Estland im Frühling 1

«Zug der Kampfläufer»

Jedes Frühjahr so gegen Ende April vollzieht sich im Baltikum ein immer gleiches Schauspiel: Große Gruppen von Kampfläufern versammeln sich auf den Wiesen vor der Küste und verwandeln diese in einen Turnierplatz. Die so unterschiedlich bunt gefärbten Männchen in Schwarz, Rotbraun oder Weiß bewerben sich bei den kleinen, recht unscheinbaren Weibchen. Zwischendurch wird Nahrung gesucht, denn der Weg in die skandinavischen Brutgebiete ist noch weit. So wie die Kampfläufer kehren jetzt immer mehr Vogelarten ins Baltikum zurück. Die Schell- und Schreiadler markieren ihre Reviere im Girlanden-Flug, Spechte trommeln und Birkhähne versammeln sich in den Regenmooren. Auf der Ostsee balzen Eisenten und Seetaucher ziehen entlang der Küste. Die hellen und windstillen Mondnächte sind gut geeignet, um Habichts- und Sperlingskauz zu entdecken.

Unsere Tour führt uns in den waldreichen Nordwesten Estlands bis nach Haapsalu mit seiner wuchtigen Bischofsburg, den riesigen Regenmooren und den vorgelagerten Inseln der Ostsee.

Einige Zielarten:

Eisente, Samtente, Trauerente, Haselhuhn, Birkhahn, Auerhahn, Sterntaucher, Prachttaucher, Ohrentaucher, Schelladler, Schreiadler, Kampfläufer, Regenbrachvogel, Goldregenpfeifer, Weissrückenspecht, Dreizehenspecht, Kiefernkreuzschnabel, sowie Elche und Ringelrobben

 

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 2'750.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 330.-

Anmeldung bis N/A

Unterkünfte
7 Übernachtungen in Mittelklassehotels, landesüblicher Standard

Klima
Temperaturen zwischen 5 und 15°C.  Am Meer bisweilen windig. Etwas Regen ist möglich

Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen fast ohne Steigungen

Beteiligung
mind. 11, max. 14 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Vollpension (Picknick zum Mittagessen)
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Tallinn
Zusätzlich lokale Guides
Stadtführung in Tallinn
Schiffstour zur Insel Hiiumaa
Reiseunterlagen

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt.

Bei 8 – 11 Personen beträgt der Kleingruppenzuschlag 140.- CHF

1. Tag, 24. April: Zürich – Tallinn – Estlands Hauptstadt und Eulenexkursion
Sie fliegen morgens nach Tallinn, Estlands Hauptstadt. Am Flughafen treffen wir unsere estnische Reiseleitung und fahren im Kleinbus in den Westen des kleinen Landes, dort wo die Rastplätze der Kampfläufer liegen. Schon unterwegs halten wir an steinigen Feldern, denn überall sind Vogelschwärme aus Finken, Drosseln und Lerchen unterwegs. Gleichfalls nordische Gänse und Kraniche, die bald in ihre nordischen Brutgebiete weiterziehen. Über vegetationsreichen Flächen rütteln Raufußbussarde oder es zeigt sich ein Merlin auf der Jagd nach Kleinvögeln. Unsere Unterkunft liegt unweit der Ostsee, am Matsalu-Nationalpark. Ganz nah sind flache Meeresbuchten, auf denen tausende nordische Gänse und vor allem Zwergschwäne rasten. In den vorgelagerten Sümpfen zeigen sich balzende Bekassinen und Sumpfohreulen auf Nahrungsflügen. Den Abend nutzen wir zu einer Eulenexkursion, um Habichtskauz oder Sperlingskauz zu beobachten.

 

2. Tag, 25. April: Matsalu-Nationalpark
Nur unweit unserer Unterkunft befinden sich die letzten Brutplätze des Alpenstrandläufers im Baltikum. Die Balz, die zeitweise in der Luft ausgetragen wird, ist ein eindrucksvolles Schauspiel. Auch Rotschenkel, Kiebitz und Sandregenpfeifer sind Brutvögel in dieser beeindruckenden Landschaft. Ganz in der Nähe der Unterkunft treffen wir Kampfläufer an, die auf Wiesen nach Nahrung suchen und immer wieder um die anwesenden Weibchen balzen. Später besuchen wir Haapsalu, einen ehemaligen Kurort russischer Zaren. Auf der gut einsehbaren Lagune rasten Zwergschwäne, viele Entenarten (Pfeif-, Spieß- und Löffelenten) und oft hunderte Zwergsäger. Ein kleiner See inmitten der Stadt beherbergt Ohrentaucher. Besonders für Fotografen ergeben sich fantastische Motive, da die Taucher nur wenig Scheu zeigen und sich auf geringer Distanz fotografieren lassen. Natürlich besichtigen wir auch die mächtige Bischofsburg der Stadt.

 

3. Tag, 26. April: Maritimer Tag am Hiiumaa
Heute besuchen wir Hiiumaa, die zweitgrößte Ostseeinsel Estlands. Während der Überfahrt, auf der nur langsam fahrenden Fähre, lassen sich nicht nur die zahlreichen Berg- und Eisenten gut beobachten, sondern auch Ringelrobben, die auf flachen Steinen oder den letzten Eisschollen liegen. Die Fähre ist zudem gut geeignet, ziehende Prachttaucher zu sehen, die mitunter sogar in Gruppen ziehen und dafür die Meerenge zwischen der Insel und dem Festland nutzen. Die Insel Hiiumaa (schwedisch Dagö) ist nur an den Küsten bewohnt. Im Inselinneren liegen ausgedehnte Wälder und Moore. Unser Ziel ist die Kaina-Bucht, die von besonders vielen Gänsen aufgesucht wird. Hier suchen wir nach Zwergschnepfen und erfreuen uns an der Balz der Uferschnepfen. Von einer mit Wacholdern bewachsenen Halbinsel aus haben wir gute Chancen Sterntaucher zu sehen, die entlang der stark gegliederten Küste nach Nahrung suchen.

 

4. Tag, 27. April: Birkhuhnbalz Regenmoor
An diesem Morgen brechen wir sehr früh auf, um die Birkhahnbalz im größten begehbaren Regenmoor Estland zu erleben. Das Marimetsa-Moor ist im Zentrum baumlos und beherbergt eine ganz spezifische Fauna und Flora. So der Regenbrachvogel, der hier sein südlichstes Brutvorkommen in Europa hat. Gleichfalls Uferschnepfe und Rotschenkel. Eindrücklich ist der melancholische Gesang des Goldregenpfeifers. Sehr eng an Regenmoore binden sich Steinadler, Merlin und Raubwürger. Unter den Pflanzen finden wir viele Arten, die nährstoffarme Verhältnisse bevorzugen. So den Sonnentau, die Zwergbirke, die Rosmarinheide und die Moltebeere. Einen besonderen Reiz haben die dichten, dem Moor vorgelagerten Wälder, in denen Dreizehenspecht, Tannenhäher, Rotdrossel und Haselhuhn vorkommen.

 

5. Tag, 28. April: Spechte und Adler am Kasari
Am Vormittag suchen wir den Weissrückenspecht, der totholzreiche Auwälder bevorzugt, jedoch in seinem großen Revier nicht immer leicht zu finden ist. Wir suchen ihn am Kasari, einem kleinen Fluss, der durch Wiesen und Wälder mäandriert. In den nahrungsreichen Gebieten kommen auch Schrei- und Schelladler vor. Wir wollen beide Arten sehen und ihre charakteristischen Merkmale erkennen. Auf dem Weg dorthin suchen wir Auerhähne, die sich gerne an Straßen und am Rande lichter Kiefernwälder aufhalten. Etwas schwieriger ist die Suche nach Haselhühnern. Am Nachmittag sind wir wieder am Kasari unterwegs, diesmal in Haeska, wo der Fluss die Ostsee erreicht, und ein kleines Delta bildet. Hier erwarten wir wieder Wasservögel (Zwergsäger, Spießente), die sich an der sehr flachen Küste zur Nahrungssuche und zur Rast aufhalten. Wir beobachten im Park von Haeska (Nordischer Kleiber, Rotdrossel) und an den mit riesigen Findlingen übersäten Wiesen (Steinschätzer, Großer Brachvogel). Den Abend verbringen wir wieder in den Wäldern, wo überall Waldschnepfen im langsamen Flug ihre Reviere abgrenzen.

 

6.Tag, 29. April: Dünenkiefernwälder und Silma-Seen
Nur unweit der Ostsee liegt unsere neue Unterkunft – herrlich eingebettet in einem Wald uralter Kiefern. Die Heidelerche ist zu hören. In den Baumwipfeln lassen sich Erlenzeisig und Kiefernkreuzschnabel beobachten. In der Nähe liegt Lyckholm, das deutsch-baltische Gut der Familie von Rosen. Hier erfahren wir viel über die deutsche Geschichte des Baltikums. Umgeben ist das Herrenhaus vom Silma-Seengebiet mit guten Beobachtungsmöglichkeiten von Rothalstauchern, Trauerseeschwalben und Zwergmöwen. Alle drei Arten brüten zusammen in diesem Gebiet. Aus den Schilfwäldern ist die Rohrdommel zu hören. Wir wollen auch Bartmeisen, Birkenzeisige, Zwergsäger und die Raubseeschwalbe beobachten.

 

7.Tag, 30. April: Kap der nordischen Taucher
Heute sind wir am Kap Pöösaspea unterwegs – dem besten Ort im Baltikum für die Beobachtung von Stern- und Prachttauchern. Oftmals in Trupps, umfliegen sie die nordwestlichste Spitze Estlands in Richtung Schweden oder Finnland. Unter den Meeresenten fallen vor allem die vielen Eisenten auf, die sich jetzt in großer Zahl vor der Küste einfinden und intensiv balzen. Daneben sind Eider-, Samt- und Trauerenten zu sehen. In den letzten Jahren gelang es uns immer wieder mal die hocharktische Scheckente zu entdecken, die bis in den April vor der estnischen Küste ihr südlichstes Winterquartier hat. Bei günstigen Windverhältnissen kommt es zu einem starken Zug von Raufußbussarden. Immer wieder überrascht das Kap mit hochnordischen Arten wie Strandpieper oder Polarbirkenzeisig. Am Nachmittag fahren wir in das Moor- Schutzgebiet „Leidisoo“. Die Landschaft aus offenen Dünen, Waldbrandflächen, Mooren und Moorseen läst sich in Mitteleuropa nicht mehr erleben. Hier hoffen wir auf Seidenschwänze, Raubwürger und Steinadler. Auf den Moorseen brüten Singschwäne. Auch balzende Birkhähne sind wieder möglich. Der Abend ist wieder den Eulen vorbehalten. In den letzten Jahren konnten wir regelmäßig den Habichtskauz sehen.

 

8. Tag, 01. Mai: Auerhuhn und Mittelalter in Tallinn und Heimreise
In der Morgendämmerung suchen wir noch einmal nach balzenden Auerhähnen, die in geringer Zahl in der Növaheide vorkommen. Auch eine kurze Beobachtungsrunde an der Küste ist vorgesehen. Nach dem Frühstück fahren wir nach Tallinn und besichtigen eine der intaktesten mittelalterlichen Städte Europas. Sie hat immer noch das ursprüngliche Straßensystem aus dem 13. Jahrhundert. Die meisten Häuser aus dem 14. und 15. Jahrhundert stehen in ihrer ursprünglichen Größe und Form da. Gleichfalls sind alle wichtigen und repräsentativen Regierungsgebäude sowie die Kirchen Tallinns unversehrt. Nach der Stadtführung werden wir zum nahen Flughafen gebracht und treten die Heimreise an.

Andreas Weber

Andreas Weber

hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.

Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.

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Person 1

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG

1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.

3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.

2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.

3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.

4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.

5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.

3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.

2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.

3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:

 90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
 60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
 20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises

4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):

  • Flugtickets: 100 % Kosten direkt nach der Ticketausstellung.
  • Sonderaktionen: 100 % Kosten bei Annullation.

5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.

2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.

3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.

6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.

2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.

3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.

7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:

CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–

Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:

Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–

Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.

8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.

2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.

9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.

2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.

3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.

4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.

5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.

10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.

2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.

3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.

4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.

5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.

11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.

2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.

3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

2. Der Gerichtsstand ist Bern.

 

Bern, 20.09.2026