Südmarokko

«Landschaftliche und ornithologische Vielfalt»

Marokko ist eines der interessantesten Länder Nordafrikas. Inmitten eines tausendjährigen Palmengartens liegt Marrakesch, der Ausgangspunkt unserer Reise. Diese führt uns über den Hohen Atlas mit seinen eingeschneiten Gipfeln, welche sich über 4000 m erheben. Besonderheiten wie der Diademrotschwanz und der seltene Atlasgimpel sind hier anzutreffen.

Alte Festungen, Kasbahs genannt, und blühende Mandelbäume säumen den Weg nach Ouarzazate, dem Tor zu den Wüsten Südmarokkos. Auf der „Strasse der 1000 Kasbahs“ folgen wir dem Südrand des Atlasgebirges nach Osten und durchqueren die vogelreiche Ebene bei Boumalne Dades, wo Flughühner, Rennvögel und Knackerlerchen vorkommen. In der Todra-Schlucht ragen 300 m hohen Felswände empor. Unser Ziel sind die roten Sanddünen des Erg Chebbi am Rande der Sahara. Die hier vertretenen Spezialitäten passen auch namentlich zur Umgebung: Wüstenläuferlerche, Saharagrasmücke, Pharaonennachtschwalbe und Wüstensperling.

Von hier aus fahren wir durchs Sousstal zurück und machen einen Abstecher ans Meer, um den Waldrapp in seinem natürlichen Lebensraum zu beobachten.

Die marokkanische Gastfreundschaft, die orientalische Küche und die beeindruckende Weite der Landschaft kombiniert mit vielen speziellen Vogelarten die in der Westpaläarktis am einfachsten in Marokko zu beobachten sind, machen diese Reise zu einem Klassiker.

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 2380.-

Zuschlag EZ

CHF 250.-

Anmeldung bis N/A

Buchungen schon vorhanden

Unterkünfte
Gute, landesübliche Mittelklassehotels.

Klima
Tagsüber meist angenehm warm und sonnig, manchmal sogar heiss. Am Morgen kühl bis kalt, vor allem im Hohen Atlas. Regen ist selten, aber möglich. In Oukaimeden kann noch Schnee liegen.

Anforderungen
Mehrere Wanderungen (1 -3 km) auf sandigem und steinigem Untergrund.
Einige längere Fahrten.

Beteiligung
mind. 8, max. 12 Teilnehmende.

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Halbpension.
2 Tage mit 4×4 Fahrzeugen
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Brahim & Hamid
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Reisebericht und Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Mittagessen und alle Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

 

1.Tag, 1. April: Schweiz – Marrakesch – Ourika Tal

Nach der Ankunft in Marrakesch geht es gleich weiter in den Hohen Atlas. Im üppig bewachsenen Ourika-Tal treffen wir nicht nur auf malerische Berberdörfer und spektakuläre Wasserfälle, sondern suchen in der Umgebung unseres ersten Übernachtungsplatzes auch nach ersten Besonderheiten wie dem Atlasgrünspecht oder dem beeindruckenden Diademrotschwanz.
Je nach Ankunftszeit reicht es noch, um nach Oukaimeden hinauf zu fahren. Falls nicht, verschieben wir diese Exkursion auf den nächsten Morgen.

 

2.Tag, 2. April: Oukaimeden – Boumalne du Dades

Bei verschidenen Stopps suchen wir Atlasgrünspecht und Diademrotschwanz. Oukaimeden liegt mit einer Höhe von 2600 m an der Grenze zur alpinen Vegetation. Oukaimeden liegt auf 2600 m Höhe an der Grenze zur alpinen Vegetation. Während an den schneebedeckten Hängen Ski gefahren wird, suchen an den offenen Stellen die seltenen Atlasgimpel und Ohrenlerchen nach Nahrung. Daneben erwarten uns Alpenkrähe und Alpendohle, Steinsperling, Trauersteinschmätzer und die Kanarenmeise (ehemals afrik. Unterart der Blaumeise).

Wir lassen die Berge hinter uns. Über den Tizi-n-Tichka-Pass (2260 m) geht es nach Boumalne du Dades. Eine spektakuläre Fahrt durch den Hohen Atlas. Auf dem Pass halten wir Ausschau nach der endemischen Atlasgrasmücke. Diese Art hat außerhalb ihres Winterquartiers sehr spezielle Lebensraumansprüche und ist nicht immer leicht zu finden. Hier in den Hügeln gibt es auch gute Möglichkeiten, Greifvögel wie Schwarzmilan und Zwergadler auf dem Durchzug oder den Habichtsadler zu beobachten. Bevor wir Boumalne du Dades erreichen, halten wir noch einmal an, um in einem geeigneten Habitat nach dem seltenen Berbersteinschmätzer Ausschau zu halten.

 

 

3.Tag, 3.April: Boumalne du Dades – Tagdilt Track – Dades Tal – Dades Schlucht

Heute brechen wir früh auf, um zum Tagdilt Track zu fahren. Dies ist zweifellos eines der besten Vogelbeobachtungsgebiete in Südmarokko. Die Chancen, Fahlbürzel- Steinschmätzer, Thekla-, Saharaohren- und Kurzzehenlerche, Wüstengimpel, Rennvogel und die spektakuläre Knackerlerche zu sehen, sind hervorragend. Wenn es die Temperatur zulässt, werden wir den größten Teil des Tages der Erkundung dieses Gebietes widmen. Später besuchen wir einen Canyon auf der Suche nach dem Berbersteinschmätzer und der Steinlerche. Hier, wo die Hirten mit ihren Schafen und Ziegen zwischen den Felsen zu Hause sind, haben wir die erste Chance, den Wüstenuhu zu sehen.

Je nach Zeit stehen noch Beobachtungen in der spektakulären Dades-Schlucht auf dem Programm. Sahara- und Trauersteinschmätzer, Hausammer und Graubülbül sowie der Raubwürger sind nur einige der Arten im Tal. In der Dades-Schlucht brüten der Habichtsadler und die Atlasgrasmücke.

 

4. Tag, 4.April: Boumalne du Dades – Goulmima – Merzouga

Es geht nochmals früh in die steinige Ebene des Tagdilt Track, um Verpasstes zu suchen.
Sandflughühner können wir möglicherweise zuerst an ihrem charakteristischen Ruf ausmachen, bevor wir sie sehen. Sie fliegen früh morgens zu ihren Tränken. Adlerbussard und Lannerfalke jagen bereits.
Wir reisen in Richtung Osten weiter und halten an einem mit kleinen Büschen besetztem Wadi, um nach dem scheuen Saharadickichtsänger (früher Wüstenprinie) Ausschau zu halten. Knacker- und Steinlerche, sowie Wüstengimpel sind ebenfalls möglich. Nach einem weiteren spannenden Halt, erreichen wir schliesslich unser Wüstenhotel für die nächsten drei Nächte, in einer der spektakulärsten Region Marokkos.

 

5. – 6.Tag, 5.-6.April: Merzouga – Erg Chebbi – Rissani

Wir werden zwei entspannte Vogelbeobachtungstage einlegen, um die Sanddünen und die nahe gelegene Steinwüste Erg Chebbi zu erkunden – das grösste Dünensystem Marokkos, das nur mit 4×4-Fahrzeugen befahren werden kann. Einige in der Westpaläarktis nur schwierig zu findende Arten kommen hier vor: Der seltene Wüstensperling bevorzugt Beduinen-Camps, die Saharagrasmücke sucht in Wadis die kleinen Büsche ab. Lebensräume des Akaziendrosslings oder des Blauwangenspintes werden wir aufsuchen. Grüne Hotelgärten, Palmenhaine sowie Tamarisken, sind ideale Überwinterungsgebiete und Rastplätze für Zugvögel. Wüstenrabe, Sand- und Wüstenläuferlerche und mit dem geübten Auge des lokalen Guides, ist auch der gut getarnte Pharaonennachtschwalbe zu finden – ein Highlight dieser Reise.
In den Ebenen fliegen Tropfen-, Spiess- und Kronenflughühner zu den Tränken.
Im felsigeren Gebiet, am Rande der Ebene suchen wir Wüstenuhu, Steinlerche und Saharasteinschmätzer. Falls im Winter genug Regen fiel, dürfen wir an einem Süsswassersee mitten in der Wüste mit zahlreichen Wasservögeln rechnen.

 

7. Tag, 7 April: Merzouga – Tazzarine – Draa Tal – Anti Atlas Gebirge – Ouarzazate

Transfertag von Merzouga nach Ouarzazate. Fahrt durch das Anti-Atlas-Gebirge, eine Abfolge von felsigen Hügeln, Klippen und tiefen Schluchten mit vulkanischen Formationen. Unterwegs kann man Wüsten- und Saharasteinschmätzer und Raubwürger entdecken.
Beim Stausee El Mansour haben wir je nach Wasserstand Chancen, auf Hunderte von Weissstörchen zu treffen. In den feuchteren Ufergebieten können wir die Marmelente finden. Rotkehlpieper und Schafstelzen sind auf Durchzugsrast und die „Marokkanische Bachstelze“ (Motacilla alba subpersonata) brütet um den Stausee. Limikolen und andere Zugvögel beleben die Ufer- und Schlickflächen.

 

8. Tag, 8. April: Ouarzazate – Taliouine – Agadir

Eine lange Fahrt nach Westen führt uns über das Anti-Atlas-Gebirge ins Souss-Tal und weiter nach Taliouine. Zunächst werden wir aber unterwegs nach verschiedenen Lerchen und Steinschmätzern, oder dem Heckensänger Ausschau halten. Im Sousstal könnten wir Senegaltschagra, Palmtaube, Haus- und Zaunammer, sowie Weidensperlinge entdecken. Über der Oasenstadt Taliouine fliegen Haus- und Fahlsegler.
Durchs Sousstal in Richtung Agadir geht’s weiter. Das Landschaftsbild verändert sich und eine weite Ebene mit Arganbäumen prägt das Bild – eine Baumart, die nirgendwo sonst auf der Welt vorkommt, ausser hier.

 

9. Tag, 9.April: Agadir – Tamri – Oued Souss

Am frühen Morgen fahren wir in Richtung Norden und halten zunächst an einem Strand, an dem verschiedene Seeschwalben und Möwenarten vorkommen. Darunter könnte sich auch eine seltene Korallenmöwe verbergen. Am Cap Rhir sind wir hoch über dem Meer. Beim Seawatching halten wir Ausschau nach vorbeiziehenden Seevögeln, vor allem nach Sturmtauchern, Basstölpel und Raubseeschwalben. In Tamri suchen wir in den küstennahen Büschen und Feldern nach dem Waldrapp.
Wir suchen Hotspots auf, insbesondere für Durchzügler und Kleinvögel. Es bestehen auch gute Chancen für Greifvögel wie: Adlerbussard, Habichts- Zwergadler, Sperber und Rohrweihe.

 

10.Tag, 10. April: Agadir – Oued Massa

Südlich von Agadir mündet der Oued Sous ins Meer. Hier leben Samtkopfgrasmücken, Diademrotschwänze, Sichler und Rosaflamingos. Entlang des Flusses treffen wir unzählige Limikolen an. Es bestehen gute Chancen, auf zwei hauptsächlich südlich der Sahara verbreitete Arten zu treffen: die Braunkehl-Uferschwalbe und der Senegaltschagra der versteckt lebt und vor allem durch ihren melodischen Gesang auffällt.. Wir befinden uns den ganzen Tag in einem super Gebiet für Zugvögel. So haben wir gute Chancen, auf Limikolen wie Temminck- und Sichelstrandläufer, Sanderling, Rot- und Grünschenkel, oder ein Teichwasserläufer zu stossen.

 

11. Tag, 11.April: Agadir – Marrakesch

Je nach Flugplan haben wir genügend Zeit um nochmals ausgiebig in der Region zu beobachten, bevor wir nach Marrakesch fahren und dort noch den Abend geniessen.

 

12. Tag, 12. April: Marrakesch – Schweiz
Rückflug in die Schweiz

Mario Camici

Mario Camici

ist Initiator und Gründer von LIBERTYBIRD. Im frühen Jugendalter fing seine Leidenschaft an, zuerst als Züchter vieler Exotischer Vogelarten, später wechselte er zur Feldornithologie, die in bis heute intensiv begleitet. Seit nun mehr als 28 Jahren produziert und entwickelt er zusammen mit Partner und dem Reiseleiterteam neue Reisedestinationen und Projekte. Dabei entstanden oft auch Pionierreisen, welche LIBERTYBIRD als erstes Reiseunternehmen dieser Art durchführte.

Mario engagiert sich aktiv für Natur- und Vogelschutz und unterstützt Projekte verschiedener Internationaler Schutzorganisationen.
Er hat eine sehr grosse Reiseerfahrung und leitete viele Reisen durch die ganze Westpaläarktis, Zentral- und Südostasien, weite Teile Russlands, Mittelamerika, sowie Afrika, und dem Nahen Osten.

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Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)