China im Winter

«Wintergäste, Raritäten und unvergessliche ornithologische Schönheiten»

China hat nicht nur im Südwesten (Sichuan – Yunnan) Top-Birding-Destinationen zu bieten. Nein, speziell im Winterhalbjahr sind viele und auch sehr seltene Wintergäste an der Küste und auf Binnengewässern anzutreffen. Zudem überwintern viele der begehrten Singvögel im Kulturland und in den Hügellandschaften. Diese Arten sind in ihren weit entfernten Brutgebieten in Nordostasien nur mit grossem Aufwand zu finden. Die Reise bietet eine wunderbare Gelegenheit, Chinas hervorragenden Poyang-Feuchtgebiete zu besuchen, die Heimat und Überwinterungsgebiet einiger der weltweit am stärksten gefährdeten Wasservögel sind. Zudem werden wir auf Hainan nach Endemiten und lokalen Spezialitäten suchen.

Wir werden eine Fülle unterschiedlicher Habitate (Meeresküste, Binnenseen und Flüsse, Feuchtgebiete, Hügelland, Kulturlandschaften, verschiedene Waldtypen einschliesslich der tropischen Wälder auf Hainan) besuchen. Inlandtransfers erfolgen entweder per Flugzeug oder mit dem Hochgeschwindigkeitszug. Diese aufregende Reise bietet die Möglichkeit, wenig bekannte Regionen Chinas zu erkunden und sehr seltene und spektakuläre Vögel zu sehen. Dazu gibt es hervorragendes Essen, eine erstaunliche Infrastruktur und die Gelegenheit, die vielfältige Kultur Chinas kennen zu lernen

Zielarten dieser Reise sind: Pekinggrasmücke (endemisch), Reliktmöwe, Braunflügel-Ohrfasan (endemisch), Schneekranich, Schwarzschnabelstorch, Baermoorente, Schuppensäger, Elsterfälckchen, Kurzschwanz Papageimeise, Cabottragopan (endemisch), Elliotfasan (endemisch), Hainanpfaufasan (endemisch), Hainanbuschwachtel (endemisch).

Richtpreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 6950.-

Richtpreis Zuschlage EZ

CHF 650.-

Anmeldung bis N/A

Ausgebucht - Warteliste möglich

Unterkünfte
Ausschliesslich gute bis sehr gute Mittelklassehotels

Klima
In Peking & Umgebung kann es im Februar sehr kalt sein. Regen/Schnee fällt nur selten. Auf Hainan subtropisches, warm-feuchtes Klima.

Anforderungen
Vorwiegend leichte, einige kurze mittelschwere Wanderungen.

Sonstiges
Spektakuläre und sehr vielgestaltige Landschaften. Inlandtransfers mit Flugzeug und Hochgeschwindigkeitszug (je nach Reiseplan). Besuch von mehreren Hides – daher gute Fotogelegenheiten. Kulinarisches Erlebnis. Nachtexkursionen, wann immer möglich.

Beteiligung
mind./max. 8 Teilnehmende (Garantierte Durchführung ab 4 Personen mit Kleingruppenzuschlag)

Im Preis inklusive
Alle Inlandflüge
Alle Transfers mit Zug
Transport im Reisebus mit professionellem Fahrer
Übernachtungen gemäss Programm in guten bis sehr guten Mittelklassehotels
Vollpension, Mittagessen teils als Lunchpaket
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder in die NP
Alle Hide Eintritte
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlicher, lokaler Guide David Qian
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

 

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise- Annullationskostenversicherung

 

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Hierauf weisen wir im Reiseprogramm an den entsprechenden Stellen nochmals ausführlich hin.

1./2. Tag, 24./25.. Februar: Zürich – Peking/Birding im Botanischen Garten
Flug Zürich – Peking. Ankunft am Folgetag am Mittag des 25. Februar. Auf dem Weg ins Hotel stoppen wir im Botanischen Garten, um erste Arten zu beobachten. Im Monat Februar wurden bereits 80 Arten im Botanischen Garten nachgewiesen. Blauschwanz und Rotkehldrossel sind Wintergäste, die Braunkopf-Papageimeise und die Azurelster (Azure-winged Magpie) sind Jahresvögel. Drei Nächte im gleichen Hotel.

 

3. Tag, 26. Februar: Tianjin am Golf von Bohai
Wir beobachten an der Küste und in den Feuchtgebieten des Golfs von Bohai in der Nähe von Tianjin. Die für Zugvögel einzigartige Lage und auch die nahrungsreichen Habitate, wie natürliche Gezeitenzonen, Aquakultur und Salzlagunen, machen diesen Ort zu einem der wichtigsten Rastplätze auf dem «East Asian – Australasian Flyway». Es stoppen jedes Jahr ca. 350’000 Individuen, um ihre Energiereserven für den Weiterflug aufzufüllen. Unsere Zielart hier ist die gefährdete Reliktmöwe, von der sich im Winter einige Exemplare im Golf von Bohai aufhalten. Zudem überwintern weitere Möwenarten, wie die Saunders-, Ostsibirien-, Mongolen-, Kamtschatkamöwe, sowie die Pallasammer. Es besteht sogar die erste Chance, die Baermoorente und den Keilschwanzwürger zu sehen.

 

4. Tag, 27. Februar: Yangtai Shan
Wir haben den ganzen Tag Zeit, um in Yangtai Shan nach überwinternden Arten zu suchen. Der Yangtai Shan (1277 m ü. M.) ist einer der im Westen von Peking gelegenen Berge. In der abwechslungsreichen Kulturlandschaft und den kargen Hängen finden die Wintergäste viel Nahrung. Dabei spielen die Sanddornbeeren eine sehr wichtige Rolle. Einige spektakuläre Arten sind zu erwarten: Blutseidenschwanz , Rostschwaz-, Rostflügel-, Rotkehldrossel, Bergbraunelle, David-, Meisen-, Rosengimpel und Riesenrotschwanz. Beobachtungen des Rosenbauch-Schneegipmpels sowie des Alaschan-Rotschwanzes sind möglich, dazu brauchen wir aber eine gehörige Portion Glück. Unter den lokalen Arten sind für uns besonders die Pekinggrasmücke, Felsenammer, Davidhäherling, die Klippentaube und die Orientelster  spannend.

 

5. Tag, 28. Februar: Peking – Linfen
Transfertag von Peking nach Linfen. Wir fahren mit dem Hochgeschwindigkeitszug (ca. 4,5 Stunden) nach Linfen. Linfen liegt im südwestlichen Teil der Provinz Shanxi und blickt auf eine über viertausendjährige Geschichte zurück. Linfen ist ein Geheimtipp für das Erleben chinesischer Tradition (auch kulinarisch) und wird von ausländischen Touristen selten besucht. Eine lokale Attraktion ist der buddhistische Guangsheng-Tempel, der am südlichen Ende des Heiligen Gebirges (Huoshan) liegt. In exakt den Wäldern des Huoshan Gebirges im Nordosten von Linfen lebt der endemische Braunflügel-Ohrfasan, eine der seltensten Fasanenarten weltweit. Wir werden bereits am späten Nachmittag einen ersten Versuch starten, den Fasan zu finden. Das Gebiet ist im Winter nicht sehr artenreich. Möglich sind Silberkehl Schwanzmeise, Chinakleiber und Grauscheitelspecht.

 

6. Tag, 1. März: Linfen – Xinyang
Morgens haben wir nochmals die Möglichkeit den Braunflügel-Ohrfasan zu suchen. Danach reisen wir wiederum mit dem Hochgeschwindigkeitszug (inkl. Umsteigen) nach Xinyang (reine Fahrzeit ca. 5 Stunden). Nach einem Bustransfer erreichen wir nach ca. einer Stunde Dongzhai. Denn eine Reise nach Henan ohne eine Beobachtung im Brutgebiet dieser ikonischen Art ist eine verpasste Chance! Zudem kommen in der Region der stark gefährdete Nipponibis, die gefährdete Halsbandkrähe, die Waldammer, der Haubenfischer, der Weisshandkernbeisser, der Weissscheitel-Scherenschwanz, der Maskenhäherling, sowie viele andere Arten vor.

 

7. Tag, 2. März: Xinyang und Umgebung
Wir fahren in das Dabie-Gebirge südwestlich von Xinyang zum Dongzhai-Naturreservat oder etwas weiter südwestlich zum Lingshan-Gebirge. Hier findet sich ein vielfältiges Mosaik aus flächenmässig dominierenden Mischwäldern, Nadelbaumplantagen unterschiedlichen Alters, Buschland und kleinen Kulturlandflächen. Dieses Mosaik ist wichtig für das Überleben des ehemals weit verbreiteten Königsfasans, der durch die grossflächige Fragmentierung seines geeigneten Lebensraumes in seiner Existenz bedroht ist. Zurzeit laufen verschiedene nationale Schutzprogramme, um seinen Lebensraum zu erhalten und wiederherzustellen. Obwohl der Königsfasan im Winter nicht der zuverlässigste Besucher des Hides ist, versuchen wir ihn trotzdem zu finden. Denn eine Reise nach Hainan, ohne im Brutgebiet dieser ikonischen Art zu beobachten ist eine verpasste Chance! Zudem kommen in der Region der stark gefährdete Nipponibis, die gefährdete Halsbandkrähe, Waldammer, Haubenfischer, der Weisshandkernbeisser, der Weissscheitel-Scherenschwanz, Maskenhäherling, Halsbandbülbül, die Schmuckmeise, Augenbrauenhäherling vor. Die Gelbbrauenammer ist regelmässig anzutreffen. Im März ist die Japan-Zwergohreule hier nachgewiesen – wir werden Ausschau nach ihr halten.

 

8. Tag, 3. März: Xinyang – Poyang See
Am Vormittag suchen wir rund um Xingyang nach verpassten Arten. Danach Transfer zum Poyang See. Möglicherweise haben wir genügend Zeit, um die Baermoorente zu suchen.

 

9. Tag, 4. März: Poyang See
In den weiten Ebenen südlich des Jangtse schafft das relativ milde Klima in den kälteren Monaten günstige Überwinterungsgebiete für unzählige Vögel aus Nordasien. In dem ausgedehnten Seen- und Moorkomplex, einem der größten Feuchtgebiete der Welt, überwintern seltene Kraniche in großer Zahl. Neben dem vom Aussterben bedrohten Schneekranich ist auch der Weissnackenkranich mit über 2000 Vögeln recht zahlreich vertreten. Das Reservat beherbergt im Winter fast die gesamte Weltpopulation des vom Aussterben bedrohten Schwarzschnabelstorchs und weit über die Hälfte der Population der seltenen Schwanengans! Es bestehen Chancen auf Baikalente, Zwerggans und Baermoorente. Zudem besteht sogar eine sehr geringe Chance, die sehr wenig bekannte Mandschurenralle zu sehen! Aber auch spannende Singvogelarten runden das Poyang-Erlebnis ab. Der seltene Riedschwirl, die Chinabeutelmeise, sowohl Wald-, Mandschuren- und Gelbbrauenammer stehen weit oben auf unserer Wunschliste. Immer noch leben einige Exemplare des vom Aussterben bedrohten Jangtse Glattschweinswal in den Gewässern – also aufgepasst!!!

 

10. Tag, 5. März: Poyang See – Wuyuan
Bevor wir am Nachmittag nach Wuyuan weiterfahren (ca. 3 Stunden), haben wir die Möglichkeit morgens verpasste Arten zu suchen, oder die vielversprechendsten Gebiete nochmals zu besuchen.

 

11. Tag, 06. März: Wuyuan
Wuyuan liegt in der Provinz Jiangxi und wird oft als eine der schönsten ländlichen Gegenden Chinas bezeichnet. Wuyuan ist bekannt für seine atemberaubenden Landschaften und seine gut erhaltene antike Architektur. Besonders ab Ende März, zur Zeit der Rapsblüte, ist Wuyuan einer der beliebtesten Touristenorte in ganz China. Entlang der zahlreichen Fliessgewässern überwintern der seltene Schuppensäger, der Ussuriregenpfeifer und die Mandarinente. Eine Fülle von interessanten Arten erwartet uns in der Kulturlandschaft und in den Wäldern. Elsterfälkchen, Braunbauch-Kielralle, Grauflankensäbler, Rothalssäbler, Rotkopf Buschtimalie. Halsbandbülbül, Huetzweigdrossling, Grünwürgervireo, sowie die Gelbbrauen- und Tristramammer. Der Weissscheitelscherenschwanz steht auf unserer Wunschliste. Das Graubrauen-Bambushuhn ist jeweils viel einfacher zu hören, als zu sehen. Im Winterhalbjahr sind die Kurzschwanz-Papageimeise und die Fleckenbrust-Kurzschwanz schwierig zu finden, wir werden aber trotzdem versuchen, die kleinen gefiederten Kobolde zu sehen. Sicherlich hilft uns der Besuch eines Hides, um die schwierigeren Arten beobachten zu können.

 

12. Tag, 7. März: Wuyuan – Emeifeng
Die heutige Abreise nach Emeifeng (Fahrzeit ca. 7 Stunden) gestalten wir flexibel – je nach fehlenden Arten. Der Emei-Gipfel liegt im westlichen Fujian, 635 km südwestlich von Shanghai. Das Emeifeng-Naturschutzgebiet erstreckt sich über einen Teil des Wuyi-Gebirges entlang der Grenze zwischen Fujian und Jiangxi. Hohe Bambuswälder dominieren die unteren Hänge, während dichtere Laubwälder in den höheren Lagen bis auf 1700 Meter ansteigen. An exponierten Stellen sind offene Buschlandschaften charakteristisch. Das Gebiet ist bekannt als bester Lebensraum für die heimischen Fasanenarten. Wir suchen den einzigartigen Cabottragopan, den Koklasfasan, den Silberfasan, und die beiden endemischen Arten Elliotfasan und Chinabuschwachtel.

 

13./14. Tag, 8./9. März: Emeifeng
Wir haben zwei volle Beobachtungstage in diesem fantastischen Gebiet. Hoffen wir, dass das Wetter mitspielt und wir weitere Waldarten wie den Mooszwergpfeifer, die Graukopfpapageimeise und den Grünwürgervireo finden. Weitere Top-Arten sind das Graubrauen-Bambushuhn, der Ockerhäherling und der endemische Grauflankensäbler. Im Gebiet leben vier Scherenschwanzarten (Forktails): Der Stummel-, Graurücken-, Flecken- und der Weissscheitel-Scherenschwanz. Mit etwas Glück hören wir nachts die Orient-Zwergohreule…

 

15. Tag, 10. März: Emeifeng  – Bustransfer nach Fuzhou
Heute gilt es von Emeifeng Abschied zu nehmen. Falls wir noch Arten auf unserer Wunschliste haben, dann gibt es eine letzte Chance am frühen Morgen diese zu finden. Danach fahren wir mit dem Bus nach Fuzhou (ca. sechs Stunden). Fuzhou ist weltweit bekannt für die riesigen ca. 900 Jahre alten Banyan-Feigenbäume (Ficus benghalensis), welche ursprünglich aus Indien stammen, aber bereits vor langer Zeit in ganz Südostasien angepflanzt wurden. In Fuzhou gibt es, je nach Ankunftszeit, die Möglichkeit im Forest Park zu beobachten. Der Forest Park wurde 1960 eingeweiht und damals als Arboretum bezeichnet. Heute dient der Park hauptsächlich der Wissenschaft und der Erholung. Er umfasst eine Fläche von 860 Hektar. Wir haben Chancen den Weisshand-Kernbeisser, den Mandschurenseidensänger und die Graukopf-Papageimeise zu sehen.

 

16. Tag, 11. März: Flug nach Haikou oder Sanya auf Hainan – Fahrt nach Jianfengling
Der heutige Tag ist abhängig von den lokalen Flugplänen zwischen Fuzhou nach Haikou oder Sanya auf Hainan. Erfolgt der Flug am Nachmittag, so können wir morgens nochmals in Fuzhou beobachten. Birding ist möglich im Forest Park oder an der Küste. Einige für uns spannende Arten überwintern im Delta vom Minjiang Fluss. Dazu gehören der Schwarzgesichtslöffler, die Saundersmöwe und, unregelmässig, auch der Anadyrknutt!  Wir entscheiden vor Ort, welche Option wir wählen. Nach der Ankunft auf Hainan fahren wir mit dem Bus nach Jianfengling.

 

17./18. Tag, 12./13. März: Jianfengling
Der Jianfengling-Nationalpark im Südwesten der Insel ist DER birding hotspot auf Hainan. Die Region Jianfengling hat ein tropisches Monsunklima, mit der Regenzeit von Mai bis Oktober und der Trockenzeit von November bis zum folgenden April. Die monatliche Niederschlagsmenge variiert zwischen 26 mm und 340 mm. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 24,7 °C. Im März beträgt die durchschnittliche Niederschlagsmenge 51 mm und Tagestemperatur 24 °C – also sehr angenehm.

Der Nationalpark ist weltbekannt, weil er den grössten und am besten erhaltenen tropischen Urwald in China beinhaltet und daher oft als der Amazonas-Regenwald Chinas bezeichnet wird. Wir hoffen, Hainanpfaufasanund & Hainanbuschwachtel zu sehen. Zudem lebt der wunderschöne Hainannektarvogel, die endemische «castanotis» Unterart des Rotwangenhäherlings, die endemische «monachus» Unterart des Weissohrhäherlings, der Gelbschnabelkleiber, der Hainan Laubsänger, der Hainanblauschnäpper und die einzigartige Leiterschwanzelster hier.

Wir suchen auch nach Wintergästen wie dem Harterts Laubsänger und dem Buschrohrsänger, der meist durch seinen hohen, sehr spitzen Ruf zu entdecken ist.

Sicherlich werden wir an einem Abend versuchen die ruffreudige, aber trotzdem heimliche Fuchs-Zwergohreule, die in Jianfengling recht häufig ist, zu finden.

 

19./20. Tag, 14./15. März: Fahrt nach Sanya – Flug via Hong Kong in die Schweiz
Transfer frühmorgens zum Flughafen in Sanya Flug nach Hong Kong. In Hong Kong haben wir einen längeren Aufenthalt am Flughafen. Es bleibt uns genügend Zeit die Artenliste fertigzustellen. Rückflug von Hong Kong nach Zürich, Ankunft am Morgen des 15. März.

 

Paul Walser Schwyzer

Paul Walser Schwyzer

Die Begeisterung für die Vogelwelt und die Natur allgemein wurde Paul praktisch in die Wiege gelegt. Die Jugendzeit im Laufental verbrachte er zum grössten Teil bei den Rebhühnern, Steinkäuzen, Feldhasen oder im Wald auf der Suche nach Dachsbauten.

Nach dem Agronomiestudium und einem zweijährigen Engagement an der TU München lebt er mit seiner Familie in Zürich und arbeitet als Teilzeit-Biologielehrer an der Kantonsschule Uster. So oft wie möglich fährt er mit dem Velo an den Chatzensee. Dort begann er jeweils in den Sommermonaten mit dem Beobachten von Libellen, Heuschrecken und Schmetterlingen.

Da er mit seiner Familie drei Jahre in Bangkok leben durfte, ist seine Faszination für die Avifauna Südostasiens immer noch riesig. Auf vielen Reisen durfte er Mittelamerika, Europa, Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Indien und viele Destinationen in Südostasien naturkundlich kennenlernen.

 

 

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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

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1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

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3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

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3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)