Georgien & Armenien

«Riesenrotschwanz, Königshühner und kaukasische Spezialitäten»

Der Kaukasus ist sehr vielgestaltig. Auf kurzen Entfernungen wechseln sich hochalpine Gebirgslandschaften mit spektakulären Canyons ab. Neben baumlosen Steppen liegen oft nicht weit entfernt Wälder, in denen Orientbuche, Bergulme und Esskastanie wachsen. Manche Landschaften in Armenien sehen aus wie Norwegen, bei anderen, wie das wüstenartige Vedi-Tal, drängen sich Vergleiche mit Afrika auf. So vielgestaltig wie die Landschaften sind auch Fauna und Flora. Auf dieser Reise wollen wir die endemischen Vogelarten (Königshühner und Birkhuhn) kennenlernen. Gleichfalls interessieren uns Arten, die im Kaukasus ihr westlichstes Verbreitungsgebiet haben, darunter Berggimpel, Riesenrotschwanz und Rotstirngirlitz. Für diese Arten bewegen wir uns oberhalb der Baumgrenze und bis in die schneebedeckten Hochtäler. Erfreuen wollen wir uns an verschiedenen Adlern, Geiern und Falken, denen wir täglich auf unserer Reise begegnen. Unser Interesse gilt auch den Säugetierarten, wie Bär, Wolf, Steinbock und vielleicht dem persischen Leoparden. Die Tour beginnt im georgischen Tbilissi mit der Erkundung des Kazbegi-Nationalparks, findet seine Fortsetzung in Kachetien, dem riesigen Sewansee, der Vedisteppe, den Armash-Teichen und endet am Berg Aragats im Kleinen Kaukasus in Armenien. Dabei werden wir von lokalen georgischen und armenischen Ornithologen und Zoologen begleitet, deren Arbeit wir mit unserer Reise direkt unterstützen. Sicher bekommen wir durch sie viele Einblicke in die Kultur und Geschichte des Kaukasus.

 

Highlights Vögel: Kaukasus- und Kaspi-Königshuhn, Kaukasus-Birkhuhn, Riesenrotschwanz, Berggimpel, Wüsten-, Weiß- und Rotflügelgimpel, Weißkehlsänger, Steinbraunelle, Halbringfliegenschnäpper, Rotstirngirlitz, Schneefink, Kappenammer, Steinortolan, Mauerläufer, Kaiser-, Schlangen- und Zwergadler, Bartgeier, Weißkopfruderente, Weißschwanzkiebitz, Blauwangenspint, Klippenkleiber, Rosenstar, Kaukasus-Steinschmätzer.

 

Highlights Säugetiere: Braunbär, Wolf, Ostkaukasischer Steinbock, Bezoarziege, Gämse, Luchs, Goldschakal, Sumpfkatze, Stachelschwein. Geringe Chancen auf Steppenkatze, Persischer Leopard und Tigeriltis.

 

Richtpreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 2'890.-

Zuschlag EZ

CHF 250.-

Anmeldung bis N/A

Ausgebucht - ein zweites Datum ist aufgeschaltet

Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels.

Klima
Angenehm von 12 bis 22°C, in den höheren Lagen kühl, oder sogar kalt. Niederschläge im Kaukasus möglich.

Anforderungen
Diese Reise findet im Gebirge statt und stellt gewisse Anforderungen an Ihre Fitness. So müssen Sie trittsicher, zum Teil auch über schneebedeckte Flächen gehen können. Wir organisieren wo nötig Packpferde, um zu den Zielarten zu gelangen und um ein Grossteil der Höhenmeter zurücklegen zu können. Der An- und Abflug liegt in den frühen Morgenstunden.

Beteiligung
mind. 8, max. 14 Teilnehmende.

Im Preis inklusive
12 Übernachtungen in guten Mittelklassehotels
Vollpension
Alle Transferfahrten vor Ort mit dem Reisebus oder im Geländewagen
Gebühren und Eintritte in Parks
Deutschsprachige, fachmännische und kompetente Reiseleitung ab Tiflis/bis Jerewan
Zusätzlich englischsprachiger lokaler Guides
Reiseunterlagen wie Artenliste, Reisebericht und Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise -Annullationskostenversicherung

Diese Reise wird im Zusammenarbeit mit anderen Anbietern durchgeführt

Tag 1. Anreise nach Georgien
Wir fliegen am nach Tiflis und erreichen Georgien am nächsten Morgen.

 

Tag 2. Täler und Flüsse im Grossen Kaukasus
Vom Flughafen aus fahren wir direkt in den Grossen Kaukasus. Dabei unterbrechen wir unsere Fahrt für einen Stopp am Gudauri-Pass, unmittelbar an der „Georgischen Heerstrasse“. Schon hier begegnen uns Kaukasus-Zilpzalp, Ringdrossel und Adlerbussard. Unser Hotel in Stephantsminda liegt auf der Nordabdachung des Grossen Kaukasus und ist wie für uns geschaffen. Hier singen fortwährend Karmingimpel, Wiedehopf und Sperbergrasmücke. Oft kreisen Steinadler, Mönchs- und Gänsegeier über dem Tal des Terek. Nach Bezug der Zimmer sind wir zunächst in stillen Seitentälern unterwegs. An schroffen Felswänden finden wir Alpenkrähe, Rotstirngirlitz und Mauerläufer. Noch am Abend wollen wir das langschwänzige Kaukasische Birkhuhn suchen, das in grosser Höhe an steilen Felswänden balzt. In den archaischen Dörfern treffen wir auf den Hausrotschwanz in einer östlichen Unterart. Immer wieder begegnen wir Felsenschwalben und Alpenseglern. An den Felshängen lassen sich Steinböcke oder Bezoarziegen entdecken.

 

Tag 3. Hochtäler am Kazbegi
Sehr früh bringen uns Geländewagen zum Gergeti-Kloster auf über zweitausend Höhenmeter. Von hier aus gehen wir zu Fuss bis zu einem Hochtal unterhalb des Kazbegi. Alle Teilnehmer bekommen für das Gepäck und für die Spektive Packpferde gestellt, auf denen sie in Begleitung eines Führers auch reiten können. Schon unterwegs ins Hochtal, haben wir beste Chancen, das Kaukasische Königshuhn zu sehen und zu hören. Gleichfalls sind Berghänfling, Ringdrossel und Steinrötel als typische Vertreter der Regionen oberhalb der Baumgrenze anzutreffen. Nur wenigen Menschen begegnen wir auf unseren Weg ins Gebirge. Immer wieder bieten sich spektakuläre Aussichten auf die kaukasische Bergwelt. Unser Weg wird zudem von einer faszinierenden Pracht blühender Enziane, Mehlprimeln und Schachbrettblumen begleitet. Das Hochtal mit Schneefeldern und karger Vegetation ist Brutgebiet von Riesenrotschwanz und Berggimpel, beide schon Vertreter der asiatischen Avifauna. Ihre Beobachtung sollte uns gelingen. Daneben sehen wir Schneefinken, Bergpieper und Alpenbraunellen.

 

Tag 4. Unterhalb des Kuro
Wir bleiben an der Nordabdachung des Grossen Kaukasus und beobachten unterhalb des Kuro, einem viertausend Meter hohen erloschenen Vulkankegel. Hier kann es noch im Mai zu Schneefällen kommen. Dann sind Berggimpel und Riesenrotschwanz oft gezwungen in Tallagen auszuweichen. Für die Nahrungsaufnahme suchen diese Vögel besonders gerne Sanddorn-Büsche auf und sind dann leicht zu beobachten. In den gleichen Biotopen sind Sperbergrasmücken und Karmingimpel zu entdecken. Bei einer Fahrt durch die Schlucht des Flusses Terek gilt unsere Aufmerksamkeit den Braunbären, die im Kaukasus in zwei Unterarten vorkommen. Auch die Beobachtung von Wolf und Goldschakal ist wahrscheinlich.

 

Tag 5. Grosser Kaukasus und Tiflis
Den Tag über verbringen wir in der Umgebung von Stephantsminda um Arten zu finden, die wir am Vortag nicht oder nur unzureichend gesehen haben. Darunter den Wacholderlaubsänger, der in einem kleinen Wäldchen inmitten des Ortes vorkommt. Er erinnert in Aussehen und Gesang sehr dem nordischen Grünlaubsänger. Auf dem Weg nach Tiflis halten wir am Jvari-Pass und suchen hier die östliche Unterart der Ohrenlerche und den Kaukasus-Berghänfling. Die Laubwälder in den unteren Tallagen setzen sich aus Orient-Buche, Esskastanie, Feldahorn, Hainbuche und verschiedenen Eichenarten zusammen. Sie sind Heimat des Halbringschnäppers. Auch mit Zwergschnäpper und dem Gartenrotschwanz können wir rechnen. Am späten Nachmittag erreichen wir Tiflis und haben sicher noch Zeit für eine Stadtbesichtigung.

 

Tag 6. Kaiseradler und Rosenstar in der Steppe
Östlich der georgischen Hauptstadt liegt Kachetien, eine ausgedehnte Steppenlandschaft mit kleinen Seen und farbigen Felsformationen. Nur an den Ufern der schmalen Flüsse oder im Umfeld der kleinen Dörfer stehen Bäume. Sonst erinnert die baumlose Landschaft schon sehr an mittelasiatische Steppen. Dennoch findet sich in der kargen Landschaft ein reges Vogelleben. Viele Lerchen, darunter Kalander- und Kurzzehenlerchen singen. Gleichfalls sollte uns die Beobachtung von Brachpieper, Balkan-Steinschmätzer, Isabell-Steinschmätzer und Nonnen-Steinschmätzer gelingen. Auf den Stromleitungen sitzen Kappenammern, Blauracken und Schwarzstirnwürger. In den Steilhängen brüten Bienenfresser und Steinsperlinge. Über der Steppe kreisen Würgfalke, Zwerg-, Schlangen- und Steinadler. Hier ist die Beobachtung des Schmutzgeiers sehr wahrscheinlich. An den kleinen flachen Salzseen halten sich noch ziehende Zwergstrandläufer auf. Eine Besonderheit ist das Auftreten des Rosenstars, der oft in großer Zahl die kleinen Steppendörfer besiedelt. Die in Felsen angelegte und über Georgien hinaus bekannte Klosteranlage Dawit Garedscha wollen wir besichtigen und dabei den Felsenkleiber finden. In den Hecken und Sträuchern daneben ist der Gesang der östlichen Nachtigall und der Nachtigallengrasmücke zu hören.

Auf dem Rückweg stoppen wir in einem Park nahe der Stadt. Hier können wir Blutspecht und Weissrückenspecht entdecken. Gleichfalls den Kurzfangsperber, der nicht scheu, oft frei sitzend beobachtet werden kann.

 

Tag 7. Dilijan-Wald
Wir verlassen Georgien und fahren nach Armenien. Unser erstes Ziel ist der Wald von Dilijan. Hier interessieren uns wieder die Greifvögel, darunter Steppenbussard und Schlangenadler. Der Wald ist Lebensraum des Halbringschnäppers. Auf unserer Beobachtungsliste stehen der kaukasische Mittelspecht und der Asiatische Eichelhäher, der sich von unserem europäischen Häher durch eine weiße Stirn mit schwarzer Kopfzeichnung unterscheidet. Daneben lebt im Wald eine Unterart des Gartenrotschwanzes. Interessant sind diese Wälder allemal, ähneln sie doch sehr unseren mitteleuropäischen Buchenwäldern. Nur das hier nicht die Rotbuche, sondern die Orient-Buche wächst. Nach Passage des Tunnels südlich des Ortes Dilijan verändert sich die Landschaft fast schlagartig. Eingebettet in eine karge Gebirgslandschaft erstreckt sich der riesige Sewan-See. Nur an den Seeufern stehen vereinzelt Bäume. Noch vor Bezug des Hotels werden wir am Seeufer beobachten. So erfreuen wir uns an der seltenen Armenienmöwe. Gleichermassen an Weissflügel- und Weissbartschwalben und verschiedenen Kleinvogelarten, darunter Mariskenrohrsänger und Maskenschafstelze, Zistensänger und Rotkopfwürger.

 

Tag 8. Sewansee und Noravank-Tal
In den Morgenstunden verbleiben wir am Sewansee. Vielleicht entdecken wir die Östliche Orpheusgrasmücke (Nachtigallgrasmücke) oder weitere Watvögel (Terekwasserläufer). Sicher sehen wir verschiedene Reiherarten (Nachtreiher, Ibis, Kuhreiher). Unser Hauptziel ist jedoch Vardenyats, eine Passhöhe im Kleinen Kaukasus. Die baumlose Landschaft mit ihren abgerundeten und oft noch schneebedeckten Bergen erinnert sehr an Norwegen. In diesem Gebiet suchen wir nach der seltenen Steinbraunelle, die hier in der Nähe der Bauernhöfe vorkommt. Eine weitere Art ist der Rotflügelgimpel, der nicht leicht zu entdecken ist. Sicher werden wir das kaukasische (sternlose) Blaukehlchen und den Steinrötel sehen. Auf den Bergseen sind schon Rostgänse mit ihren Jungen unterwegs. An den Ufern sehen wir Rotschenkel und Uferschnepfen. Am Nachmittag erkunden wir das spektakuläre Norovank-Tal. Die Felswände im Canyon ragen oft mehrere hundert Meter senkrecht in die Höhe. Am Ende der schmalen Strasse liegt das gleichnamige Kloster. Die Besichtigung der Anlage gilt auch dem Klippenkleiber. In den Steilhängen ist das Chukarhuhn nicht selten. Sehr wahrscheinlich ist die Beobachtung des Steinadlers, der in den Felsen brütet. Sicher werden wir Bezoarziegen sehen, aber wohl kaum den Persischen Leoparden. Die Suche nach dieser imposanten Katze entlang des Canyons lohnt sich jedoch allemal. Am Abend erreichen wir unseren nächsten Übernachtungsort.

 

Tag 9. Kleiner Kaukasus und Wüsten-Tal Vedi
Dieser Tag gilt der Beobachtung des Kaspi-Königshuhns, das dem Kaukasus-Königshuhn ähnlich ist, aber doch heller und etwas grösser erscheint. Hierzu werden wir sehr früh mit Geländewagen in die alpinen Regionen unterhalb des Berges Gndasar gebracht. Das Bergpanorama und die Vegetation beeindrucken gleichermaßen. Die Stille wird nur durch die melodischen Rufe des Königshuhns unterbrochen. Es wäre keine Überraschung hier Bären und Wölfen zu begegnen. Sehr sicher sind jedoch Karmingimpel, Bergpieper, Alpenbraunelle, Weisskehlsänger, sowie Bartgeier und Schlangenadler. Am Nachmittag wartet mit dem Vedi-Tal noch ein besonderer Beobachtungsort auf uns. Es ist ein sehr trockenes, wüstenartiges Tal, dessen Ränder aus rotem Sandstein geformt sind. Nur einige wenige Tamarisken wachsen neben einer schnell versiegenden Quelle. Hier sind Besonderheiten wie Dornspötter, Weissflügel- oder Wüstengimpel zu erwarten. Immer wieder ist der Gesang des Steinortolans zu hören. Nicht sicher, aber doch möglich, ist die Beobachtung der Schwarzstirnlerche. Wir halten auch Ausschau nach der seltenen Steppenkatze, in deren Lebensraum wir uns befinden. Dazu halten wir uns längere Zeit an einer der wenigen Wasserstellen auf. Am Abend erreichen wir Jerewan, die Hauptstadt Armeniens.

 

Tag 10. Armash-Fischteiche
Die Artenvielfalt der Armash-Fischteiche nur unweit des Kleinen und Grossen Ararat lässt sich kaum überbieten. Besonders Wasservogelarten nutzen die Teiche als Rast- und Nahrungsgebiet. So die seltenen Marmel- und Weisskopfruderenten. Gleichfalls Weissschwanzkiebitz, Zwergdommel, Zwergscharbe und viele Reiherarten. In den Brachen und Sandabgrabungen brüten Schwarzflügelbrachschwalbe, Lachseeschwalbe und Stummellerche. Eine Besonderheit im Kaukasus ist das Vorkommen des Blauwangenspints. In den Schilfwäldern singen Feldrohrsänger und Mariskenrohrsänger, in den Gebüschen die Tamariskengrasmücke. Besonders beeindruckend ist die Vielfalt von Watvögeln in den frisch abgelassenen Teichen. Im Schlick suchen Odinshühnchen, Seeregenpfeifer, Spornkiebitz und sogar Steinwälzer nach Nahrung. Wir achten auf die hochbeinige Sumpfkatze, die tagaktiv und nicht sehr scheu ist. Am Nachmittag werden wir nochmal ins Gebirge gebracht, vorbei an Storchendörfer. Im kargen Gebirge wollen wir den Kaukasus-Steinschmätzer finden. Sicher begegnen wir hier Türkenammer, Klippenkleiber und Steinortolan. Am Abend kehren wir nach Jerewan zurück.

 

Tag 11. Berg Aragats
Der Aragats mit seinen über viertausend Höhenmetern ist den Armeniern heilig und auch im Sommer mit Schnee bedeckt. Mit dem Bus gelangen wir bis zu einer Bergstation. Die interessanten ornithologischen Besonderheiten des Berges, sind Vorkommen von Rotflügelgimpel und der östliche Ohrenlerche, die oberhalb der Baumgrenze leben und erst im Juni mit der Brut beginnen. Während die Ohrenlerche nicht selten ist, kann die Suche nach dem Rotflügelgimpel aufwendiger sein. Am Aragats sind zudem Berghänfling, Schneefink und die Steinbraunelle zu erwarten. Gleichfalls Bartgeier, Steinadler und Falkenbussard. In den unteren Lagen, nur unweit der Hauptstadt Eriwan suchen wir die Bergkalanderlerche. Hier beeindruckt immer wieder die Artenvielfalt der armenischen Kulturlandschaft, so mit Arten wie Wiedehopf, Brachpieper, Grauammer und den vielen Feldlerchen.

 

Tag 12. Heimreise
An diesem sehr frühen Morgen treten wir die Heimreise an.

 

 

Andreas Weber

Andreas Weber

hat sich als Reiseleiter auf Ost- und Nordeuropa spezialisiert. Das Baltikum ist mittlerweile zu seinem zweiten Zuhause geworden. Er wohnt jedoch mitten im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Ornithologie kam er schon recht früh in Berührung, da er auf einer Vogelwarte aufwuchs. Später machte er eine Ausbildung als Vegetationskundler während des Forststudiums. Seine Leidenschaft gilt jedoch den Kleineulen, besonders dem Sperlingskauz und dem Raufusskauz.

Andreas und sein Team sind seit Jahren unsere Reiseleiter fürs Baltikum und Nordostdeutschland und leiten dort mit grosser Begeisterung unsere LIBERTYBIRD Gruppen.

Mehr über Andreas Weber

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.

1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).

1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.

3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.

3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.

3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.

3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.

3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).

3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen

4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.

4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung

5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.

6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.

6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).

9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).

10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.

10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)