtet er Vögel und hat in dieser Zeit auch an verschiedenen Beringungsstationen in der Schweiz und Europa Vögel beringt. Über mehrere Jahre hinweg leitete er eine Jugendgruppe, in der er Kindern und Jugendlichen seine Begeisterung für Vögel weitergeben konnte. Als Teamchef des Bird Race Teams „Crex Crex“ hat er an über 20 Bird Races teilgenommen und mehrere Male den Sieg errungen.
Lucas arbeitet bei BirdLife Schweiz als Projektleiter in der Artenförderung. In dieser Funktion leitet er beispielsweise das Artenförderungsprogramm für den Wachtelkönig oder das Artenförderungsprojekt im Grossen Moos. Mit dem CH Club 300, der die Suche nach Raritäten sowie deren schnellen Austausch mit anderen Gleichgesinnten zum Ziel hat, präsidiert Lucas zudem die grösste Birder Community der Schweiz.
Seine Leidenschaft für Vögel hat ihn bereits durch 6 Kontinente geführt. Dabei haben es ihm besonders die tropischen Regenwälder Südamerikas und Südostasiens angetan. Seine letzten Reisen führten ihn u. a. nach Hawaii, Kalifornien, Venezuela und Kolumbien. Neben seiner Mehrsprachigkeit ist auch seine Kamera stets ein treuer Begleiter auf seinen Reisen
Mehr über Lucas LombardoALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
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2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
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3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
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4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)