Südindien und Andamanen

«Die ultimative Tour der Endemiten Südindiens und der Andamanen»

Wir bieten eine umfassende Abdeckung von zwei der besten Gebiete auf dem indischen Subkontinent. Unsere Tour durch Südindien und den Andamanen konzentriert sich auf die vielen endemischen Arten dieser beiden interessanten Gebiete, zeigt aber auch eine grosse Anzahl weit verbreiteten Arten.

Südindien gehört zu den Perlen des indischen Subkontinents. Mit 35 endemischen Vogelarten (sogar mehr als in Sri Lanka) und vielen weiteren regionalen Arten, ist es eine Region, die eindeutig Aufmerksamkeit verdient. Es gibt keine Region in diesem wichtigen Teil Asiens, welcher reicher an endemischen Arten ist, als in Kombination von Südindien und den Andamanen. (ausser noch mit Sri Lanka)

Südindien beherbergt einige der besten Nationalparks und Wildtierschutzgebiete Indiens. Die meisten dieser Parks befinden sich an den Hängen der Western Ghats, einem der 36 „Hot Spots“ der biologischen Vielfalt auf der Erde. Unsere Reise führt uns durch die Tieflandwälder von Thattekkad zum Periyar Tiger-Reservat und weiter zu den hochgelegenen Bergwäldern und Graslandschaften in Munnar und Ooty, sowie den Trockenwäldern von Chinnar und Mudumalai, in der Umgebung der historischen Stadt Mysore.
Kerala, Tamil Nadu und Karnataka sind die Bundesstaaten Südindiens die wir auf dieser Reise durchqueren, auf der Suche nach möglichst vielen Endemiten dieser Region.

Zusätzlich und Optional ist eine Verlängerung auf die Hauptinsel der Südlichen Andamanen vorgesehen. Unser Ziel ist es ebenfalls, viele der hier vorkommenden 20 endemischen Arten zu entdecken.

Arrangementspreis pro Person im DZ

CHF 5600.-

Zuschlag EZ

CHF 990.-

Verlängerung Andamanen 5.-10.Dezember pro Person im DZ

CHF 2600.-

Zuschlag Verlängerung Andamanen im EZ

CHF 325.-

Anmeldung bis N/A

Die Reise findet statt

Unterkünfte
Gute bis sehr gute Mittelklassehotels

Klima
Allgemein angenehm warm von 18 – 27°C , Niederschläge selten aber möglich.

Anforderungen
Leicht bis mittel. Einige Wanderungen auch in den Bergen.

Beteiligung
mind. 8, max. 8 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Linienflug in Economyklasse inkl. Taxen
Innlandflug Bangalore – Andamanen inkl. Taxen bei der Verlängerung.
Alle Transfers in klimatisierten Fahrzeugen
Bootstour gemäss Programm
Übernachtungen gemäss Programm in guten bis sehr guten Mittelklassehotels
Vollpension
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder und Parkeintritte
Alle Jeep Safaris in den diversen National Parks, mit Driver und Ranger Begleitung
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokale Guides Peter Lobo
Beitrag von LIBERTYBIRD an Schutzprojekte von BirdLife International / BirdLife Schweiz
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
Flugaufpreis falls die kalkulierte Tarifklasse nicht mehr verfügbar ist, Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Visum Indien, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1.Tag, Zürich – Kochi
Abflug ab Zürich nach Kochi wo wir am nächsten Tag ankommen.

 

2.-4. Tag,  Thattekkad
Ankunft am internationalen Flughafen von Kochi und Transfer zum Thattekkad Vogelreservat, das sich am Nordufer des Flusses Periyar befindet. Es war das erste Vogelschutzgebiet in Kerala. Bekannt wurde es durch den renommierten Ornithologen Dr. Salim Ali, welcher massgebend war das 25km2 grosse Schutzgebiet zu gründen.
Wir verbringen hier ganze 3 Tage, in einem tropischen, immergrünen Tieflandwald, am Fusse der Western Ghats. Dank seinem vielseitigen Ökosystem, ist es extrem Artenreich und beherbergt viele attraktive Endemiten. Unser Ziel sind vor allem Arten wie: die Weissbauch-Baumelster, der attraktive Malabartrogon und der Malabarschmied, der bunte Däumlingsnektarvogel, Keralablauschnäpper und Taubensittich, Grauhornvogel, sowie einige der vielen Eulen, wie etwa: Mangokauz, die Orient-Zwergohreule, Maskeneule, Fischeule, oder der imposante Nepal-Uhu. Als Überraschung möglicherweise sogar ein Ceylonfroschmaul oder ein Graukopf-Fischadler.

 

5./6. Tag, Periyar
Wir verschieben uns in die Berge der Western Ghats an die Grenze zu Tamil Nadu. Der Periyar NP liegt im exotischen Süden Indiens und zeichnet sich durch sein feuchtes Monsun-Klima, und durch sein besonders sattes Grün aus. Es ist ein besonders bemerkenswertes Reservat für einige spektakuläre Säugetiere, wie der mächtige Gaur, der Indische Elefant oder den Tiger – da das Reservat jedoch über 700Km2 gross ist, dürfte es eher schwierig sein die beliebte Raubkatze zu sehen. (vielleicht haben wir trotzdem Glück)
Konzentrieren wir uns aber auf die Vogelwelt, so dürfen wir uns auf einige spannende Arten freuen.

Eine Vielzahl von verschiedenen Lebensräumen, beinhaltet eine beeindruckende Liste ansässiger Vogelarten, darunter der endemische Rostflankenhäherling, der spektakuläre Malaienadler und die Dreifarbenweihe, die grüne Pompadour- und die imperiale Fahlbauch-Fruchttaube, Koramandelkuckuck, Goldbrauenbülbül, oder der glänzende Türkisfeenvogel, nebst vielen anderen weit verbreiteten Arten.

 

7./8. Tag, Munnar
Auf dem Weg nach Munnar fahren wir über Bergzüge nach Khambam, wo wir nach dem Malcolmelsterhäherling, der Dschungelwachtel und dem Wachtelfrankolin Ausschau halten. Dann geht’s weiter in die höheren Lagen und halten unterwegs nochmals an, um den seltenen Goldkehlbülbül zu beobachten. Diese relativ häufige, aber örtlich begrenzte Art, kommt nur in isolierten Bereichen geeigneter Lebensräume vor. Strauchschmätzer, Blauring- und Sirkarkuckuck, Schlangen- und Malaienadler sind ebenfalls in dieser Region zu Hause. Wir erreichen letztlich gegen Abend die Bergstation Munnar auf 1800m.

Am nächsten Tag sind wir ausschliesslich in den Sholas (ein Mosaik verkümmerter tropischer Bergwälder, inmitten von hügeligem Grasland) – Ideale Habitate für den Nilgiripieper, die wunderschöne Buntwachtel, die gleichnamigen Nilgiritaube und Nilgirischnäpper, sowie wie der äusserst attraktive Orangeschnäpper, der Weissbauchschmätzer, oder der fast unbekannte Rundschwanzsänger, ein weiterer Endemit der Western Ghats.
Hier in dieser Alpinen Region haben wir gute Chancen den stark gefährdeten Nilgiri Thar zu beobachten. Ein ziegenartiger Paarhufer und Säugetier Endemit.

 

9. Tag, Chinnar – Coimbatore
Wir starten frühmorgens und fahren hinauf ins Naturschutzgebiet von Chinnar auf 2400m (Trockenbuschwald). Die wunderschönen Sandelholzwälder beherbergen, nebst grossen Herden von Gaur und Indischen Elefanten auch das Königsriesenhörnchen, eines der grössten Hörnchen der Welt. Bei den Vogelarten suchen wir den Goldschulter Specht, den faszinierenden Blaubartspint, Malabar Raupenfänger, Flaggen- und Bronzedrongo, Neunfarbenpitta, das Sonnerathuhn oder das versteckt lebenden Rotnacken-Laufhühnchen.
Dann fahren wir weiter zu unserem nächsten Zielort, Coimbatore wo wir übernachten.

 

10. Tag, Ooty (Udagamandalam)
Frühmorgens geht’s weiter nach Ooty – dieser Bergkurort und ehemalige Sommerresidenz der britischen Kolonialverwaltung, ist Ausgangsort für die nächsten Exkursionen. Wir sind immer noch in the Nilgiri Hills – wo wir nach weiteren Endemiten suchen: der attraktive Zimtbrusthäherling, der Weissbauch Kurzflügel, die unscheinbare Nilgiri Erddrossel, drei der seltenen Fliegenschnäpper – Orange-, Rotschwanz- und Nilgirischnäpper, oder der sehr stark bedrohte Nilgirischmätzer. Eine Art welche nur in einem sehr beschränkten Lebensraum vorkommt.

 

11./12. Tag, Masinagudi/ Mudumalai.
Wir machen uns auf den Weg nach Mudumalai – eines der vielen Reservate, die im Waldgürtel zwischen den Western Ghats und den Nilgiri-Bergen liegt. Das abwechslungsreiche Gebiet mit Hügeln, Tälern und Schluchten, Wasserläufen und Sümpfen, feuchten und trockenen Laubmischwäldern, ist ein ideales Vogelbeobachtungsgebiet. Malabar- und Jerdonlerche finden wir an Grashängen, die wunderschöne Orangenachtigall, Kastanien- und Zimtbauchkleiber, der attraktive Weissbauch-Mennigvogel in Büschen und Waldrändern. Gelbschnabel-Drosselhäherlinge sind oft in Gruppen unterwegs, der faszinierende und sehr grosse Weissbauchspecht, werden wir vermutlich bereits am rufen ausmachen, Maskenraupenfänger, Sonneratkuckuck, Dickschnabelspötter (früher Dickschnabelrohrsänger) suchen wir im Umfeld. Mit etwas Glück scheuchen wir eine Buntwachtel auf, und hoffen auf den Brahmakauz und den hier überwinternde Taigaschnäpper. Die Artenliste wird sehr ausgiebig sein.

 

13. Tag, Mysore
Wir verlassen die höhere Bergstufe und erreichen letztlich Mysore, im Bundesstaat Karnataka. Unterwegs halten wir an einigen Stellen zum Beobachten.  Wir hoffen auf den Orientspornpieper und die Grauscheitellerche, Elsterschwarzkehlchen, Weissstirn-Fächerschwanz, Dünnschnabel- und Himalayalaubsänger.
Am Nachmittag beobachten wir in der verbuschten Landschaft um Mysore und suchen noch ein Feuchtgebiet auf.

 

14. Tag, Mysore – Bangalore
Unweit Mysore suchen wir das Ranganathittu Wildlife Sanctuary auf. Dieses Vogelparadies ist der bevorzugte Nistplatz für verschiedene Feuchtgebietsarten. Bei einer Bootsfahrt auf dem Fluss Cauvery können wir die verschiedenen Arten aus nächster Nähe beobachten. Mohrenscharbe, Löffler, Wollhals- und Buntstorch, Sichler, Warzen- und Schwarzkopfibis, Graupelikan, Mangrovenreiher, Hindublatthühnchen, Krabbentriel oder die Hinduschwalbe und noch vieles mehr. Sicher dürften wir auch Sumpfkrokodile und mit etwas Glück sogar ein Indischer Fischotter entdecken.

Von Ranginathittu fahren wir über die Ramanagaram-Hügel nach Bangalore und halten Ausschau nach Geiern, die dort nisten. Dann Weiterfahrt zum Flughafenhotel.

 

15. Tag, Bangalore – Zürich – oder Verlängerung auf die Andamanen – Port Blair
Rückflug zurück in die Schweiz oder Verlängerung auf die Andamanen

 

 

Andamanen Inseltour auf der Suchen nach den Endemiten

Die Andamanen und die benachbarten Nikobaren-Inseln liegen in einer Linie, die viel näher an Burma im Norden und an Nordsumatra im Süden liegen, als an Indien.
Sie haben eine reiche Vogelwelt mit einer Reihe endemischer Arten. Allerdings sind die Nikobaren mit 4-5 Endemiten für Ausländer nicht zugänglich und die Narcondam Insel (Heimat des endemischen Narcondam-Hornvogels) ist schwer zu erreichen. Die meisten endemischen Arten sind auf der Hauptinsel –  zurzeit werden 20 – 21 Arten gezählt. (je nach Beurteilung)
In einem zweistündigen Flug von Bangalore aus, erreichen wir das Ziel.

 

 

15.Tag, Bangalore – Port Blair
Abflug ab Bangalore und Ankunft in der Hauptstadt Port Blair – Transfer zum Hotel. Dann erkunden wir als erstes einmal den Mount Harriet National Park, etwa 1 Stunde nördlich von Port Blair gelegen. Ein tropischer und feuchter immergrüner Wald, mit einer Grösse von ca. 4.5ha. Die Höhenlage reichen von 0 bis auf 481 m. und es herrscht vorwiegend Meeresklima.

Wir sollten bereits hier, in diesem vegetationsreichen Schutzgebiet, auf einige der Zielarten stossen.
Der grosse Andamanenspecht, welcher an unseren Schwarzspecht erinnert. Heimlich versteckt im Geäst der Baumkronen sollten wir die grosse Andamanentaube und die kleinere Rotsteisstaube finden. An den feuchten Stellen die Andamanenralle. Verborgen klettert der Andamanenkuckuck gerne in der dichten Baumvegetation – gleich wie auch die Andamanenbaumelster.
Andamanendrongo, Andamanenstar, Isabellbrustspecht, Halsbandliest, Türkisracke, Bartsittich, Damadrossel oder der Grünrücken Nektarvogel sind weitere mögliche Arten die hier vorkommen.

 

16.Tag, Sippighat
Frühmorgens fahren wir südwärts nach Sippighat, an einer der südlichen Lagunen gelegen. Das Gebiet ist ein sumpfiges Feuchtgebiet und gut für Wasser- und Watvögel, wie z.B die Weisskehlente oder die Graubrustralle – Spiessbekassine, Sumpfläufer oder Langzehen-Strandläufer. Gleich fünf verschiedene Eisvögel wie der Graufischer, Menintingeisvogel, Braun-, Halsband- und Storchenschnabelliest. Die extrem seltene Schwarznacken-Seeschwalbe, welche hier heimisch ist, ein Bachusreiher oder ein Weissbauch Seeadler, Braunkopfspint oder vielleicht auch ein Kauz oder eine Zwergohreule sind möglich.

Falls es zeitlich noch reicht, machen wir nochmals einen Abstecher zum Mount Harriet, um Vermisstes zu suchen.

 

17.Tag, Chidiya Tapu Reserve Forest
Ganz im Süden liegt Chidiya Tapu. Ein sehr beliebtes Ausflugsziel mit tollen Badestränden. Unser Ziel ist jedoch ein reichhaltiges immergrünes Waldgebiet. Wir nutzen die frühen Morgenstunden um auf dem langen, gut begehbaren Weg, nach weiteren Endemiten Ausschau zu halten. Ein Andamanenkauz oder eine Andamanen-Zwergohreule könnten uns begegnen. Der Andamanenschlangenadler, Andamanen Schamadrossel oder der Andamanenraupenfänger sind ebenfalls im Gebiet.

 

18.Tag, Farar Gany oder eine andere Option
Wir werden je nachdem was wir noch erwarten sollten, flexibel bleiben. Entweder suchen wir weitere ideale Orte auf, oder besuchen bekannte Gebiete nochmals.
So können wir je nach Bedarf noch reagieren und das Optimum geniessen.

19.Tag, Rückflug ab Port Blair 

20. Tag, Ankunft in Zürich

 

 

 

 

Mario Camici

Mario Camici

ist Initiator und Gründer von LIBERTYBIRD. 1961 fing seine Leidenschaft an, zuerst als Züchter vieler Exotischer Vogelarten, später wechselte er zur Feldornithologie, die in bis heute intensiv begleitet. Seit nun mehr als 27 Jahren produziert und entwickelt er zusammen mit Partner und dem Reiseleiterteam neue Reisedestinationen und Projekte. Dabei entstanden oft auch Pionierreisen, welche LIBERTYBIRD als erstes Reiseunternehmen dieser Art durchführte, wie zum Beispiel Nordostindien, die Hühner- und Fasanenarten des Himalayas, Sachalin und Amur, Karelien, Syrien, Jemen, Aserbaidschan, Iran, oder die Basilikata.

Mario engagiert sich aktiv für Natur- und Vogelschutz und unterstützt Projekte von BirdLife Schweiz – BirdLife International und anderen Schutzorganisationen.
Er hat eine sehr grosse Reiseerfahrung und leitete viele Reisen durch die ganze Westpaläarktis, Zentral- und Südostasien, weite Teile Russlands, Mittelamerika, sowie Afrika, und dem Nahen Osten.

Mehr über Mario Camici

 

 

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES 

 

1. Vertragsgegenstand

1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantie Fond (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen
zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/ Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:

 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind.
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine
Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen
Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.
sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.)

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die StV. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. International Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse:
GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und
Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden, dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)