China ist ein riesiges und rätselhaftes Land, das Aussenseiter schon lange faszinierte. Für Naturliebhaber war es Chinas Reichtum an endemischen Vögeln und Säugetieren, wie zum Beispiel der Riesenpanda und die seltenen Fasane, die die Berge am östlichen Rand des Tibetischen Plateaus bewohnen und eine beinahe unwiderstehliche Anziehungskraft ausübten. In der Provinz Sichuan liegen die schönsten und lohnendsten Vogelbeobachtungsgebiete Chinas und wir werden einige der ursprünglichsten und abgelegensten Regionen sowie eine Vielzahl von Lebensräumen erkunden – auf der Suche nach den hier ansässigen Brutvogelarten – von moosbedeckten Laub- und Nadelwäldern und ausgedehnten, mit Bambus bedeckten Hügeln bis zu den ausgedehnten Alpwiesen des Tibetischen Hochplateaus.
Die Landschaft auf dieser Tour ist spektakulär und bildet ein atemberaubendes Panorama mit bewaldeten Bergen und schneebedeckten Gipfeln. Faszinierende Kulturen sowie eine Fülle
aussergewöhnlicher und wunderschöner Vogel- und Säugetierarten machen diese Reise zu einer der bemerkenswertesten Destinationen in ganz Asien.
Reisepreis Vorreise, 14. - 21. Mai 2025 pro Person im Doppelzimmer
CHF 2'880.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 235.-
Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 5'890.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 795.-
Anmeldung bis N/A
Durchführung garantiert - noch 2 Plätze
Unterkünfte
Ausschliesslich gute bis sehr gute Mittelklassehotels
Klima
Warm bis mässig frisches Frühlingswetter in den tieferen Lagen. Frisch bis kalt und gelegentlich Schnee in den Höheren Lagen (wir sind mehrheitlich in den frühen Morgenstunden unterwegs)
Nieselregen in den höheren Lagen, oder Regen nicht ausgeschlossen.
Anforderungen
Mittelschwer
Mehrheitlich leichtere bis mittlere Wanderungen.
Einigermassen gute körperliche Verfassung. Wir steigen langsam und gut an-klimatisiert hoch bis in Höhenlagen über 4’500m
Sonstiges
Spektakuläre Berglandschaften, ausgedehnte Laub-, Nadel- und Bambuswälder, faszinierende Menschen und Kultur, selten besuchte Reservate und Schutzgebiete
Ausgezeichnete Küche. Viele tolle Fotosujets
Beteiligung
mind. 7/max. 8 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Innlandflug nach Yunnan und zurück bei der Vorreise
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten bis sehr guten Mittelklassehotels
Vollpension, Mittagessen teils als Lunchpaket
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder in die NP.
4 Gondelfahrten in Wawushan
3 bis 4 verschiedene Hides-Eintritte
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Tang Jun
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Visa, Rückreise – Annullationskostenversicherung
Abflug ab Zürich nach Bangkok.
Weiterflug von Bangkok direkt nach Kunming, als „Stadt des ewigen Frühlings“ bekannt. Ankunft am Nachmittag. Weiterfahrt mit dem Bus nach Chuxiong (eine Nacht), in der Nähe vom Zixishan Forest Park. Möglicherweise kommen wir noch rechtzeitig an, um in den umliegenden Wäldern die erste Exkursion zu machen. Zu den verlockenden Arten, denen wir bereits begegnen können, gehören Schwarzkopfgrünfink, Schwarzkopfsibia, Schwarzbrust- und Chinasingdrossel sowie die Felsenammer.
In der Provinz Yunnan, im Südwesten Chinas, wurden bisher über 770 Vogelarten gezählt, darunter Arten, welche nur auf das Länderdreieck Südchina, Myanmar und Nordostindien beschränkt sind. Yunnan hat eine abwechslungsreiche Vegetation, die von warmen subtropischen Wäldern im Flachland bis zu kühlen gemässigten Wäldern in den höheren Lagen reicht.
Wir beobachten den ganzen Morgen im Zixishan Forest Park. In den frühen Morgenstunden bestehen gute Chancen, entlang der Strasse den scheuen Burmafasan zu sichten. In den grossen Kieferwäldern suchen wir nach Riesen- und Yunnankleiber, Rosen- und Langschwanz-Mennigvogel, Grauscheitelspecht, Schwarzkehl-Schwanzmeise, Rötelsperling, Braunbrustbülbül und Rostflügel-Würgervireo. In den feuchteren Tälern sind Braunkappen-Zweigdrossling, Schattenschmätzer, Rotkopf-Buschtimalie, Blauflügelsiva, Prunkblau-, Chinablau- und Bambusschnäpper zu finden. Danach fahren wir weiter nach Gaoligong Shan zum Dorf Baihualing (zwei Nächte).
Wir suchen in den Laubwäldern und den umliegenden Bergen nach Spezialitäten wie der Prachtsibia, dem Weisswangen-Bartvogel, dem Olivscheitel-Stutzschwanz, dem Gelbkehl-Zweigdrossling, der sehr seltenen und geheimnisvollen Schuppenbuschtimalie, dem reizenden Wachtelzwergkauz, dem hübschen Rotkopf-Laubsänger oder der scheuen Hügelbuschwachtel, um nur einige der vielen Arten zu erwähnen.
Das Dorf Baihualing ist bekannt für seine «Hides». Wir werden verschiedene besuchen und hoffen auf
Beobachtungen von versteckt lebenden Arten wie z.B. den Rotschwanzhäherling, die Rotkehl-Buschwachtel, das Gelbbrauen-Bambushuhn, den Feenblau- und den Diamantschnäpper.
Nach einem frühen Frühstück besuchen wir nochmals einen Hide oder es geht direkt auf die lange Fahrt nach Lijiang (drei Nächte), wo wir am späten Nachmittag ankommen. Unterwegs gibt es einige Beobachtungsstopps. Gleitaar, Perlhalstaube, Kupferschmied-Bartvogel, Rötel- und Nepalschwalbe, Schachwürger, Mohrenschwarzkehlchen oder Gangesbrillenvogel sind einige der möglichen Arten. Falls die Zeit reicht, stoppen wir in den Jianhu wetlands.
Lijiang, eine der wenigen noch gut erhaltenen, historischen Städte mit vielen alten Holzhäusern und kleinen Bächen, strahlt eine friedliche Atmosphäre aus.
Wir haben zwei Tage in Lijiang. Das Programm richten wir nach dem Wetter und den bereits gesehenen Arten aus. Folgende Optionen sind möglich:
Weiterreise nach Chengdu. Nach Möglichkeit beobachten wir nochmals in Feuchtgebieten im Umfeld von Lijiang oder besuchen die Altstadt. Flug nach Chengdu in der Provinz Sichuan.
Abflug ab Zürich nach Chengdu in der Provinz Sichuan, wo wir am frühen Morgen des nächsten Tages ankommen. Zusammentreffen mit der Gruppe, welche die Vorreise Yunnan gemacht hat.
Die im Tiefland liegende Metropole Chengdu (ca.520 m ü. M. 14 Mio. Einwohner) weist einige Stadtparks auf, die als Einstieg interessant sind und ein angenehmes, relaxtes Birding ermöglichen. Hervorzuheben sind einige Tieflandarten wie Weisshand-Kernbeisser, Weissbrauendrossel, Weisswangenhäherling, Malaiensegler, Halsband-, China- und Braunbrustbülbül oder Braunkopf-Papageimeise.
Frühexkursion in einem nahegelegenen Stadtpark bevor wir Richtung Norden zum Naturschutzgebiet Tangjiahe weiterfahren. Möglich sind u.a. Bacchusreiher, Zimtdommel, Sonnenvogel, Chinagrünfink und mit etwas Glück der Ussuriregenpfeifer.
Tangjiahe, im Norden Sichuans, ist international bekannt für sein Vorkommen des Grossen Pandas, auch wenn eine Beobachtung eher unwahrscheinlich ist. Dennoch sind in diesem Gebiet einmalige Säugetierbeobachtungen möglich.
Goldtakin, Chinesischer Goral und Chinesisches Muntjak sowie die beiden Primaten Tibetmakake und Goldstumpfnase kommen hier vor. Unter den Vogelarten ist die Hauptzielart der Goldfasan. Mit etwas Glück zeigt sich der Temmincktragopan und der Koklassfasan, welche in den ersten Morgenstunden oft an den Wegen entlanglaufen.
Wir halten uns in Höhenlagen von 1000 bis 1600 m ü. M. auf, wo weitere Arten wie Himalaya-Fischuhu, der grosse Trauerfischer, Karmesinbrustspecht, Schattenschmätzer und Rostwangen-Dickichtsänger vorkommen.
Wir verlassen heute Morgen das Naturschutzgebiet Tangjiahe und fahren Nord westwärts. Unsere Reise führt durch ein weites Tal, das von Laubwäldern geprägt ist. Hier können wir mit etwas Glück Halsbandkrähen sehen. Häufiger sind Fahlbürzel-Mennigvogel, Tibet- und Schachwürger, Spiegelrotschwanz und Grauschmätzer. Die Landschaft ist hier, wie in vielen Gebieten Sichuans, absolut spektakulär. Eine kurze Pause auf einem Pass bietet uns vielleicht einen ersten Blick auf Schnee- und Bartgeier sowie den schönen Rosenpieper.
Weiterhin eindrücklich ist die Fahrt zu unserem nächsten Ziel. Der Gong Gang Ling Pass auf etwa 3500 m ü. M. Den Rest des Nachmittags verbringen wir mit Vogelbeobachtung auf Pfaden im dichten Nadelwald. Zu den typischen Arten hier gehören das begehrte Schwarzbrust-Haselhuhn, das einzigartige Schopfhähnchen, die Dixonerddrossel und der Bindengimpel. Auf dem Pass begegnen uns vielleicht die ersten Blauen Ohrfasane sowie Strichel- und Waldbraunelle. Nicht zu vergessen sind Pupurhähnchen, Przevalskikleiber, Wacholder- und Gelbschenkel-Kernbeisser, Maskengimpel, Rubingimpel, Elliotthäherling oder die spektakuläre Orangenachtigall.
Noch vor dem Morgengrauen geht es nochmals hoch zum Gong Gang Ling Pass. Der Sichuankauz (Sichuan Wood-Owl) ist die Zielart, die es zu entdecken gilt. Wir nutzen die frühen Morgenstunden, um weitere Arten, die uns bisher entgangen sind, zu finden. Dann geht die Fahrt weiter über die Ebene des Tibetischen Hochlandes, wo gute Chancen bestehen, einige Säugetiere zu sehen, wie den einzigartigen Schweinsdachs, den Tibetfuchs und den, zwar weit verbreiteten, aber seltenen Grauwolf.
Entweder machen wir einen kurzen Abstecher ins Baxi-Tal um nach Sichuanhäher, Przewalski- und Chinakleiber, Schwarzbrust-Haselhuhn und dem seltenen Chinesischen Serau zu suchen oder wir bemühen uns den einzigartigen und begehrten Rosenschwanz zu finden, bevor wir in Ruoergai (Zoigê), unserem Übernachtungsort, ankommen. Wir sind hier bereits am Rande des riesigen Tibetischen Hochplateaus angelangt.
Heute Morgen starten wir früh ins nahe Baxi-Tal, beste Zeit, um den Blauen Ohrenfasan in der Übergangszone zwischen Busch- und Nadelwald zu finden. Zudem suchen wir vermisste Arten des Vortages, wie etwa Purpur- und Schopfhähnchen, Kansu-, David- , Riesen- und Elliothäherling, Weisskehl- und Tibetrotschwanz , Brillenpapageimeise, Sichuanmeise, Aurora-, Schmuck- und Weissbrauengimpel. Die attraktiven Rhododendron- und Kastaniendrosseln dürften recht häufig sein. Für Rubinkehlchen und Weissbauch-Rostschwanz besteht zu dieser Jahreszeit die beste Chance. Nach einem traditionellen Mittagessen besuchen wir ein grosses geschütztes Feuchtgebiet, den Flower Lake. Der See, die umgebende Graslandschaft sowie das sumpfige Ufer werden von vielen Durchzüglern genutzt, beispielsweise von Streifengänsen, verschiedenen Reihern und Enten. Im sumpfigen Bereich sitzen Dommeln oder die Asienwasserralle. Manchmal fliegen Seeschwalben umher.
Am Ufer suchen Limikolen oder eine im Prachtkleid leuchtende Zitronenstelze (ssp. calcarata) nach Nahrung. Zu dieser Jahreszeit brütet auch der stattliche Schwarzhalskranich. Mit etwas Glück ist sogar ein tanzendes Paar zu beobachten! Anschliessend suchen wir in den umliegenden Wiesen nach der Tibetlerche und der Tibetmeise, eine Wunschart vieler Ornithologen.
Eine lange Fahrt über das riesige Tibetische Hochland (3500 m) in Richtung der Stadt Maerkang steht heute bevor. Bei Dunkelheit verlassen wir bereits Ruoergai, um rechtzeitig beim geplanten ersten Stopp zu sein und hier den einzigartigen und begehrten Rosenschwanz zu sehen. Den gleichen Lebensraum teilen die seltene Weissbrauenmeise und das Tibetrebhuhn.
Wir fahren durch eine sehr weitläufige Steppenlandschaft mit eingestreuten Sümpfen und buschbestandenen Hügeln. Zu entdecken gibt es Tibetschneesperling, Meisengimpel oder den eindrücklichen Sichuanwürger.
Wenn wir am späten Nachmittag aus dem Hochland in die Stadt Maerkang hinunterfahren, weichen die scheinbar endlosen Wiesen dichten Nadel- und Bambuswäldern.
Heute geht es wieder früh los auf die Passhöhe (4000 m). Unser Ziel sind der Blutfasan und der einmalige Weisse Ohrfasan sowie das Braunkehl-Keilschwanzhuhn – alles Arten des Hochgebirges.
Den Rest des Vormittags verbringen wir langsam talabwärts wandernd auf der Suche nach Vogelarten der Nadelwälder. Dazu gehören der seltene Sichuanhäher, das wunderschöne Schopfhähnchen, Bindengimpel, Przevalskikleiber und die Dixonerdrossel, welche normalerweise wie unsere Misteldrossel am frühen Morgen auf den Spitzen der höchsten Kiefern singt. Manchmal begegnet man vorbeiziehenden, gemischte Meisentrupps mit Rotbrust- und Grauhaubenmeise oder auch einem Sichuanbaumläufer. Hinzu kommen der attraktive Weisskehl-Rotschwanz, Wacholderkernbeisser, Berggrasmücke, Meisen- und Graukopfgimpel und, mit etwas Glück, der Bartstreifenhäherling.
Nochmals geht’s in die Mengbishan-Berge, sollten wir am Vortag etwas verpasst haben. Dann geht die Fahrt in Richtung der Stadt Rilong, die an den unteren Hängen der beeindruckenden Balangshan-Berge liegt. Auf dem Weg halten wir unter anderem kurz für Meisengimpel und Schneetaube an. Je nach Ankunftszeit erkunden wir die Beobachtungsziele der nächsten zwei Tage. Die Region wird zweifellos einige der besten Vogelarten und spektakulärsten Landschaften der Reise beinhalten.
Wir haben zwei Tage Zeit, um das wunderschöne Wolong Panda-Reservat und die Balangshan-Berge zu erkunden. Wir werden jeweils sehr früh aufstehen, um diese wundervolle Landschaft und vor allem die vielen spektakulären Fasanarten zu sehen – eines der Hauptziele dieser Tage. Wir beginnen in den Nadel- und Rhododendron-Bergwäldern, in welchen der schmelzende Schnee langsam dem Frühling Platz macht. Wir hoffen, den endemischen und sehr seltenen Grünschwanzmonal zu finden – ein glänzendes Juwel der Berge. An den Hängen können plötzlich Weisse Ohrfasane auftauchen. Der sehr scheue Koklassfasan ist wahrscheinlich im Morgengrauen vorerst nur zu hören. Braunkehl-Keilschwanzhuhn, Temmincktragopan oder Blutfasan sind ebenfalls möglich.
Sechs verschiedene Rosengimpelarten kommen hier vor sowie der Blaustirn-Rotschwanz, der unverwechselbare Goldschwanz oder der Weissbrauen-Blauschwanz. Hinzu kommen viele verschiedene Drosseln, Meisen, Laubsänger und Fliegenschnäpper-Arten. Unvergesslich wird sicher die Entdeckung der Feuerkehlnachtigall sein.
Einige aussergewöhnliche Säugetiere kommen hinzu, wie das Blauschaf, der Schopfhirsch, der Chinesische Goral und das Himalaya-Murmeltier.
Nach einer landschaftlich reizvollen Fahrt kommen wir am späten Nachmittag in Labahe (zwei Nächte) an. Wir beobachten in Höhenlagen zwischen 1800 m und 2500 m, wo wir auf Dreizehen-, Gelbstirn-, Einfarb- und Riesenpapageimeise hoffen. Weitere spezielle Arten sind Schwarzscheitelhäherling, der einzigartige Goldschwanz und der Weissbrauen-Blauschwanz, zwei Perlen der Ornithologie. Zudem erwarten wir einige Meisen, Baumläufer, Laubsänger und Spechte, sowie in höheren Lagen den Diamantfasan.
In Labahe kommen auch ein paar spannende Säuger vor, wir haben Chancen für den Chinesischen Serau, die Leopard-Wildkatze sowie den einzigartigen Kleinen Panda.
Unvergesslich wird die Fahrt mit der Seilbahn zum hochalpinen boardwalk sein.
Am Morgen haben wir eine letzte Gelegenheit in Labahe nochmals nach vermissten Arten zu suchen. Danach fahren wir in den Wawushan-Forest-Park. Hier übernachten wir drei Mal am selben Ort. Wawushan ist eines der top Beobachtungsgebiete in Sichuan. Weit mehr als 200 Vogelarten sind hier nachgewiesen. Wenn es die Zeit erlaubt, machen wir gleich am Anreisetag die erste Exkursion. Rund ums Hotel sind viele Top Arten möglich: Temmincktragopan, Prachthäherling, Waldhäherling, Omeibunthäherling, Schluchtenlaubsänger, Goldgrasmücke. Abends ruft oft der scheue Himalayakauz.
Wir fahren mit der Gondelbahn auf den Tafelberg und widmen uns den hiesigen Spezialitäten – besonders die Parrotbills sind hier gut vertreten. Zu den zuvor erwähnten Arten könnten auch Goldstirn-, Dreizehen- und Grauhauben-Papageimeise, Sichuanbaumläufer, die einzigartige Flammenstirnmeise, David-, Grauhauben- und Rotbrustmeise, einige Spechtarten und eine ganze Anzahl Laubsänger und Fliegenschnäpper dazu kommen. Wiederum haben wir hier gute Chancen den Kleinen Panda zu finden.
Wir machen eine Frühexkursion, bevor wir die Fahrt nach Long Hua (eine Nacht) antreten.
In Long Hua besuchen wir zum Abschluss der Reise mehrere Hides. Wir hoffen vor allem auf die sehr seltene Sichuanbuschwachtel, den Temmincktragopan, den Silberfasan, den Ocker- und Omeibunthäherling, die Graukopf- und Brustflecken-Papageimeise.
Am Nachmittag fahren wir nach Chengdu (eine Nacht).
Je nach Flugplan haben wir am Vormittag nochmals die Möglichkeit in Stadtparks nach den lokalen Arten zu suchen.
Rückflug nach Zürich und Ankunft am 21. Tag den 9. Juni
Die Begeisterung für die Vogelwelt und die Natur allgemein wurde Paul praktisch in die Wiege gelegt. Die Jugendzeit im Laufental verbrachte er zum grössten Teil bei den Rebhühnern, Steinkäuzen, Feldhasen oder im Wald auf der Suche nach Dachsbauten.
Nach dem Agronomiestudium und einem zweijährigen Engagement an der TU München lebt er mit seiner Familie in Zürich und arbeitet als Teilzeit-Biologielehrer an der Kantonsschule Uster. So oft wie möglich fährt er mit dem Velo an den Chatzensee. Dort begann er jeweils in den Sommermonaten mit dem Beobachten von Libellen, Heuschrecken und Schmetterlingen.
Da er mit seiner Familie drei Jahre in Bangkok leben durfte, ist seine Faszination für die Avifauna Südostasiens immer noch riesig. Auf vielen Reisen durfte er Mittelamerika, Europa, Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Indien und viele Destinationen in Südostasien naturkundlich kennenlernen.
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4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
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b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)