Der Kerkinisee ist eines der wichtigsten Schutzgebiete Griechenlands und ein Hotspot der Biodiversität. Nach Norden abgeschirmt durch das mächtige bulgarische Belesgebirge, finden viele Vogelarten am See und in seiner Umgebung beste Bedingungen vor. Der Winter ist mild und die kleinteilige Kulturlandschaft sehr nahrungsreich. So überwintern nicht nur mediterrane Arten, sondern auch Vögel nördlicher Breiten.
Unsere Reisezeit ist so gewählt, dass wir die wichtigsten hochnordischen Wintergäste am See noch miterleben können, uns gleichzeitig aber schon in einer frühlingshaften Landschaft bewegen. Dabei erfreuen wir uns nicht nur an den ersten heimkehrenden Zugvögeln, sondern auch an der beginnenden Mandelblüte und der traditionell herzlichen griechischen Gastfreundschaft.
Einige Schlüsselarten:
Zwerggans, Krauskopfpelikan und Rosapelikan, Rosaflamingo, Schelladler und Steinadler, Adlerbussard, Dünnschnabelmöwe und Schwarzkopfmöwe, Grauspecht und Blutspecht, Kalanderlerche, Zippammer und Zaunammer, Balkanmeise. Vielleicht Lannerfalke, Kleines Sumpfhuhn und Steinsperling.
Einige Arten können wir vom Boot aus und in nächster Nähe fotografieren.
Säugetiere: Goldschakal, Wildkatze
Höhepunkte:
Kerkinisee: Krauskopf- und Rosapelikane sowie Zwergscharben, Schwarzhals- und Zwergtaucher, Schelladler und Adlerbussard, See- und Steinadler. Schwarzstorch, Löffler, Braune Sichler, Blut- und Grauspecht, Kleines Supfhuhn
Kolochori-Salinen und Aksiou-Flussdelta am Meer: Rosaflamingo, Säbelschnäbler, Stelzenläufer, Kiebitz- und Seeregenpfeifer sowie Dünnschnabel- und Schwarzkopfmöwe, Nacht-, Rallen-, Seidenreiher, Grauammer und Weidensperling.
Beles-Gebirge: Balkanmeise, Felsenkleiber, Zippammer und Blaumerle. Vielleicht Steinhuhn und Weissrückenspecht.
Richtpreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 1990.-
Zuschlag EZ
CHF 250.-
Anmeldung bis N/A
Durchführung garantiert
Anforderungen
Leicht und ohne grosse Anforderungen
Beteiligung
mind. 6, max. 12 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers mit Kleinbus
7 Übernachtungen in familiär geführten Mittelklassehotels
Halbpension
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Bootsfahrt
Deutschsprachige, fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Thessaloniki
Zusätzlich ein englischsprachiger lokaler Fahrer und Guide
Reiseunterlagen
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt.
Tag 1, Anreise nach Thessaloniki – Fahrt zum Kerkinisee
Wir fliegen in das nordgriechische Thessaloniki. Hier werden wir durch unsere griechisch-deutsche Reiseleitung am Flughafen in Empfang genommen. Sollte es zu unterschiedlichen Ankunftszeiten kommen, unternehmen wir eine erste Beobachtungstour zum nahegelegenen Mittelmeer. Anschliessend fahren wir zum Hotel „Limneo“ nach Chrysochorafa am Kerkinisee. Nach Ankunft und Bezug der Zimmer, verschaffen wir uns einen ersten Eindruck von der Umgebung des Dorfes, in dem es mehr Steinkäuze zu geben scheint als Einwohner. Das Abendessen bekommen wir in einer traditionellen Taverne serviert.
Tag 2, Ostufer Kerkinisee und Kulturlandschaft
Wir sind am Ostufer des Sees unterwegs. In dieser Jahreszeit ist der Seespiegel sehr niedrig, die trockengefallenen Ufer werden als Grünland mit Wasserbüffel freigehalten. Unser Interesse der größten Zwerggans-Winterpopulation in Europa. Wir wollen die lebhaften Gänse möglichst nah beobachten, um sie gut an ihren Merkmalen von anderen Gänsearten (Grau-, Bläss- und mitunter Rothalsgänsen) unterscheiden zu können. Sicher werden wir vorher Zwergscharben, Braune Sichler, Löffler, Flamingos und Silberreiher sehen. Überall sind Kleinvögel unterwegs, die in der abwechslungsreichen Kulturlandschaft nach Nahrung suchen. Das Umfeld des Sees ist zudem ein wichtiges Überwinterungsgebiet für Schelladler und Schwarzstörche, die oft in der Mittagsthermik aufsteigen und dann gut zu beobachten sind. Gleichfalls ist mit Kornweihen, Turm- und Wanderfalken zu rechnen. An kleinen Seen halten sich viele Spiess-, Löffel- und einige Moorenten auf, alle schon im Prachtkleid. An den Gewässerrändern suchen Bergpieper und Waldwasserläufer nach Nahrung. Am Nachmittag besuchen wir aufgelassene Steinbrüche am Hang des Beles-Gebirges. Dort sind Zipp- und Zaunammern, Blaumerle und Felsenkleiber zu sehen. Vielleicht entdecken wir hier schon die Balkanmeise. Sehr sicher ist die Beobachtung des Steinadlers, der im unzugänglichen Gebirge brütet und sich hauptsächlich von Landschildkröten ernährt.
Tag 3, Eichenwälder, Christusdorn und Westufer Kerkinisee
Am nächsten Morgen sind wir am Westufer des Kerkinisees unterwegs. Hier können wir Krauskopf- und Rosapelikane vom Boot aus beobachten und fotografieren. Für die Krauskopfpelikane, die sich schon im Brutkleid präsentieren und bald mit dem Nestbau beginnen, ist der See einer der wichtigsten Brutplätze in Europa. Der See ist zudem Rastgebiet für Kormorane, Taucher (Zwerg-, Schwarzhals-, und Haubentaucher) und Möwen (Lach- und Mittelmeermöwen). Längere Zeit beobachten wir in einer halboffenen Landschaft, die langsam mit Christusdorn, Feldahorn und Eichen zuwächst. Hier halten sich Kernbeißer, Stieglitze, Grün- und Bergfinken, Rot- und Singdrosseln in großer Zahl auf. Die ersten Grauammern, Zilpzalpe und Mönchsgrasmücken fangen zu Singen an. Fast jedes Jahr konnten wir hier Wildkatzen sehen. Den Abend verbringen wir in der Nähe des Dorfes Mandraki, wo auf den weitenläufigen Wiesen Zwergschwäne, Goldregenpfeifer und Kraniche ungestört Nahrung suchen können.
Tag 4, Kolochori-Salinen und Aksiou-Flussdelta am Meer
An diesem Tag unternehmen wir eine ganztägige Exkursion in die Kolochori-Salinen von Thessaloniki und später am Meer entlang, in das Aksiou-Schutzgebiet. In der Lagune präsentieren sich Rosaflamingos im schönsten Brutkleid. Daneben nutzen auch Watvögel (Alpenstrandläufer, Rotschenkel, Kiebitzregenpfeifer, Säbelschnäbler) die nahrungsreichen Schlickflächen. Eine Besonderheit sind die Triele, die in geringer Zahl überwintern. Am offenen Meer wollen wir zunächst die attraktive Dünnschnabelmöwe suchen. Zudem erwarten wir Zwerg- und Schwarzkopfmöwen, sowie Brandseeschwalben. Auch Prachttaucher, Krähenscharben und Mittelsäger zeigen sich. In der kleinbäuerlich strukturierten Landschaft hinter dem Deich, ziehen Erntereste vom letzten Herbst Grauammern und Weidensperlinge an. Oft sitzen sie in riesigen Trupps auf Leitungsdrähten. Unser Weg führt uns weiter in den „Axios-Loudias-Aliakmonas-Nationalpark“, einem Flussdelta am Meer. Hier suchen wir nach Greifvögeln wie Fisch- und Schelladler oder Kornweihe und Merlin.
Tag 5, Buchenwälder im Beles
Heute fahren wir direkt ins Belesgebirge auf über eintausend Höhenmeter. Die Ausbesserung eines Forstweges machte es möglich, eine schmale Vegetationsstufe zu erreichen, in der auf sehr nährstoffarmen Böden Buchen wachsen. Sie sind hier sehr dominant und erinnern an unsere heimischen, bodensauren Buchenwälder. Mit Ausnahme einiger Krokusse, erscheint die Landschaft noch sehr winterlich. Die felsigen und baumfreien Höhenlagen sind bereits in Reichweite. Unsere Zielart ist der Weissrückenspecht, der hier in der seltenen südöstlichen Unterart „lilfordi“ vorkommt. Daneben sind weitere Spechtarten, wie Schwarz-, Klein- und Grauspecht zu erwarten. Außerdem sind Kernbeisser, Zaun- und Zippammern unterwegs und lassen sich auf kurzen Distanzen beobachten. Hier oben lebt auch der Feuersalamander. Anschliessend kehren wir in die abwechslungsreiche Kulturlandschaft der Ebene zurück. Am Fluss Strymonas und seinen nur sporadisch bewirtschafteten Überschwemmungsflächen wollen wir weiter beobachten. Hier jagen Adlerbussard, Kornweihe und Raubwürger. Gleichfalls sind Merlin, Wanderfalke und mitunter Gänsegeier zu sehen.
Tag 6, Bizarre Felsen, Flusstäler und Steinschuttfelder
An diesem Tag lassen wir uns nochmals von der landschaftlichen Vielfalt Nordgriechenlands beeindrucken. Wir durchfahren zunächst enge Felstäler und bewegen uns entlang eines Bachlaufes, dessen Ufer von Platanen gesäumt werden. Später erreichen wir Achladochori, einen verlassen wirkenden jedoch nicht unattraktiv wirkenden Ort. Jedenfalls ist er mit einer sehr artenreichen Umgebung gesegnet. In den Steinsteppen, die nur partiell genutzt werden, lassen sich Kalanderlerchen bei ihren eindrucksvollen Balzflügen beobachten. An guten Zugtagen sind Heidelerchen, Grauammern, Schwarzkehlchen und viele Bluthänflinge, sowie Mistel- und Wacholderdrosseln zu sehen. Oberhalb des Ortes, schon im Gebirge, gehen wir in ein enges Schluchttal, das von imposanten Steinformationen gesäumt wird. In der absoluten Stille erwarten wir nur wenige Vogelarten, aber doch kann urplötzlich ein Mauerläufer auftauchen oder ein Steinadler zeigt sich über den Felsen. Unsere Mittagspause verbringen wir mit herrlicher Aussicht auf die wilde Berglandschaft. Vielleicht entdecken wir dabei den seltenen Lannerfalken. Am Nachmittag und am Abend suchen wir am Fluss nach Gebirgsstelzen und Wasseramseln. In der Dämmerung sollten wir Uhus hören.
Tag 7, Ebene von Serres und Höhenburg Sidirokastro
Oberhalb der Stadt Siderokastro liegt eine ehemalige byzantinische Burg mit fantastischer Aussicht auf die Ebene von Serres und der wilden Gebirgslandschaft, bis an die bulgarische Grenze. Innerhalb der Burgmauern und in der Buschvegetation wollen wir einige interessante Vogelarten finden. So den Felsenkleiber und die Blaumerle. Weiterhin den Steinsperling, der Anfang März ins Brutgebiet zurückkehrt. Das ganze Jahr über anwesend, ist die Samtkopfgrasmücke. An den steil aufragenden Felsen innerhalb der Stadt, sind Felsenschwalben und vielleicht schon Mehl- und Rötelschwalben zu sehen.
Am Nachmittag werden wir in der Ebene von Serres unterwegs sein und uns an den frühlingshaften Feldern erfreuen, auf denen schon Adonisröschen blühen. Hier singen Feld- und Kalanderlerchen. An den Feldrainen zeigen sich Rebhühner.
Tag 8, Salinen von Allochori und Heimreise
Auf den Weg nach Thessaloniki besuchen wir weitere Landschaften und Beobachtungsgebiete. So liegen in Flughafennähe Küstenabschnitte, mit guten Beobachtungsmöglichkeiten für Stern- und Prachttaucher. Auch die Salinen von Allochori sind eine gute Möglichkeit, nochmals Watvögel zu sehen. Darunter den nur selten in Mitteleuropa auftretenden Teichwasserläufer. Später verabschieden wir uns aus Griechenland und fliegen je nach Abflugszeit zurück in die Schweiz.
hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.
Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.
Mehr über Andreas WeberALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
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2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
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3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
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4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
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4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)