Nord-Peru

«Eine Reise der Kontraste: Perus fabelhafte Endemiten»

Zum ersten Mal nimmt LIBERTYBIRD Sie mit auf eine magische Reise nach Peru – eines der drei Länder mit der grössten Biodiversität der Welt. Wir konzentrieren ausschliesslich  auf den Norden, da diese Region neben der großen Artenvielfalt auch die spannendste und aufregendste Anzahl an endemischen und emblematischen Arten aufweist.  Auf der sorgfältig ausgearbeiteten Route durchqueren wir 3 Endemismuszentren: die nordöstliche peruanische Kordillere, das Marañón-Tal und die Tumbes-Region – jedes dieser Gebiete ist völlig unterschiedlich in seinem Charakter und einzigartig in der Artenzusammensetzung. Der Norden Perus ist nach wie vor eines der ornithologisch am wenigsten erforschten Gebiete Südamerikas und war bis vor relativ kurzer Zeit unzugänglich. Daher beherbergt diese Region einige  erst vor kurzem entdeckte oder kaum bekannte und mythische Arten wie Violettscheitel-Flaggensylphe und der Perukauz, Weissschwingenguan, Blassschnabel-, Ockerstirn-Ameisenpitta u.v.m. Inzwischen hat sich der Norden Perus zu einer exklusiven Top-Destination mit guter Infrastruktur in Südamerika entwickelt und die besten Beobachtungsplätze sind gut erreichbar.

Diese kontrastreichen Reise führt uns vom Tor zum Amazonas über das andine Vorgebirge hinauf in die Nebelwälder, durch andine Canyons bis an die trockene Pazifikküste. Ein unvergessliches Abenteuer erwartet Sie!

 

Richtpreis pro Person im Doppelzimmer

CHF 4980.-

Zuschlage Einzelzimmer

CHF 490.-

Anmeldung bis N/A

Buchungen schon vorhanden

Unterkünfte
Zweckmässige Mittelklassehotels und einfache aber sehr gemütliche Lodges. Je nach Zimmeraufteilung kann es sein, dass auf der Owlet Lodge das Badezimmer  geteilt werden muss (pro 2er Bungalowkomplex jeweils 1 Bad zur Verfügung)

Klima
Sehr variabel. Warm – heiss & feucht in den tieferen Lagen der östlichen Anden. Angenehm in mittleren Lagen. Morgens in den höheren Anden kühl. An der Küste heiss und sehr trocken. Wir reisen in der Trockenzeit. Mit Niederschlägen muss allerdings auch in dieser Periode gerechnet werden

Anforderungen
Gute körperliche Verfassung. 2 optionale Wanderungen von ca. 5 Km in in steilem Gelände auf Pfaden

Beteiligung
Max. 6 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers und Fahrten im klimatisierten Minibus, mit professionellem Fahrer ab Tarapoto – Chiclayo
Übernachtungen gemäss Programm
Vollpension
Täglich genügend Trinkwasser/Früchte
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich mit lokalem Top-Guide Carlos Altamirano,
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise Zürich. Inland Flüge Lima – Tarapoto & Chiclayo – Lima (Total ca. 160.- CHF). Übernachtungen am Flughafen Lima nach Ankunft/vor Abreise (ca.140.- pro Nacht). Wir  arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge und Hotelübernachtungen oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1.Tag, 14. Juni: Zürich – Madrid – Lima
Flug Zürich – Lima. Übernachtung im Flughafenhotel Costa del Sol (Gehdistanz zum Flughafen!)

 

2. Tag, 15. Juni: Lima – Tarapoto
Im Verlauf des Vormittags Flug …nach Tarapoto. Hier werden wir von unserem lokalen Guide abgeholt und ins Hotel gebracht. Nach einem Lunch begeben wir uns auf die erste Exkursion in die Trockenwälder von Upaquihua im Huallaga-Tal. Die isolierten Waldfragmente beherbergen Arten mit spezifischen Habitatansprüchen und sehr lokaler Verbreitung in Peru. Wir suchen u.a. Zimtrücken-Ameisenfänger, Zimtrücken-Röteltyrann, Gelbbauchpipra und Aschkopfvireo. Übernachtung in Tarapoto

 

3. Tag, 16. Juni: La Escalera – Koepcke’s Hermit Reservat – Moyobamba
Am Morgen beobachten wir in der Cordillera Escalera. Dieser bewaldete und isolierte Hügelzug trennt die Anden vom Amazonasbecken* Dementsprechen ist die Avifauna hier mit Elementen des Amazonasbecken und des Andenvorgebierges zusammengesetzt und ergibt einen sehr spannenden Mix.  Neben zahlreichen bunten und seltenen Tangaren beobachten wir Andenfelsenhahn, Gelpkopfpipra und Schieferkopfvireo. Ein privates Reservat mit einem eindrücklichen Garten und Kolibritränken ist unser nächstes Ziel. Der seltene Koepckeschattenkolibri ist hier die Hauptattraktion. Rotbrust-Brillantkolibri und zahlreiche andere Kolibriarten ziehen uns gleichermassen in den Bann. Auf den Pfaden des Geländes bestehen Chancen auf einen Weissgesicht-Ameisenvogel, Pipras und zahlreiche andere Leckerbissen zu stossen. Am Nachmittag Fahren wir Richtung Moyobamba. Unterweges halten wir um den höchst einzigarteigen Fettschwalm zu sehen. Das ist die einzige nachtaktive fruchtfressende Vogelart und zudem die einzige, welche zur Orientierung ein Echolotsystem besitzt. Übernachtung in Moyobamba

 

4./5. Tag, 17./18. Juni: Waqanki Lodge und Umgebung
Uns stehen zwei volle Tage zur Verfügung um von hier aus die Gegend zu erkunden. Die Lodge ist im Familienbesitz unseres Guides und wurde mit enorm viel Leidenschaft errichtet. Wie beobachten in der prächtigen Gartenanlage zahlreichen Kolibris. Unter den 16 heimischen Kolibriarten figuriert die winzige und hochattraktive Zierelfe. Der sorgfältig angelegte Orchideengarten werden wir selbstverständlich auch besuchen, sowie die umliegenden Pfade auf dem Grundstück. Diese beherbergen eine Vielzahl seltener und attraktiver Arten so z.B. Blaustirn-Glanzvogel, Goldbartvogel, Orangekehlkotinga, 5(*) Pipraarten und die endemische Schwarzbauchtangare. Der Einfluss Amazoniens ist immer noch spürbar. So kommen hier ebenfalls mehrere Trogone, Ameisnvögel-, Baumsteiger- und Tyrannenarten vor. Die hellen, sandigen und nährstoffarmen Böden welche aus verwittertem uraltem Sandstein endstanden sind bilden ein sehr spezielles Mikrohabitat. Hier kommt der erst kürzlich entdeckte und beschriebene Mishana-Kleintyrann vor.

In einem Reservat beim Morro de Calzada suchen wir den endemischen Gelbbrustpipra und den attraktiven Feuerkopfpipra. Tataupatinamou, Napoameisenvogel und andere Arten aus dem Amazonas haben hier letzte Reliktpopulationen vor dem Andenvorgebirge. In den umliegenden Reisfelder kommt der seltene Gelbaugenstärling, Rallen und diverse Wasservogelarten vor. Übernachtung in der Waqanki Lodge.

6. Tag, 19. Juni: Arena Blanca – Afluentes – Abra Patricia
Frühmorgens verlassen wir die Lodge und steigen allmählich ins andine Vorgebirge hinauf. Das Artenspektrum ändert drastisch. Im Arena Blanca Reservat kommet neben 2 Tinamuarten auch die Rotbrustwachtel zur Futterstelle. Unter den zahlreichen neuen Kolibriarten sticht hier besonders die Haubenfadenelfe hervor. Weiter steigen wir in die Afluentes-Region hinauf, ein Mekka für überwältigende gemischte Trupps. In diesen Trupps sind Spezialitäten wie Rotstirnschlüpfer, seltene Tyranne, Mennigtangare u.v.a. vergesellschaftet und möglich. Im Verlauf des Nachmittags gelangen wir zur legendären „Owlet Lodge“ im Bosque Protector Alto Mayo, unserer Unterkunft für die nächsten 3 Nächte und beobachten in der Nahen Umgebung.

 

7./8. Tag, 20./21. Juni: Abra Patricia und Umgebung
In den 2 vollen Tagen in der Region erwartet uns ein vollgepacktes Programm. Wir beobachten in einem beachtlichen Höhengradient mit unterschiedlichem Habitat. Feuchte Nebelwälder, Bambusdickichte und Krummholz-Nebelwald sind das Zuhause einige der seltensten und schwierigsten Arten in Peru, bzw. Südamerika. Der Anteil endemischer Arten ist schlicht überwältigend. Ockerstirn-, Kastanien-, Taczanowskiameisenpitta, Gelbstreif-Kleintyrann, Graugesicht-Laubtyrann, der putzige und hochattraktive Lulutodityrann, Goldbandbergtangare um nur einige zu nennen, geraten in den Hauptfokus unserer Beobachtungen. Dazu kommen weitere Regionalendemiten, welche nur noch sehr lokal in Ecuador in meist unzugänglichen Gegenden vorkommen. So. z.B. Blausonnennymphe, Zimtbrus-Todityrann, Bindenflügel-Zaunkönig u.a.

Wir befinden uns im winzigen Verbreitungsgebiet des mythisch/mysteriösen Perukauzes. Selbstverständlich werden wir da allen Effort leisten  den Perukauz – eine der Hauptzielarten dieser Reise – zu Gesicht zu bekommen. Die Art wurde genau hier 1976 auf einer Expedition per Zufall in einem Netz gefangen und beschrieben, aber erst ca. 30 Jahre später im Freiland gefunden(*). Eine eventuelle Sichtung des Perukauzes hängt von den Faktoren Glück, Wetter, Effort, Strategie und Persistenz ab. Er kommt an 3 verschiedenen zugänglichen Standorten vor. Wenn es die Umstände erfordern, besuchen wir sie alle, um unsere Chancen zu maximieren.

 

9. Tag, 22. Juni: Abra Patricia – Pomacochas
Uns steht der gesamte Morgen zur Verfügung, einige Lücken der Artenliste zu füllen. Die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt und wir lassen uns gerne überraschen. Neben den am Vortag erwähnten Spezialitäten können wir nach diversen Arte mit grösserem Verbreitungsgebiet aber kaum geringerer Attraktivität  Ausschau halten.  Z.B. Anthrazitameisenvogel, Bindenbrust-Ameisendrossel, Goldkopftrogon und über 15 verschiedene, bunte Tangararten. Danach transferieren wir auf das „Dach der Reise“ nach Pomacochas. Je nach verfügbarer Zeit beobachten wir kurz um den See. Übernachtung in Pomacochas.

 

10. Tag, Tag, 23. Juni: Cresta San Lorenzo/Pomacochas – Cocachimba
Heute steht eine weiterer denkwürdiger und der eventuell strengste Tag (OPTIONAL*) auf dem Programm. Diejenigen die sich entscheiden den steilen insgesamt ca. 4 KM lange Pfad (je 2 KM hin und zurück) zu bewältigen verlassen das Hotel in aller frühe und wandern stetig aber gemächlich den San Lorenzo Grat hinauf. Auf diesem Pfad kommen nicht weniger als 7 endemische Arten und vor. Z.B Kupferglanzschwänzchen, Graustirncanastero, Utcubamba Tapaculo, Lulutodityrann, Weissbauch-Tachurityrann und Peruzaunkönig. Auf dem Kulminationspunkt angekommen, besteht die Chance die Blassschnabel-Ameisenpitta zu Gesicht zu bekommen. Hier ist der einzig „einfach“ zugängliche Ort der Welt die Art zu sehen. Unabhänging von unserem Glück halten wir nach  gemischten Trupps Ausschau. Diverse spannende endemische Unterarten und eine Palette häufigerer Arten vergesellschaften sich in ihnen.

Wer den Tag etwas gemächlicher gestalten möchte beobachtet gemütlich um den See etliche Arten, welche auf dieser Reise nur in diesem Habitat vorkommen.

Nach der Wiedervereinigung der Gruppe legen wir die kurze Distanz nach Huembo zurück. Hier unternehmen wir den ersten Versuch die Violettscheitel-Flaggensylphe – wörtlich eine der Flaggschiffarten dieser Reise – zu sehen. Diese Kolibri mit winzigem Verbreitungsgebiet wird oft als aufregendste Art seiner Familie betrachtet. Huembo ist einer von nur 2 Standorten, wo man ihn wirklich beobachten kann. Es ist schwierig, die Aufregung und das Entzücken einer Beobachtung eines Männchens mit seinen extravaganten und ornamentalen Schwanzfedern in Worte zu fassen…

 

11. Tag, 24. Juni: Cocachimba
Der Vormittag steht ganz im Zeichen einer vertieften Beobachtung der Violettscheitel-Flaggensylphe. Weibchen und junge Männchen ohne ausgewachsene Schwanzfederen sing stark in der Überzahl. Im relativ neuen Reservat „Refugio del Colibri Espatula“ maximieren wir die Chancen, ein adultes Männchen zu finden. Dieser Ort eignet sich dazu besser als Huembo, auch ist die Gelegenheit ihn zu fotografieren, hier erheblich besser.

Dieser Ort eignet sich hervorragend um sich von den bisherigen Anstrengungen zu erholen. Das völlig neue Landschaftsbild ist sehr eindrücklich und archaisch. Von unserer schönen Unterkunft aus haben wir bei gutem Wetter Sicht auf die imposanten Cataratas de Gocta – die 3. höchsten Wasserfälle Lateinamerikas. Nach dem gemächlichen Nachmittag und dem genüsslichen Abendessen, begeben wir uns auf eine kurze Nachtexkursion, um den legendären Blassstirnkauz zu suchen.

12. Tag, 25. Juni: Cocachimba – Jaen
Heute brechen wir früh auf und legen eine ca. 3 stündige Fahrt nach Jaen zurück. Wir fahren das imposante und stellenweise schroffe Utcubamba Tal hinunter bis wir ins Einzugsgebiet des Maranonflusses , eine der markantesten klimatischen Grenze der Reise und ein Übergang in eine neue biogeographische Region, gelangen. Das Klima ist hier sehr heiss und trocken, die Vegetation spärlich. Umgehend begeben wir uns auf die Suche der Maranon-Endemiten, allen voran der Rotschulter-Kaktustangare. Während der Mittagshitze machen wir eine Siesta und begeben uns im Verlauf des späteren Nachmittag nach Tamborapa. Im buschigen Habitat finden Taczanowskikolibri, Maranon- und Chinchipe-Dickichtschlüper, Fleckengesicht-Ameisenvogel, Weissflügel-Bandvogel, Maranondrossel ihr bevorzugtes Habitat.

 

13. Tag, 26. Juni: Jaen – Abra Porcuya – Bosque de Pomac – Chiclayo
Ein früher Start ist erforderlich um die lange Fahrt von Jaen nach Chiclayo zu bewältigen. Selbstverständlich legen wir unterwegs zahlreiche höchst interessante Beobachtsungsstopps ein. Es lohnt sich: denn heute überqueren wir erneut eine wichtige biogeographische Grenze und können beobachten wie sich die Avifauna vom Maranontal bis hinunter an die Küste der Tumbes-Region stark verändert. Wir überqueren an der Grenze des Tabacona-Namballe Reservats den den tiefstgelegenen Pass zwischen Kolumbien und Patagonien den Abra Porculla(*). Je mehr wir uns der Küste nähern, gelangen wir in den Einfluss des vom kalten Humboldtstromes geprägten Klimas. In der Nähe des Passes suchen wir Rothals-Blattspäher, Braunschulter-Baumspäher, Buntflügel-Schmätzertyrann und andere Arten, welche typische Vertreter der des Tumbes-Endemismuszntrums sind und nur hier und im südlichen Ecuador vorkommen. Auf dem Weg in unser Hotel in Chiclayo besuchen wir den Bosque de Pomac und suchen die Spezialitäten Baerkolibri, Weisskronentyrann, Tumbesschwalbe, Tumbesammer u.a. Übernachtung in Chiclayo.

 

14. Tag, 27. Juni: Bosque de Rafan – Chaparri Lodge
Am frühen Morgen beobachten wir im Bosque de Rafan. Zahlreiche Tumbes-Endemiten sind schlicht gefärbt und passen sich farblich der kargen Umgebung an. Aber längst nicht alle. Der Scharlchrückenspecht, Gelbstirn-, Rötelschopftyrann, und der endemische und seltene Graubrust-Pflanzenmäher heben sich farblich deutlich ab. Eine Vielzahl weiterer sehr lokal verbreiteter Arten kommen hier vor. Von hier fahren wir an die Küste. Das Kontrastprogramm wir nicht nur farblich Fortgesetzt sondern auch von der Artenzusammensetzung. Neben Reiher, Fregattvögel, Möwen hoffen wir hier eventuell sogar die attraktivste Seeschwalbe – die Inkaseeschwalbe – zu finden. Zudem sollten wir auch Inkatriel, Zwerghöhenläufer, Peruseeschwalbe und Küstenerdhacker zu finden. Bis jetzt werden wir eine enorme Anzahl von Tyrannen gesehen haben. Zahlreiche von ihnen schlicht gefärbt, lokal verbreitet und nur mit Fachwissen bestimmabr. In den Feuchtgebieten kommt aber der unglaubliche Vielfarben-Tachurityrann vor. Es ist mit Abstand der bunteste Vertreter dieser Familie – ein unglaublich atrrakiver Vogel. Anschliessend transferieren wir in die Chaparri Lodge. Wir nutzen den Nachmittag um den extrem seltenen Weissschwingenguan zu finden. Diese Art war einst vom Aussterben bedroht, es gab nur noch etwa 200 Ind. Nur dank Schutzprogrammen wie dem von Chaparri konnte sie gerettet werden. Die Ecuadornachtschwalbe und andere nachtaktive Arten können auf einer Nachtexkursion gefunden werden. Übernachtung Chaparri Lodge

 

15. Tag, 28. Juni: Chaparri Lodge – Lima
Uns steht der gesamte Morgen zur Verfügung dieses tolle Reservat zu erkunden. Die Reliktrockenwälder entlang kleiner Taleinschnitten beherbergen eine Vielzahl Tumbes-Endemiten. Wir fokussieren uns auf Arten wie Corakolibri, Rotflügel-Bandvogel, Feenwaldsänger, Weisskopf-Buchammer, Papageischnabelspelzer u.v.a. können wir sehen. Am Mittag ist es an der Zeit diese unglaubliche Reise zu beenden und Richtung Chiclayo zu fahren. Hier endet unsere Tour offiziell. Von hier Flug nach Lima und Übernachtung am Flughafen von Lima.

 

16/17. Tag, 29./30. Juni: Lima – Zürich
Rückflug von Lima – Zürich Ankunft hier am nächsten Tag, 30.06.

 

Jérôme Fischer

Jérôme Fischer

ist seit 2006 Mitglied des LIBERTYBIRD-Teams und seit 2023 Geschäftspartner von Mario Camici bei LIBERTYBIRD. In seiner frühen Jugend erkundete er nahgelegene Beobachtungsgebiete rund um Bern und schloss sich bald der lebendigen und wachsenden Birderszene der 80er Jahre an. Doch schon bald erweiterte sich sein Aktionsradius ins grenznahe Ausland und immer weiter bis in die entlegensten Winkel Nord- und Südamerikas aber auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China.

Neben Europa faszinieren ihn vor allem die Neotropen, die er auf ausgedehnten Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern arbeitete er jeweils mehrere Monate als Exkursionsleiter in verschiedenen Dschungellodges. Ein weiteres großes Interesse gilt den verschiedenen Stimmen, Gesängen und Rufen der Vögel. Über viele Jahre hat Jérôme eine große Sammlung von Vogelstimmen zusammengetragen, die er über xeno-canto einem breiten Publikum zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch andere Aspekte wie die Kultur und Geschichte der verschiedenen Länder. Sein Wissen darüber gibt er gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.

 

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Person 1

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3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

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4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)