Nord-Peru

«Eine Reise der Kontraste: Perus fabelhafte Endemiten»

Nach unserer erfolgreichen LIBERTYBIRD-Reise im 2025 steht die Reise im 2027 erneut in unserem Programm. Kommen Sie mit auf eine magische Reise nach Peru – eines der drei Länder mit der grössten Biodiversität der Welt.
Wir konzentrieren uns ausschliesslich  auf den Norden des Landes, da diese Region neben einer aussergewöhnlichen Artenvielfalt auch die spannendste und eindrucksvollste Anzahl endemischer und emblematischer Arten beherbergt.
Auf unserer sorgfältig ausgearbeiteten Route durchqueren wir drei Endemismuszentren: die nordöstliche peruanische Kordillere, das Marañón-Tal und die Tumbes-Region – jedes dieser Gebiete ist in Charakter und Artenzusammensetzung einzigartig. Der Norden Perus zählt nach wie vor zu den ornithologisch am wenigsten erforschten Regionen Südamerikas und war bis vor relativ kurzer Zeit nur schwer zugänglich. Daher finden sich hier einige erst kürzlich entdeckte oder legendäre Arten wie die Violettscheitel-Flaggensylphe, der Perukauz, der Weissschwingenguan, die Blassschnabel und Ockerstirn-Ameisenpitta sowie viele weitere. Inzwischen hat sich der Norden Perus zu einer exklusiven Top-Destination mit guter Infrastruktur in Südamerika entwickelt und die besten Beobachtungsplätze sind gut erreichbar.

Diese kontrastreiche Reise führt uns vom Tor zum Amazonas über das andine Vorgebirge hinauf in die Nebelwälder, durch spektakuläre andine Canyons bis an die trockene Pazifikküste. Ein unvergessliches Abenteuer erwartet Sie!

 

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 4980.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 590.-

Anmeldung bis N/A

Buchungen schon vorhanden

Unterkünfte
Gute, zweckmässige Mittelklassehotels (Tarapoto, Olmos) und einfache aber sehr gemütliche Lodges an bester Beobachtungslage. Je nach Zimmeraufteilung kann es sein, dass auf der Owlet Lodge das Badezimmer  geteilt werden muss (pro 2er Bungalowkomplex jeweils 1 Bad zur Verfügung).

Klima
Sehr variabel. Wir reisen in der Übergangszeit von Trocken -/ zur Regenzeit, mit Niederschlägen muss gerechnet werden. Warm – heiss & feucht in den tieferen Lagen der östlichen Anden. Angenehm in mittleren Lagen. Morgens in den höheren Anden evtl. kühl. An der Küste heiss und trocken.

Anforderungen
Die Reise bietet ausgefüllte Beobachtungstage. Am Morgen sind wir früh im Feld, am Abend unternehmen wir regelmässig optionale Abendexkursionen. Es besteht die Möglichkeit Exkursionen auszulassen.
1 optionale Wanderung von ca. 6 Km in in z.T. steilem Gelände auf sehr guten Pfaden.
Die Höhe stellt i.d.R. keine Probleme dar. Wir beobachten auf max. 3200 m und werden gut akklimatisiert sein.

Beteiligung
Mind. 6/max. 7 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers und Fahrten in komfortablen, klimatisierten Minibus. Professioneller Fahrer ab Tarapoto – Chiclayo
Übernachtungen gemäss Programm
Vollpension
Täglich genügend Trinkwasser/Früchte
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich mit lokalem Top-Guide Carlos Altamirano,
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise Zürich. Inland Flüge Lima – Tarapoto & Chiclayo – Lima (ca. 180.- CHF). Übernachtungen am Flughafen Lima nach Ankunft/vor Abreise (ab 80.- CHF pro Nacht). Wir  arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge und Hotelübernachtungen oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise –/ Annullationskostenversicherung

1.Tag, 09. Januar: Zürich – Paris/Madrid – Lima
Individuelle Anreise Zürich – Lima. Übernachtung in einem Hotel in Flughafennähe. Gerne organisieren wir für Sie die Hotelübernachtung und den Transfer ins Hotel.

 

2. Tag, 10. Januar: Lima – Tarapoto – Moyobamba
Im Verlauf des Vormittags Flug nach Tarapoto. Dort werden wir von unserem lokalen Guide am Flughafen empfangen. Je nach Ankunftszeit unternehmen wir erste Beobachtungen entweder in der näheren Umgebung oder in einem Trockenwald etwas weiter entfernt im Huallaga-Tal. Der Einfluss Amazoniens ist hier spürbar. Um Tarapoto können wir uns mit häufigeren Arten des & Familien des Tieflands vertraut machen. Die trockeneren Waldfragmente im Huallaga-Tal Waldfragmente beherbergen Arten mit spezifischeren Habitatansprüchen. Wir suchen u.a. Zimtrücken-Ameisenfänger, Gelbbauchpipra und Aschkopfvireo. Anschliessend Weiterfahrt nach Moyobamba. Unterwegs legen wir einen Halt ein, um den aussergewöhnlichen Fettschwalm zu bewundern – der einzigen nachtaktiven, fruchtfressenden Vogelart, die sich mithilfe von Echolokation orientiert. Am Abend beziehen wir unser Quartier in der Waqanki-Lodge, die von der Familie unseres lokalen Guides geführt wird. Sie dient uns in den kommenden vier Tagen als Basis für unsere Exkursionen.

 

3. – 6. Tag, 11. – 14. Januar: Waqanki Lodge und Umgebung
Uns stehen drei volle Tage zur Verfügung, um die artenreiche Umgebung von Moyobamba zu erkunden. Die Waqanki-Lodge befindet sich im Familienbesitz unseres Guides und wurde mit viel Leidenschaft errichtet. In der prächtigen Gartenanlage lassen sich zahlreiche Kolibriarten beobachten – unter den 16 heimischen Arten auch die winzige und hochattraktive Zierelfe. Den sorgfältig angelegten Orchideengarten werden wir selbstverständlich ebenfalls besuchen, ebenso die umliegenden Pfade auf dem Grundstück. Diese beherbergen eine Vielzahl seltener und attraktiver Arten, darunter Blaustirn-Glanzvogel, Goldbartvogel, Orangekehlkotinga, fünf(!) Pipraarten sowie die endemische Schwarzbauchtangare.
Der Einfluss Amazoniens ist weiterhin spürbar: Mehrere Arten von Tukanen, Trogonen, Ameisenvögeln, Baumsteigern und Tyrannen sind hier vertreten. Die hellen, sandigen und nährstoffarmen Böden, die aus verwittertem, uraltem Sandstein entstanden sind, bilden ein einzigartiges Mikrohabitat. Hier kommen die erst kürzlich entdeckten Mishana-Kleintyrann und die Gelbbrustpipra vor.

An einem der Tage fahren wir zu einem etwas weiter entfernten Gebirgskamm, wo wir hoffen, den erst 1986 entdeckten Graukehl-Ameisenfänger zu finden. Sein winziges Verbreitungsgebiet beschränkt sich auf wenige Gebirgszüge in dieser Region. Im Kammwald kommen weitere hochkarätige Arten wie die endemische Gelbbrustkotinga, Buntbartvogel u.v.m. vor.

In einem Reservat beim Morro de Calzada suchen wir den attraktiven Feuerkopfpipra. Der seltene Schwarzmantel-Faulvogel ist hier gelegentlich besonders gut zu beobachten, ebenso wie verschiedene Tyrannen und Tangarenarten, die hier leichter zu finden sind als in Waqanki. Der Napoameisenvogel und andere Arten des Amazonas haben in dieser Gegend letzte Reliktpopulationen am Andenvorland. Der endemische Anden-Springaffe können wir hier eventuell ebenfalls sehen. Zudem bietet sich vom Morro de Calzada eine herrliche Aussicht auf die Ebene um Moyobamba.

In den Reisfeldern bei Rioja kommt der seltene Gelbaugenstärling, Rallen, diverse Wasservogelarten und der Palmsteiger vor.
Je nach Lust und Effort können in der Umgebung von Moyobamba verschieden Eulen- und Nachschwalben-Arten beobachtet werden. So z.B: Styx-, Schreieule, Bindenkauz, Brasilzwergkauz, Trauer- und Rostnachtschwalbe.

 

6. Tag, 14. Januar: Arena Blanca – Afluentes – Abra Patricia
Frühmorgens verlassen wir die Lodge und besuchen das private Arena-Blanca-Reservat. Hier erscheinen an der Futterstelle neben zwei Tinamuarten manchmal auch Rotbrustwachteln. Unter den zahlreichen Kolibriarten sticht besonders die Haubenfadenelfe hervor – ein Juwel unter den Kolibris. Gelegentlich lässt sich auch die seltene Einfarbralle blicken. Die angrenzenden Waldfragmente beherbergen zudem einige spannende Arten.

Anschliessend verlassen wir die Ebene und folgen der kurvenreichen Straße durch die Afluentes-Region im andinen Vorgebirge. Das Habitat und damit auch das Artenspektrum verändern sich drastisch. Wir befinden uns nun wahrlich in einem Mekka für gemischte Vogeltrupps: In diesen lassen sich Spezialitäten wie Rotstirnschlüpfer, seltene Tyrannen und Mennigtangaren u.v.m. entdecken.
Im Verlauf des Nachmittags erreichen wir die legendäre Owlet Lodge im Bosque Protector Alto Mayo, unsere Unterkunft für die nächsten drei Nächte. Erste Beobachtungen unternehmen wir in der näheren Umgebung.

 

7./8. Tag, 15./16. Januar: Abra Patricia und Umgebung
Während unserer zwei vollen Tagen in der Region erwartet uns ein vollgepacktes Programm. Wir bewegen uns entlang eines beachtlichen Höhengradienten mit unterschiedlichsten Mikrohabitaten: feuchte Nebelwälder, Bambusdickichte und Krummholz-Nebelwald sind das Zuhause einige der seltensten und schwierigsten Arten in Peru, bzw. Südamerika. Der Anteil endemischer Arten ist schlicht überwältigend. Ockerstirn-, Kastanien-, Taczanowskiameisenpitta, Gelbstreif-Kleintyrann, Graugesicht-Laubtyrann, der putzige und hochattraktive Lulutodityrann, Goldbandbergtangare um nur einige zu nennen, geraten in den Hauptfokus unserer Exkursionen. Hinzu kommen weitere Regionalendemiten, die nur noch sehr lokal in Ecuador, meist in schwer zugänglichen Gebieten, vorkommen – etwa Blausonnennymphe, Zimtbrust-Todityrann, Bindenflügel-Zaunkönig u.a.

Wir befinden uns hier natürlich im winzigen Verbreitungsgebiet des mythisch/mysteriösen Perukauzes – einer der Hauptzielarten dieser Reise. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, diese faszinierende Art zu entdecken. Die Art wurde genau hier 1976 auf einer Expedition per Zufall in einem Netz gefangen und beschrieben, aber erst ca. 30 Jahre später im Freiland gefunden! Eine eventuelle Sichtung des Perukauzes hängt von den Faktoren Glück, Wetter, Effort, Strategie und Persistenz ab. Der Kauz ist an drei zugänglichen Standorten bekannt; sollten die Umstände es erfordern, werden wir alle besuchen, um unsere Chancen zu maximieren.
Übrigens gelang uns auf unserer diesjährigen Reise die Beobachtung von drei verschiedenen Individuen!

 

9. Tag, 17. Januar: Abra Patricia – Cocachimba
Uns steht der frühe Morgen zur Verfügung, einige Lücken der Artenliste zu füllen – lassen wir uns überraschen. Neben den am Vortag erwähnten Spezialitäten können wir nach diversen Arte mit grösserem Verbreitungsgebiet aber kaum geringerer Attraktivität  Ausschau halten.  Dazu zählen unter anderem Anthrazitameisenvogel, Bindenbrust-Ameisendrossel, Goldkopftrogon und über 15 verschiedene, bunte Tangararten. Danach gelangen wir über Pomacochas ins zerklüftete Utcubamba-Tal. Im Regenschatten von Abra Patricia gelegen, wird der aride Charakter der Gegend schnell sichtbar. Im Talgrund entlang des gleichnamigen Flusses suchen wir die Endemiten Pfeffertaube, Taczanowskikolibri und Graustirnspecht.

Von hier aus ist es nicht mehr weit zum einem kleinen Hochlandweiler Cocachimba, wo wir unsere Zimmer in der Gocta Andes Lodge beziehen. Dieser Ort eignet sich hervorragend, um sich von den bisherigen Anstrengungen zu erholen. Das völlig neue Landschaftsbild ist eindrücklich und archaisch. Von unseren Zimmern haben wir – bei gutem Wetter – Sicht auf die imposanten Cataratas de Gocta, die 3. höchsten Wasserfälle Lateinamerikas. Nach dem genüsslichen Abendessen, begeben wir uns auf eine kurze Nachtexkursion, um den legendären Blassstirnkauz zu suchen.

 

10. Tag, 18. Januar: Valle Huallya Belén
Von Cocachimba aus unternehmen wir heute eine spannende Exkursion in höhere Lagen des Utcubamba-Tales. Wir starten frühmorgens und erreichen nach ca. 1 1/4 Std. Fahrt unser Ziel. In den niederwüchsigen Nebelwäldern mit viel Bambus im Unterwuchs kommt unsere endemische Zielart vor: Blassschnabel-Ameisenpitta! Dieser Platz ist erst von Kurzem publik geworden und ist einer von nur zwei zugänglichen Orten, um diese 1982 entdeckte Art zu beobachten. Wir nehmen uns den ganzen Tag Zeit sie zu suchen. Unabhängig vom Erfolg suchen wir eine Vielzahl anderer interessanter sowie endemischer Arten wie z.B Kupferglanzschwänzchen, Graustirncanastero, Utcubamba Tapaculo, Lulutodityrann und Peruzaunkönig. Gemischte Trupps, welche Weissbandhäher, diverse Töpfervögel, Tyrannen, Papagei-, Plüschkopftangare, Weissbrauen-Finkentangare, Bonapartewaldsänger um nur einige zu nennen.
Im Verlauf des Nachmittags Fahrt zurück nach Cocachimba und relaxen in der schönen Hotelanlage.

 

11. Tag, 19. Januar: Cocachimba
Der Vormittag steht ganz im Zeichen einer vertieften Beobachtung der Violettscheitel-Flaggensylphe – wörtlich eine der Flaggschiffarten dieser Reise. Dieser Kolibri mit winzigem Verbreitungsgebiet wird oft als aufregendste Art seiner Familie betrachtet. Es ist schwierig, die Aufregung und das Entzücken einer Beobachtung eines Männchens mit seinen extravaganten und ornamentalen Schwanzfedern in Worte zu fassen… Im relativ neuen Reservat „Refugio del Colibri Espatula“ maximieren wir die Chancen, ein adultes Männchen zu finden. Es ist momentan der einzige verlässliche Ort, die Art zu sehen!
In atmosphärischer Umgebung suchen wir zudem Hummelelfe (einer der kleinsten Kolibris), Perlenbrust-Zwergspecht (endemisch), Bänderbrust-Zaunkönig, Maranondrossel, Maranonmückenfänger (endemisch) und eine Palette häufiger Arten.

 

12. Tag, 20. Januar: Cocachimba – Jaén
Heute brechen wir früh auf und legen eine ca. 2 stündige Fahrt nach Jaén zurück. Wir fahren das imposante und stellenweise schroffe Utcubamba-Tal hinunter bis wir ins Einzugsgebiet des Maranonflusses, eine der markantesten klimatischen Grenze der Reise und ein Übergang in eine neue biogeographische Region, gelangen. Das Klima ist hier sehr heiss und trocken, die Vegetation spärlich. Umgehend begeben wir uns auf die Suche der Maranon-Endemiten, allen voran der Rotschulter-Kaktustangare. Während der Mittagshitze machen wir eine Siesta und begeben uns im Verlauf des späteren Nachmittags nach Tamborapa. Im buschigen Habitat finden Maranon- und Chinchipe-Dickichtschlüper, Guyanaameisenwürger (Unterart leucogaster mit zukünftigem Artstatus) Fleckengesicht-Ameisenvogel, Maranondrossel ihr bevorzugtes Habitat. Am Abend unternehmen wir einen Versuch, die Buschkreischeule der Unterart roboratus zu sehen. Auch sie eine potenziell eigene Art. Übernachtung in Jaen.

 

13. Tag, 21. Januar: Jaén- Abra Porcuya – Olmos
Frühmorgens suchen wir in der Umgebung von Jaén nach dem attraktiven Weissflügel-Bandvogel.
Nach einem ausgiebigen Frühstück beginnt unsere eindrucksvolle Fahrt von Jaén nach Olmos – eine Etappe voller landschaftlicher Kontraste und spannender biogeografischer Zusammenhänge. Selbstverständlich legen wir unterwegs mehrere Beobachtungsstopps ein – es lohnt sich! Heute überqueren wir nämlich erneut eine bedeutende biogeographische Grenze: die kontinentale Wasserscheide. An der Grenze des Tabacona-Namballe-Reservats passieren wir den tiefstgelegenen Pass zwischen Kolumbien und Patagonien – den Abra Porculla – und gelangen damit an den westlichen Hang der Andenkordillere. Vor der Passhöhe auf 2’137 m durchqueren wir eine wüstenartige, fast mondähnliche Landschaft. Je näher wir der Küste kommen, desto stärker spüren wir den Einfluss des vom kalten Humboldtstrom geprägten Klimas, und die Vegetation wird rasch wieder üppiger. Diese Einsenkung bildet eine natürliche Verbreitungsgrenze vieler montaner Vogelarten, die entweder von hier nach Norden bis nach Ecuador und Kolumbien oder nach Süden bis ins zentrale Peru oder nach Bolivien vorkommen – doch über die Einsenkung hinweg ersetzen sich diese Arten gegenseitig. In der Nähe des Passes halten wir Ausschau nach Fahlflanken-Ameisenwürger, Rosthals-Blattspäher, Buntflügel-Schmätzertyrann & insgesamt eine beträchliche Anzahl neuer Tyrannen-Arten, diverse Buschammern, Schwarzkopfsaltator und weiteren Arten – typische Vertreter des Tumbes-Endemismuszentrums, die nur hier und im angrenzenden südlichen Ecuador vorkommen. Übernachtung in Olmos.

 

14. Tag, 22. Januar: Bosque de Pómac – Chaparrí Lodge
Am frühen Morgen fahren wir durch die Küstenebene, die einst das blühende Zentrum der mysteriösen prä-inkaischen Moche-Kultur war. Sensationelle archäologische Funde zeugen noch heute von ihrer hochentwickelten Zivilisation. Heute ist die Küstenebene Perus wichtigste landwirtschaftliche Anbauregion.

Im Bosque de Pómac finden sich die letzten Fragmente des ursprünglichen Vegetationstyps – des Prosopis-Waldes. Zahlreiche Tumbes-Endemiten sind schlicht gefärbt und an die karge Umgebung angepasst – doch längst nicht alle. Der Scharlachrückenspecht, Rötelschopftyrann sowie der endemische und seltene Graubrust-Pflanzenmäher stechen mit ihren Farben deutlich hervor. Tumbesschwalben jagen über den Dünen, und der allgegenwärtige Gesang der Perutauben begleitet uns durch diese faszinierende Landschaft.

Anschliessend erfolgt der Transfer zur rustikalen, aber ausgesprochen lieblichen Chaparrí-Lodge – eine Oase mitten in dieser ariden Gegend. Hier begeben wir uns auf die Suche nach dem äusserst seltenen Weissschwingen-Guan. Diese beeindruckende Vogelart war einst vom Aussterben bedroht und galt über ein Jahrhundert lang sogar als ausgestorben. Noch vor wenigen Jahrzehnten existierten nur rund 200 Individuen. Dank engagierter Schutzprojekte – allen voran jenem von Chaparrí – konnte die Art jedoch vor dem endgültigen Verschwinden bewahrt werden.
Mit etwas Glück begegnen wir hier auch einem Brillenbären aus dem lokalen Wiederansiedlungsprogramm! Nach Einbruch der Dunkelheit unternehmen wir eine kurze Nachtexkursion, bei der wir mit etwas Glück die Ecuadornachtschwalbe und den Sechurafuchs und/oder andere Säugetiere beobachten können. Wir übernachten in den einfachen, sehr sauberen und liebevoll gestalteten Lehmbungalows der Lodge.

 

15. Tag, 23. Januar: Chaparrí Lodge
Uns steht der gesamte Tag zur Verfügung, um dieses wunderbare Reservat zu erkunden. Selbst vom Frühstückstisch aus lassen sich diverse Arten wie das Goldschnabeltäubchen, der Weissschwanz-Blaurabe, diverse Kolibris und manchmal sogar Weissschwingen-Guans beobachten. Eine Kolibritränke wird des Öfteren auch von anderen Arten benutzt. Die Relikttrockenwälder entlang kleiner Taleinschnitten beherbergen weitere Tumbes-Endemiten. Wir fokussieren uns auf Arten wie Corakolibri, Rotflügel-Bandvogel, Gelbstirntyrann, Feenwaldsänger, Weisskopf-Buchammer, Papageischnabelspelzer u.v.a. können wir sehen. Manchmal kreisen sogar Andenkondore und Königsgeier am Himmel.

 

16. Tag, 24. Januar: Chaparrí Lodge – Chiclayo – Lima
Am Morgen unternehmen wir eine letzte Exkursion um Chaparrí. Auf dem Weg nach Chiclayo halten wir beim Tinajones-Reservoir um Ausschau nach dem Inkatriel zu halten. Danach müssen wir leider nach Chiclayo aufbrechen. Nach einem feinen Mittagessen und dem Transfer zum Flughafen endet unsere Reise offiziell. Flug nach Lima (in Begleitung des Reiseleiters). Übernachtung in Lima, oder individuelle Weiterreise.

 

17. Tag, 25. Januar: Lima – Zürich
Flug von Lima nach Zürich. Ankunft hier am nächsten Tag, 26. Januar.

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Jérôme Fischer

Jérôme Fischer

ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.

Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.

Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.

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Person 1

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3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

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4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
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6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)