Westliches Südafrika

«Endemiten und Vogelvielfalt im Westen Südafrikas»

Im westlichen Südafrika haben die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und Geologie zu einer beeindruckenden Artenvielfalt geführt. Auf dieser Reise durch atemberaubende Landschaften können Sie viele spektakuläre Vogel- und Säugetierarten beobachten wie z.B. Brillenpinguin, verschiedenen Albatrosse und viele endemische Lerchen.

Südafrika beherbergt mit den angrenzenden Kleinstaaten Lesotho und Eswatini 38 endemische Vogelarten – viele von ihnen sind auf dieser Reise möglich zu beobachten.

Von Kapstadt aus erkunden wir den Südwesten des Landes. Das einzigartige Florenreich – die Capensis – prägt hier das Landschaftsbild. Neben der Kapregion bereisen wir auch Teile der weltberühmten Garden Route.  Auf den Exkursionen durch die dortigen Wälder, hoffen wir Arten, wie z.B. dem hübschen Federhelmturako zu begegnen. In der Karoo-Halbwüste machen wir uns mit der Avifauna trockener Habitate vertraut. Im Kgalagadi Transfrontier Park sind wir in einer beeindruckenden Landschaft mit grossen roten Sanddünen unterwegs. Entlang der trockenen Flusstäler locken die wenigen Wasserstellen und die Kameldornbäume viele Vögel und typisch afrikanische Säugerarten wie Löwe, Gepard, Giraffe und Gnu an. Entlang der Westküste Südafrikas finden wir viele Watvögel und den eindrücklichen Brillenpinguin. Auf unserem exklusiven Pelagic Trip im Meer vor Kapstadt und rund um die imposanten Klippen des Kaps der Guten Hoffnung, segeln Albatrosse, Sturmvögel, Sturmtaucher im Wind und hoffentlich erspähen wir auch den einen oder anderen Meeressäuger…

In feinen Mittelklassehotels und Restaurants genießen wir die international geprägte südafrikanische Küche. Ein gut ausgebautes Strassennetz und gute hygienische Bedingungen ermöglichen uns eine unvergessliche Rundreise im malariafreien Westen Südafrikas.

Reisepreis pro Person im DZ

CHF 5990.-

Zuschlag EZ

CHF 575.-

Anmeldung bis N/A

Ausgebucht

Unterkünfte
Gute bis sehr gute Mittelklasshotels & Lodges

Klima
Kühl bis warm im ersten und letzten Teil der Reise. Warm bis heiss von der Karoo bis zur Kalahari. Niederschläge nahe Kapstadt unwahrscheinlich (Regenzeit Mai bis Oktober), möglich in der Kalahari aber kaum zu erwarten.

Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anforderungen

Beteiligung
Mind. 6/max. 6 Teilnehmende

Im Preis inbegriffen

Alle Übernachtungen gemäss Programm

Alle Transfers

Fahrten im klimatisierten Kleinbus mit professionellem Fahrer
1 Bootsexkursion
Vollpension
Täglich genügend Trinkwasser
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokale Guides
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1. Tag, 30. Oktober: Flug  am Abend Zürich – Kapstadt

 

2. Tag, 31. Oktober: Ankunft in Kapstadt – Strandfontein Sewage Works und Rondevlei Nature Reserve
Nach der Ankunft in Kapstadt fahren wir zu den nahe gelegenen Feuchtgebieten von Strandfontein und Rondevlei. Im Südsommer können hier viele Wasservögel angetroffen werden. Das Vogelschutzgebiet Rondevlei erstreckt sich über etwa 290 Hektare und besteht aus einer einzigen grossen Brackwasserlagune. Das Naturschutzgebiet gehört zu den wichtigsten Feuchtgebieten in Südafrika. Einige Zielarten sind: Rotgesichtlöffler, Afrikanischer Schlangenhalsvogel, Afrikaruderente, Kaplöffelente, Rotaugenente, Smaragdhuhn, Froschweihe, Eil-, und Zwergseeschwalbe.  Anschliessend fahren wir nach Simon’s Town, wo wir vom Hotel aus den Blick auf die Bucht «False Bay» geniessen.

 

3. Tag, 1. November: Cape Town Pelagics
Heute suchen wir mit einem sehr erfahrenen lokalen Guide und einem Bootsführer auf dem Meer vor Kapstadt nach Seevögeln. Eine typische Tagestour führt uns vorbei an den Klippen des Kaps der Guten Hoffnung! Nach der südwestlichen Spitze Afrikas erwartet uns in der Nähe eines Fischkutters ein grosses Spektakel: Buchstäblich Hunderte Albatrosse, Sturmvögel und viele andere Arten versuchen in der Nähe des Fischerbootes Nahrung zu finden. Typischerweise können 15 bis 20 pelagische Vogelarten beobachtet werden. Einige der häufig beobachteten Arten: Tasmanal- und Schwarzbrauenalbatross, Atlantischer und Indischer Gelbnasenalbatros, Weisskinn-, Riesen-, Hall- und Langflügel-Sturmvogel, Atlantik- und Corysturmtaucher, Braunskua und Kaptölpel. Oft gelingen auch Beobachtungen von Walen, Robben und Delphinen. Bei schlechten Wetterbedingungen kann der Pelagic Trip mit dem Programm des 4. Tages abgetauscht werden. Wenn jemand nicht am Pelagic Trip teilnehmen kann oder will, stellen wir ein Alternativprogramm zusammen.

 

4. Tag, 2. November: Kirstenbosch Botanical Garden – Rooi Els – Betty’s Bay – Herold Porter Botanical Gardens
Die Kapflora ist das kleinste der sechs kontinentalen Florenreiche der Erde. Sie umfasst die Südspitze Afrikas und ist durch einen Trockengürtel bestehend aus Karoo und Namib vom übrigen Afrika getrennt. Aufgrund dieser einzigartigen Flora kommen auch diverse auf diese Pflanzen angepasste, endemische Tierarten vor.  Mit herrlicher Aussicht auf den Tafelberg besuchen wir am Morgen den sehr weitläufigen Botanischen Garten von Kapstadt. Wir beobachten Kapendemiten wie Kaphonigvogel, Goldbrust-Nektarvogel und Kapfrankolin. Nach dem Mittagessen bestehen in Rooi Els gute Chancen mit dem Kapfelsenspringer (eine von zwei Arten der afrikanischen Familie der Felsenspringer) und dem Erdspecht (eine von weltweit drei Spechtarten die in völlig baumloser Umgebung leben) zwei weitere spektakuläre Endemiten zu beobachten. Später finden wir an der Küste in Betty’s Bay den Brillenpinguin und die nur im südlichen Afrika verbreiteten Kap-, Kronen- und Küstenscharben.  In Herold Porter suchen wir mit dem Grauwangensänger den nächsten Kapendemiten.

 

5. Tag, 3. November: Agulhas Plains Loop – De Hoop Nature Reserve – Swellendam
Wir verlassen Simon’s Town und die Region Kapstadt. Nach einem kurzen Birdingstop in einem botanischen Garten suchen auf dem Agulhas Plains Loop, nahe der Südspitze Afrikas, nach den Endemiten Agulhas-Langschnabellerche und Grasklapperlerche. Im nahen De Hoop Nature Reserve suchen wir die endemische Blau-, und die eindrückliche Savannentrappe, den Paradiskranich und die elegante Kapweihe. Die Nacht verbringen wir im hübschen Städtchen Swellendam.

 

6. Tag, 4. November: Wilderness National Park
Heute erkunden wir den ganzen Tag den Wilderness National Park, der zur weltbekannten «Garden Route» gehört. In Birdhides halten wir Ausschau nach Feuchtgebietsarten wie der Rotbrust-Zwergralle oder der Kapralle. Im Wald suchen wir u. a. nach Narinatrogon, Waldraupenfänger, Blaumantel-Haubenschnäpper und Olivwürger.

 

 

7. Tag, 5. November: Woodville Forest und Bergplaas Forest Road – Oudtshoorn
Auf der Pirsch in den Waldgebieten im Norden der Wildernessregion sind neben zahlreichen Waldarten die endemischen Federhelmturako, Knysnaspecht und Kapbuschsänger möglich. Am Nachmittag verlassen wir die Garden Route und fahren nach Oudtshoorn in der kleinen Karoo.

 

 

8. Tag, 6. November: Swartbergpass – Ceres
Nördlich von Oudtshoorn erreichen wir die spektakuläre Gebirgslandschaft des Swartbergpasses, der die Kleine Karoo von der Großen Karoo trennt. Hier beobachten wir die endemischen Gebirgsarten Langzehenrötel, Protea- und Hottentottengirlitz und viele andere afromontane Arten wie die Klippenrötel, Kap-Bülbülgrasmücke und Malachitnektarvogel. Wir halten Ausschau nach Greifvögeln wie z.B. dem spektakulären Klippenadler. Nach verschiedenen Birdingstops am Swartbergpass fahren wir nach Ceres in der Grossen Karoo. Dort übernachten wir in einer Guest Farm, welche viele Vogelarten der Karoo beheimatet.

 

 

9. Tag, 7. November: Ceres – Tankwa Karoo N.P. – Calvinia
Heute durchqueren wir die grosse Karoo und machen auf dem Weg zum Tankwa Karoo National Park zahlreiche Vogelstopps. Dabei beobachten wir weitere Endemiten und diverse Arten der trockenen Halbwüste. Eine Auswahl davon sind: Weissflügel- und Ludwigtrappe, Rostrennvogel, Karoo-, Dickschnabel- und Zirplerche,  Bleichschmätzer, Berg- und Erdsteinschmätzer und Zimtbrustsänger. Wir haben auch guten Chancen Säugetiere wie Springbok, Grosser Kudu, Erdmännchen oder das Südafrikanische Stachelschwein zu sehen. Am Nachmittag legen wir auf dem Weg nach Calvinia weitere Beobachtungsstops ein.

 

10. Tag, 8. November: Calvinia – Kagalagadi Lifestyle Lodge – Kagalagadi Transfrontier Park
Am frühen Morgen sind wir in Brandvlei. Die endemische Kalaharilerche, die seltene Ammern- und Schwarzwangenlerche, sowie die Lerchenammer kommen vor. Hier finden wir auch eine Brutpopulation des Bienenfressers, dieser auch in Eurasien brütenden Art. Am Nachmittag treffen wir in unserer Lodge am Rande des Kgalagadi Transfrontier Parks (KTP) ein. Anschliessend nehmen wir an einem geführten Sunset Drive teil. Dabei haben wir gute Chancen nachtaktive Vögel wie Eulen und Nachtschwalben zu beobachten. Auch Raubtiere wie Löwe, Leopard, Tüpfel- und Braune Hyäne sowie kleinere nachtaktive Tierarten wie Ginsterkatze, Kapfuchs, Löffelhund und Erdferkel können beobachtet werden.

 

11. Tag, 9. November: Kagalagadi Lifestyle Lodge – Kalahari Tented Camp
Wir verbringen den Tag in der fantastischen Halbwüstenlandschaft des KTP und fahren entlang des Nossob-Flusstales, welches praktisch nie Wasser führt. Entlang des Nossob gibt es jedoch viele Wasserstellen, welche eine spektakuläre Vogel- und Säugerfauna anziehen. Der Strauss – grösster Vogel der Welt ist im Nossobtal häufig. Die Riesentrappe – der schwerste flugfähige Vogel der Welt ebenfalls. Auch bestehen gute Chancen den Sekretär, einen häufig am Boden schreitenden Greifvogel zu beobachten. Pfeilschnell kann ein Lannerfalke die an den Wasserstellen trinkenden Singvögel angreifen. Das Flussbett des Nossob ist mit grossen Kameldornbäumen ein Magnet für viele Greifvogelarten. Sowohl Zugvögel wie Steppen-, Schrei-, Zwerg- und Silberadler wie auch lokal ansässige Arten wie Savannen-, Akazien- und Kampfadler können häufig beobachtet werden. Am Nachmittag verlassen wir das Nossobtal und fahren via einer Dünenstrasse zum Auobtal. Auch in diesem trockenen Flusstal erwarten uns zahlreiche Vogel- und Säugetierarten. Die Nacht verbringen wir mitten in der Kalahari im Tented Camp. Wir geniessen einen Grillabend mit Blick auf ein beleuchtetes Wasserloch – welche Tierarten werden wir beim Trinken beobachten können?

 

12. Tag, 10. November: Kalahari Tented Camp – Kagalagadi Lifestyle Lodge
Nach einer vom imposanten Sternenhimmel geprägten Nacht fahren wir im Auobtal nach Süden. Wir beobachten die in Kolonien brütenden Siedelweber. Ihre Gemeinschaftsnester können aus über 100 Brutkammern bestehen. Mit einem Durchmesser von bis zu 7 Metern gehören ihre Nester zu den grössten Vogelnestern im Tierreich! Wir halten bei diesen Nestern auch Ausschau nach dem Halsband-Zwergfalken. Der kleinste Greifvogel Afrikas brütet ebenfalls in diesen Gemeinschaftsnestern! Mit etwas Glück können wir dort auch jagende Kapkobras oder andere Schlangen erspähen. Der KTP ist einer der besten Orte, um Geparden zu beobachten. Dank der offenen Landschaften kann man dem schnellsten Landsäugetier der Welt nicht selten auch bei der Jagd zuschauen. Am Nachmittag überqueren wir nochmals die Dünen und gelangen wieder ins Nossobtal. Wir übernachten in der Kgalagadi Lifestyle Lodge.

 

13. Tag, 11. November: Kagalagadi Lifestyle Lodge – Springbok
Wir verlassen den KTP in Richtung Springbok. Unterwegs suchen wir u.a. in Poffader und bei den Koa Dunes nach Arten wie Knarrtrappe, Karoo-Langschnabel-, Kalahari-, Savannen-, Falb- und der Ammerlerche. Greifvögel wie Schwarzbrustschlangenader und Steppenfalke kreisen am Himmel. In der Nähe unserer Unterkunft in Springbok suchen wir am Abend nach dem seltenen Kapuhu, der an trockenen, felsigen Hügeln zu finden ist.

 

14. Tag, 12. November: Springbok – Port Nolloth – Springbok
Wir begeben uns heute nach Port Nolloth an den Atlantik. Auf dem Weg dorthin suchen wir nach dem Rosenköpfchen, einer Papageiart die in Südafrika nur hier im äussersten Nordwesten zu finden ist. Am Meer bei Porth Nolloth finden wir die Damara- und die Raubseeschwalbe, den Oranjebrillenvogel und viele Watvögel. Nördlich der Stadt suchen wir die Barlowlerche, welchen nur hier am Nordwestzipfel Südafrikas und im direkt angrenzenden Namibia vorkommt. Nach der kurzen Rückfahrt nach Springbok suchen wir dort nach Arten wie dem Rotstirnbartvogel oder der Langschwanzeremomela. Falls am Vorabend nicht gefunden, gehen wir nochmals auf die Kapuhu-Pirsch.

 

15. Tag, 13. November: Springbok – Langebaan
Nachdem wir am frühen Morgen in Springbok Arten wie Russnektarvogel, Kap-Langschnabellerche oder Alariogirlitz beobachteten, begeben wir uns Richtung Süden nach Langebaan. Auf dem Weg besuchen wir eine Brutkolonie mit tausenden Kaptölpeln bei Lamberts Bay. Am späten Nachmittag unternehmen wir eine erste Stippvisite in den West Coast Nationalpark.

 

16. Tag, 14. November: West Coast N.P. – Kapstadt
Gegen Ende unserer Reise bietet der West Coast Nationalpark nochmals ein ornithologisches Highlight. Im Südsommer beherbergt er eine grosse Zahl von Zugvögeln. Von den verschiedenen Hides lassen sich beispielsweise viele Limikolen bestimmen. U. a. sind Rosa- und Zwergflamingo, Regenbrachvogel, Stelzenläufer, Säbelschnäbler, Zwerg- und Sichelstrandläufer, Knut, Teichwasserläufer, Grünschenkel und Kiebitzregenpfeifer häufig anzutreffen. Arten wie Terekwasserläufer, Weissstirn- und Rotband-Regenpfeifer werden praktischen in jedem Südsommer beobachtet. Raritäten wie Graubrust-Standläufer, Sumpfläufer und Wermutregenpfeifer wurden in letzten Jahren wiederholt angetroffen. Die Chancen stehen gut Greifvögel wie Wanderfalke, Fischadler und Frosch- und Kapweihe zu beobachten. Neben vielen Singvögeln lassen sich auch viele Säugerarten beobachten. Beispielsweise die Ellenantilope (grösste Antilope der Welt), der Buntbok und auch der Karakal werden recht häufig angetroffen. Am späten Nachmittag fahren wir ins nahe Kapstadt.

 

17. Tag, 15. November: Kapstadt – Intaka Island – Flug nach Zürich
Mitten in der Grossstadt Kapstadt bietet das Feuchtgebiet Intaka Island eine tolle Gelegenheit sich von der einmaligen Vogelwelt Südafrikas zu verabschieden. Kap- und Wassertriel, Gelbschnabelente, Riesenfischer und viele mehr lassen sich von den verschiedenen Birdhides aus gut beobachten. Anschliessend Transfer zum Flughafen und Rückreise in die Schweiz.

 

Roman Furrer

Roman Furrer

Vor 27 Jahren wurde ich vom «Virus» Afrika angesteckt. Seither verbrachte ich insgesamt fünf Jahre meines Lebens mit Reisen oder Arbeit in Afrika. Dabei besuchte ich 25 afrikanische Länder. Durch viele in der Schweiz geleitete Exkursionen (z.B. für Birdlife und Pro Natura) eignete ich mir umfassende Erfahrungen als Reiseleiter an. Im Jahr 2022 absolvierte ich erfolgreich die Ausbildung zum FGASA-Nature Guide in Südafrika (Field Guide Association of Southern Africa). Dabei wurde ich im Umgang mit Gästen von erfahrenen Instruktoren ausgebildet und mein naturkundliches Wissen umfangreich geprüft. Die Arbeit in einer Feldstation im Okavangodelta in Botswana und die Teilnahme an einer Feldstudie im Chinko-Projekt in der Zentralafrikanischen Republik zählen zu meinen afrikanischen Highlights. Ich arbeite als Biologe bei der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach und bin in meiner Freizeit so oft wie möglich in der freien Natur unterwegs.

BEREISTE AFRIKANISCHE LÄNDER

Ägypten, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Swasiland, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Nigeria, Ruanda, Senegal, Südafrika, Tansania, Togo, Uganda, West-Sahara, Zentralafrikanische Republik

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4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)