Charente-Maritime & Vendée im Frühjahr

«Attraktive Brutvögel & Limikolendurchzug»

Im Anschluss an unsere Herbstreise in diese Region bereisen wir die Charente-Maritime und die südliche Vendée neu auch im Frühjahr – und das aus gutem Grund: Die Avifauna könnte, genau wie die Jahreszeiten, gegensätzlicher kaum sein. Entsprechend haben wir unser Programm angepasst – und es hat es in sich.
Während die Inseln und der Küstenabschnitt der „Pertuis Charentais“  im Herbst von abertausenden Vögeln als einer der wichtigsten Rastplätze in Europa benutzt werden, verwandeln sich die vielfältigen Habitate im Frühjahr zu bedeutenden Brutplätzen seltener und besonders attraktiver Arten. Aufgrund der geografischen Lage, der Vielfalt an Lebensräumen und des Klimas ist die Zusammensetzung der Brutvogelarten hier aussergewöhnlich abwechslungsreich.

Das Kulturland im Landesinneren beherbergt Wiesenweihe, die einzige ziehende Population der Zwergtrappe in Frankreich, und auch der Gleitaar hat sich neulich hier angesiedelt. Triel, Nachtschwalbe, Bienenfresser, Zwergohreule, Wiedehopf und Steinsperling verleihen der Avifauna einen mediterranen Charakter, während eine der Hauptattraktionen der Region – das Blaukehlchen – eine kontinental geprägte Art ist. Die Sumpfgebiete dienen als Brutstätten für Reiher, Fischadler, Limikolen, Möwen und Trauerseeschwalben.
Nicht zuletzt wimmelt es an der Atlantikküste auch im Frühjahr von Limikolen!  Zu diesem Zeitpunkt haben wir die besten Chancen, grosse Mengen des Knutts im Prachtkleid zu bewundern. Je nach Wetterlage dürfen wir mit tausenden Individuen rechnen – ein Spektakel sondergleichen. Auch andere Arten wie Kiebitzregenpfeifer, Sanderling, weitere Calidris-Strandläufer und Uferschnepfe zeigen sich im vollen Prachtkleid.

Unsere Reise konzentriert sich auf ausgiebige Beobachtungen und die Erkundung der besten Orte mit Einblick in verschiedene Schutzprojekte dieser vielfältigen Gegend. Die Region ist ein dynamisches Zusammenspiel von Atlantik, Küstenlandschaften, verschiedenen Feuchtgebieten und Kulturland. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Brutvögel zurückgekehrt. Bei den Koloniebrütern herrscht Hochbetrieb, und der Limikolendurchzug ist noch stark ausgeprägt – ideale Voraussetzungen für eine spannende Reise.

Ausgangspunkt für alle Exkursionen ist La Rochelle. Wir wohnen während der gesamten Reise im selben charmanten Hotel in der idyllischen Altstadt, unweit des alten Hafens. Für das leibliche Wohl und Entspannung nach ausgiebigen Exkursionstagen sorgen während der Reise die ausgezeichnete lokale Küche, feine Weine und der Pineau.

Unser lokaler Guide entweder Julien Gonin oder Jean François Blanc (Reiseleiterprofil folgt) kennt die Region hervorragend und wird uns zudem vieles über ihre kulturellen und naturkundlichen Aspekte vermitteln. Sie sind beide in Schutzprojekten diverser Arten und Organisationen involviert.

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 2150.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 270.-

Anmeldung bis N/A

Ausgebucht - Warteliste möglich

Unterkunft
Die ganze Zeit über wohnen Sie in einem einfachen, aber charaktervollen Stadthotel  mit historischem Charme und erstklassiger Altstadtlage in direkter Nähe des „Vieux-Port“ – dem kulturellen und historischen Zentrum der Stadt

Klima
Maritimes, atlantisches Klima. Normalerweise angenehm mild, mit Regen muss aber jederzeit gerechnet werden

Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Wanderungen von 2 bis 3 Kilometern

Beteiligung
mind./max. 7

Im Preis inklusive
Alle Transfers im Minibus
Übernachtung gemäss Programm in einem gemütlichen Hotel
Vollpension
Alle Exkursionen gemäss Programm
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Reise, oder Sie können dies auch selbst tun. TGV-Bahntickets können beispielsweise ein paar Monate vor dem Reisedatum einfach über die Website der SNCF (auch als App) gebucht werden.
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, alkoholische Getränke & alle Getränke, die nicht in den Menüs inbegriffen sind, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Optionale, zusätzliche Nacht im Hotel in La Rochelle.
Parkgebühr, falls Sie privat mit dem Auto anreisen. Das Hotel befindet sich in einer autofreien Zone. Zahlreiche Pakrgelegenheiten (auch gedeckt) in kurzer Gehdistanz zum Hotel

 

1. Tag, Schweiz – La Rochelle
Individuelle Anreise mit dem Zug von der Schweiz nach La Rochelle. Am Abend finden sich alle Teilnehmenden im Hotel ein und treffen sich mit dem Reiseleiter zum gemeinsamen Nachtessen und einer Einführung der Reise. Während des gesamten Aufenthalts dient unser Hotel in der Altstadt von La Rochelle, das für sämtliche Ausflüge bestens gelegen ist, als Basis. Je nach Lust können wir nach dem Abendessen noch einen Spaziergang zum alten Hafen von La Rochelle unternehmen.

 

2. Tag, Baie de l’Aguillon
Gleich nach dem Frühstück begeben wir uns auf die Suche nach dem attraktiven Blaukehlchen, das in den Salzmarschen und umliegenden Feuchtgebieten vorkommt. Die Charente-Maritime beherbergt die grössten Bestände dieser Art in Frankreich. Die Chancen, es zu beobachten, sind hier ausgezeichnet.
In den angrenzenden Poldern halten wir Ausschau nach Sumpfohreulen. Während sie im Winter regelmässig in der Region vorkommen, sind im Frühjahr nur wenige Individuen anwesend – einige Paare brüten jedoch sogar hier. Brachpieper, Schafstelze, Zistensänger und Rohrammer sind häufigere Arten.
Die Ebbe legt Schlickflächen in der Bucht von Saint-Clément frei, die von zahlreichen Limikolen genutzt werden, um ihre Energiereserven für die letzte Etappe in die arktischen Brutgebiete aufzufüllen. Grosse Trupps von Kiebitzregenpfeifern, Knutts und Sanderlingen sowie kleinere Gruppen von Zwergstrand- und Sichelstrandläufern tummeln sich hier – alle im leuchtenden Prachtkleid.

Umliegende Lagunen beherbergen Flussregenpfeifer, Säbelschnäbler, Stelzenläufer, Uferschenpfen, Rotschenkel & Flussseschwalben. Mit ihnen sind manchmal auch Trauerseeschwalben, Schwarzkopf- und Zwergmöwen vergesellschaftet.

 

3.Tag, Plaine d’Aulnay
Das Kulturland im Landesinneren der Charente beherbergt kleine, gefährdete Bestände der Zwergtrappe. Die hier vorkommenden Vögel gehören der einzigen ziehenden Population Frankreichs an und sind zu dieser Jahreszeit gerade in ihre Brutgebiete zurückgekehrt. Die Intensivierung der Landwirtschaft hat zu einem starken Rückgang der Art geführt – umso wertvoller sind die Schutzmassnahmen, in die wir dank unseres lokalen Guides spannende Einblicke erhalten. Den Vormittag widmen wir der Suche nach dieser seltenen Art. Dabei begegnen uns immer wieder ebenso spektakuläre Arten wie Gleitaar, Wiesenweihe und Triel. Auch Haubenlerche, Neuntöter und Grauammer sind in dieser Region erfreulich häufig anzutreffen.

Nach dem Mittagessen halten wir Ausschau nach Kornweihe, Wespenbussard und Baumfalke. In einem kleinen Weiler runden wir den Tag mit Beobachtungen von brütenden Gartenrotschwänzen, Wiedehopfen und Steinsperlingen ab.

 

4.Tag, Marais de Brouage et de la Seudre
Eines der schönsten und am besten geschützten Sumpfgebiete Westfrankreichs bildet die Grundlage für unsere heutige Exkursion. Auf schmalen Pfaden durchstreifen wir das weitläufige Marais de Brouage et Seudre, ein Mosaik aus Schilfgürteln, Feuchtwiesen und offenen Wasserflächen. Die Vielfalt der Lebensräume spiegelt sich in einer beeindruckenden Fülle an Vogelarten wider.
Wir halten Ausschau nach Knäkenten sowie den verschiedenen Reiherarten: Kuh-, Seiden-, Silber-, Rallen- und Purpurreiher nutzen die nährstoffreichen Flachwasserzonen zur Nahrungssuche.

Zwischen den Schilfinseln und Weidengebüschen sollten wir erneut dem Blaukehlchen begegnen. In den alten Steingebäuden der ehemaligen Salinen verstecken sich Schleiereule und Steinkauz. Eventuell entdecken wir sie hier in ihren Tageseinständen.

Ganz in der Nähe besuchen wir zudem eine Kolonie der Bienenfresser. Die farbenprächtigen Vögel nutzen die sandigen Abbruchkanten für ihre Brutröhren und bieten mit ihrem akrobatischen Jagdverhalten ein eindrucksvolles Schauspiel zum Abschluss des Tages.

 

5.Tag, Ile de Ré
Am Morgen durchstreifen wir zu Fuss das Sumpfgebiet Couarde oder der Loix auf der Suche nach brütenden Seeregenpfeifer, Säbelschnäbler, Stelzenläufer, Dorngrasmücke und Orpheusspötter.
Anschliessend fahren wir weiter zum Leuchtturm „Phare des Baleines“. Von der Küste aus halten wir Ausschau nach spät ziehenden Trauerenten, Basstölpeln, Brandseeschwalben und weiteren Seevögeln, die entlang der Strömungslinien vorbeiziehen. Mit etwas Glück entdecken wir sogar noch einen verspäteten Meerstrandläufer.
Bei Flut erleben wir den eindrucksvollen Einflug zahlreicher Limikolen an ihren Schlafplatz.

Vor dem Abendessen besteht fakultativ die Möglichkeit, die Domaine Pelletier zu besuchen. Wir besichtigen den Weinkeller, erfahren Spannendes über die lokale Wein- und Pineau-Produktion und verkosten selbstverständlich einige der Spezialitäten.
Das Nachtessen ist in einem Restaurant auf der Insel geplant. Wenn das Wetter mitspielt, bleiben wir bis in die

Abenddämmerung draussen und suchen Nachtschwalbe und Zwergohreule. Beide Arten sind hier regelmässig zu hören – und mit etwas Glück bekommen wir sie sogar zu Gesicht.

 

6. Tag, Marais Poitevin & Vacherie
Unseren letzten Tag beginnen wir mit ausgedehnten Beobachtungen im Marais Poitevin – nach der Camargue das zweitgrösste Sumpfgebiet Frankreichs. Pirole lassen hier noch regelmässig ihren charakteristischen Gesang vernehmen. Baumpieper, Gold- und Zaunammer begegnen wir ebenfalls. Der Nachtreiher sticht hier in den zahlreichen Reiherkolonien hervor. Rotschenkel, Uferschnepfen und Kampfläufer im Prachtkleid werden wir hier ebenfalls beobachten.
Eine der Hauptattraktionen des Marais de Vacherie ist eine Brutkolonie der Trauerseeschwalbe. Zu dieser Jahreszeit dürften die Seeschwalben ihre schwimmenden Nester schon gebaut haben und diese regelmässig anfliegen.
Die Reise endet im Verlauf des späteren Nachmittags. Individuelle Heim- oder Weiterreise. Sehr gerne organisieren wir Ihnen auf Anfrage eine zusätzliche Nacht im selben Hotel auf Basis Zimmer/Frühstück. Diese ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen.

Selbstverständlich organisieren wir Ihnen als Anschluss auch gerne eine individuelle Vor- oder Nachreise in der Region!

Jérôme Fischer

Jérôme Fischer

ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.

Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.

Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.

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Person 1

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Naturetrend – ein Teilbereich der Traveltrend Plus AG

1 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Buchung: Es wird empfohlen, die Reise frühzeitig zu buchen. Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

2. Verbindlichkeit: Der Vertrag wird für den Kunden mit der definitiven Anmeldung und für das Reisebüro mit der definitiven Bestätigung verbindlich. Die Reisebestätigung erfolgt schriftlich durch die Traveltrend Plus AG.

3. Sonderwünsche: Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2 Zahlung und Reiseunterlagen
1. Anzahlung: Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch CHF 500.– pro Auftrag fällig.

2. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise zu begleichen.

3. Zahlungsarten: Die Preise gelten bei Barzahlung sowie Bank- oder Postüberweisung. Eine Barzahlung in ausländischer Währung ist ausgeschlossen.

4. Fremde Bedingungen: Bei einzeln aufgeführten Flug-, Fähren-, Schiffs- und Bahntransporten gelten primär die Bedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften.

5. Zustellung der Unterlagen: Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Abreise nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.

3 Annullation und Änderungen vor Abreise durch den Kunden
1. Meldepflicht: Sollten Sie an der Reiseübergabe verhindert sein, muss dies der Traveltrend Plus AG unverzüglich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt der schriftliche Eingang bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.

2. Bearbeitungsgebühr: Bei jeder Annullierung oder Änderung einer Festanmeldung vor den unten genannten Fristen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bereits erhobene Reservationsgebühren werden nicht zurückerstattet.

3. Standard-Annullationskosten: Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 200.– p.P.) und nicht erstattbaren Flugtickets/Leistungen folgende Kosten berechnet:

 90 bis 61 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
 60 bis 21 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
 20 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises

4. Besondere Annullationsbedingungen (Ausnahmen):

  • Flugtickets: 100 % Kosten direkt nach der Ticketausstellung.
  • Sonderaktionen: 100 % Kosten bei Annullation.

5 Absage der Reise durch den Reiseorganisator
1. Zwingende Gründe: Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz sowie mehrere Leistungen vor Ort) aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.

2. Gründe für Absage: Als zwingende Gründe gelten unter anderem ungenügende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien/Pandemien oder der Entzug/die Nichterteilung von Landerechten.

3. Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug einer Administrationsgebühr von CHF 200.– pro Person.

6 Verspäteter Reiseantritt, Programmänderungen und Reiseabbruch
1. Haftung des Kunden: Der Reiseteilnehmer haftet selbst für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Abreise- oder Ferienort entstehen. Dies gilt auch bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Missachtung von Einreisevorschriften.

2. Mehrkosten: Zusätzliche Aufwände durch Verlängerungen, Programmänderungen oder Reiseabbruch infolge höherer Gewalt, Streiks, Witterung, Epidemie-/Pandemie Einschränkungen oder Eigenverschuldung gehen vollumfänglich zu Lasten des Reisenden.

3. No-Show: Treten Sie die Reise ohne Abmeldung nicht an (No-Show), wird der gesamte Reisebetrag zu 100 % fällig.

7 Reisegarantie und Versicherungen
1. Garantiefonds: Die Traveltrend Plus AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sind damit abgesichert. Details finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

2. Reiseversicherung: Der Abschluss einer kombinierten Reiseversicherung (Annullierungskosten und SOS-Schutz für Zwischenfälle) wird dringend empfohlen. In Zusammenarbeit mit der ERV Basel werden folgende Pakete angeboten:
Einmaliger Reiseschutz für eine Reise bei einem Reisepreis bis:

CHF 1’000.– = CHF 44.-
CHF 2’000.– = CHF 66.–

Verreisen Sie mehrmals jährlich oder übersteigt Ihr Reisepreis Fr. 4‘500.–? Dann ist der Jahres- und Freizeitschutz der ERV genau das Richtige für Sie! Es stehen Ihnen verschiedene Pakete zur Verfügung und zwar:

Multi Trip Easy – Einzelperson – Fr. 98.–
Multi Trip Clever – Einzelperson – Fr. 155.– / Familie Fr. 239.–
Multi Trip Comfort – Einzelperson – Fr. 243.– / Familie Fr. 379.–

Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG (www.erv.ch), welche in jedem Fall massgebend sind.

8 Preisanpassungen
1. Änderungsvorbehalt: Wir behalten uns Preisänderungen bei offensichtlichen Irrtümern unsererseits vor. Zudem sind Anpassungen zulässig, wenn Transportmittel, Treibstoffe, staatliche Steuern/Gebühren, Wechselkurse oder Tarife unserer Partner nachträglich teurer werden.

2. Rücktrittsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3. Geltungsbereich: Die ausgeschriebenen Preise sind nur gültig, wenn die Reiseleistungen in der Schweiz erworben werden.

9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Verpflichtung: Naturetrend garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine korrekte Prospektausschreibung nach bestem Wissen sowie eine fachmännische Organisation.

2. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden durch Versäumnisse Ihrerseits, unvorhersehbare Fehler unbeteiligter Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt. Für entgangene Ferienfreuden wird keine Haftung übernommen.

3. Personenschäden: Für Personenschäden während der Reise wird die Haftung übernommen, sofern diese von uns oder einem beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden.

4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Traveltrend Plus AG für den unmittelbaren Schaden, jedoch höchstens bis zum zweifachen Reisepreis, sofern ein Verschulden vorliegt. Nationale und internationale Gesetze mit tieferen Haftungslimiten bleiben vorbehalten.

5. Eigenverantwortung: Die Einschätzung, ob Sie die körperlichen und fahrerischen Fähigkeiten für gebuchte Touren oder Mietfahrzeuge mitbringen, liegt allein bei Ihnen. Wird Ihnen vor Ort die Teilnahme wegen Fehlbeurteilung verweigert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Versicherungsschutz: Die Traveltrend Plus AG verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung.

10 Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Anerkennung: Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.

2. Prüfpflicht: Bestätigungen und Reiseunterlagen müssen vor Abreise sorgfältig geprüft werden. Unstimmigkeiten sind sofort zu melden.

3. Mängelrüge vor Ort: Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten oder dem Reiseorganisator gemeldet und schriftlich bestätigt werden.

4. Fristen: Kann ein Mangel vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden behoben werden, müssen Ansprüche zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Reiseende schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Die maximale Forderung ist auf den zweifachen Reisepreis begrenzt.

5. Befugnisse: Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen der Traveltrend Plus AG finanzielle Forderungen oder Ansprüche anzuerkennen.

11 Reiseformalitäten, fremde Kulturen und Datenschutz
1. Einreisebestimmungen: Erforderliche Ausweise, Visa und Impfungen für Schweizer Staatsbürger:innen sind bei den jeweiligen Reisen aufgeführt. Wird ein Visum verweigert oder zu spät ausgestellt, gelten bei einer Stornierung die regulären Annullationsbedingungen.

2. Reiseverständnis: Als Besucher:innen anderer Kulturen werden Flexibilität, Verständnis und Nachsicht gegenüber anderen Lebensrhythmen, Sitten, Religionen und Standards vorausgesetzt.

3. Datenschutz: Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können separat eingesehen werden. Anhang: Beratungs- und Servicepauschalen Diese Gebühren spiegeln den Aufwand, die Expertise und die massgeschneiderte Planung Ihrer Reise wider.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

2. Der Gerichtsstand ist Bern.

 

Bern, 20.09.2026