Die Inseln und der Küstenabschnitt der „Pertuis Charentais“ am Golf von Biskaya gehören im Herbst zu den wichtigsten und eindrucksvollsten Rastplätzen Frankreichs und sogar Europas. Abertausende von Zugvögeln machen hier jährlich auf ihrem Weg entlang der französischen Atlantikküste in ihre Überwinterungsgebieten halt. Von Insel zu Insel in der südlichen Vendée und der Charente-Maritime folgen und kreuzen wir dem Zugkorridor entlang der wilden & wunderschönen Küste! Über die Île de la Dive, die Île de Ré, die Île d’Aix, die Île Madame bis zur Île d’Oléron über die Bai de l’Aguillon und Moëze-Oléron durchstreifen wir Lagunenkomplexe, Süss-und Salzwassersümpfe, imposante Kalksteinklippen und das umliegende Kulturland.
Die Reise ist auf ausgiebige Beobachtungen und Erkundung der besten Orte dieser faszinierenden Gegend ausgerichtet. Sie bietet eine hervorragende Gelegenheit, große Schwärme von Watvögeln, Gänsetrupps, Enten, Seevögeln und Singvögeln auf dem Herbstzug zu beobachten und die Faszination des Vogelzugs hautnah zu erleben. Unter den Vogelmassen verstecken sich zu dieser Jahreszeit regelmäßig seltene Gäste aus Sibirien und/oder sogar Nordamerika…
Ausgangspunkt für alle Exkursionen ist La Rochelle. Wir wohnen während der gesamten Reise im selben Hotel in der idyllischen Altstadt in der Nähe des alten Hafens. Für das leibliche Wohl und Entspannung nach ausgiebigen Exkursionstagen sorgen während der Reise natürlich die ausgezeichnete lokale Küche, feine Weine und der Pineau.
Unser lokaler Guide Julien Gonin kennt die Region hervorragend und wird uns zudem vieles über ihre kulturellen und naturkundlichen Aspekte vermitteln.
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 1970.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 270.-
Anmeldung bis N/A
Ausgebucht
Unterkunft
Die ganze Zeit im gleichen, guten Mittelklassehotel.
Klima
Wind, Wolken, Regen und Sonnenschein können sich rasch abwechseln
Milde bis kühle Temperaturen, je nach Windrichtung.
Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Wanderungen von 2 bis 3 Kilometer.
Beteiligung
mind./max. 7
Im Preis inklusive
Alle Transfers im Minibus
Übernachtung gemäss Programm in einem guten Mittelklassehotel
Vollpension
Alle Exkursionen gemäss Programm
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Julien Gonin
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Reise, oder Sie können dies auch selbst tun. TGV-Bahntickets können beispielsweise ein paar Monate vor dem Reisedatum auch über die Website der SNCF gebucht werden. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mahlzeiten und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Optionale, zusätzliche Nacht im Hotel in La Rochelle
1. Tag, Schweiz – La Rochelle
Individuelle Anreise mit dem Zug von der Schweiz nach La Rochelle. Am Abend finden sich alle Teilnehmenden im Hotel ein und treffen sich mit dem Reiseleiter zum gemeinsamen Nachtessen und einer Einführung der Reise. Während des gesamten Aufenthalts dient unser Hotel in der Altstadt von La Rochelle, das für sämtliche Ausflüge bestens gelegen ist, als Basis. Je nach Lust können wir nach dem Abendessen noch einen Spaziergang zum alten Hafen von La Rochelle unternehmen.
2. Tag, Île de Dive und Pointe d’Aguillon
Nach dem Frühstück besuchen gleich einige der besten Beobachtungspunkte der französischen Atlantikküste, die Pointe de l’Aiguillon. Sie ist ein Nadelöhr für ziehende Vögel und es besteht Möglichkeit, grosse Zahlen Wasser-, Greif- und Singvögeln auf ihrem aktiven Zug zu beobachten! Die ersten Sumpfohreulen beziehen hier ihr Winterquartier und sind regelmässig am helllichten jagend in der Dünenlandschaft zu beobachten. Bei den Sandstein-Klippen der Île de la Dive halten wir nach weiteren Eulen, nämlich Steinkauz und Schleiereule in ihren Tageseinständen, Ausschau.
Wenn das Wetter es erlaubt, picknicken wir in der Nähe der Mündung des Lay. Dort füllen viele Limikolen ihre Energievorräte für ihren Zug auf und gelegentlich sind dort auch Fischadler und Trauerseeschwalben zu beobachten.
Am Abend überblicken wir von St Michel en l’Herm aus weite Salzwiesen, in denen sich Rohrweihen, Sumpfohreulen und Kraniche an ihren Schlafplätzen einfinden.
3.Tag, Île de Ré
Wir verbringen den ganzen Tag auf der Ile de Ré. Um den Leuchtturm „Phare des Baleines“ konzentrieren sich oft stattliche Zahlen rastender Singvögel wie Pieper, Drosseln, Laubsänger, Ammern und Finken. Er ist zudem ein Magnet für seltene Durchzügler. Die Liste der hier beobachteten Seltenheiten ist lang. Abhängig von der Wetterlage haben wir aber um diese Jahreszeit gute Chancen einen Gelbbrauenlaubsänger oder anderen Gast aus der sibirischen Taiga zu sehen. Bei Flut werden riesige Watvogelschwärme in die Bucht und Sümpfe des Naturschutzgebietes Lileau des Niges gedrückt. Wir nehmen uns Zeit dem Spektakel dieser riesigen Watvogelschwärmen beizuwohnen. Wir üben uns in der Unterscheidung der verschiedenen Arten und ihrer Kleider. Besonders zahlreich sind hier Sand-, Kiebitzregenpfeifer, Ufer- und Pfuhlschnepfe, Alpenstrandläufer, Sanderling, Knutt, Rot-, Grünschenkel, Austernfischer und Steinwälzer. An steinigen Küstenabschnitten haben sich eventuell die ersten überwinternden Meerstrandläufer eingefunden. Gelegentlich mischt ein jagender Wanderfalke die Vogelschwärme auf, um sich ein geschwächtes oder unglückliches Individuum aus der Menge zu pflücken. Die Unterart „dartfordiensis“ der Provencegrasmücke versteckt sich zudem gerne im küstennahen Gebüsch. Eveteulle bekommen wir hier eine zu Gesicht. Zum Abschluss des Tages besuchen wir (fakultativ) die Domaine Pelletier, besichtigen den Weinkeller und verkosten dabei natürlich den Wein und den Pineau.
4.Tag, Île d’Aix
Wenn das Wetter es erlaubt, setzen wir nach dem Frühstück mit dem Boot des Service Maritime auf die Île d’Aix über. Die Überfahrt dauert nur 20 Minuten. Zu Fuss erkunden wir die drei Kilometer lange und 700 Meter breite naturbelassene Insel. In aller Abgeschiedenheit suchen wir nach rastenden Kleinvögeln und halten auf dem Meer Ausschau nach durchziehenden Alken, Möwen, Seeschwalben und Raubmöwen. Der Strandpiper wird unsere Bestimmungskünste herausfordern, denn er sieht dem Bergpiper sehr ähnlich. Zudem kommen beide Arten vor…Abhängig von der Wetterlage und dem Schiffsfahrplan besuchen wir zudem Lagunenkomplexe in der Umgebung von La Rochelle, in denen Uferschnepfen, Kampfläufer, Sanderlinge und Goldregenpfeifer zahlreich anzutreffen sind.
5.Tag, Ile Madame und Réserve Naturelle de Moëze-Oléron
Zu Fuss gelangen wir über eine Kiesbank auf eine kleine vorgelagerte Gezeiteninsel an der Mündung des Flusses Charente. Das naturbelassene Eiland bietet mit seinen Schafweiden und Buschkomplexen ein abwechslungsreiches Mosaik, das rastende Wiesenpieper, Drosseln, Braun- und Schwarzkehlchen, Heckenbraunellen und viele andere Vögel beherbergt. Auch hier begleiten uns – oder wir sie – Tausende Limikolen auf dem freigelegten Schlick. Zurück auf dem Festland besuchen wir die weitläufigen Lagunenkomplexe der Moëze bei Rochefort. Neben den Ringelgänsen, die Ende Oktober schon zahlreicher hier erscheinen, sind auch verschiedene Reiherarten, Löffler und natürlich auch Seiden- und Zistensänger allgegenwärtig.
6. Tag, Ile d’Oléron
Von den steinigen Ufern der Île d’Oléron halten wir am letzten Tag Ausschau nach ziehenden Seetauchern, Basstlölpeln, Enten, Gänsen, Brandeseeschwalben und Skua. Auch Dreizehenmöwe und sogar die seltene Schwalbenmöwe wir von hier aus regelmässig beobachtet. Bläst der Wind aus westlicher Richtung, besteht sogar die Chance auf Pelagen wie einen Sturmtaucher, Sturmschwalben und Thorhühnchen – wir werden uns überraschen lassen. Auch am letzten Tag werden wir des Beobachtens & Staunens nicht garantiert nicht müde. Löffler, verschiedene Reiher, Haubenlerche und nochmals eine Plethora an Wat- & Waseervögeln werden den Tag und diese Reise abrunden.
Die Reise endet im Verlauf des späteren Nachmittags. Individuelle Heim- oder Weiterreise. Sehr gerne organisieren wir Ihnen auf Anfrage eine zusätzliche Nacht im selben Hotel auf Basis Zimmer/Frühstück. Diese ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen.
Selbstverständlich organisieren wir Ihnen als Anschluss auch gerne eine individuelle Vor- oder Nachreise in der Region!
ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.
Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.
Mehr über Jérôme Fischer
ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)