Jedes Frühjahr so gegen Ende April vollzieht sich im Baltikum ein immer gleiches Schauspiel: Große Gruppen von Kampfläufern versammeln sich auf den Wiesen vor der Küste und verwandeln diese in einen Turnierplatz. Die so unterschiedlich bunt gefärbten Männchen in Schwarz, Rotbraun oder Weiß bewerben sich bei den kleinen, recht unscheinbaren Weibchen. Zwischendurch wird Nahrung gesucht, denn der Weg in die skandinavischen Brutgebiete ist noch weit. So wie die Kampfläufer kehren jetzt immer mehr Vogelarten ins Baltikum zurück. Die Schell- und Schreiadler markieren ihre Reviere im Girlanden-Flug, Spechte trommeln und Birkhähne versammeln sich in den Regenmooren. Auf der Ostsee balzen Eisenten und Seetaucher ziehen entlang der Küste. Die hellen und windstillen Mondnächte sind gut geeignet, um Habichts- und Sperlingskauz zu entdecken.
Unsere Tour führt uns in den waldreichen Nordwesten Estlands bis nach Haapsalu mit seiner wuchtigen Bischofsburg, den riesigen Regenmooren und den vorgelagerten Inseln der Ostsee.
Einige Zielarten:
Eisente, Samtente, Trauerente, Haselhuhn, Birkhahn, Auerhahn, Sterntaucher, Prachttaucher, Ohrentaucher, Schelladler, Schreiadler, Kampfläufer, Regenbrachvogel, Goldregenpfeifer, Weissrückenspecht, Dreizehenspecht, Kiefernkreuzschnabel, sowie Elche und Ringelrobben
Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 2'650.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 210.-
Anmeldung bis N/A
Durchführung garantiert
Unterkünfte
7 Übernachtungen in Mittelklassehotels (Landeskategorie)
Klima
Temperaturen zwischen 5 und 15°C. Am Meer bisweilen windig. Etwas Regen ist möglich
Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen fast ohne Steigungen
Beteiligung
mind. 11, max. 14 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Vollpension (Picknick zum Mittagessen)
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Tallinn
Zusätzlich lokale Guides
Stadtführung in Tallinn
Schiffstour zur Insel Hiiumaa
Reiseunterlagen
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt
1. Tag, 19. April: Zürich – Tallinn – Estlands Hauptstadt und Eulenexkursion
Sie fliegen morgens nach Tallinn, Estlands Hauptstadt. Am Flughafen treffen wir unsere estnische Reiseleitung und fahren im Kleinbus in den Westen des kleinen Landes, dort wo die Rastplätze der Kampfläufer liegen. Schon unterwegs halten wir an steinigen Feldern, denn überall sind Vogelschwärme aus Finken, Drosseln und Lerchen unterwegs. Gleichfalls nordische Gänse und Kraniche, die bald in ihre nordischen Brutgebiete weiterziehen. Über vegetationsreichen Flächen rütteln Raufußbussarde oder es zeigt sich ein Merlin auf der Jagd nach Kleinvögeln. Unsere Unterkunft liegt unweit der Ostsee, am Matsalu-Nationalpark. Ganz nah sind flache Meeresbuchten, auf denen tausende nordische Gänse und vor allem Zwergschwäne rasten. In den vorgelagerten Sümpfen zeigen sich balzende Bekassinen und Sumpfohreulen auf Nahrungsflügen. Den Abend nutzen wir zu einer Eulenexkursion, um Habichtskauz oder Sperlingskauz zu beobachten.
2. Tag, 20. April: Matsalu-Nationalpark
Nur unweit unserer Unterkunft befinden sich die letzten Brutplätze des Alpenstrandläufers im Baltikum. Die Balz, die zeitweise in der Luft ausgetragen wird, ist ein eindrucksvolles Schauspiel. Auch Rotschenkel, Kiebitz und Sandregenpfeifer sind Brutvögel in dieser beeindruckenden Landschaft. Ganz in der Nähe der Unterkunft treffen wir Kampfläufer an, die auf Wiesen nach Nahrung suchen und immer wieder um die anwesenden Weibchen balzen. Später besuchen wir Haapsalu, einen ehemaligen Kurort russischer Zaren. Auf der gut einsehbaren Lagune rasten Zwergschwäne, viele Entenarten (Pfeif-, Spieß- und Löffelenten) und oft hunderte Zwergsäger. Ein kleiner See inmitten der Stadt beherbergt Ohrentaucher. Besonders für Fotografen ergeben sich fantastische Motive, da die Taucher nur wenig Scheu zeigen und sich auf geringer Distanz fotografieren lassen. Natürlich besichtigen wir auch die mächtige Bischofsburg der Stadt.
3. Tag, 21. April: Maritimer Tag am Hiiumaa
Heute besuchen wir Hiiumaa, die zweitgrößte Ostseeinsel Estlands. Während der Überfahrt, auf der nur langsam fahrenden Fähre, lassen sich nicht nur die zahlreichen Berg- und Eisenten gut beobachten, sondern auch Ringelrobben, die auf flachen Steinen oder den letzten Eisschollen liegen. Die Fähre ist zudem gut geeignet, ziehende Prachttaucher zu sehen, die mitunter sogar in Gruppen ziehen und dafür die Meerenge zwischen der Insel und dem Festland nutzen. Die Insel Hiiumaa (schwedisch Dagö) ist nur an den Küsten bewohnt. Im Inselinneren liegen ausgedehnte Wälder und Moore. Unser Ziel ist die Kaina-Bucht, die von besonders vielen Gänsen aufgesucht wird. Hier suchen wir nach Zwergschnepfen und erfreuen uns an der Balz der Uferschnepfen. Von einer mit Wacholdern bewachsenen Halbinsel aus haben wir gute Chancen Sterntaucher zu sehen, die entlang der stark gegliederten Küste nach Nahrung suchen.
4. Tag, 22. April: Birkhuhnbalz Regenmoor
An diesem Morgen brechen wir sehr früh auf, um die Birkhahnbalz im größten begehbaren Regenmoor Estland zu erleben. Das Marimetsa-Moor ist im Zentrum baumlos und beherbergt eine ganz spezifische Fauna und Flora. So der Regenbrachvogel, der hier sein südlichstes Brutvorkommen in Europa hat. Gleichfalls Uferschnepfe und Rotschenkel. Eindrücklich ist der melancholische Gesang des Goldregenpfeifers. Sehr eng an Regenmoore binden sich Steinadler, Merlin und Raubwürger. Unter den Pflanzen finden wir viele Arten, die nährstoffarme Verhältnisse bevorzugen. So den Sonnentau, die Zwergbirke, die Rosmarinheide und die Moltebeere. Einen besonderen Reiz haben die dichten, dem Moor vorgelagerten Wälder, in denen Dreizehenspecht, Tannenhäher, Rotdrossel und Haselhuhn vorkommen.
5. Tag, 23. April: Spechte und Adler am Kasari
Am Vormittag suchen wir den Weissrückenspecht, der totholzreiche Auwälder bevorzugt, jedoch in seinem großen Revier nicht immer leicht zu finden ist. Wir suchen ihn am Kasari, einem kleinen Fluss, der durch Wiesen und Wälder mäandriert. In den nahrungsreichen Gebieten kommen auch Schrei- und Schelladler vor. Wir wollen beide Arten sehen und ihre charakteristischen Merkmale erkennen. Auf dem Weg dorthin suchen wir Auerhähne, die sich gerne an Straßen und am Rande lichter Kiefernwälder aufhalten. Etwas schwieriger ist die Suche nach Haselhühnern. Am Nachmittag sind wir wieder am Kasari unterwegs, diesmal in Haeska, wo der Fluss die Ostsee erreicht, und ein kleines Delta bildet. Hier erwarten wir wieder Wasservögel (Zwergsäger, Spießente), die sich an der sehr flachen Küste zur Nahrungssuche und zur Rast aufhalten. Wir beobachten im Park von Haeska (Nordischer Kleiber, Rotdrossel) und an den mit riesigen Findlingen übersäten Wiesen (Steinschätzer, Großer Brachvogel). Den Abend verbringen wir wieder in den Wäldern, wo überall Waldschnepfen im langsamen Flug ihre Reviere abgrenzen.
6.Tag, 24. April: Dünenkiefernwälder und Silma-Seen
Nur unweit der Ostsee liegt unsere neue Unterkunft – herrlich eingebettet in einem Wald uralter Kiefern. Die Heidelerche ist zu hören. In den Baumwipfeln lassen sich Erlenzeisig und Kiefernkreuzschnabel beobachten. In der Nähe liegt Lyckholm, das deutsch-baltische Gut der Familie von Rosen. Hier erfahren wir viel über die deutsche Geschichte des Baltikums. Umgeben ist das Herrenhaus vom Silma-Seengebiet mit guten Beobachtungsmöglichkeiten von Rothalstauchern, Trauerseeschwalben und Zwergmöwen. Alle drei Arten brüten zusammen in diesem Gebiet. Aus den Schilfwäldern ist die Rohrdommel zu hören. Wir wollen auch Bartmeisen, Birkenzeisige, Zwergsäger und die Raubseeschwalbe beobachten.
7.Tag, 25. April: Kap der nordischen Taucher
Heute sind wir am Kap Pöösaspea unterwegs – dem besten Ort im Baltikum für die Beobachtung von Stern- und Prachttauchern. Oftmals in Trupps, umfliegen sie die nordwestlichste Spitze Estlands in Richtung Schweden oder Finnland. Unter den Meeresenten fallen vor allem die vielen Eisenten auf, die sich jetzt in großer Zahl vor der Küste einfinden und intensiv balzen. Daneben sind Eider-, Samt- und Trauerenten zu sehen. In den letzten Jahren gelang es uns immer wieder mal die hocharktische Scheckente zu entdecken, die bis in den April vor der estnischen Küste ihr südlichstes Winterquartier hat. Bei günstigen Windverhältnissen kommt es zu einem starken Zug von Raufußbussarden. Immer wieder überrascht das Kap mit hochnordischen Arten wie Strandpieper oder Polarbirkenzeisig. Am Nachmittag fahren wir in das Moor- Schutzgebiet „Leidisoo“. Die Landschaft aus offenen Dünen, Waldbrandflächen, Mooren und Moorseen läst sich in Mitteleuropa nicht mehr erleben. Hier hoffen wir auf Seidenschwänze, Raubwürger und Steinadler. Auf den Moorseen brüten Singschwäne. Auch balzende Birkhähne sind wieder möglich. Der Abend ist wieder den Eulen vorbehalten. In den letzten Jahren konnten wir regelmäßig den Habichtskauz sehen.
8. Tag, 26. April: Auerhuhn und Mittelalter in Tallinn und Heimreise
In der Morgendämmerung suchen wir noch einmal nach balzenden Auerhähnen, die in geringer Zahl in der Növaheide vorkommen. Auch eine kurze Beobachtungsrunde an der Küste ist vorgesehen. Nach dem Frühstück fahren wir nach Tallinn und besichtigen eine der intaktesten mittelalterlichen Städte Europas. Sie hat immer noch das ursprüngliche Straßensystem aus dem 13. Jahrhundert. Die meisten Häuser aus dem 14. und 15. Jahrhundert stehen in ihrer ursprünglichen Größe und Form da. Gleichfalls sind alle wichtigen und repräsentativen Regierungsgebäude sowie die Kirchen Tallinns unversehrt. Nach der Stadtführung werden wir zum nahen Flughafen gebracht und treten die Heimreise an.
hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.
Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.
Mehr über Andreas WeberALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)