In Island trifft ungebändigte Natur auf unendliche Weiten, dramatische Vulkanlandschaften, tief eingeschnittene Fjorde, heisse Quellen und riesige Gletscher.
Island ist auch das Land der Alken, Lummen, See-, Wasservögel & Limikolen, die sich in grosser Zahl in diesen beeindruckenden Landschaften aus nächster Nähe beobachten und fotografieren lassen. Nicht wegzudenken die drolligen Papageitaucher, quirligen Odinshühnchen, kecken Raubmöwen & Küstenseeschwalben. Während die Sichtung eines Gerfalken mit Glück verbunden ist, ist die Beobachtung von Eis- und Sterntauchern im Prachtkleid so gut wie sicher. Ein Highlight sind die Spatel- und Kragenenten, die sonst nirgendwo in Europa brüten.
Wir erkunden Island mit einem Kleinbus von Westen her über den See Myvatn im Norden bis zu den Ostfjorden und decken so das gesamte Artenspektrum ab. Am Mývatn tummelt sich eine hohe Dichte attraktiver Entenarten wie sonst nirgends in Europa, und dies vor einer Kulisse, die kaum spektakulärer sein könnte. Und wer nicht genug bekommen kann: unser Hotel liegt direkt am See. Die Mitternachtssonne erlaubt Beobachtungen bis spät in die Nacht – dies ermöglicht zusätzliche Erkundungen auf eigene Faust.
Carmen kennt nicht nur die besten Beobachtungsspots, als Geografin weiss sie zudem viel über die Geologie und Vulkanologie der Insel zu erzählen!
Zielarten: Spatelenten, Kragenenten, balzende Limikolen, Papageitaucher-Kolonien, Lummen, Raubmöwen & Seeschwalben im vollen Prachtkleid u.v.m.
An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 5750.-
Zuschlag EZ
CHF 990.-
Anmeldung bis N/A
Zurzeit Warteliste - nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf
Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels
Klima
Im Juni beginnt in Island der Frühsommer, das Wetter beginnt milder zu werden und Stürme werden seltener. Häufig wechseln sich sonnige Abschnitte und Regenschauer mehrmals täglich ab. Es windet fast ständig, die Temperaturen bewegen sich in der Regel zwischen 5 und 15 Grad.
Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen z.T. auch in sumpfigem Gelände und weglos. Meist flach.
Beteiligung
mind./max. 8-10 Teilnehmer:innen
Im Preis inklusive
Transport im Reisebus mit professionellem Fahrer
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Halbpension
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder wo nicht explizit anders erwähnt
Fahrt mit der Fähre auf Hrisey
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Inlandflug Egilsstadir – Reykjavik. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung. Bootstour für Walbeobachtung (fakultativ), Besuch einer Eiderenten-Farm (fakultativ)
1.Tag, 12. Juni: Zürich – Reykjavik – Snaefellsnes
Individuelle Anreise aus der Schweiz nach Reykjavik/Keflavik Flughafen. Hier werden Sie von der Reiseleiterin und dem Busfahrer abgeholt. Transfer zu einem Hotel auf der Südseite der Snaefellsnes Halbinsel. Direkt um unser Hotel nehmen wir einen ersten Augenschein der reichen Vogelwelt. Entweder noch vor- oder nach dem Abendessen unternehmen wir einen Spaziergang zum nahegelegenen Strand. Unterwegs begegnen wir einer Kolonie Küstenseeschwalben und wir beobachten viele Limikolen wie Regenbrachvögel, Sandregenpfeifer, Uferschnepfen und Goldregenpfeifer im Prachtkleid. Wahrscheinlich sehen wir die ersten Schmarotzerraubmöwen. Bei gutem Wetter zeigt sich der schneebedeckte Gipfel des Stratovulkans Snaefelsjökull, gemäss dem Roman von Jules Verne ist dies der Eingang zum Mittelpunkt der Erde. Auf einem kleinen See neben dem Hotel bestehen gute Chancen um Ohrentaucher, Bergenten, Singschwäne und Odinshühnchen zu beobachten.
2. Tag, 13. Juni: Snaefelsjökull-Nationalpark
Heute erkunden wir den Snaefelsjökull-Nationalpark. Kaum eine Region Islands vereint so viele verschiedene Lebensräume wie Snæfellsnes. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Tierwelt wider: steile Felsklippen, seichte Küstenbereiche, fischreiche Fjorde und unberührte Lavafelder machen jeden Halt auf der Halbinsel zu einem Highlight. Es gibt Seehunde und im Sommer bevölkern tausende von Seevögeln die Klippen. Sie lassen sich von ganz nah beobachten: zum Beispiel Eissturmvögel, Trottellummen, Krähenscharben, Tordalke, Gryllteisten, Papageitaucher, Eiderenten, Dreizehen-, Mantel- und einzelne Eismöwen. Einige Arten haben zu dieser Jahreszeit bereits Junge.
Ein kurzer Aufstieg zu einem Explosionskrater verschafft uns einen Überblick über die bizarre Lavalandschaft, und wir beobachten Island-Steinschmätzer und Wiesenpieper. Weiter geht die Fahrt zu einem Platz, wo wir Dickschnabellummen und Basstölpel suchen. Unterwegs begegnet uns vielleicht eine Schneeammer.
Nach diesem erlebnisreichen Tag geniessen wir nochmals das leckere Abendessen in unserem Hotel.
3. Tag, 14. Juni: Snaefellsnes – Akureyri
Ein etwas längerer Transfer führt uns in den Norden nach Akureyri. Die Fahrt führt durch abwechslungsreiche Landschaften und animiert zu zahlreichen Stopps. Unter anderem halten wir Ausschau nach der Kurzschnabelgans. Nach dem Abendessen im Hotel geniessen wir unsere Freizeit in der „Hauptstadt des Nordens“ – zum Beispiel in einem heissen Hot Pot
4. Tag, 15. Juni: Eyjafjördur
Heute bietet sich die Möglichkeit einer Walsafari. In der gewöhnlich ruhigen See des Eyjafjörður, können mit grosser Sicherheit Buckelwale gesehen werden. Wer nicht Boot fahren möchte, besucht mit Carmen das Svarfadardalur Nature Reserve. Es ist das älteste unter Schutz stehende Feuchtgebiet in Island. Ein gut ausgebautes Netzwerk aus Wanderwegen, Brücken und ein Hide erwartet uns. Falls das Glück auf unserer Seite ist, zeigt sich ein Merlin oder sogar ein Gerfalke.
Unser nächstes gemeinsames Ziel ist die Insel Hrísey, erreichbar nach ca. 20 Min. mit der Fähre. Kaum angelegt, sehen wir wahrscheinlich bereits die ersten Gryllteisten. Mittagessen in einem einfachen Fischrestaurant.
Hrísey wird als „Perle des Eyjafjörður“ bezeichnet. Und doch scheint es eine vom Tourismus vergessene Insel zu sein, ein verstecktes Juwel, bewohnt von etwa 40 Brutvogelarten. Eingebettet in einen Fjord, bietet Hrísey eine einzigartige Kombination aus unberührter Natur, reicher Vogelwelt und absoluter Ruhe – die Insel ist fast vollständig autofrei und wird von nur ca. 160 EinwohnerInnen bewohnt.
Die Insel ist ein Schutzgebiet, die Jagd ist verboten. Sogar die Schafhaltung ist verboten zum Schutz der Pflanzen. Zudem gibt es keine Prädatoren wie Füchse und Marder. Die Vögel sind wenig scheu und lassen sich auf kürzeste Distanz beobachten und fotografieren.
Hier lässt sich ganz besonders gut das Alpenschneehuhn der Unterart „islandorum“ beobachten. Die Region ist dicht durch Limikolen besiedelt: Rotschenkel, Austernfischer, Goldregenpfeifer, Regenbrachvögel und Uferschnepfen hören und sehen wir aus nächster Nähe. Singende Rotdrosseln und Wiesenpiper sind allgegenwärtig, auch der Island Birkenzeisig kommt vor. Die spektakulären Balzflüge der Bekassine kann man hier oft erleben. An den Küsten hat es Kolonien von Eissturmvögeln und Sturmmöwen. Augen auf im Dorf: hier sitzt öfters die Schneeammer auf den Dächern.
5. Tag, 16. Juni: Akureyri – Godafoss – Myvatn
Frühmorgens geht unsere Reise weiter zum mächtigen Godafoss Wasserfall und zum See Myvatn,
Der Myvatn ist bekannt für seine außergewöhnlich hohe Artenvielfalt an Wasservögeln. Hier gibt es eine der weltweit höchsten Konzentrationen an Entenarten in einem einzelnen Süßwassergebiet. Als bedeutendes Brutgebiet spielt der Myvatn eine herausragende Rolle für die Erhaltung und den Schutz der Entenpopulationen Europas. Im See und seinen Zuflüssen lassen sich Kragen- und Spatelente in ihrem natürlichen Lebensraum beobachten. Wunderschön auch die Stern-, Eis- und Ohrentaucher im Prachtkleid. Weiter suchen wir Trauer- und Eisente und immer wieder schweift der Blick zum Himmel: Die Sichtung eines seltenen Gerfalken oder Merlins ist jederzeit möglich.
Der Name „Mývatn“ bedeutet „Mücken-See“, und obwohl Mücken im Sommer eine Herausforderung sein können, trägt der üppige Pflanzen- und Insektenreichtum rund um den See zur Vogelvielfalt bei.
Die Gegend um den Myvatn ist DER Hotspot für Ornithologinnen und Vogelliebhaber, so dass es sich lohnt, etwas länger Zeit hier zu verbringen. Je nach Wetter können wir Tag und Nacht Vögel beobachten, Geothermalfelder oder ein Schwimmbad besuchen. Die Umgebung des Sees ist stark von vulkanischer Aktivität geprägt – Fotomotive gehen niemals aus.
6. Tag, 17. Juni: Kragen- und Spatelenten am Myvatn
Ganzer Tag am Myvatn und seiner Umgebung. Wir verbringen unsere Zeit in dieser wunderschönen Gegend mit der Suche nach den beiden Zielarten der Reise, der Kragenente und der Spatelente.
7. Tag, 18. Juni: Myvatn – Ostfjorde mit Besuch der Eiderentenfarm
Wir fahren weiter ostwärts auf der Ringstrasse. Hier lernen wir das wilde Landesinnere Islands kennen: ausgedehnte, karge Stein- und Tephrawüsten, stellenweise von Tundra-Heide bewachsen. In einem Hochlandmoor brütet die Kurzschnabelgans.
Ein Besuch auf einer traditionellen Eiderentenfarm bietet uns die einzigartige Gelegenheit, mehr über die Eiderdaunen zu erfahren, und über die spezielle win-win Situation für Mensch und Tier. Der Besuch beinhaltet eine Führung durch die Brutgebiete und es wird gezeigt, wie die Eiderdaunen in verschiedenen Stadien verarbeitet werden.
Auf der Weiterfahrt durchs Hochland von Borgarfjördur nach Eystri – der «Hauptstadt der Papageientaucher» – können wir atemberaubende Ausblicke auf Flüsse, Seen und Sander geniessen. Es ist der Lebensraum der Schmarotzerraubmöwe. Die Region ist zudem für ihre wilden Rentierherden bekannt.
Abendessen und Übernachtung im Alfeimar Country Hotel in Bakkagerdi.
8. Tag, 19. Juni: Borgarfjördur – Rückflug nach Reykjavík
Heute haben wir den ganzen Tag Zeit, um den Borgarfjördur und seine Umgebung zu erkunden. Etwa 10.000 Papageitaucherpaare nisten jeden Sommer in hier. Es ist einer der besten Orte in Island, um ihr Brutgeschäft von ganz nah zu beobachten. Je nach Wetter und Zeit werden wir noch ein Stück fahren, um Skuas in endlosen Sandurflächen zu sehen.
Abends fahren wir zum Flughafen in Egilsstaðir und fliegen nach Reykjavik. Wenn wir Glück haben und das Wetter mitspielt, ist dieser Inlandflug über die spektakulären Landschaften Islands ein unvergessliches Erlebnis. Wir transferieren zum Hotel direkt beim Flughafen von Reykjavik.
9. Tag, 20. Juni: Reykjavik – Zürich
Rückreise in die Schweiz
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten
Klein-Carmen gründete bereits mit Sieben einen Vogelclub – und die Faszination für Vögel liess sie nie los. Unter anderem absolvierte sie die Ausbildung zur Haltung von Greifvögeln und Eulen und arbeitete in der Greifvogelstation Berg am Irchel. Nebst dem Beobachten, Fotografieren und Halten von Vögeln, zeichnet und aquarelliert sie diese auch. Für den Naturpark Gantrisch leitet sie ornithologische Exkursionen und das Kauzen-Monitoring.
Als diplomierte Geografin ist Reisen ihre zweite grosse Leidenschaft. Ihr Faible für Vulkanismus und wilde Landschaften führte sie, nebst vielen anderen Destinationen, regelmässig nach Island.
Carmen arbeitete 20 Jahre lang als Geografielehrerin am Gymnasium und leitete in dieser Funktion unzählige Reisen im In- und Ausland. Seit ein paar Jahren hat sie den elterlichen Betrieb, die Dittligmühle, übernommen.
Mehr über Carmen BezençonALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)