Charente-Maritime & Vendée im Frühjahr

«Attraktive Brutvögel & Limikolendurchzug»

Im Anschluss an unsere Herbstreise in diese Region bereisen wir die Charente-Maritime und die südliche Vendée neu auch im Frühjahr – und das aus gutem Grund: Die Avifauna könnte, genau wie die Jahreszeiten, gegensätzlicher kaum sein. Entsprechend haben wir unser Programm angepasst – und es hat es in sich.
Während die Inseln und der Küstenabschnitt der „Pertuis Charentais“  im Herbst von abertausenden Vögeln als einer der wichtigsten Rastplätze in Europa benutzt werden, verwandeln sich die vielfältigen Habitate im Frühjahr zu bedeutenden Brutplätzen seltener und besonders attraktiver Arten. Aufgrund der geografischen Lage, der Vielfalt an Lebensräumen und des Klimas ist die Zusammensetzung der Brutvogelarten hier aussergewöhnlich abwechslungsreich.

Das Kulturland im Landesinneren beherbergt Wiesenweihe, die einzige ziehende Population der Zwergtrappe in Frankreich, und auch der Gleitaar hat sich neulich hier angesiedelt. Triel, Nachtschwalbe, Bienenfresser, Zwergohreule, Wiedehopf und Steinsperling verleihen der Avifauna einen mediterranen Charakter, während eine der Hauptattraktionen der Region – das Blaukehlchen – eine kontinental geprägte Art ist. Die Sumpfgebiete dienen als Brutstätten für Reiher, Fischadler, Limikolen, Möwen und Trauerseeschwalben.
Nicht zuletzt wimmelt es an der Atlantikküste auch im Frühjahr von Limikolen!  Zu diesem Zeitpunkt haben wir die besten Chancen, grosse Mengen des Knutts im Prachtkleid zu bewundern. Je nach Wetterlage dürfen wir mit tausenden Individuen rechnen – ein Spektakel sondergleichen. Auch andere Arten wie Kiebitzregenpfeifer, Sanderling, weitere Calidris-Strandläufer und Uferschnepfe zeigen sich im vollen Prachtkleid.

Unsere Reise konzentriert sich auf ausgiebige Beobachtungen und die Erkundung der besten Orte mit Einblick in verschiedene Schutzprojekte dieser vielfältigen Gegend. Die Region ist ein dynamisches Zusammenspiel von Atlantik, Küstenlandschaften, verschiedenen Feuchtgebieten und Kulturland. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Brutvögel zurückgekehrt. Bei den Koloniebrütern herrscht Hochbetrieb, und der Limikolendurchzug ist noch stark ausgeprägt – ideale Voraussetzungen für eine spannende Reise.

Ausgangspunkt für alle Exkursionen ist La Rochelle. Wir wohnen während der gesamten Reise im selben charmanten Hotel in der idyllischen Altstadt, unweit des alten Hafens. Für das leibliche Wohl und Entspannung nach ausgiebigen Exkursionstagen sorgen während der Reise die ausgezeichnete lokale Küche, feine Weine und der Pineau.

Unser lokaler Guide entweder Julien Gonin oder Jean François Blanc (Reiseleiterprofil folgt) kennt die Region hervorragend und wird uns zudem vieles über ihre kulturellen und naturkundlichen Aspekte vermitteln. Sie sind beide in Schutzprojekten diverser Arten und Organisationen involviert.

Richtpreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 2150.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 270.-

Anmeldung bis N/A

Buchungen schon vorhanden

Unterkunft
Die ganze Zeit im gleichen, einfachen und charmanten Mittelklassehotel.

Klima
Normalerweise sehr angenehm mild, mit Regen muss aber jederzeit gerechnet werden

Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Wanderungen von 2 bis 3 Kilometern.

Beteiligung
mind./max. 7

Im Preis inklusive
Alle Transfers im Minibus
Übernachtung gemäss Programm in einem gemütlichen Mittelklassehotel
Vollpension
Alle Exkursionen gemäss Programm
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Julien Gonin
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Reise, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mahlzeiten und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Optionale, zusätzliche Nacht im Hotel in La Rochelle

1. Tag, Schweiz – La Rochelle
Individuelle Anreise mit dem Zug von der Schweiz nach La Rochelle. Am Abend finden sich alle Teilnehmenden im Hotel ein und treffen sich mit dem Reiseleiter zum gemeinsamen Nachtessen und einer Einführung der Reise. Während des gesamten Aufenthalts dient unser Hotel in der Altstadt von La Rochelle, das für sämtliche Ausflüge bestens gelegen ist, als Basis. Je nach Lust können wir nach dem Abendessen noch einen Spaziergang zum alten Hafen von La Rochelle unternehmen.

 

2. Tag, Baie de l’Aguillon
Gleich nach dem Frühstück begeben wir uns auf die Suche nach dem attraktiven Blaukehlchen, das in den Salzmarschen und umliegenden Feuchtgebieten vorkommt. Die Charente-Maritime beherbergt die grössten Bestände dieser Art in Frankreich. Die Chancen, es zu beobachten, sind hier ausgezeichnet.
In den angrenzenden Poldern halten wir Ausschau nach Sumpfohreulen. Während sie im Winter regelmässig in der Region vorkommen, sind im Frühjahr nur wenige Individuen anwesend – einige Paare brüten jedoch sogar hier. Brachpieper, Schafstelze, Zistensänger und Rohrammer sind häufigere Arten.
Die Ebbe legt Schlickflächen in der Bucht von Saint-Clément frei, die von zahlreichen Limikolen genutzt werden, um ihre Energiereserven für die letzte Etappe in die arktischen Brutgebiete aufzufüllen. Grosse Trupps von Kiebitzregenpfeifern, Knutts und Sanderlingen sowie kleinere Gruppen von Zwergstrand- und Sichelstrandläufern tummeln sich hier – alle im leuchtenden Prachtkleid.

Umliegende Lagunen beherbergen Flussregenpfeifer, Säbelschnäbler, Stelzenläufer, Uferschenpfen, Rotschenkel & Flussseschwalben. Mit ihnen sind manchmal auch Trauerseeschwalben, Schwarzkopf- und Zwergmöwen vergesellschaftet.

 

3.Tag, Plaine d’Aulnay
Das Kulturland im Landesinneren der Charente beherbergt kleine, gefährdete Bestände der Zwergtrappe. Die hier vorkommenden Vögel gehören der einzigen ziehenden Population Frankreichs an und sind zu dieser Jahreszeit gerade in ihre Brutgebiete zurückgekehrt. Die Intensivierung der Landwirtschaft hat zu einem starken Rückgang der Art geführt – umso wertvoller sind die Schutzmassnahmen, in die wir dank unseres lokalen Guides spannende Einblicke erhalten. Den Vormittag widmen wir der Suche nach dieser seltenen Art. Dabei begegnen uns immer wieder ebenso spektakuläre Arten wie Gleitaar, Wiesenweihe und Triel. Auch Haubenlerche, Neuntöter und Grauammer sind in dieser Region erfreulich häufig anzutreffen.

Nach dem Mittagessen halten wir Ausschau nach Kornweihe, Wespenbussard und Baumfalke. In einem kleinen Weiler runden wir den Tag mit Beobachtungen von brütenden Gartenrotschwänzen, Wiedehopfen und Steinsperlingen ab.

 

4.Tag, Marais de Brouage et de la Seudre
Eines der schönsten und am besten geschützten Sumpfgebiete Westfrankreichs bildet die Grundlage für unsere heutige Exkursion. Auf schmalen Pfaden durchstreifen wir das weitläufige Marais de Brouage et Seudre, ein Mosaik aus Schilfgürteln, Feuchtwiesen und offenen Wasserflächen. Die Vielfalt der Lebensräume spiegelt sich in einer beeindruckenden Fülle an Vogelarten wider.
Wir halten Ausschau nach Knäkenten sowie den verschiedenen Reiherarten: Kuh-, Seiden-, Silber-, Rallen- und Purpurreiher nutzen die nährstoffreichen Flachwasserzonen zur Nahrungssuche.

Zwischen den Schilfinseln und Weidengebüschen sollten wir erneut dem Blaukehlchen begegnen. In den alten Steingebäuden der ehemaligen Salinen verstecken sich Schleiereule und Steinkauz. Eventuell entdecken wir sie hier in ihren Tageseinständen.

Ganz in der Nähe besuchen wir zudem eine Kolonie der Bienenfresser. Die farbenprächtigen Vögel nutzen die sandigen Abbruchkanten für ihre Brutröhren und bieten mit ihrem akrobatischen Jagdverhalten ein eindrucksvolles Schauspiel zum Abschluss des Tages.

 

5.Tag, Ile de Ré
Am Morgen durchstreifen wir zu Fuss das Sumpfgebiet Couarde oder der Loix auf der Suche nach brütenden Seeregenpfeifer, Säbelschnäbler, Stelzenläufer, Dorngrasmücke und Orpheusspötter.
Anschliessend fahren wir weiter zum Leuchtturm „Phare des Baleines“. Von der Küste aus halten wir Ausschau nach spät ziehenden Trauerenten, Basstölpeln, Brandseeschwalben und weiteren Seevögeln, die entlang der Strömungslinien vorbeiziehen. Mit etwas Glück entdecken wir sogar noch einen verspäteten Meerstrandläufer.
Bei Flut erleben wir den eindrucksvollen Einflug zahlreicher Limikolen an ihren Schlafplatz.

Vor dem Abendessen besteht fakultativ die Möglichkeit, die Domaine Pelletier zu besuchen. Wir besichtigen den Weinkeller, erfahren Spannendes über die lokale Wein- und Pineau-Produktion und verkosten selbstverständlich einige der Spezialitäten.
Das Nachtessen ist in einem Restaurant auf der Insel geplant. Wenn das Wetter mitspielt, bleiben wir bis in die

Abenddämmerung draussen und suchen Nachtschwalbe und Zwergohreule. Beide Arten sind hier regelmässig zu hören – und mit etwas Glück bekommen wir sie sogar zu Gesicht.

 

6. Tag, Marais Poitevin & Vacherie
Unseren letzten Tag beginnen wir mit ausgedehnten Beobachtungen im Marais Poitevin – nach der Camargue das zweitgrösste Sumpfgebiet Frankreichs. Pirole lassen hier noch regelmässig ihren charakteristischen Gesang vernehmen. Baumpieper, Gold- und Zaunammer begegnen wir ebenfalls. Der Nachtreiher sticht hier in den zahlreichen Reiherkolonien hervor. Rotschenkel, Uferschnepfen und Kampfläufer im Prachtkleid werden wir hier ebenfalls beobachten.
Eine der Hauptattraktionen des Marais de Vacherie ist eine Brutkolonie der Trauerseeschwalbe. Zu dieser Jahreszeit dürften die Seeschwalben ihre schwimmenden Nester schon gebaut haben und diese regelmässig anfliegen.
Die Reise endet im Verlauf des späteren Nachmittags. Individuelle Heim- oder Weiterreise. Sehr gerne organisieren wir Ihnen auf Anfrage eine zusätzliche Nacht im selben Hotel auf Basis Zimmer/Frühstück. Diese ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen.

Selbstverständlich organisieren wir Ihnen als Anschluss auch gerne eine individuelle Vor- oder Nachreise in der Region!

Jérôme Fischer

Jérôme Fischer

ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.

Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.

Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.

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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
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Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

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3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

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4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

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4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)