Der Kerkinisee liegt ganz im Norden Griechenlands nur unweit der bulgarischen Grenze. Durch das mächtige Belesgebirge nach Norden abgeschirmt und durch den Einfluss des Mittelmeers, herrschen auch im Winter milde Witterungsverhältnisse. Der flache See, seine riesigen im Herbst trockenfallenden Ufer und die kleinteilige Landwirtschaft im Umfeld, sind wichtige Rast- und Nahrungsgebiete für nordische Zugvögel. Für die vom Aussterben bedrohte Zwergganspopulation sogar das wichtigste Winterquartier. Gleichfalls für Schelladler, Schwarzstörche, Krauskopfpelikane, Flamingos und Zwergscharben. Vor den Küsten im Golf von Saloniki überwintern Taucher und verschiedene Möwenarten. Viele Wat- und Entenvögel nutzen die ehemaligen Salinen, nahe der Stadt. Auf den abgeernteten Feldern lassen sich zudem zahlreiche Kleinvögel beobachten, die Mittel- und Osteuropa schon längst verlassen haben.
Unsere Basis liegt in einem kleinen Dorf nahe am Kerkinisee. Hier wollen wir, bei mildem Wetter nicht nur an der schönen Landschaft und vielen Vogelarten erfreuen, sondern auch die traditionell herzliche griechische Gastfreundschaft genießen. Unterstützt wird unsere Reise durch junge Ornithologen, die sich sehr intensiv für den Schutz des Kerkinisees und den dort vorkommenden Vogelarten einsetzen.
Zielarten: Zwerggans, Krauskopf- und Rosapelikan, Rosa-Flamingo, Teichwasserläufer, Rotkehlpieper, Dünnschnabel- und Schwarzkopfmöwe, Fisch-, Schell- und Steinadler, Adlerbussard, Grau- und Blutspecht, Kalanderlerche, Zipp-, und Zaunammer, Balkanmeise.
Zielarten Säugetiere: Wildkatze und Goldschakal
Arrangementpreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 2'190.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 260.-
Anmeldung bis N/A
Unterkünfte
8 Tage und 7 Übernachtungen in einem familiär geführten Hotel der Mittelklasse
Klima
Angenehm warm, zwischen 15 – 24°C und frische Abende. Niederschläge möglich.
Anforderungen
Keine Anstrengungen, sehr einfach.
Beteiligung
mind. 6, max. 12 Teilnehmende.
Eingeschlossene Leistungen
Vollpension (Mittagessen als Lunchpaket)
Alle Transfers im Kleinbus vor Ort
Englischsprachiger Fahrer und Guide
deutschsprachige und landeskundige Reiseleitung
Bootsfahrt
sämtliche Eintrittsgelder in Schutzgebiete und Nationalparks
Artenliste
Nicht eingeschlossene Leistungen
Flug
Nicht erwähnte Verpflegung
Persönliche Ausgaben & Trinkgelder
Reiseversicherung (gerne beraten wir Sie persönlich)
Einreiseformalitäten
Gültige ID oder Reisepass.
1. Tag, Anreise nach Thessaloniki – Fahrt zum Kerkinisee
Wir fliegen nach Thessaloniki. Nach Ankunft am Übernachtungsort unterhalb des Belesgebirges.
Abendessen in einer traditionellen Taverne. Im Dorf scheint es mehr Steinkäuze zu geben als Einwohner.
2. Tag, Ostufer Kerkinisee
Am Morgen werden wir nicht nur durch die vielen Hähne geweckt, sondern auch von unzähligen Türkentauben, die im Dorf günstige Bedingungen vorfinden. Nach dem Frühstück sind wir zunächst am See unterwegs und suchen nach Zwerggänsen. Die grösste Winterpopulation Europas finden wir in den ausgedehnten Überschwemmungsflächen zwischen dem See und vor dem Deich. Die sehr seltene Zwerggans lässt sich gut durch ihre lebhafte Art von anderen nordischen Gänsearten unterscheiden. Auf der anderen Seite des Deiches, liegt eine kleinteilige Kulturlandschaft, durchzogen von Kanälen und Pappelreihen Es ist ein ideales Gebiet um durchziehende Kleinvögel wie Pieper (Berg-, Baum- und Wiesenpieper), Grauammer und Schwanzmeise zu beobachten. In den Hecken ruft anhaltend der Seidensänger. An den abgestorbenen Baumspitzen halten sich Blut-, Grau- und Kleinspechte auf. An den Kanälen zeigen sich Gebirgsstelzen, Eisvögel und Beutelmeisen.
In der Mittagsthermik kreisen Schelladler und Schwarzstörche vor dem Belesgebirge. Für den Schelladler ist der Kerkinisee eines der wichtigsten Überwinterungsgebiete. Daneben erwarten wir weitere Greifvogelarten, wie Korn- oder sogar Steppenweihe, Rotfuss- und Wanderfalke. Später halten wir an kleineren Seen um Moorenten zu finden. In manchen Jahren fanden wir in den Schilfzonen die Zwergdommel und das kleine Sumpfhuhn. An den Gewässerrändern sind Waldwasserläufer und Bekassine auf Nahrungssuche unterwegs. Am Nachmittag beobachten wir in einem Steinbruch. Hier werden wir sicher den scheuen Felsenkleiber entdecken, sowie Zaun- und vielleicht die Zippammer. Sehr wahrscheinlich ist die Beobachtung des Steinadlers, der zwar im unzugänglichen Gebirge seine Bahnen zieht, sich aber hauptsächlich von Landschildkröten ernährt, die er in der Ebene erbeutet.
3. Tag, Westufer Kerkinisee
Am nächsten Morgen sind wir am Westufer des Kerkinisees unterwegs. Hier können wir viele Krauskopf- und Rosapelikane sehen. Da auf dem Gewässer zwischen Fischern und fischfressenden Vögeln einigermassen Frieden herrscht, haben Pelikane nur eine geringe Fluchtdistanz und können aus wenigen Metern Entfernung beobachtet und fotografiert werden. Für den Krauskopfpelikan ist der See einer der wichtigsten Brutplätze in Europa. Der See ist auch Nahrungsgebiet für hunderte Zwergscharben, Kormorane, Taucher (Zwerg-, Schwarzhals- und Haubentaucher) und Möwen (Lach- und Mittelmeermöwen). Wenn es die Verhältnisse am See zulassen, unternehmen wir eine Bootsfahrt. Vom Boot aus haben wir bessere Chancen auf nahe Zwerggansbeobachtungen. Gleichfalls können wir mit Weissbartseeschwalben und Zwergmöwen rechnen, die sich meistens nur auf dem offenen Gewässer aufhalten. Bei der Fahrt entlang des Westdeiches haben wir gute Chancen, eine der selten Wildkatzen und am Abend Goldschakale zu sehen.
4. Tag, Kolochori- Salinen und Aksiou-Flussdelta am Meer
An diesem Tag unternehmen wir eine ganztägige Exkursion in die Kolochori- Salinen von Thessaloniki und später ans Meer. In der Lagune fallen sofort die Flamingos auf, die in grösserer Anzahl aus Westeuropa zur Überwinterung einfliegen. Daneben können wir mehr als ein Dutzend verschiedene Watvogelarten (Alpenstrandläufer, Rotschenkel, Kiebitzregenpfeifer, Säbelschnäbler) erwarten, die sich auf den nahrungsreichen Schlickflächen und in den Salinen aufhalten. Darunter auch der seltene osteuropäische Teichwasserläufer. Fast jedes Jahr sahen wir Triele, die unbeweglich in der Salzvegetation ruhen. Am offenen Meer hoffen wir auf Dünnschnabel- und Schwarzkopfmöwen, Brandseeschwalben und Zwergmöwen. Im flachen Wasser des Makedonischen Golfs halten sich Schwarzhalstaucher und Mittelsäger auf. Zudem sind Krähenscharben zu sehen. In der kleinbäuerlich strukturierten Landschaft am Golf ziehen Erntereste große Scharen von Weidensperlingen an. Oft sitzen sie in riesigen Trupps auf Leitungsdrähten. Unser Weg führt am Ende des Tages weiter in den „Axios-Loudias-Aliakmonas-Nationalpark“, einem Flussdelta am Meer. Mit etwas Glück entdecken wir hier die Sumpfohreule. Sicher werden wir verschiedene Reiherarten (Nacht-, Rallen-, Seidenreiher) und auch wieder Greifvögel (Fisch-, Schelladler) sehen.
5. Tag, Steinsteppen und Canyons
Viele Bergregionen Griechenlands die oberhalb der Baumgrenze liegen, sind nur schwer zugänglich. An der bulgarischen Grenze, nahe des Dorfes Akhladhokhórion, führt jedoch eine Strasse durch Schluchten und imposante Steinformationen, bis ins baumlose Gebirge. In dieser kargen Landschaft leben einige Vogelarten, die in der Ebene nicht vorkommen. Das Steinhuhn, die Kalanderlerche und die Alpenkrähe gehören dazu. Gleichfalls Lannerfalke und Steinadler. Unsere Fahrt führt uns zunächst aus der Ebene von Serres heraus. Später geht es entlang eines stark gewundenen Flusstals entlang, das von Schwarzpappeln und Platanen gesäumt wird. An schmalen Hängen breiten sich Olivenhaine und Walnussplantagen aus. Oberhalb des Dorfes liegen Steinschuttfelder, die nur noch teilweise in der Bewirtschaftung sind. Auf frisch umgebrochenen Feldern herrscht reges Vogelleben – mit Ammern (Zaun-, Grauammer), Piepern (Rotkehl-, Berg- und Wiesenpieper), Lerchen (Kalander, Heide-, Feld- und Heidelerche) und Finken (Bergfink, Bluthänfling). Auch die Balkanmeise ist zu erwarten. Weiter oberhalb ist die Zippammer sehr wahrscheinlich. Am Ende des befahrbaren Weges und am Fuße der Berge, gehen wir direkt in ein canyonartiges Tal. An Felsformationen suchen Mauerläufer nach Nahrung. Gleichfalls Felsenkleiber oder Blaumerlen.
6. Tag, Buchen-Wälder im Beles-Gebirge
Für griechische Verhältnisse sind im Gebiet um den Kerkinisee erstaunlich viele Wälder, in unterschiedlicher Zusammensetzung zu finden. So wachsen in der Ebene Steineichen- und Hainbuchenwälder. Aufgegebene Kulturlandschaften werden schnell durch Berberitze und Christusdorn besiedelt. Die Gebirge sind bis in auf zweitausend Meter Höhe bewaldet. Uns interessieren die Buchenwälder im Belesgebirge, die etwa ab tausend Höhenmeter wachsen.
Sie sind unseren bodensauren, mitteleuropäischen Buchenwäldern nicht unähnlich. Es sind nur wenige Vogelarten zu erwarten. So hören wir vor allem Spechte. Besonders der Weissrückenspecht interessiert uns, der hier in einer seltenen mediterranen Unterart vorkommt. Daneben kommen auch Schwarz- und Grauspecht vor. Gleichfalls Waldbaumläufer und viele Kernbeisser. Nach dem Ausflug ins Gebirge verbringen wir den Nachmittag und den Abend wieder in der Ebene. Bei Mandraki gelangen wir recht weit ins Delta des Flusses „Strymonas“ hinein. Hier haben sich kleine Wasserlachen gehalten, die von Flamingos, Limikolen und Enten zur Nahrungssuche genutzt werden. Immer wieder sind Schelladler oder Wanderfalken zu sehen.
7. Tag, Byzantinische Höhenburg Sidirokastro
Je nach Beobachtungssituation sind wir nochmals in der Kulturlandschaft am Kerkinisee unterwegs. Die Dörfer, in denen es noch Kleinviehhaltung gibt, bieten vielen Kleinvogelarten ideale Nahrungsbedingungen. So sind Haus- und Gartenrotschwänze noch präsent. Auf den Feldern finden wir Neuntöter, Steinschmätzer, Braun- und Schwarzkehlchen. Sehr auffällig sind auch die vielen, exponiert sitzenden Grauschnäpper. Mitunter jagt der Merlin den vielen Grauammern und Feldsperlingen nach. Eine Zielart die wir hier entdecken wollen, ist der Adlerbussard, der in wenigen Paaren in der Ebene brütet. Am Nachmittag fahren wir zu einer byzantinischen Burg, nahe des Ortes Sidirokastro. Hier werden uns nicht nur Vogelarten, sondern auch ein traumhaftes Panorama auf Stadt, Berge und auf den Kerkinisee geboten. Im Umfeld der Höhenburg treffen wir auf sehr unterschiedliche Landschaftsstrukturen, mit steilen Felsen, Plantagen und Schafweiden. Neben Felsenschwalben, wollen wir Felsenkleiber, Samtkopfgrasmücke und Blaumerle entdecken. Eine Besonderheit ist hier das Vorkommen des Steinsperlings.
8.Tag, Vormittagsexkursion und Heimreise
Nach dem Frühstück verabschieden wir uns vom Kerkinisee und fahren nach Thessaloniki. Je nach zur Verfügung stehender Zeit, suchen wir am Meer nach Stern- und Prachttauchern, die in geringer Zahl, nahe der Küste überwintern. Später fahren wir zum Flughafen und treten unsere Heimreise an.
hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.
Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.
Mehr über Andreas WeberALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)