Eingebettet zwischen der jurassischen Mont Tendre- und Mont Risoux-Kette, erstreckt sich das reizvolle Hochtal Vallée de Joux. Diese geographische Randregion ist ornithologisch vergleichsweise weniger besucht und bekannt als andere Gebiete in der Schweiz.
Die dünn besiedelte Region hat ihren naturnahen Charakter zum Teil bewahrt und bietet ein schönes Mosaik an sumpfigen Moorlandschaften im Talboden und ausgedehnten Mischwälder an den Talflanken. Auf diese 2 gegensätzliche Lebensräume richten wir unsere Beobachtungstätigkeiten aus und lernen so einige ihrer charakteristischen Vogelarten eingehend kennen.
Schwerpunkt dieser Kurzreise wird es nämlich sein, den Raufusskauz in einem seiner Verbreitungs-Schwerpunkte der Schweiz aus nächster Nähe kennen zu lernen.
Zusammen mit einem Experten der seit Jahrzehnten ein Artenförderungsprojekt dieser Art betreibt, erhalten wir einen unvergesslichen Einblick in Ökologie und andere Aspekte dieser höchst interessanten Art. Die Chancen auf eine erfolgreiche Brutsaison und einer Sichtung des Kauzes sind vielversprechend: Bis anhin scheint es eine ausserordentlich hohe Anzahl besetzter Reviere zu geben!
Arrangementpreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 690.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 120.-
Anmeldung bis N/A
Unterkunft
In gutem Mittelklassehotel. Die ganze Zeit im gleichen Hotel
Klima
Warmes wechselhaftes Frühjahrswetter.
Anforderungen
Die Reise stellt keine besonderen Anforderungen. Leichtere Wanderungen.
Beteiligung
mind./maximal 8 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Fahrt im Minibus ab/bis Bern HB
Alle Transfers
Übernachtung gemäss Programm in einem guten Mittelklassehotel, Zimmer/Frühstück
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Experte
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mahlzeiten und Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung. Anreisekosten nach/ab Bern HB
1. Tag Bern – Le Sentier
Auf der Anreise ins Vallée de Joux werden wir gegebenenfalls kurze Beobachtungshalte im Grossen Moos einlegen und dort eines der letzten Vorkommen der Grauammer in der Schweiz aufsuchen.
Am Nachmittag treffen wir In Le Sentier ein. Nach Bezug unserer Unterkunft und dem Nachtessen begeben wir uns auf eine Abendexkursion um der eindrücklichen Balz der heimlichen dämmerungs- und nachtaktiven Waldschnepfe beizuwohnen. Von einem geeigneten Standort aus hoffen wir diese taubengrosse Limikole auf ihren Balzflügen, welche auch durch ihre prägnanten Lautäusserungen gekennzeichnet sind, vor schöner Kulisse beobachten zu können.
2. Tag In den Wäldern des Vallée de Joux
Auf einer Frühexkursion besuchen wir ein Sumpfgebiet am oberen Ende des Lac de Joux. In der nahen Umgebung beobachten wir Sumpfrohrsänger, Fitis, Braunkehlchen, Gartenrotschwanz und Birkenzeisig und lauschen den morgendlichen Gesängen anderer uns vertrauten Arten.
Danach treffen wir uns mit Yves Menétrey der uns sämtliche Aspekte des Raufusskauzes und sein Projekt zum Schutz und Förderung dieser Art näherbringt. Teil des umfangreichen Monitorings ist die Beringung der juvenilen Käuze. Wir haben eine exklusive und seltene Möglichkeit dies miterleben zu können und schauen Yves bei seiner Arbeit einen ganzen Tag lang über die Schultern. Zu dieser Jahreszeit werden die juvenilen Käuze beringt, so dass wir Gelegenheit haben Jungvögel betrachten zu können – ein unvergessliches Erlebnis!
In den Wäldern kommen ebenfalls Bunt-, Schwarzspecht, Hauben-, Tannen- und Weidenmeise, sowie Sing-, Mistel- und Ringdrossel häufig vor, welche wir selbstverständlich auch suchen werden.
3. Tag Le Sentier – Mittelland – Bern
Abhängig welches Gebiet wir im Zuge unserer Raufusskauz-Exkursion vom Vortag aufgesucht haben, besuchen wir Im Verlauf des Morgens noch ein anderes Waldgebiet in der Region des Mont Risoux, um in den schönen Wäldern eventuell verpasste Arten aufzuspüren. Auf der Rückfahrt Richtung Bern werden wir noch einen kurzen Beobachtungshalt in Yverdon einlegen. Zu dieser Jahreszeit können neben den gängigen Wasservögeln noch verspätete Durchzügler auftreten. Optional und je nach vorhandener Zeit, könnten wir in der Nähe noch eine Bienenfresser-Kolonie besuchen.
Rückreise nach Bern und individuelle Heimkehr.
gehört seit 2006 zum LIBERTY BIRD Staff, die seit Ende der 80er Jahren aktiv in der Schweiz unterwegs ist. Sein Radius erweiterte sich jedoch rasch ins grenznahe Ausland und immer weiter, bis in die entlegensten Winkeln Nord- und Südamerikas. Auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China hat er besucht.
Neben Europa ist es vor allem die Neotropis, die ihn am meisten fasziniert und er auf langen Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern war er jeweils für mehrere Monate auf verschiedenen Urwaldlodges als Exkursionsleiter tätig. Ein ebenfalls grosses Interesse sind die unterschiedlichen Stimmen, Gesänge und Rufe der Vögel. Jérôme hat über viele Jahren eine unglaubliche Sammlung zusammengetragen, welche er grosszügigerweise dem breiten Publikum über Xeno Canto zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch diverse andere Aspekte wie Kultur und Geschichte der einzelnen Länder. Sein Wissen darüber gibt er auch sehr gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.
Mehr über Jérôme Fischer
Reise- und Vertragsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise der TEAM REISEN AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Marken NATURE TEAM, DESERT TEAM und AYURVEDA TEAM.
1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Team Reisen AG ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nach- folgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.
1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von Team Reisen AG vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
1.2.2 Bei den folgenden Reisen, die nicht von Team Reisen AG organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter:
– Indien, Bhutan – Königreich Sikkim und Bhutan (Himalaya Tours)
– Mongolei – Auf den Spuren Dschingis Khans (Globotrek)
– Mongolei – Durch die Dünen der Wüste Gobi (Globotrek)
2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Bearbeitungsgebühren
2.2.1 Visa
Gerne holt unsere Visa-Abteilung von Globetrotter für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Infos dazu erhalten Sie mit den Reiseunterlagen
2.2.2 Bearbeitung und Reservierung
Bei Buchungen erheben wir keine Reservationsgebühr. Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchungsstelle zusätzlich
Gebühren für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.
2.3 Kleingruppen
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest-Teilnehmerzahl benötigt. Es ist meist möglich, dass die Reise mit weniger Teilnehmer/innen durchgeführt werden kann. Hierfür muss aber ein Kleingruppenzuschlag erhoben werden. Über die Höhe des Zuschlags werden Sie rechtzeitig informiert und haben anschliessend das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 30 % des Arrangement Preises, mindestens CHF 500.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen.
Flugtickets, welche zur Gewährleistung des Tarifes oder der Reservation vor dem Restzahlungsdatum ausgestellt werden, müssen bei Ticketausstellung vollumfänglich bezahlt sein.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Team Reisen AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
2.5 Preisänderungen
In nachfolgenden Fällen müssen wir uns vorbehalten, die von uns publizierten und bestätigten Preise zu erhöhen:
– Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– Wechselkursänderungen
– erklärbare Druckfehler
Team Reisen AG wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder, bei Reisen mit Einzelpreisen, des Gesamtarrangement Preises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.
3.1 Einzelzimmer/Einzelzelt
Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges usw. sowie im Zug und auf Schiffen können aber nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Zelte zur Einzelbenutzung können nicht für alle Reisen gebucht werden. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle über diese Möglichkeit und den entsprechenden Zuschlag.
3.2 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Kunden bieten wir die Möglichkeit, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmer/innen zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein/e Zimmerpartner/in gefunden wird, wird der Einzelzimmerzuschlag nachbelasten.
4.1. Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er durch eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu berücksichtigen. Nature Team kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
Eine pauschalisierte Entschädigung kann Nature Team wie folgt verlangen:
bis zum 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch SFr. 500.- pro Person
59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
29 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
13 bis 00 Tag/e vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises
Jede/r Teilnehmer/in, der/die sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet Team Reisen AG 100% des Arrangement Preises.
Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa und ausgestellte Flugtickets gehen zu Ihren Lasten. Für bereits ausgestellte Flugtickets gelten die IATA-Regeln der Airlines/Broker (meistens 100% vom Flugtarif inkl. Taxen) und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Ticket.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Nature Team berechneten Höhe entstanden ist. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Nature Team kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag als Ersatzperson eintretende Dritte und der ursprüngliche Reisende haften gegenüber Nature Team für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
4.1.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zu Ihren Lasten.
4.2 Umbuchung/Annullation durch Team Reisen AG
4.2.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet (Ausnahme Versicherungen). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4.2.2 Programmänderungen, Annullation der Reise, Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist dringend empfohlen. Beim Abschluss einer auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vor- namen und Namen gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedoku-menten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denjenigen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
6.1 Reisedokumente
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, usw. sind Sie alleine verantwortlich.
6.2 Einholen von Visa
Bei allen Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.
6.3 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.safetravel.ch.
7.1 Allgemein
Team Reisen AG hat die Katalogausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert
7.2 Ausfall von Leistungen
Team Reisen AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vor- behalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.4.1)
7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
7.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Team Reisen AG auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4.2 Haftungsausschlüsse
Team Reisen AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse Ihrerseits
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, welcher an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
– höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Team Reisen AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Team Reisen AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
– Programmänderungen infolge Flugplanänderungen
7.4.3 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Team Reisen AG nicht.
7.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Team Reisen AG nicht.
7.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für einen späteren Versuch der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
8.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung
und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche
Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie
vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Team Reisen AG oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
9.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer, die die Reisegruppe nachhaltig stören oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen, von der Reise auszuschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei einigen Reisen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Reiseleiter den Teilnehmer von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Ar t von Problemen zwischen Ihnen und uns, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich,
Mo–Fr 10.00–16.00 Uhr, Tel. 044 485 45 35, info@ombudsman-touristik.ch.
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Team Reisen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die Team Reisen AG können nur am Firmensitz in Bern, Schweiz angebracht werden.
Der Redaktionsschluss erfolgt im November 2016.
Team Reisen AG behält sich Änderungen von Preisen und Angeboten auch nach diesem Zeitpunkt vor.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.