Namibia – Botswana – Victoria Fälle

«Vogelabenteuer und atemberaubende Tierwelt»

Mit dieser Reise bieten wir einen ausgewogenen Querschnitt durch die Tierparadiese des nördlichen Namibias, von der Etosha Pfanne, zum Okavango, bis zu den Victoria Fällen im Grenzbereich zu Zimbabwe und Sambia.

Wir starten in einen ausgedehnten Park, nahe Windhoek und fahren später in den Etosha-Nationalpark, einem der grössten Wildparks Afrikas. Dies ist sicherlich einer der besten Orte der Welt, um Spitzmaulnashörner und Grosskatzen, sowie die gesamte afrikanische Megafauna zu sehen. Ethosha ist auch für eine Reihe ganz besonderer Vogelarten, wie Namibias schillernder Rotbauchwürger, der Riesentrappe, oder des Doppelband Rennvogels bekannt.
Im Caprivistreifen fliesst der aus Angola kommende Cubango zu einer riesigen Wasser – Wunderwelt zusammen und bildet letztlich in Botswana das Okavango Delta  „Oase in der Kalahariwüste“  Wir befinden uns in einem unglaublich vogelreichen Streifen Namibas. Die herrlichen Feuchtgebiete und Wälder in dieser Gegend beherbergen die Bindenfischeule (der zuverlässigste Ort der Welt sie zu finden), Weissrückenreiher, Afrikascherenschnabel, Halsband Brachschwalbe oder der einmalige Weisstirnspint, sowie viele andere spektakuläre Arten.
Die Chobe Ebene, mit einer Ausdehnung von über 10’000 km2 bietet vielen Wasservögeln und Säugetieren ideale Lebensbedingungen und wir sind mit unserer gewählten Lodge hautnah und mittendrin.
Schliesslich beenden wir die Reise mit einem Abstecher zu den spektakulären Viktoria Wasserfälle und entdecken dort noch eine weitere reiche Vogelvielfalt.

Fast 40 % der gesamten Landfläche stehen offiziell unter Naturschutz – es ist eine der umfassendsten Regionen für Vogelbeobachtungen und Wildtier-Safaris ganz allgemein!

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 7'390.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 600.-

Anmeldung bis N/A

Ausgebucht - Anmeldungen für eine mögliche zweite Reise werden angenommen

Unterkünfte
Gute bis sehr gute Mittelklassehotels und Lodges, oft direkt am Wasserloch

Klima
Angenehme warme Temperaturen, am Morgen etwas kühler. Kurze Regenfälle nicht ausgeschlossen.

Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anforderungen

Beteiligung
mind. 6/ max. 7 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Alle Fahrten im 4×4 Safari Fahrzeug mit Hubdach, sowie professionellem Fahrer/Guide.
Alle Teilnehmer mit Fensterplatz
3-4 Privat Game Drive in den Parks mit einem Ranger
6 Bootsexkursionen
3 Private Birder Exkursionen mit lokalen Spezialisten
Übernachtungen gemäss Programm in guten bis sehr guten Mittelklassehotels und Lodges
Halbpension, ausser am letzten Übernachtungsort ist ZF
Alle Exkursionen in die Parks gemäss Programm, inklusive Parkeintritte
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1./2.Tag, 1.- 2. April: Zürich – Frankfurt – Windhoek und Transfer in die erste Lodge
Abflug in Zürich und Ankunft am Folgetag in Windhoek. Transfer in unsere erste Lodge.
Hier können wir uns etwas vom langen Flug ausruhen und erkunden das nahe Umfeld. Diese wunderschöne und abwechslungsreiche Lodge wird sich als ideale Einführung in Namibias Vogelwelt erweisen. Metallisch blau/violett schimmernd begegnen uns Rotschulter- und Riesenglanzstare. Rüppellspapagei und Rosenköpfchen bedienen sich den vielen reifen Früchten und Nüssen. Der attraktive Rotbauchwürger, Steppenbaumhopfe, sowie der scheue Klippensänger sind nur einige der Arten, welche wir hier zu Fuss entdecken können.
https://www.africanreservations.com/de/Midgard

 

 

3. / 4.Tag, 3.-4. April: Onguma Private Game Reserve und Etosha
Wir fahren in den Norden an die Randzone der Etoscha Pfanne, wo wir im Onguma Reservat  https://onguma.com/onguma-bush-camp/ untergebracht sind.

Rund um das einmalige private Naturschutzgebiet findet man natürliche und künstliche Wasserstellen, welche eine Vielzahl von Säugetierarten und Vögeln anlocken. Mit Geduld lassen sich aus nächster Nähe: Nacht- und Namaflughuhn, Doppelband-Rennvogel, Rotzügel Mausvogel, der kleine Halsband-Zwergfalke beobachten. Im Grasland können wir Riesen-, Rotschopf- oder Weissflügeltrappen entdecken. Während dieser Zeit treffen wir auf zahlreiche Säugetiere. Wir hoffen auf die Begegnung mit Löwen, Tüpfelhyänen und vielleicht den seltenen Geparden. Pirschfahrten und ein Abstecher in die Etosha, sowie ein paar Privatexkursion sind ebenfalls vorgesehen.
Grossartige und einmalige Beobachtungen an der Wasserstelle vor dem Speisesaal.

 

 

5.Tag, 5. April: Onguma – Godefrontaine – Wildacker
Nach einer weiteren Frühexkursion und einem späten Frühstück, verlassen wir das Onguma Reservat und machen uns auf den Weg zum nächsten Zwischenziel. Wir sind in einer herrlichen Privatfarm, mit ausgedehnten Beobachtungsmöglichkeiten. Hier haben wir ausgiebig Zeit am Nachmittag und am nächsten Morgen: Gelbbauch- und Bergammer, Königswittwe, Buntastrild, Kalahariheckensänger, Gelbbrust Feinsänger, Akazienadler, Schopffrankolin oder den auffälligen Schwarzmantel-Schneeballwürger zu suchen.
Abendstimmung am Lagerfeuer, wenn zugleich eine Eule in der Abenddämmerung ruft.

 

 

6.- 8.Tag, 6. – 8. April: Okavango und Mahango National Park
Wir verschieben uns nach Norden in den sogenannten Caprivi Streifen. In den nächsten 3 Tagen haben wir ausreichend Zeit den Zauber des Okavangos zu erkunden. Auf Bootstouren oder auf Pirschfahrten erkunden wir diese artenreiche Region. Zusätzlich begleiten uns an zwei Tagen örtliche Biderguides und Kenner der Gebiete.

Der Graubürzel Singhabicht wird uns unterwegs beobachten und der Ruf des Streifenliest schallt durch die offenen Wälder. Gelbstirn- und Halsbandbartvogel, der schwarze Kapraupenfänger, Felsentoko, oder die attraktive Rostbauch-Russmeise sind hier zu Hause.

Gute Chancen haben wir für den hübschen Weissrückenreiher. An felsigen Fluss-Abschnitten halten wir nach der attraktiven Halsband-Brachschwalbe Ausschau. Der grossartige Weissstirn, sowie der Zwergspint nisten hier an den sandigen Ufern. Mit etwas Glück finden wir sogar den eher unbekannten Luapulazistensänger und die Bindenfischeule, Highlights dieser Reise.
Neue Säugetiere, wie der Kaffernbüffel, der in der Etosha fehlt, kommen noch hinzu – und hier ist auch einer der besten Orte, um die seltenen Rappen- und Säbelantilopen zu sehen.
https://www.ndhovu.com/

 

9. – 10.Tag, 9. – 10. April: Kwando Region
Es geht weiter nach Osten an den Kwando Fluss im nahen Grenzbereich zu Botswana. Unsere Unterkunft für die nächsten 2 Tage liegt fantastisch gelegen direkt am Fluss.
https://store.gondwana-collection.com/accommodation/namushasha-river-lodge

Die Umgebung ist geprägt durch eine Kombination aus Flusswald und Buschland.
Auf Bootstouren und Pirschfahrten durch die Buschsavanne und trockenen Laubwälder im Bwabwata und Muduma National Park erkunden wir die Region. Viele Säugetiere werden uns begegnen. An den Flussufern auch Krokodile und Nilwaran.
Daneben sind Wassertriel, Langzehen- und Waffenkiebitze oft auf den Sandbänken. Damaraseeschwalben fliegen vorbei. Der Kupferschwanzkuckuck verschwindet rasch wieder im Röhricht. Am Flussufer treffen wir auf den Goliathreiher. Amethystglanzstar, sowie die attraktiven Dreifarben Brillenvanga (Vangawürger), Kobalteisvogel oder Schwalbenschwanzspinte.

 

 

11./12.Tag, 11. – 12. April: Chobe Plains
Zwei weitere Tage haben wir Zeit die riesige Chobe-Überschwemmungsebene zu erkunden. Von unserer Lodge aus, geniessen wir eine spektakuläre Aussicht und haben zugleich beste Möglichkeiten, die typischen Vögel und Säugetiere der Chobe-Region zu entdecken. https://www.serondelalodge.com/

Viele Feuchtgebietsarten kommen hier vor, so unter anderem: die scheue Schmuckzwergente, Weissrücken-Pfeifgans und Afrikascherenschnabel, das zierliche Zwergblatthühnchen, sowie das scheue Bronzesultanshuhn, oder der seltene Klunkerkranich.
In der Überganszone suchen wir Sumpfwürger, Weissschopf-Brillenwanga, Arnotschmätzer, die zierliche Perlbrustschwalbe, oder in den eher trockenen Grasflächen das scheue Natalfrankolin, Drossellerche oder den Rosenamarant.

 

 

13./14.Tag, 13. – 14. April: Chobe Nationalpark – Viktoria Fälle
Wir nutzen den Tag mit einer frühmorgendlichen Bootsfahrt auf dem Chobe-Fluss und einem privaten Game Drive im Chobe-Nationalparks – die perfekte Art, den Tag zu beginnen, bevor wir unsere Reise in Richtung Victoria Falls National Park antreten.
Die letzten Tage sind wir im Victoria Falls National Park, besuchen die Victoriafälle und gehen mit einem ortskundigen Guide auf Exkursion.
Eine Frühexkursion mit dem Boot auf dem Sambesi, gehört zu einem der Höhepunkte.

https://www.shearwatervictoriafalls.com/

Die Victoriafälle, «donnernder Rauch“, sind von der Zimbabwe Seite ausgesprochen gut zu sehen.
In der Umgebung des Camps suchen wir auf Streifzügen einige neue Vogelarten: Streifen-Heckensänger und Morgenrötel suchen meistens am Boden nach Nahrung. In den ersten Morgenstunden ruft das Natalfrankolin, unwiderstehlich und elegant sind Schalow-Turakos, wenn sie durch die Baumkronen fliegen. Für Trompeterhornvögel und Bandschlangenadler, Miomborötel und der gleichnamige Miombo Bartvogel, Goldrückenspechte, Zimtracke, haben wir gute Chancen sie entlang des Sambesi-Flusses zu entdecken.

 

 

15./16.Tag, 15. – 16. April: Viktoria Fälle – Johannesburg – Zürich
Abreisetag und Rückflüge wieder zurück in die Schweiz, wo wir am Folgetag ankommen.

Mario Camici

Mario Camici

ist Initiator und Gründer von LIBERTYBIRD. 1961 fing seine Leidenschaft an, zuerst als Züchter vieler Exotischer Vogelarten, später wechselte er zur Feldornithologie, die in bis heute intensiv begleitet. Seit nun mehr als 27 Jahren produziert und entwickelt er zusammen mit Partner und dem Reiseleiterteam neue Reisedestinationen und Projekte. Dabei entstanden oft auch Pionierreisen, welche LIBERTYBIRD als erstes Reiseunternehmen dieser Art durchführte, wie zum Beispiel Nordostindien, die Hühner- und Fasanenarten des Himalayas, Sachalin und Amur, Karelien, Syrien, Jemen, Aserbaidschan, Iran, oder die Basilikata.

Mario engagiert sich aktiv für Natur- und Vogelschutz und unterstützt Projekte von BirdLife Schweiz – BirdLife International und anderen Schutzorganisationen.
Er hat eine sehr grosse Reiseerfahrung und leitete viele Reisen durch die ganze Westpaläarktis, Zentral- und Südostasien, weite Teile Russlands, Mittelamerika, sowie Afrika, und dem Nahen Osten.

Mehr über Mario Camici

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)