Transsilvanien – Donaudelta und Dobrudscha

«Bären Beobachtung und Drehscheibe des Vogelzugs»

Unsere Reise beginnt in den unberührten Bergwäldern und blühenden Almwiesen der rumänischen Karpaten. Die archaische und sagenumwobenen Region, in der das traditionelle Hirtenleben noch heute den Rhythmus bestimmt, kommen zahlreiche selten Arten vor. Die Region bietet zudem Rückzugsraum für Europas letzte intakte Bestände an Grosssäugern wie Bären, Wölfen und Luchsen. Wir suchen Habichtskauz, mehrere Spechtarten, Mauerläufer & Wachtelkönig. Ein absolutes Highlight der Reise ist der Besuch eines Ortes, wo wir Braunbären beobachten werden!

In der zweiten Hälfte der Tour wandelt sich das Bild. Wir reisen Richtung Süden, wo weite Salzseen und Steppenlandschaften der rumänischen Tiefebene locken. Die Landschaft mit ihrem weiten Horizont sind ein Paradies für eine aussergewöhnlich vielfältige und auch farbenprächtige Avifauna. Inmitten weitläufiger Weidelandschaften erkunden wir die Artenvielfalt der Steppen- und Wasservögel in einer Dichte und Fülle, die in Europa einzigartig ist.

Den krönenden Abschluss unserer Reise bildet Europas grösstes Feuchtgebiet: das Donaudelta. Als eine der lohnenswertesten Beobachtungsdestinationen des Kontinents fasziniert es mit weitläufigen Lagunen, verschachtelten Flussläufen und dichten Altschilfbeständen. Ausgangspunkt all unserer Exkursionen hier ist ein Hotel mitten im Delta, welches nur per Boot erreichbar ist. Hier brüten u.a. Rosa- und Krauskopfpelikan, Zwergscharbe und der seltene Feldrohrsänger.
Da die Schwarzmeerküste eine zentrale Leitlinie für den Vogelzug ist, erwarten uns zudem beeindruckende zahlen von Limikolen und Möwen, darunter seltene Arten wie Sumpfläufer und Fischmöwe und auch Rosenstare. Die Reise beginnt und endet in Bukarest.

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 3880.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 440.-

Anmeldung bis N/A

Unterkünfte
Gute, zweckmässige Mittelklassehotels und familäres Gästehaus, landesüblicher Standard

Klima
Angenehme Temperaturen, Niederschläge sind möglich

Anforderungen
Keine Anstrengungen, sehr einfach, an einem Tag eine leichte Bergwanderung

Beteiligung
mind. 3, max. 9 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels und Gästehaus
Vollpension. Mittagessen könnte gelegentlich auch ein Lunchpaket sein
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Deutschsprachige, fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Bukarest
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Reisebericht, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1.Tag, Zürich – Bukarest
Flug von Zürich nach Bukarest. Empfang durch den lokalen Spezialisten am Flughafen und Fahrt nach Sinaia, das am Fusse des Bucegi-Gebirges liegt. Der Naturpark Bucegi liegt im Herzen Rumäniens, mit seiner beeindruckenden Artenvielfalt an Fauna und Flora, darunter beherbergt er einer der grössten Bärenpopulationen Rumäniens. Je nach verfügbarer Zeit können wir einen Spaziergang im nahen gelegenen Mischwald unternehmen und nach Weissrücken- oder Mittelspecht, verschiedenen Fliegenschnäppern und Eulen Ausschau halten.

 

2.Tag, Bucegi Naturpark und Harghita Berge
Wir beginnen mit einer Frühexkursion rund um das Hotel. Neuntöter, die ersten Ringdrosseln, Schwarzkehlchen, sowie Gartenrotschwanz, oder ein Blutspecht könnten sich zeigen.
Nach dem Frühstück fahren wir dann in die alpine Zone und suchen nach Hochgebirgs-Arten wie der hier brütenden „balcanica“- Unterart der Ohrenlerche.

Wir bleiben bis zum Mittagessen in der Gegend und fahren dann weiter in die Harghita-Berge, wo wir drei Nächte in einer lokalen Pension übernachten.
Unterwegs halten wir an mehreren Fischteichen, um verschiedene Feuchtgebietsarten zu beobachten.
Wir sind am Fusse des wilden Harghita-Gebirges, in einem Teil der Karpaten, wo eine grosse und gesunde Braunbärenpopulation lebt! Ausserdem ist es die letzte Hochburg für europäische Grosssäugetierarten wie Wölfe, Luchse und Bären, die in den Karpatenwäldern leben!

 

3.Tag, Ganzer Tag in den Harghita Bergen
Wir erkunden das vulkanische Harghita-Gebirge im Hauptkamm der Karpaten mit seinen unberührten Fichtenwäldern, schönen Blumenwiesen und endlosen Weiden, sowie eine spektakuläre Schlucht.

Am ersten Morgen geht es zeitig los. Nach einer Frühexkursion rund um die Lodge und anschliessendem Frühstück, fahren wir zeitig in die höheren Lagen der Harghita-Berge, um nach hochgelegenen Arten wie Raufuss- und Sperlingskauz, Dreizehenspecht, Ringdrossel und Haubenmeise. In dieser Region verstecken sich die heimlichen Raufusshühner Hasel- und Auerhuhn. Eventuell gelingt uns sogar die Beobachtung einer dieser Arten…

Zum Mittagessen kehren wir wieder in die Unterkunft.
Am Nachmittag besuchen wir dann alte Laubwälder. Während dieser Nachmittagstour können alle 10 europäischen Specht Arten beobachtet werden. Zudem bewohnen auch Zwerg- und Halsbandschnäpper diese eindrücklichen Wälder, mit grossem Bestand an sehr alten Buchen.

 

4.Tag, Bicaz Schlucht und Bärenhütte
Die Bicaz-Schlucht (Cheile Bicazului) ist eine der spektakulären Karpaten-Querungen. Der kleine Fluss Bicaz hat auf etwa 5 km eine Klamm in den Kalkfelsen gewaschen. Bis zu 300 m ragen die steilen Felswände direkt nach oben. An den Felswänden suchen wir den spektakulären Mauerläufer, während Felsenschwalben und Alpensegler herumfliegen. Beim Absuchen könnte sich auch der Wanderfalke zeigen. Im Fluss begegnet uns die witzige Wasseramsel. Später besuchen wir ein ausgedehnte Feuchtwiese, wo wir dem Wachtelkönig und dem Karmingimpel begegnen können. Das Mittagessen geniessen wir in einem traditionellen Restaurant der Region.
Am Nachmittag kehren wir dann zur Lodge zurück und bereiten uns auf eine Bärenbeobachtung vor. Dies gilt als Höhepunkt, wo wir von einer Beobachtungshütte aus nächster Nähe Bären beobachten können.

 

5.Tag, Karpaten Überquerung – Rumänisches Tiefland
Heute lassen wir die Frühexkursion ausfallen, und brechen frühzeitig auf, um in die Rumänische Tiefebene zu gelangen.
Auf dem Weg durchqueren wir die Karpaten und erreichen nachmittags die Region Balta Albă.
Dieses Gebiet zeichnet sich durch flache Salzseen und ausgedehnte Graslandschaften aus.
Verschieden Limikolen auf dem Durchzug, daneben verschiedene Enten und Reiher, sowie Sichler, Löffler, Weisstorch, Weissbart-, Trauer- und Weissflügelseeschwalben. Mit etwas Glück dürften sogar Rotflügel-Brachschwalben zu entdecken sein.

 

6.Tag, Balta Albă – Macin Gebirge
Vor dem Frühstück besuchen wir ein oder zwei flache Salzseen um nach verpassten Arten zu suchen. Dann geht’s ins Macin-Gebirge. Dieser vulkanische Berg ist der älteste in Rumänien und hat aufgrund seiner Lebensraumvielfalt eine äusserst reiche und interessante Fauna und Flora, darunter zahlreiche endemische Pflanzen und Insekten. Isabellsteinschmätzer brüten in den grasbewachsenen Hängen. Adlerbussarde, Schlangen- und Zwergadler und Kurzfangsperber beobachten wir auf der Nahrungssuche, daneben treffen wir vielleicht auf Susliks (Ziesel), Eidechsen oder Schlangen. Mit etwas Glück sind sogar Kaiseradler oder Würgfalke zu sehen.

Wir werden den ganzen Nachmittag an diesem magischen Ort verbringen, um noch andere interessante Vögel wie Rötelschwalbe, Steinrötel, Balkanmeise oder Ortolan zu finden.

 

7.Tag, Macin Gebirge – Tulcea
Wir verbringen den Vormittag nochmals zum Vogelbeobachten im Macin Gebirge und fahren nach dem Mittagessen weiter nach Tulcea, dem Tor zum Donaudelta.
Das Donaudelta ist heute noch eines der ursprünglichsten und grössten Deltas auf dem europäischen Kontinent (Fläche des Reservates 5800km²). Der Altarm und zwei Seitenarme der Donau, Kanäle, Süsswasserseen, Salzwasserlagunen, schilfbewachsene Schwemmlandinseln, zeitweise überflutete Riedwiesen, ausgedehnte Flächen von Schilfrohr und Sümpfen, dichter Auenwald, Sandbänke sowie die Landstreifen an der Mündung ins Schwarze Meer gehören zu den typischen Lebensräumen des Deltas.

Das Donaudelta ist ein überaus wichtiges Durchzugs- und Nistgebiet für Millionen von Vögeln, unter anderem finden sich hier die weltweit wichtigsten Brutplätze der Zwergscharbe, sowie die grösste Brutpopulation von Rosa- und Krauskopfpelikanen. Verschiedene Arten von Reihern, Enten, Lappentaucher und Seeschwalben, die attraktive Fischmöwe, sowie Seeadler und Rotfussfalke sind unter den 340 registrierten Vogelarten des Deltas verzeichnet.
Unsere Unterkunft liegt einmalig mitten im Delta und ist nur mit dem Boot zu erreichen.

 

8.Tag, Ganzer Tag im Donaudelta
Während dem ganzen Tag werden wir uns darauf konzentrieren, das Donaudelta zu entdecken.
In diesen abwechslungsreichen Lebensräumen mit Seen, Kanälen, grossen Schilfflächen, Weiden- und Pappelwäldern bieten sich Brutplätze für viele Vogelarten. Zu dieser Jahreszeit werden viele typische Deltavögel auf dem Höhepunkt ihrer Brutaktivität sein. Silber-, Rallen-, Nacht- oder Purpurreiher, Löffler und Sichler, Zwergscharbe und Kormorane sind aus nächster Nähe zu sehen. An anderen Stellen finden wir Rothals- und Schwarzhalstaucher und die Schwarzkopfmöwe, welche erst seit Kurzem im Delta brütet. Seeadler sitzen oft in den Weidenbäumen. Pelikanen sind eine tägliche Attraktion, wenn sie von ihrer Brutkolonie zu den Futterplätzen ziehen. Baumfalken gleiten tief über das Schilf, um die reichlich vorhandenen Libellen zu jagen. In den Weiden brüten Beutelmeise, Sprosser und Blasspötter, während in den ausgedehnten Schilffeldern, Bartmeisen und verschiedene Rohrsänger ihre Reviere markieren.

 

9./10.Tag, Donaudelta – Lagunen am Schwarzen Meer
Nach dem Frühstück kehren wir nach Tulcea zurück und fahren weiter zur Schwarzmeerküste, wo wir zwei Tage verbringen. Unterwegs versuchen wir noch etwas Zeit im Babadag-Wald zu verbringen, um Durchzügler und Spechte zu finden, wie etwa Gelbspötter, Waldlaubsänger, Halsbandschnäpper, Balkanmeise, Mittel- und Grauspecht.
Unsere Unterkunft liegt in Vadu, einem ländlichen Dorf in der Nähe der wichtigsten Feuchtgebiete am Schwarzen Meer und der umliegenden Dobrudscha.

Von hier aus erkunden wir diverse spannende Feuchtgebiete und Küstenstreifen am Schwarzen Meer mit durchziehenden Limikolen, Seeschwalben, Möwen, Feldrohrsänger, Seeregenpfeifer sowie Rosa- und Krauskopfpelikane – Auf den umliegenden bewirtschafteten Feldern suchen wir Rotkehlpieper, Schafstelze, Rotfussfalke, Kurzzehen- und Kalanderlerchen und in alten Steinbrüchen und der antiken Stadt Histria halten wir nach Haubenlerche, Isabell-, und Nonnensteinschmätzer, Rotflügel-Brachschwalbe und Triel Ausschau.

Daneben besuchen wir auch die Kalksteinschluchten von Cheia – ein guter Ort für durchziehende Greifvögel, zu dieser Jahreszeit insbesondere Rohr-, Wiesen- und Steppenweihe, Wespenbussard, Rotfussfalke und Schreiadler. Lokal brütenden zudem Adlerbussard, Kurzfangsperber, Zwerg- und Schlangenadler. In kleinen Wäldern oder verbuschten Gebieten inmitten der Steppe, sind weitere Brutvögel und Durchzügler zu beobachten, wie z.B. Neuntöter, Schwarzstirnwürger, Sperbergrasmücke und Blauracke.

 

Tag 11. Dobrudscha – Bukarest – Zürich
Nach dem Frühstück verlassen wir Vadu und fahren zurück nach Bukarest. Unterwegs haben wir je nach Flugzeit Gelegenheit für einen kurzen Beobachtungsstop kurz vor der Überquerung der Donau oder ein Picknick in einem schönen Park am Rande von Bukarest.
Rückflug nach Zürich.

Paul Walser Schwyzer

Paul Walser Schwyzer

Die Begeisterung für die Vogelwelt und die Natur allgemein wurde Paul praktisch in die Wiege gelegt. Die Jugendzeit im Laufental verbrachte er zum grössten Teil bei den Rebhühnern, Steinkäuzen, Feldhasen oder im Wald auf der Suche nach Dachsbauten.

Nach dem Agronomiestudium und einem zweijährigen Engagement an der TU München lebt er mit seiner Familie in Zürich und arbeitet als Teilzeit-Biologielehrer an der Kantonsschule Uster. So oft wie möglich fährt er mit dem Velo an den Chatzensee. Dort begann er jeweils in den Sommermonaten mit dem Beobachten von Libellen, Heuschrecken und Schmetterlingen.

Da er mit seiner Familie drei Jahre in Bangkok leben durfte, ist seine Faszination für die Avifauna Südostasiens immer noch riesig. Auf vielen Reisen durfte er Mittelamerika, Europa, Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Indien und viele Destinationen in Südostasien naturkundlich kennenlernen.

 

 

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Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)