Estland im Herbst

«Bären, Wölfe, baltische Zugwege»

Das naturräumlich sehr vielfältige Estland ist unter vielen Vogelfreunden als Drehscheibe des europäischen Vogelzuges bekannt. Jeden Herbst ziehen Kraniche, Enten, Nordische Gänse und Schwäne, sowie Massen von Kleinvögeln entlang der Küsten in Richtung Süden. Die taigaartigen Wälder und endlosen Regenmoore sind auch Heimat von Elch, Wolf, Luchs, Braunbär und sogar Flughörnchen. Die baltischen Inselwelten werden von Ringel- und Kegelrobben bewohnt.

Unsere Reisezeit ist so gewählt, dass wir viele der vorkommenden Arten aus nächster Nähe beobachten, hören oder ihre Spuren entdecken können. Der beginnende Herbst mit einer traumhaften Laubfärbung bildet die Kulisse unserer Tour, die von ausgewiesenen Experten des estnischen Naturraumes begleitet wird.

Einige Zielarten

Ringelgans, Stern- und Prachttaucher, Birk-, Auer- und Haselhuhn, Sperlingskauz, Habichtskauz, Dreizehen- und Weißrückenspecht, viele Kleinvögel, Kegelrobben, Ringelrobben, Braunbär, Elch und Wolf.

Höhepunkte:

Elche und Kraniche im Matsalu-Nationalpark: Spektakulärer Kleinvogelzug, Elche im Brunftgebiet, Abendlicher Kranich- und Gänseeinfall.

Robbentour auf der Ostsee: Mit Fähre und Fischkutter zu Kegel- und Ringelrobben in die baltischen Inselwelten.

Braunbär-, Luchs- und Wolfspurensuche in den Taigawäldern und Regenmooren: Wir bewegen uns im Reich der Flughörnchen, Sperlings- und Habichtskäuzen. Wir hören heulende Wölfe, suchen Luchsspuren und beobachten Braunbären auf Nahdistanz.

Reisepreis ohne An- und Abreise pro Person im Doppelzimmer

CHF 2425.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 189.-

Anmeldung bis N/A

Durchführung garantiert

Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels

Klima
Angenehme Temperaturen zwischen 10 und 15°C, an der Küste windiger, Niederschläge sind möglich

Anforderungen
Leicht und ohne grosse Anforderungen

Beteiligung
mind. 8, max. 12 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen in guten Mittelklassehotels und Gästehäuser
Vollpension
Fährticket zur Insel Hiiumaa
Bootstour auf der Ostsee
Bereitstellung Bärenhüttenbeobachtung
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Deutschsprachige, fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Tallin
Zusätzlich lokale Guides
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Reisebericht und Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Getränke, individuelle Unternehmungen, nicht im Programm enthaltene Verpflegungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt.

 

 

1. Tag, Tallin, abendliche Elchtour
Wir fliegen nach Tallinn – Estlands Hauptstadt. Hier empfängt uns unsere estnisch-deutsche Reiseleitung. Anschliessend fahren wir gleich an die Westküste Estlands und übernachten in der Nähe des Matsalu-Nationalparks. Noch am Abend unternehmen wir eine Exkursion, um Elche zu sehen, die sich zu dieser Zeit zahlreich zur Paarung einfinden. In den umliegenden Wäldern erwarten wir in der Dämmerung auch Sperlingskauz und Habichtskauz.

 

2. Tag, Vogelzug an der Matsalubucht
Noch vor Sonnenaufgang gehen wir wieder auf Elchen. Besonders mit Anbruch des Tages, manchmal noch im Nebel, sind sehr nahe Beobachtungen möglich. Sehr eindrucksvoll kann auch der Vogelzug sein, wenn tausende Kraniche und nordische Gänse von ihren Schlafplätzen zu den angrenzenden Feldern fliegen. Gleiches gilt für den Kleinvogelzug, den wir nach Sonnenaufgang erleben wollen. Am Tage beobachten wir an verschiedenen Orten im Matsalu-Nationalpark. So hoffen wir auf Watvögel und verschiedene Greifvögel. So auf Merlin und Wanderfalken. Mitunter halten sich noch Schelladler in ihren Brutgebieten auf, da sie wesentlich später als Schreiadler wegziehen. Abends stehen wir an den weitläufigen Wiesen des Nationalparks, um Birkwild, Korn- oder sogar Steppenweihen zu sehen. Vielleicht gelingt es uns Goldschakale zu sehen, die erst vor wenigen Jahren nach Estland einwanderten.

 

3. Tag, Maritimer Tag auf Hiiumaa
Die Fahrt durch die estnischen Inselwelten ist ein einmaliges Erlebnis. Mehr als tausend Inseln gehören zu Estland, viele davon sind unbewohnt. Zunächst fahren wir mit der Fähre nach Hiiumaa (schwedisch Dagö), der zweitgrössten Insel Estlands und steigen hier in einen kleinen Fischkutter um, der uns zu den vorgelagerten Kleininseln bringt. Vor Hannikatzi und Saarnaki halten sich jetzt Ringelrobben auf, die zur südlichsten Ostseepopulation gehören. Nicht scheu, schauen sie oft neugierig aus dem Wasser oder liegen auf Findlingen. Auf Saarnaki werden wir anlegen und uns einen historischen Bauernhof und die blumenreichen Wachholderwälder anschauen. Hier scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Am Abend kehren wir auf das Festland zurück

 

4. Tag, Lagunenstadt Haapsalu und Wolftracking
Vormittags besichtigen wir Haapsalu, den ehemaligen Kurort russischer Zaren. Besonders eindrucksvoll erscheinen der ganz aus Holz gebaute Bahnhof und die wuchtige Bischofsburg der Stadt. Anschließend fahren wir zum Kap Pöösaspea. Hier ergeben sich sehr aussichtsreiche Beobachtungsbedingungen für Ringelgänse, Meeresenten und Seetaucher. Die weitgehend unberührten Wald- und Moorlandschaften im Nordwesten Estlands sind Heimat mehrerer Wolfsrudel. Im September ist das gesamte Rudel sehr aktiv, es markiert und verteidigt sein Revier. Die Welpen werden jetzt häufiger allein gelassen und „Heulen“, um Kontakt zu den Alttieren zu halten. Tagsüber wollen wir zunächst die Anwesenheit der Wölfe anhand von Spuren prüfen. Am Abend nehmen wir „Kontakt“ zu den Wölfen auf und hören ihnen beim Heulen zu.

 

5. Tag, Bärenhütte
Unser neues Ziel ist die Beobachtung von Braunbären im Osten oder Süden Estlands. Hier leben die meisten der etwa 700 Braunbären Estlands. Die Region Alutaguse gehört zu den am dünnsten besiedelten Gebieten Estlands – eine Moor- und Waldlandschaft, wie sie nur noch selten in Europa zu finden ist. Unsere estnischen Partner konnten hier fast einhundert Hektar Wald und Wiesen sichern und das „Alutaguse-Bärenwaldprojekt“ starten. Neben Birkwild kommen Steinadler und Habichtskauz vor. Auch Luchse, Wölfe und Flughörnchen sind heimisch. Noch am Nachmittag ziehen wir in eine komfortable Beobachtungshütte ein und warten auf Braunbären. Auch Marderhund, Baummarder, Fuchs, Schneehase und verschiedene Vogelarten können beobachtet werden. Oft kommen die Bären schon am Nachmittag bei guten Lichtverhältnissen auf Fotoweite an uns heran. Am frühen Morgen beim Verlassen der Hütte fahren wir noch auf Waldwegen entlang, auf denen sich Auerhähne aufhalten.

 

6. Tag, Estlands wilde Küstenlandschaft
Noch einmal halten wir uns an der Küste auf, um den herbstlichen Vogelzug zu verfolgen. Endlose Ketten von Trauerenten ziehen parallel zur Küste. An den steinreichen Ufern suchen Prachttaucher und Mittelsäger nach Nahrung In den flachen Buchten finden wir Pfuhlschnepfen, Alpenstrandläufer und Brachvögel. Sehr spektakulär kann bei bestimmten Wetterlagen der Kleinvogelzug sein. So sind oft Scharen von Wintergoldhähnchen, Weißköpfigen Schwanzmeisen und Bergfinken zu sehen. Dazwischen auch die ersten nordischen Wintergäste (Berghänfling, Rotkehlpieper) oder mitunter sibirischen Seltenheiten (Gelbbrauenlaubsänger).

 

7. Tag, Regenmoor und Taigaurwald
Am frühen Morgen sind wir in einem Urwald im Lahemaa-Nationalpark unterwegs, um Spechte (Dreizehenspecht, Weißrückenspecht) und das scheue Haselhuhn zu finden. Sehr beeindruckend sind die Waldstrukturen, die sich allein schon durch den hohen Totholzanteil sehr deutlich von den umliegenden Forsten unterscheiden. Anschließend sind wir in einem der riesigen Regenmoore unterwegs, von denen Estland viele hat. Die großen Moore wurden überwiegend unter Schutz gestellt. Nur wenige, meist kleinwüchsige Föhren können auf diesen sauren Torfmoos-Böden wachsen. Oft sehen wir kleine Gewässer, sogenannte Moorkolke. Unter den wenigen Vogelarten finden wir Steinadler, Raubwürger, Merlin und herbstbalzende Birkhähne. Sehr beeindruckend ist auch die Pflanzenvielfalt mit Sonnentau, Moltebeere, Weißes Schnabelried und unzähliger Vertreter der Heidekrautgewächse. Am Abend sind wir auf Eulensuche.

 

8. Tag, Mittelalterliches Tallinn und Rückflug
Am Vormittag fahren wir nach Tallinn, Estlands Hauptstadt. Hier haben wir noch genügend Zeit, um uns die historische Altstadt mit ihrem mittelalterlichen Flair im Rahmen einer Stadtführung anzusehen. Am Nachmittag geht es zum Flughafen und anschliessend in die Schweiz zurück.

Andreas Weber

Andreas Weber

hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.

Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.

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Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten

uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistun-
gen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere
Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern,
Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveran-
staltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in

unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter
/ Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern
diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen
gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kennt-
nisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer

schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle
zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle
akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung
oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt
ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle

ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine An-
zahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die

Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen
verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu
bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der
Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen
die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand
(Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vobehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder
Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“—
Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen
publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die
Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor,

für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungs-
gebühr zu erheben. WIR Cheques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine
Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies
Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer

Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungs-
gebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungs-
erbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserück-
tritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen

zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und
Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer
„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-
Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender

schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen: a)
Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert. b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen

und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktions-
gebühr), c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,

d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung
des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats, e) Sie sind für die korrekte
Bezahlungen sämtlicherLeistungen,diewir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen,
verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig
erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassie-
ren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht

treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem
Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline
ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung
vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Air-
line, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine

Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen

Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrach-
te Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der

Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor
der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungwerte mit einer Airline hingewiesen
und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschal-
arrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer

Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie
nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), emfpehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler).
Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung. .
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen

Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Be-
dingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reise-
erfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungs-
gebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.

sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Er-
satzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die

Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behörd-
licher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre

Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder
des vermittelten Touroperators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich

dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträg-
liche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder

erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen,

Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszer-
tifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiser-
höhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens

15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich
das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Ände-
rung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder be-
trägt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich
zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie
können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen
gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprüng-

lichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder
b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine
Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten
sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise
abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten
Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren,

wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder ange-
meldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise

orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkan-
ausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen,

Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den
Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen
eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen
Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise
behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder

allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in An-
spruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. .
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die
einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine
allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie

aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Aus-
falls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reise-
leitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei

der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unter-
schied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten

Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement
nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt,
sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken
eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere
örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden
und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine
Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten

Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht be-
rechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbst-
abhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten

Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt,
Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen
oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer
Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder
des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die
Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkom-
men: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei

Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf
diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale

Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transport-
wesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet

nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf

folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder wäh-
rend der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertra-
glich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereig-
nis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schaden-
ersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod,

Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehö-
rigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns

oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus
der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entste-hen, ist
die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reise-
programms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Aus-
flüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen

und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei
grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen
Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen
wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der
Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor
Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der
Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen

ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns ent-
sprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen

inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über
Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger).
Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie
sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und

Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erfor-
derliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reise-
dokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss

deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreise-
verweigerung die Rückreise- oder Umschreibekosten der bestehenden Reisedo-
kumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder
Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen
sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine
faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel

Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwend-
bar. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)