Uganda

«Die Perle Afrikas»

Diese 16-tägige Birding-Tour durch Uganda (mit optionaler 6-tägiger Verlängerung) bietet eine aussergewöhnliche Kombination aus Vogelbeobachtung und Wildlife-Erlebnissen. Zu den absoluten Highlights dieser Reise gehören die Suche nach dem mysteriösen Schuhschnabel in den Mabamba Wetlands, sowie das optionale Gorilla-Trekking im Bwindi Impenetrable Forest, wo etwa die Hälfte aller Berggorillas lebt.

Die Reise führt durch Ugandas spektakulärste Nationalparks: Lake Mburo mit seinen Zebras und Antilopen, Queen Elizabeth NP mit den berühmten baumkletternden Löwen von Ishasha und einer Bootsfahrt auf dem Kazinga-Kanal, sowie Kibale NP für Begegnungen mit Schimpansen und seltenen Vögeln wie dem Grünbrustpitta. Im Murchison Falls NP erleben Sie die dramatischen Wasserfälle. Die anschliessende Bootsfahrt auf dem Nil ermöglicht die Beobachtung von Vögeln und Säugetieren aus nächster Nähe.

Die optionale Eastern Extension führt in den abgelegenen Kidepo Valley NP, den die CNN als einer der besten Nationalparks Afrikas bezeichnete. In den dortigen Trockensavannen kommen eindrückliche Arten wie Strausse und fünf verschiedenen Trappenarten vor. Die Tour kombiniert professionelle Vogelführung mit komfortablen Lodges und bietet unvergessliche Begegnungen mit Ugandas reicher Tierwelt – von majestätischen Berggorillas bis zu einer guten Auswahl der 1100 Vogelarten Ugandas.

Richtpreis, 15 Tage. Reisepreis pro Person im DZ / VP

CHF 5'450.-

Zuschlag EZ

CHF 830.-

Richtpreis, inkl. Extension, 22 Tage, Reisepreis pro Person im DZ / VP

CHF 6'950.-

Zuschlag EZ

CHF 1'100.-

Anmeldung bis N/A

Im Moment nur noch Warteliste!

Unterkünfte
Sehr gute Mittelklassehotels.

Klima
Im Tiefland heiss, in den Bergen angenehm kühl, Niederschlag ist jederzeit möglich.

Anforderungen
Gesamthaft keine grosse Anforderungen. Die heiss/feuchten Klimatischen Bedingungen, speziell im Regenwald, könnten etwas herausfordernd sein.
Teilweise steilere Wege, insbesondere beim Berggorilla Trekking. (Da bieten wir jedoch zusätzliche Unterstützung an)

Beteiligung
mind. 6/max.10 Teilnehmende.

Im Preis inklusive
Übernachtungen in sehr guten Mittelklassehotels
Vollpension
Alle Transferfahrten vor Ort mit 4 x 4 Safari Jeeps. Jeder Teilnehmer mit Fensterplatz. Das Dach kann geöffnet werden.
Wir setzen bei mehr als 6 Personen 2 Fahrzeug mit je einem Reiseleiter ein.
4 Bootsfahrten
Gebühren und Eintritte in Parks
Deutschsprachige, ortskundige und kompetente Reiseleiter (Roman Furrer und Mario Camici)
Zusätzlich englischsprachiger lokaler Guide
Täglich frisches Trinkwasser, soweit möglich auch frische Früchte
Reiseunterlagen wie Artenliste, Reisebericht und Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise -Annullationskostenversicherung

– Trekking Berggorilla. 800USD/Person. (Streng Limitierte Plätze die voraus gebucht werden müssen)
– Schimpansen Trekking  250 USD/Person

 

Einreiseformalitäten
− Gültiger Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss und Visum.

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

1. Tag: Zürich – Entebbe
Reisetag mit Ankunft am Abend in Entebbe.

 

2. Tag: Mabamba-Sumpf und Botanischer Garten von Entebbe
Am Morgen besuchen wir die nahen Mabamba Wetlands. Dieses Ramsar-Gebiet ist einer der besten Orte afrikaweit, um den mysteriösen Schuhschnabel zu beobachten. Auf einer von erfahrenen lokalen Führern geleiteten Bootstour durchqueren wir ein von Papyrus gesäumtes Labyrinth aus Kanälen. Dabei haben wir sehr gute Chancen den urtümlichen Vogel zu finden. Nebenbei können viele weitere Feuchtgebietsarten wie Zwergblatthühnchen, Papyruswürger, Blaubrustspint und Langzehenkiebitz beobachtet werden. Am Nachmittag besuchen wir in der Nähe unserer Unterkunft in Entebbe den botanischen Garten. In der schönen Anlage mit kurzgeschnittenen Rasen und hohen Bäumen sind viele eindrückliche Arten wie Riesenturako, Graupapagei und Doppelzahn-Bartvogel gut zu sehen. Auch Greifvögel wie der Afrikanische Baumfalke und der Fledermausadler lassen sich in Entebbe immer wieder erspähen.

 

3. Tag: Entebbe – Lake Mburo Nationalpark
Die Fahrt zum Lake Mburo NP führt uns nach Westen durchs fruchtbare und sehr dicht besiedelte Umland der Hauptstadt Kampala. Entlang der Strasse sehen wir viele Bananen- und Maniokplantagen. Schon bald überqueren wir den Äquator nach Süden. Nachdem wir die Stadt Masaka hinter uns gelassen haben, treffen wir auf die langhornigen Ankole-Rinder. Sie werden von Hirten des Volkes der Bahima, durch die Savanne geführt. Am Mittag erreichen wir unsere Lodge in malerischer Lage. Nach dem Mittagessen erkunden wir den attraktiven Lake Mburo Nationalpark. Obwohl dieses Gebiet mit einer Grösse von nur 260 km2 in Afrika zu den kleineren Schutzgebieten zählt, beherbergt es über 300 Vogelarten. Die abwechslungsreiche Safari führt uns durch Savannen, kleine Wälder und Sumpfgebiete. Wir sehen häufige Säugetierarten wie Steppenzebra, Impala und Elenantilope, die in Uganda aber nur an wenigen Orten anzutreffen sind. Mit etwas Glück können wir auch seltenere Arten wie die Sumpfantilope (Sitatunga) oder den Bohor Riedbock antreffen. Wir beobachten verschiedene Kiebitz- und Bartvogelarten und geniessen anschliessend eine fantastische Aussicht von unserer Lodge in erhöhter Lage.

 

4. Tag: Lake Mburo – Bootsfahrt Lake Mburo – Fahrt nach Ruhija
Während unserer Bootsfahrt am frühen Morgen auf dem Lake Mburo, einem zehn Quadratkilometer grossen See, geniessen wir den majestätisch vorbeifliegenden Schreiseeadler. Auch haben wir gute Chancen seltene Arten wie die Binsenralle und den Weissrückenreiher zu sehen. Flusspferde suhlen sich am Rande des Sees – perfekt für unvergessliche Fotos.

Nach dem Mittagessen fahren wir nach Ruhija zum Bwindi impenetrable Forest. Wir übernachten die nächsten drei Nächte in Ruhija.

 

5. Tag: Gorilla Trekking oder Cultural Village Tour
Teilnehmer, die am Gorilla Trekking teilnehmen, erwartet heute ein ganz spezieller Tag. Etwa die Hälfte der existierenden Berggorillas lebt in Bwindi. Um die Verhaltensmuster der Berggorillas nicht zu verändern sind pro Gruppe täglich acht Besucher für ein Stunde zugelassen – Auge in Auge mit unseren nahen Verwandten – ein fantastisches Erlebnis und ein Highlight unserer Tour! Der Besuch bei den Gorillas wird von speziell ausgebildeten Guides geführt. Die Wanderung zur Gorillagruppe kann, je nach Standort der Tiere, nur kurz dauern oder ein paar Stunden benötigen, je nach Standort anstrengender sein. Gutes Schuhwerk ist für den Gorillabesuch nötig. Das Fotografieren der stattlichen Tiere ist erlaubt, jedoch ohne Blitzlicht. Der Schutz der Berggorillas hat absolute Priorität und ist mit hohen Kosten verbunden. Ein Gorillabesuch ist ein «once in a lifetime event». Die Wahrscheinlichkeit, die Berggorillas zu finden, beträgt fast 100%.

Den Rest des Tages gestalten wir je nach Bedarf und Zeit.

 

6. Tag: Vogelbeobachtung im Mubwindi-Sumpf
Den heutigen Tag verbringen wir im Mubwindi Swamp. Dieses faszinierende Sumpf- und Waldgebiet, welches sich am Zusammenfluss von vier Tälern befindet, ist einer besten Vogelbeobachtungsorte in ganz Afrika! Eine spektakuläre Vogelwelt mit vielen Endemiten des Albertine Rift Valleys wartet auf uns. Mubwindi ist der wahrscheinlich beste Ort, um den sehr seltenen Blaukehl-Breitrachen zu beobachten. Viele weitere faszinierende Endemiten, wie Kivubuschsänger, Königsnektarvogel, Edelfrankolin, Ruwenzoribatis oder Meisenweber können auf dem Weg durch den Sumpf und in der angrenzenden Bambuswaldzone gefunden werden.

 

7. Tag: Bwindi «the Neck» Ishasha – Queen Elizabeth Nationalpark
Am frühen Morgen suchen wir bei «the Neck» einem schmalen Korridor auf 1500m ü. M.  weitere Albertine-Rift-Endemiten wie Kurzschnabel-Honiganzeiger, Ruwenzorirötel und Gelbaugen-Drongoschnäpper. Anschliessend verlassen wir Bwindi und erreichen nach kurzer Zeit das Ishasha Gate des Queen Elizabeth Nationalparks. Dort angekommen werden wir uns sofort auf die Suche nach den baumkletternden Löwen machen. Diese lokale Anpassung kann afrikaweit nur an ganz wenigen Orten beobachtet werden. Ein weiteres Highlight von Ishasha sind die vielen Topiantilopen, welche hier in den sumpfigen Ebenen leben. Auf unserer Weiterfahrt nach Norden durchqueren wir den Maramagambowald. Unsere Lodge liegt im Nationalpark in der Nähe des Kazinga Channel. Häufig sind Elefanten auf dem Lodge-Areal!

 

8. Tag: Queen Elizabeth Nationalpark – Kasenyi Plains – Mweya – Bootsfahrt auf dem Kazingakanal
Es geht in die Kasenyi Plains. Das Grasland bildet das ideale Futter für tausende Afrikanische Büffel, die Uganda-Kobs (Grasantilopen) und für die Wasserböcke. Dank den vielen Huftieren bestehen auch gute Chancen Raubtiere wie Löwen, Leoparden und Tüpfelhyänen zu finden. Der Sekretär, die Riesentrappe und der Südliche Hornrabe sind oft zu sehen. Auch viele Greifvögel wie Schopf- und Brauner Schlangenadler zeigen sich häufig. In diesen Ebenen überwintern im Februar die uns bekannten Rohr-, Wiesen- und Steppenweihen.  Das Mittagessen nehmen wir in Mweya ein, wo wir eine spektakuläre Aussicht geniessen: Nach Osten der Kazingakanal, nach Westen der Eduardsee und die Berge des östlichen Kongo.

Anschliessend erkunden wir mit einem komfortablen Boot den Kazingakanal. Flusspferde, Nilkrokodile und viele Vogelarten können aus nächster Nähe beobachtet und fotografiert werden. Mit 610 beschriebenen Vogelarten ist der Queen Elizabeth Nationalpark einer der artenreichsten Nationalparks in ganz Afrika.

 

9. Tag: Queen Elizabeth Nationalpark – Crater Drive – Kibale Nationalpark – Bigodi Feuchtgebiet
Es geht via den «Crater Drive» zum Kibale Nationalpark. Während der Fahrt sehen wir zahlreiche Vulkankrater. Daneben bietet sich eine beeindruckende Aussicht auf die Rift Valley-Landschaft, die Seen George und Edward sowie den Kazinga-Kanal. Wir sehen eindrückliche Vögel wie z. B. den Grauhals-Kronenkranich.

Am Nachmittag sind wir zu Fuss das Bigodi Feuchtgebiet. Der 5 km lange Rundweg durch das offene Sumpfgebiet ermöglicht exzellente Möglichkeiten Vögel, Affen und Schmetterlinge zu beobachten. Gelbkehl-Tropenvogel oder der Prachtnektarvogel und acht verschiedene Affenarten kommen in diesem Kleinod vor. Der eindrückliche Riesenturako ist zum Markenzeichen der bunten Vogelwelt von Bigodi avanciert.

 

10. Tag: Kibale Nationalpark – Grünbrustpitta und Schimpansen
Heute ist eine Frühexkursion angesagt – das Ziel ist die wunderschön gefärbte und nur schwer auffindbaren Grünbrustpitta. Dank unserem lokalen Guide bestehen gute Chancen diese Rarität zu finden. Viele weitere Vogelarten, wie der Goldschnabel-Bartvögel, können im Kibalewald beobachtet werden.

Nachmittags besuchen wir im Kibalewald unsere nächsten tierischen Verwandten. Hier wurden Schimpansen über Jahre an den Menschen gewöhnt. Geführt von einem lokalen Guide bestehen sehr gute Chancen unsere nächsten Verwandten zu finden – ein weiteres Highlight dieser Reise!

 

11. Tag: Kibale Nationalpark – Masindi
Im nahen Kibalewald suchen wir Arten wie etwa den Mohrenweber oder die hübschen Glanz- und das Riesenelsterchen. Flankiert im Westen vom über 5000 Meter hohen Ruwenzori-Gebirge fahren wir nach dem Frühstück nach Norden. Falls die Gipfel nicht wolkenverhangen sind, kann man beim dritthöchsten afrikanischen Gebirge manchmal frischgefallenen Schnee entdecken. Am Nachmittag erreichen wir unsere Unterkunft in der Kleinstadt Masindi. Auf dem Weg dorthin halten wir immer wieder kurz an, um abseits der Strasse Vögel zu beobachten.

 

12. Tag: Vogelbeobachtung in der «Royal Mile»
«Royal Mile». Diese Waldstrasse, erhielt ihren Namen vom ehemaligen Lokalherrscher Kabalega. Er soll die Strasse angelegt haben, um in Ruhe Zeit mit der Vogelbeobachtung zu verbringen und sie als Ausbildungsplatz für seine Armee zu nutzen. Wir beobachten viele an anderen Orten nur schwierig zu beobachtende Vogelarten wie Kastanien-, Zügel- und Dschungelzwergliest, Schwarzschnabelturako und den grossen Babali-Hornvogel.

 

13. Tag: Masindi – Butiaba Escarpment – Murchison Falls Nationalpark
Wir verlassen Masindi in Richtung Murchison Falls Nationalpark. Dabei fahren der Butiaba-Hügelkette entlang und geniessen die Aussicht auf den Albertsee und in die dahinterliegende Demokratische Republik Kongo. Mit etwas Glück treffen wir hauptsächlich in Westafrika verbreitete Vogelarten wie der Beaudouin-Schlangenadler, Gabunspecht und Cassinsegler an. Im Nationalpark angekommen fahren wir zu den Murchison Falls. Hier zwängt sich der Viktoria-Nil durch eine 7m breite Lücke und fällt 43m in die Tiefe – ein grandioses Schauspiel. Anschliessend fahren wir zur unserer Lodge, welche sich anleinstehend mitten im Nationalpark befindet! Auf der Fahrt dorthin beobachten wir zahllose Vögel und Säugetiere.

 

14. Tag: Vogel- und Tierbeobachtung im Murchison Falls Nationalpark – Bootsfahrt Viktoria-Nil
Am Morgen begeben wir uns im nördlichen Parktteil auf Safari dabei erspähen wir eindrückliche Vogelarten wie die Savannentrappe oder den Karminspint. Der Murchison Falls Nationalpark beherbergt über 50000 Uganda-Grasantilopen (Uganda Kob). Sie sind die Hauptnahrungsquelle für Löwen, welche hier den grössten Bestand in Uganda zeigen. Wir sehen auch Elefanten, Giraffen, Flusspferde und viele weitere, für die afrikanische Savanne typische Arten. Am Nachmittag fahren wir mit einem Boot von Paraa (Parkverwaltungsort) zu den Murchison Falls. Auf dem Wege sehen wir riesige Krokodile, viele Flusspferde und Elefanten und eine Vielzahl Vogelarten wie Schreiseeadler, Schlangenhalsvogel, den hübsch gefärbten Grünstirnspint und die seltene Halsband-Brachschwalbe. Dies ist eine der besten Flussfahrten in Afrika, um Säugetiere und Vögel zu beobachten.

 

15. Tag: Murchison Falls Nationalpark – Entebbe
Von unserer schön gelegenen Lodge fahren wir zum nördlichen Parkgate. Dort verabschieden wir uns von den Reisenden, welche die Extension nicht gewählt haben. Diese fahren durch kleinere Waldgebiete und dicht besiedeltes Bauernland zurück nach Entebbe, wo am Abend die Reise Richtung Zürich losgeht.

 

Tag 16: Ankunft in Zürich am Morgen

 

Eastern Uganda Extension

15. Tag: Murchison Falls – Kidepo Valley Nationalpark
Via den Städten Gulu (Mittagspause) und Kitgum geht die Fahrt zum Kidepo Valley Nationalpark, welcher ganz im Nordosten Ugandas liegt. Unterwegs sind Vogelarten wie der Samtweber, der Rotgesicht-Zistensänger oder der Schwalbenschwanzspint zu sehen.

Die Landschaften werden offener und eindrückliche Berge werden am Horizont sichtbar. Im Land des Hirtenvolkes der Karamojong angekommen, fahren wir zu unserer Lodge am Rande des Kidepo Valley Nationalparkes. Von der Lodge geniesst man einen fantastischen Ausblick über das sehr tierreiche Narustal. Die CNN betitelte Kidepo als einen der besten Nationalparks in ganz Afrika: «Atemberaubende Landschaften, tolle Tierbeobachtungen und nur wenige Besucher». Die relativ lange Anfahrt lohnt sich auf alle Fälle.

 

16./17. Tag: Kidepo Valley Nationalpark
In den folgenden zwei Tagen erkunden wir den Kidepo Valley National Park, die abgelegenste und atemberaubendste Wildnis Ugandas. Diese unberührte Savanne bietet eine reiche Artenvielfalt, einzigartige Landschaften und unvergessliche Begegnungen mit Wildtieren.

Wir besuchen die verschiedenen Lebensräume des Schutzgebietes – von den offenen Graslandschaften des Narus Valley bis zu den zerklüfteten Kopjes und Akazienwäldern des Kidepo Valley. Die Lage des Parks im Somali-Masai-Biom macht ihn zu einem Hotspot für Vogelarten, die sonst kaum in Uganda vorkommen. Zu den Highlights gehören: fünf verschiedene Trappenarten, das schwierig zu findende Lerchenlaufhühnchen, die Kidepolerche, Schwarzbrust-Furchenschnabel, das bezaubernde Veilchenastrild und der Halsband-Zwergfalke. Auch die Säugerfauna ist spektakulär und gesegnet mit vielen Arten, die sonst in Uganda nicht zu beobachten sind. Als Beispiele sind genannt: Grosser und Kleiner Kudu,
Oryxantilope, der scheue Löffelhund, das kleine Günther’s Dikdik, und Mogallagazelle. 20’000 Afrikanische Büffel kommen im nicht allzu grossen Park vor. Die sehr nährstoffreichen Gräser im Narustal locken zahlreiche Grasfresser an.

 

18. Tag: Kidepo Valley Nationalpark – Moroto
Nach dem Frühstück verlassen wir Kidepo. Auf dem Weg nach Süden durch die dünn besiedelte Karamojaprovinz halten wir an verschiedenen Orten zur Vogelbeobachtung an. Viele Arten, die sonst eher in Kenia anzutreffen sind, warten auf uns. Erwähnt sind: Taitawürger, Fuchsfalke, Goldschnabel- und Violettsichelhopf und Gelbkehlfrankolin. Nach Nachmittag treffen wir in Moroto ein.

 

19. Tag: Vogelbeobachtung am Mount Moroto
Heute beobachten wir den ganzen Tag an den Hängen und angrenzenden Ebenen des Mount Moroto. Wir fahren mit unseren Geländewagen den Hängen entlang und machen viele Stopps, bei welchen wir uns teileweise auch etwas vom Auto entfernen. Es kommen hier einerseits spezielle Bergvögel, zum anderen Arten der kenianischen Trockensavannen vor. Wir haben guten Chancen Arten wie Schluchtenrötel, Braunschwanz-Steinschmätzer, Helmstar, Flammenkopf-Bartvogel, Somalitschagra, Lanner-, Wander- und Rotfussfalke zu beobachten.
Die Nacht verbringen wir in einem einfachen Zeltcamp an den Hängen des Mount Kadam in malerischer Lage in der Wildnis von Pian Upe. In der Nähe unserer Unterkunft haben wir gute Chance den endemischen Ugandaweber und den praktisch nur in Uganda vorkommenden Karamojasänger zu finden.

 

20. Tag: Pian Upe Game Reserve – Sipi Falls
Auf dem Weg zum Mount Elgon, wo wir bei den imposanten Sipi Falls unsere Unterkunft beziehen werden, besuchen wir heute das Pian Upe Game Reserve. Diese Schutzgebiete werden momentan noch von wenigen Gästen besucht. Es bietet unberührtes Grasland und bewaldete Savannen und beherbergt eine bemerkenswerte Vielfalt an Vogelarten. Der Sekretär, das scheue Felsenrebhuhn, die Savannenlerche, sowie der Auroraastrild gehören zu den Arten, für welche wir Ausschau halten. Auch besteht die Möglichkeit den endemischen Ugandaweber zu finden.  Am Abend geniessen wir von unserer Lodge die Aussicht auf die Sipi Falls.

 

21. Tag: Sipi Falls – Entebbe
Nach der Fahrt durchs dichtbesiedelte Süduganda erreichen am Nachmittag Entebbe. Am Abend fliegen wir zurück nach Zürich, wo wir am nächsten Morgen ankommen.

 

Tag 22: Ankunft in Zürich am Morgen

 

 

Roman Furrer

Roman Furrer

Vor 27 Jahren wurde ich vom «Virus» Afrika angesteckt. Seither verbrachte ich insgesamt fünf Jahre meines Lebens mit Reisen oder Arbeit in Afrika. Dabei besuchte ich 25 afrikanische Länder. Durch viele in der Schweiz geleitete Exkursionen (z.B. für Birdlife und Pro Natura) eignete ich mir umfassende Erfahrungen als Reiseleiter an. Im Jahr 2022 absolvierte ich erfolgreich die Ausbildung zum FGASA-Nature Guide in Südafrika (Field Guide Association of Southern Africa). Dabei wurde ich im Umgang mit Gästen von erfahrenen Instruktoren ausgebildet und mein naturkundliches Wissen umfangreich geprüft. Die Arbeit in einer Feldstation im Okavangodelta in Botswana und die Teilnahme an einer Feldstudie im Chinko-Projekt in der Zentralafrikanischen Republik zählen zu meinen afrikanischen Highlights. Ich arbeite als Biologe bei der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach und bin in meiner Freizeit so oft wie möglich in der freien Natur unterwegs.

BEREISTE AFRIKANISCHE LÄNDER

Ägypten, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Swasiland, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Nigeria, Ruanda, Senegal, Südafrika, Tansania, Togo, Uganda, West-Sahara, Zentralafrikanische Republik

Mehr über Roman Furrer

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)