Unsere Nordlandreise ist ein etablierter Klassiker im LIBERTYBIRD Angebot. Wir führen Sie durch die wilde & raue Schönheit Finnisch-Lapplands, malerische Fjordlandschaften und die arktische Tundra der faszinierenden Varanger-Halbinsel! Unsere ausgiebigen Streifzüge führen durch weite und unberührte Naturlandschaften unterschiedlichster Prägung.
Auf dieser LIBERTYBIRD Reise vom Süden in den Norden des Landes decken wir ein riesiges Gebiet ab und haben so die besten Chancen, auf einige der in Europa seltensten und heimlichsten Brutvögel zu treffen. Auf den abwechslungsreichen Exkursionen suchen wir in Südfinnland unter anderem Sperlings-, Habichts- und Bartkauz. Dasselbe gilt für die verschiedenen Hühner- und Spechtarten. Buschspötter, Terekwasserläufer und Blauschwanz brüten in kleiner Zahl und in Europa fast ausschliesslich in Finnland – wir besuchen ihre Nistplätze. Zwischen Oulu und Hamningberg, der nordöstlichsten Siedlung auf der Varanger-Halbinsel, erwarten uns Feuchtgebiete am Bottnischen Meerbusen, Taiga im Bereich des Polarkreises mit Unglückshäher und Lapplandmeise; Moorgebiete um Ivalo mit verschiedensten Limikolen; klare Seen mit Prachttaucher, Singschwan – Finnlands Nationalvogel – und Kranich.
Hauptreiseziel als Abschluss bildet die Varanger-Halbinsel. Viele Seen, offene Tundra mit weidengesäumten Flüssen und hochaufsteigende Fjells mit nackten Felsen, prägen das weite Landesinnere dieser grössten und zugleich östlichsten Halbinsel Norwegens. Ihre teils sanfte, teils wildromantische Küste wird vom nördlichen Eismeer umspült.
Richtpreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 3'450.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 370.-
Verlängerung pro Person im Doppelzimmer
CHF 1'920.-
Zuschlag Verlängerung Einzelzimmer
CHF 185.-
Verlängerung 5. - 9. Juni 2024
Individualangebot ab 2 Personen auf Anfrage
Anmeldung bis N/A
Buchungen schon vorhanden
Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels
Klima
Im Süden in der Regel sonnig und recht mild. Allerdings kann das Wetter sehr schnell ändern und mit einigen Regengüssen ist zu rechnen
Die zentralen und nördlichen Regionen sind kühler und auch windiger. In der Nacht kann die Temperatur sogar unter den Gefrierpunkt fallen
Anforderungen
Leicht, einige, meist kurze Wanderungen z.T. auch in sumpfigem Gelände
Beteiligung
mind. 6, mit 1 Minibus – max. 12 Teilnehmende bei 2 Minibus
Im Preis inklusive
Alle Transfers im Minibus mit professionellem Busfahrer
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Halbpension.
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Bootsfahrt auf die Insel Hornöya
Fachmännische, kompetente und ortskundige Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Mika Bruun
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
1.Tag Zürich – Helsinki – Hauho
Flug von Zürich nach Helsinki. Anschliessend Fahrt nach Hauho, wo wir in idyllischer Umgebung unsere Unterkunft für die nächsten zwei Nächte beziehen. Am Abend bleibt es schon sehr lange hell, so machen wir in der nahen Umgebung eine erste Exkursion. Diverse Drossel- und Meisenarten, sowie Trauerschnäpper, Gartenrotschwanz und der allgegenwärtige Fitis sind hier häufig. Eventuell können wir sogar erste Eulenarten sehen.
2. Tag Hauho
Wir beobachten den ganzen Tag in der Umgebung von Hauho. Dank dem hervorragenden Netzwerk lokaler Ornithologen haben wir hier beste Chancen, Habichts-, Bart-, Sperlings- und Raufusskauz zu sehen. In diesen Wäldern verstecken sich auch Schwarz-, Dreizehnspecht, das heimliche Haselhuhn und die häufigere Rotdrossel vor. Auch der Weissrückenspecht brütet in der Umgebung. In der Nacht lauschen wir den eindrucksvollen und komplexen Gesängen von Sprosser, Schlagschwirl und mit Glück dem des seltenen Buschrohrsängers.
3. Tag Hauho – Oulu
Auf der Fahrt durch die schier endlose Wald- und Seenlandschaft Zentralfinnlands können wir Charakterarten wie Singschwäne, diverse Entenarten, Fischadler und Kraniche sowie Sturm- und Zwergmöwen beobachten. Die Vögel sind zum Teil mitten im Brutgeschäft, so ist auch die Stimmkulisse eindrücklich. Ausserdem besteht die Möglichkeit, auf die eine oder andere verpasste Eulenart zu treffen. Übernachtung in Oulu.
4. Tag Umgebung von Oulu – Kuusamo
In den Feuchtgebieten um Oulu können wir Seeadler, Kampfläufer, Uferschnepfen, Dunkle Wasserläufer, sowie Rot- und Grünschenkel bewundern – allesamt im attraktiven Prachtkleid! Auch der seltenere Sumpfläufer ist in seinem Hochmoorhabitat möglich. Im umliegenden Kulturland schaukeln Weihen über offenen Flächen, Steinschmätzer, Braunkehlchen und Karmingimpel sollten wir ebenfalls zu Gesicht bekommen. Als Highlights kommen hier zudem der sehr seltene Terekwasserläufer und die Zitronenstelze vor. Anschliessend transferieren wir zum bekannten Wintersportort Kuusamo. Zu dieser Jahreszeit ist die Umgebung jedoch ein Mekka für Ornithologen…Unterwegs legen wir diverse spontane Beobachtungstops ein. Sollte das Glück auf unserer Seite sein, können wir in dieser Region auch auf die attraktive Sperbereule treffen. Diese tagaktive Art kann z.B. völlig frei auf einer exponierten Warte sitzen. Übernachtung in Kuusamo (3 Nächte).
5./6. Tag Kuusamo
Hier in der nordöstlichen Region unweit der russischen Grenze kommen wir in den Genuss von Arten wie Prachttaucher, eventuell Auer- und Haselhuhn. Die Raufusshühner sind in diesen mystisch anmutenden Wäldern häufiger als bei uns und spazieren manchmal abgelegenen Waldstrassen entlang. Birk- und Moorschneehuhn sind dagegen häufiger und erheblich einfacher zu sehen. Bei Bart- und Sperlingskauz kann der Grössenunterschied kaum deutlicher ausfallen, wir haben Chancen beide Arten zu beobachten. Diverse Spechte brüten ebenfalls da. Die Möglichkeit auf Raritäten wie Lapplandmeise, Unglückshäher zu begegnen, ist hier am besten. Die Dichte dieser Arten ist allerdings gering so werden wir uns in Geduld üben müssen. Eventuell kreuzen sich unsere Wege auch mit denen eines Elches. Besondere Anstrengungen werden wir unternehmen, um den wunderschönen Blauschwanz zu sehen. Diese Art hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Chancen, diesem gefiederten Juwel, das sich oft durch seinen Gesang verrät zu begegnen, stehen also gut. Um diese Jahreszeit kehren die Grünlaubsänger aus ihren Winterquartieren zurück, und wir hoffen, die ersten Sänger zu hören. Kraniche, Saatgänse und diverse Enten und Lappentaucher nisten in den ungestörten Gebieten in der Umgebung und runden die beeindruckende Palette attraktiver Brutvögel ab.
7./8. Tag Kuusamo – Ivalo
Wir fahren weiter nördlich des Polarkreises ins finnische Lappland. Diese Region ist von Menschen kaum besiedelt. Zu dieser Jahreszeit wird es hier nicht mehr richtig dunkel. Wir sind in den Brutgebieten von Wald-, Zwerg- und Spornammer. Seeadler und Raufussbussard sind relativ einfach zu sehen. In der näheren Umgebung unseres Hotels kommen auch Stern- und Prachttaucher, diverse Entenarten, Zwergsäger, Auerhühner, Lapplandmeise und Seidenschwanz vor. Trauerschnäpper, Bergfink und Birkenzeisig sind ebenfalls typische Bewohner der Region. Die Chancen einen Hakengimpel zu finden, sind hier am grössten. Übernachtung in Ivalo. Hier besteht die Möglichkeit, sich nach den langen Beobachtungstagen in der Hotelsauna zu entspannen.
9. Tag Ivalo – Helsinki – Zürich
Von Ivalo fliegen wir über Helsinki zurück in die Schweiz.
Verlängerung – Varangerhalbinsel
9. – 13. Tag, Norwegen, Varanger
Langsam die Nadelwaldzone und fahren am Inari-See entlang in Richtung Nordnorwegen. Beidseits der Strasse erstreckt sich der endlos scheinende Birkenbusch. Er ist Lebensraum von Moorschneehuhn und Blaukehlchen. Verleitende Sandregenpfeifer gehören hier ebenso zum Landschaftsbild wie weidende Rentierherden. Unterwegs suchen wir die offenen arktischen Palsa-Moore nach Limikolen ab. Der Birkenbusch weicht nun allmählich der offenen Tundra. Wir tauchen ins Tal des mäandrierenden Tanaflusses ein, der die Grenze zwischen Finnland und Norwegen bildet. Mit seinen enormen Sandablagerungen ähnelt er den mächtigen Flüssen Sibiriens. Das Flussdelta ist bekannt als Mauserplatz für Gänsesäger und als Brutplatz für Limikolen und Küstenseeschwalben. Mit etwas Glück entdecken wir auch Robben. Weiter geht’s der Südküste der Varanger-Halbinsel entlang. Typische Fischerdörfer mit ihren malerischen roten, grünen und gelben Häusern säumen den Weg. Auf Holzgerüsten wird der sogenannte Stockfisch getrocknet. Erste Schneeammern sind zu erwarten.
Wir beobachten am Varangerfjords. Am flacheren Strand brüten die Küstenseeschwalben in lockeren Kolonien, hier sind auch Ohrenlerche und Rotkehlpieper anzutreffen. Auf dem Meer vor der wilden Küste leben Eider- und Scheckenten, Basstölpel aus der nördlichsten Kolonie Europas fischen vor der Küste, Gelbschnabeltaucher und Prachteiderente übersommern im Fjord. Wir besuchen Hamningberg, das „Ende und Aussenposten Europas”. Am Sylte-Fjord zeigt sich der Seeadler regelmässig. Ein Abstecher auf den Fjell und zu einem der Tundraseen rundet einen Tag mit vielen Überraschungen ab.
Hornöya – der Vogelfels
Nach einer kurzen Bootsfahrt erreichen wir die berühmte und gigantische Vogelinsel von Hornöya vor Vardö. Der westliche Teil der Insel besteht aus einer 65 Meter hohen Klippe und beherbergt mit 40’000 – 50’000 Paaren die grösste Silber- und Mantelmöwenkolonie Europas. Die anhaltenden Kittiwäck-Rufe der über 20’000 brütenden Dreizehenmöwen verleihen dem Ausflug seinen akustischen Charakter. Aber auch sonst ist es eine Insel der Superlative, auf der Birder und Vogelfotografen voll auf ihre Kosten kommen: Kormoran, Krähenscharbe, Dickschnabel- und Trottellumme, Tordalk, Gryllteiste und Papageitaucher brüten hier. Weiter können Basstölpel, Skua, Strandpieper und Spornammer beobachtet werden – ein unvergleichliches und unvergessliches Erlebnis.
Tundra ohne Ende
Wie schon teilweise an den Vortagen besuchen wir die Tundra im Innern der Halbinsel. Im Bereich der niedrigen Zwergbirken an einem Bachlauf zeigen sich zu dieser Jahreszeit gerne Junge fütternde Blaukehlchen. „Polarbirkenzeisige” werden Anlass zu Diskussionen geben, ob es sich wirklich um eine eigene Art handelt. Rotkehlpieper befinden sich im Brutgebiet. Schmarotzer- und Falkenraubmöwen bewachen ihre Brut, und in den Senken finden Alpen-, Temminck- und Meerstrandläufer ihre Brutbiotope. Die Suche nach dem charismatischen Mornellregenpfeifer – einer der schönsten Limikolen Eurasiens – erfordert etwas Ausdauer, dafür kann man ihn, einmal entdeckt, in aller Ruhe beobachten. An Tümpeln und kleinen Seen findet man das Odinshühnchen, oft zum Greifen nah. Übernachtungen in Vardö und in Batsfjord.
12. Tag, Vardö – Tana
Rückfahrt nach Tana mit mehreren Beobachtungsstopps. Übernachtung in Tana.
13. Tag, Ivalo – Zürich
Transfer zum Flughafen von Ivalo. Rückflug über Helsinki nach Zürich.
Naturkundliche Reisen haben Bruno auf alle Kontinente und in beide Polregionen geführt. Dabei hat er viele Studienreisen geleitet. Seit seiner Kindheit fasziniert ihn die Ornithologie und er engagiert sich im Naturschutz, später kamen die Heuschrecken dazu. Neben den Vögeln sind es vor allem die Wale und Delfine, die es ihm angetan haben.
Als Kulturingenieur und Ökologe arbeitet er seit Jahren für eine kantonale Naturschutzfachstelle, wo er den Auenschutzpark Aargau leitet und dort Aare und Rhein renaturiert.
Bruno ist bereits seit vielen Jahren für LIBERTYBIRD unterwegs. Er hat fundierte Kenntnisse nicht nur in der Ornithologie, sondern auch in anderen faunistischen Bereichen. Mit seiner grossen Erfahrung ist er ein kompetenter Reiseleiter, der die Gruppe behutsam und umsichtig auf Entdeckungsreisen führt.
Mehr über Bruno SchelbertALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer „Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr),
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats,
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline,
b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten,
c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert,
d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden
e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages
b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von SRTS-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)