Nördliches Tansania

«Vogelvielfalt und «the Great Migration» - Gnuwanderung in der Serengeti»

Erleben Sie mit LIBERTYBIRD im nördlichen Tansania eines der letzten grossen Naturschauspiele unseres Planeten. Hier vereinen sich eine überwältigende Tierwelt und dramatische Landschaften und zu einem unvergesslichen Schauspiel.

Geführt von Abdul al-Habesha, einem sehr bekannten Birdguide aus Tansania und Roman Furrer besuchen sie mit den Usambarabergen einen Hotspot der Biodiversität in dem zahlreiche endemische Vogelarten vorkommen. Anschliessend finden wir in den Savannen und weiteren Bergwaldgebieten Nordtansanias eine eindrückliche Vielfalt an Arten wie etwa Strauss, Riesentrappe, Flamingos, Trogone, Sekretär und viele weitere Greifvögel!

Werden Sie Zeuge eines der spektakulärsten Naturereignisse der Erde: Mehr als zwei Millionen Gnus, Zebras und Gazellen durchqueren auf der Suche nach frischen Weidegründen die endlosen Savannen der Serengeti. Wie ein gewaltiger, lebendiger Teppich bewegen sich die Herden über die goldenen Grasebenen, stets begleitet von aufmerksamen Raubtieren wie Löwe, Tüpfelhyäne und Gepard.

Die Naturkulissen Nordtansanias sind von atemberaubender Vielfalt. Der Ngorongoro-Krater, größter intakter Vulkankrater der Welt, ist eine perfekte Arche Noah, in der sich das ganze Jahr über eine unglaubliche Tierdichte tummelt. Schneebedeckt ragt der Kilimandscharo, Afrikas höchster Berg, über die Savanne und die endlosen Grasebenen der Serengeti bieten viele imposante Fotosujets.

 

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 7475.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 950.-

Anmeldung bis N/A

Nur noch 1 Platz verfügbar

Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels und Safari Lodges, einfache Unterkunft in Amani

Klima
Warm bis heiss in Richtung Küste, warm in der Serengeti. Nachts teilweise kühl.

Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anforderungen

Beteiligung
Mind. 6/max. 6 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Übernachtungen & Transfers
Fahrten im Safaribus mit professionellem Fahrer
Vollpension
Täglich genügend Trinkwasser
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokale Guides
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1./2. Tag, 20/21. März: Zürich – Arusha
Abflug in Zürich und Ankunft am Folgetag in Arusha. Nach der Ankunft am Kilimandscharo Flughafen in Arusha beginnt unsere Reise am späten Morgen mit der Fahrt zu den Usambarabergen. Während kurzen Beobachtungsstopps entlang der Route sehen wir die ersten Vogelarten und erhalten Einblicke ins Leben der ländlichen Bevölkerung Tansanias.  Am späten Nachmittag treffen wir bei unserer Unterkunft in Lushoto bei den Usambarabergen ein.

 

3. Tag, 22. März: Westliches Usambara-Gebirge
Heute erkunden wir den Magambawald in den westlichen Usambarabergen. Dieser isolierte Bergwald ist einer der Top-Birdingspots in Afrika mit einer aussergewöhnlichen Vogelvielfalt und endemischen Vogelarten. Usambaradrossel, -weber, -nektarvogel & -bülbül, sowie Füllebornwürger, Fleckenkehlchen, Rotkappensänger und der Bergtrogon sind nur einige Raritäten, die hier vorkommen. Wir gehen am Morgen, Mittag und Nachmittag zu Fuss auf Vogelerkundung.

 

4./5. Tag, 23./24. März: Von West nach Ost durchs Usambara-Gebirge
Heute brechen wir nach dem Frühstück in Richtung der östlichen Usambara Berge auf. Vor der dortigen Ankunft suchen wir in den Grasländern den Küstenzistensänger. Mit etwas Glück finden wir abends den endemischen Usambarauhu. Wir übernachten im einfachen Amani Rest House, welches für die Vogelbeobachtung grossartig gelegen ist.

Wir widmen uns der Vogelbeobachtung in den sehr vielfältigen östlichen Usambarabergen. Dabei suchen wir nach diversen endemischen Arten, welche hier in den Eastern Usambaras am besten zu finden sind: Usambarafeinsänger, Braunbruströtel, Rotband-Nektarvogel, Uluguru-Nektarvogel, Usambarahyliota, Strichelkehlsopranist, Höhennachtschwalbe (lokale Unterart, die bald den Artstatus als „Usambara Nightjar“ erhalten könnte), und viele andere. Einige Arten sind nicht einfach zu beobachten. Andere Arten wie Fischerturako sind meistens leicht zu finden. Der Grünkopfpirol verrät seine Anwesenheit durch seine häufigen Rufe.

 

6. Tag, 25. März: Ösltiches Usambara-Gebirge – South Pare-Gebirge
Nach dem Frühstück verlassen wir die Usambaras und fahren durch typisch afrikanisch Savannenlandschaften flankiert von Gebirgen nach Same unweit der South Pare Berge. Nach dem Mittagessen suchen wir dort den endemischen Parebrillenvogel und weitere Waldarten.

 

7. Tag, 26. März: South Pare-Gebirge – Tarangire Nationalpark
Morgens fahren wir zu einem kleinen, aber produktiven Buschgebiet außerhalb des Mkomazi Nationalparks. Mit etwas Glück können wir hier diverse auf Ostafrika beschränkte Vogelarten wie Tsavo- und Schwarzbauchnektarvogel, Purpurbürzel-Glanzköpfchen, die wunderschönen Flammenkopf- und Ohrfleck-Bartvogel, die langschwänzige Strohwitwe und viele mehr beobachten. Nach dem Frühstück in unserer Unterkunft machen uns auf den Weg zum Tarangire Nationalpark. In Arusha nehmen wir das Mittagessen ein. Am Nachmittag treffen wir in Tarangire  bei unserer schönen Unterkunft mit komfortablen Safarizelten ein.

 

8. Tag, 27. März: Tarangire Nationalpark
Heute besuchen wir ganztägig den Tarangire Nationalpark. Er ist bekannt für seine gigantischen Affenbrotbäume, seine aussergewöhnlich hohe Elefantenpopulation und für seltene Oryxantilopen und Giraffengazellen. Auch ornithologisch hat Tarangire einiges zu bieten. Viele typische Savannenarten wie das Gelbkehlfrankolin, der auffallende Dreifarben-Glanzstar oder der majestätische schreitende Sekretär können hier gesehen werden.

 

9./10. Tag, 28/29. März: Tarangire Nationalpark – Serengeti Nationalpark (Seronera)
Am frühen Morgen verlassen wir den Tarangire in Richtung Serengeti. Unterwegs halten wir Ausschau nach Vögeln, wie z. B. dem seltenen Taitawürger. Dies ist das Land der stolzen Massai. Von Zeit zu Zeit werden wir diese Rinderhirten mit ihren traditionellen roten Umhängen und Speeren begegnen. Am Mittag erreichen wir den Serengeti Nationalpark! «Siringet» bedeutet «endlose Ebenen» in der Sprache der Massai. Die Serengeti ist einer der bekanntesten Nationalparks weltweit und wir häufig als Stolz Tansanias betitelt. Wir fahren in den zentralen Sektor des Parks nach Seronera. Dort verbringen wir zwei Nächte in einem wunderschön gelegenen Camp.

Wir werden die ganzen Zeit mit Vogel- und Säugetierbeobachtung im eindrücklichen Seronera-Gebiet beschäftigt sein. Hier bieten Wasserstellen und nahrhaftes Gras Lebensraum für viele Huftiere. Dementsprechend kann man hier häufig Löwen, Leoparden, Geparden und Tüpfelhyänen antreffen. Wenn die Raubtiere Beute machen, kommen auch viele Aasfresser wie Weissrücken-, Wollkopf- und Ohrengeier zum Kadaver.

 

11./12. Tag, 30/31. März: Serengeti Nationalpark: Von Seronera nach Ndutu
Nach dem Frühstück in unserer Lodge fahren wir nach Ndutu in die südliche Serengeti. Das Ndutu-Gebiet ist berühmt für seine Ebenen bewachsen von besonders nährstoffreichen Gräsern. Traditionell gebären die Gnus und Zebras hier zwischen Dezember und März ihre Jungtiere. Wir werden also ein wunderschönes Naturspektakel zu sehen bekommen. In den offenen Ebenen finden wir auch viele Vögel wie etwa Heuglin-, Kalahari- und Blasskopf-Zistensänger. Wir übernachten in der Ndutu Safari Lodge direkt in der tierreichen Wildnis.

Von unserer Lodge aus unternehmen wir mehrere Fahrten in die spektakulären Ndutu-Ebenen. Sie bieten eine grossartige Gelegenheit tausende von Gnus, Zebras und Gazellen und viele Vögel wie Strausse und Riesentrappen zu beobachten. Hier gibt es auch viele Lerchen verschiedener Arten und die parasitisch lebende Dominikanerwitwe. Die Wälder um den Ndutu-See bieten einen guten Lebensraum für viele Vögel.

 

13. Tag, 01. April: Ndutu – Ngorongoro-Krater
Heute fahren wir von den Ndutu-Ebenen zum weltberühmten Ngorongoro Krater. Vom Kraterrand gelangen wir über eine Bergstraße zum Kratergrund. Frühmorgens ist dieser oft von einem Nebelmeer bedeckt und nur der Kraterrand fängt die ersten Sonnenstrahlen ein – ein unglaublich schöner Anblick. Unten am Kratergrund warten viele Highlights auf uns! Die häufigsten grossen Säugetiere sind Serengeti-Weißbartgnus, Steppenzebras und Kaffernbüffel.

Der Ngorongoro Krater ist einer der besten Orte der Welt, um das vom Aussterben bedrohte Spitzmaulnashorn zu sehen. In den offenen Ebenen kann es sich nirgendwo verstecken (und die Wilderer auch nicht!). Der Krater hat auch eine hohe Raubtierdichte. Löwen, Tüpfelhyänen und Schabrackenschakale sind häufig anzutreffen.

Am südlichen Ende des Kraters liegt mit dem Lake Magadi ein flacher Sodasee. Wenn die Bedingungen stimmen, suchen hier Tausende von Rosa- und Zwergflamingos im flachen Wasser nach Salzwasserkrebsen. Die Ränder des Sees dienen Schwärmen von Weissstörchen als Rastplatz und Fahlenten, Hirtenregenpfeifer, Graukopfmöwen und Lachseeschwalben als Futterplätze.

Im März bestehen gute Chancen den in Afrika umherziehenden Abdimstorch bei der Nahrungssuche im sattgrünen, mit Wildblumen übersäten Grasland anzutreffen. Mit Schwarzhalsreiher, Kampfadler, Grauhals-Kronenkranich, Schwarzflügelkiebitz seien nur ein paar Arten erwähnt, die wir Ngorongoro Krater antreffen können. Am Abend verlassen wir den Krater und übernachten im angrenzenden Karatu.

 

14. Tag, 02. April: Lake Manyara Nationalpark – Arusha
Nach dem Frühstück fahren wir den Steilhang des westlichen Rift Valley hinunter und gelangen zum Lake Manyara National Park. Neben vielen Flamingos können wir hier den wunderschönen Tropfenrötel, verschiedene Bienenfresser, Zwergbärtlinge, Bartvögel und den imposanten Silberwangen-Hornvogel beobachten. Auch stehen die Chancen gut verschiedene Störche, Enten, den Rosapelikan und die Rotflügelbrachschwalbe zu sehen. Am späten Nachmittag werden wir den Park verlassen und in die Region Arusha fahren.

 

15. Tag, 03. April: Arusha Nationalpark
Heute besuchen wir mit dem ArushaNationalpark ein weiteres eindrückliches Gebiet für die Vogelbeobachtung. Wir suchen den endemischen Kilimandscharo-Brillenvogel. Neben vielen Waldarten wie dem Narina- und Bergtrogon besteht die Möglichkeit auch imposante Greifvögel wie den Kronenadler oder den Palmgeier zu entdecken.

 

16./17. Tag, 04./05. April: Arusha – Zürich
Vor der Abreise besuchen wir die Engikaret Lark Plains. Wir brechen früh zu diesem trockenen Lebensraum auf. Hier suchen wir den ganzen Vormittag die in Tansania endemische Beesleylerche und eine Reihe anderer Vögel des offenen Graslandes. Auch die Büsche der Umgebung sind voller interessanter Vögel. Wir treffen auf diverse Lerchen und Bartvögel, Abessiniensteinschmätzer, Zwergfalken und viele mehr.

Unterwegs werden wir den Blick auf den Mt. Meru genießen. An klaren Tagen ist auch der Kilimandscharo in der Ferne zu sehen. Anschliessend fahren wir zurück zu unserer Lodge, um das Mittagessen einzunehmen und uns frisch zu machen. Anschliessend begeben wir uns zum Kilimandscharo-Flughafen für den Rückflug in die Schweiz wo wir am Folgetag ankommen.

Roman Furrer

Roman Furrer

Vor 27 Jahren wurde ich vom «Virus» Afrika angesteckt. Seither verbrachte ich insgesamt fünf Jahre meines Lebens mit Reisen oder Arbeit in Afrika. Dabei besuchte ich 25 afrikanische Länder. Durch viele in der Schweiz geleitete Exkursionen (z.B. für Birdlife und Pro Natura) eignete ich mir umfassende Erfahrungen als Reiseleiter an. Im Jahr 2022 absolvierte ich erfolgreich die Ausbildung zum FGASA-Nature Guide in Südafrika (Field Guide Association of Southern Africa). Dabei wurde ich im Umgang mit Gästen von erfahrenen Instruktoren ausgebildet und mein naturkundliches Wissen umfangreich geprüft. Die Arbeit in einer Feldstation im Okavangodelta in Botswana und die Teilnahme an einer Feldstudie im Chinko-Projekt in der Zentralafrikanischen Republik zählen zu meinen afrikanischen Highlights. Ich arbeite als Biologe bei der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach und bin in meiner Freizeit so oft wie möglich in der freien Natur unterwegs.

BEREISTE AFRIKANISCHE LÄNDER

Ägypten, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Swasiland, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Nigeria, Ruanda, Senegal, Südafrika, Tansania, Togo, Uganda, West-Sahara, Zentralafrikanische Republik

Mehr über Roman Furrer

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)