Donaudelta und Dobrudscha im Herbst

«Drehscheibe des Vogelzugs»

Das Donaudelta ist heute noch eines der ursprünglichsten und grössten Deltas auf dem europäischen Kontinent (Fläche des Reservates 5800 km²). Der Altarm und zwei Seitenarme der Donau, Kanäle, Süsswasserseen, Salzwasserlagunen, schilfbewachsene Schwemmlandinseln, zeitweise überflutete Riedwiesen, ausgedehnte Flächen von Schilfrohr und Sümpfen, sowie dichter Auenwald gehören zu den typischen Lebensräumen des Deltas.

Anfang Herbst ist eine der besten Zeiten im Donaudelta, um den Vogelzug entlang der Westküste des Schwarzen Meeres zu beobachten. Unsere Herbst-Vogelbeobachtungstour dient dazu, die vogelreichsten Orte im Südosten Rumäniens zu erkunden. Im ersten Teil besuchen wir das Donaudelta und das Schwarze Meer, dann den Macin National Park mit seinen felsigen Tälern und Wäldern und beenden die Tour in der Baragan-Tiefebene mit einigen erstaunlichen Steppensalzseen und den letzten ausgedehnten Steppenlebensräumen in Rumänien.

Lagunen und Salzseen mit flachem Wasser ziehen viele Limikolen, Möwen und Seeschwalben an, während in der buschigen Vegetation der Steppenlebensräume und entlang der Küste viele durchziehende Singvögel rasten. Der Herbsthimmel kann manchmal voller Raubvögel, Störche und Bienenfresser sein, wenn sie nach Süden ziehen. Ausser den Zugvögeln können wir noch viele der hier brütenden oder besonderen Vögel der Region finden, wie Rosa- und Krauskopfpelikane, Rotflügel-Brachschwalben, Isabellsteinschmätzer, Feldrohrsänger, Balkanmeisen oder Kurzfangsperber. Wir werden sicherlich auch auf seltene Zugvögel stoßen.

Die Bedrohungen dieser einzigartigen Naturräume sind jedoch zahlreich. Die Erklärung zum Biosphärenreservat und 1991 zum UNESCO-Weltnaturerbe sowie die steten Bemühungen von verschiedenen Umwelt- und Vogelschutzorganisationen bewirkten jedoch auch Fortschritte bezüglich eines erweiterten Schutzes.

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 2170.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 280.-

Individualangebot ab 2 Personen - bitte um Anfrage

Anmeldung bis N/A

Unterkünfte
Gute und zweckmässige Mittelklassehotels und Gästehaus

Klima
Abwechselndes Herbstwetter, von angenehm warm bis frisch, kühle Abende. Regen nicht ausgeschlossen

Anforderungen
Keine Anstrengungen, sehr einfach, an einem Tag eine leichte Bergwanderung

Beteiligung
mind. 6, max. 10 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels und Gästehaus
Vollpension. Mittagessen könnte gelegentlich auch ein Lunchpaket sein
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Deutschsprachige, fachmännische und kompetente Reiseleitung ab/bis Bukarest
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Reisebericht, Rückreise – Annullationskostenversicherung

 

1. Tag, 2.9.23: Zürich – Bukarest – Techirghiol (-/L/A)
Nach dem Flug von Zürich nach Bukarest geht die Weiterfahrt nach Techirghiol am Rande den Techirghiol-See wo unsere erste Unterkunft liegt.

 

2.+3. Tag,  3-4.9.23: Techirghiol – Sinoe (F/L/A)
Den Vormittag verbringen wir am Techirghiol-See, eins den wichtigsten Seen Süd-Ost Rumäniens. Nicht nur Tausende von Schwarzhalstaucher oder Schwarzkopf- und Zwergmöwen rasten hier, aber wir können auch andere Möwen und verschiedene Limikolen studieren, wie Odinshühnchen, Sumpfläufer, Teichwasserläufer oder sogar einzelne Dünnschnabelmöwen.
Am Nachmittag fahren wir weiter nach Sinoe, einem ländlichen Dorf in der Nähe der wichtigsten Feuchtgebiete am Schwarzen Meer und der umliegenden Dobrudscha.

Von hier aus erkunden wir diverse, spannende Feuchtgebiete und Küstenstreifen am Schwarzen Meer mit grossen Mengen von durchziehenden Limikolen und andere Wasservögel, unter denen auch solche Arten, wie Seeregenpfeifer, Fischmöwe, Raubseeschwalbe, Lachseeschwalbe und mit etwas Glück auch die Schwarzflügel­-Brachschwalbe sind.

Auf den umliegenden bewirtschafteten Feldern suchen wir Rotfussfalke, Rotflügel-Brachschwalbe, Triel, Kurzzehen- und Kalanderlerchen und in alten Steinbrüchen halten wir nach Haubenlerche, Isabell-, und Nonnensteinschmätzer Ausschau. Es ist auch ein guter Ort für durchziehende Greifvögel, zu dieser Jahreszeit insbesondere Rohr- und Wiesenweihe, Schlangen-, Zwerg- und Schreiadler.

 

4. Tag, 5.9.23: Sinoe – Tulcea – Donaudelta (F/L/A)
Wir setzen unsere Reise fort in den nördlichen Teil der Dobrudscha, aber vorher haben wir noch Zeit nach dem Feldrohrsänger zu suchen. In kleinen Wäldern oder verbuschten Gebieten inmitten der Steppe, sind weitere Durchzügler zu beobachten, wie z.B. Schwarzstirnwürger, Bienenfresser, Blauracken, viele Neuntöter oder zwischendurch auch eine Seltenheit.

Am Mittag kommen wir in Tulcea an, von wo aus wir das Donaudelta erreichen.

Mit einem Boot haben wir Zeit, um eine Auswahl der besten Orte im Mittelarm des Donaudeltas zu erleben und Vögel und Orte zu sehen, die auf andere Weise nicht zu erreichen sind.

Um diese Jahreszeit versammeln sich die Delta-Brutvögel um die besten Futterplätze mit vielen Jungvögeln, die von vielen Zugvögeln begleitet werden. Dies schafft eine unvergessliche Szene mit „Schauspielern“ wie Rallenreiher, Silberreiher, Zwergscharbe, Sichler, Rosa- und Krauskopfpelikane, Weissbart-Seeschwalbe und Raubseeschwalbe. Die verbuschte Region ist wieder voll mit Zugvögeln und je nach Periode dominieren verschiedene Arten wie Neuntöter, Zwergschnäpper, Grauschnäpper, Fitis, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke und andere.

 

5. Tag, 6.9.23: Donaudelta – Mancin Gebirge (F/L/A)
Den Vormittag verbringen wir noch im Donaudelta. Stille und flache Ecken mit vielen gelben Seerosen- und Wasserkastanienblättern in der Nähe des Schilfrandes sind ideale Orte, um einen Blick auf ein Kleines Sumpfhuhn oder eine „eingefrorene“ Zwergdommel zu erhaschen, während ständig Gruppen von Beutel- und Bartmeisen durch das Schilf streifen. Am Schilfrand und entlang der Kanäle sind Nacht-, Seiden-, und Purpurreiher und Zwergscharben zu beobachten. Hier und da kreisen Seeadler oder manchmal auch Fischadler in der Luft.

Am Nachmittag fahren wir weiter um noch rechtzeitig die Umgebung des Macin-Gebirges zu erreichen. Hier suchen wir nach Greifvögeln. Adlerbussarde, Schlangen- und Zwergadler und Kurzfangsperber können wir auf der Nahrungssuche beobachten. Daneben treffen wir vielleicht auf Ziesel, Eidechsen oder Schlangen. Mit etwas Glück sind sogar Kaiseradler oder Würgfalke zu sehen.

 

6. Tag, 7.9.23: Macin Gebirge – Balta Alba (F/L/A)
Der vulkanische Berg Macin ist der älteste in Rumänien und hat aufgrund seiner Lebensraumvielfalt eine äusserst reiche und interessante Fauna und Flora, darunter zahlreiche endemische Pflanzen und Insekten. Isabell- und vielleicht noch die letzten Nonnensteinschmätzer und Steinrötel sind auf den Felshängen zu sehen. Wir werden den Vormittag an diesem magischen Ort verbringen, um noch andere interessante Vögel wie Rötelschwalbe, Balkanmeise oder Ortolan zu finden.

In der Nähe von Braila überqueren wir die Donau mit einer Fähre.
Am Nachmittag erreichen wir die Baragan Tiefebene mit einigen erstaunlichen Steppensalzseen und den letzten ausgedehnten Steppenlebensräumen in Rumänien.
Unterwegs halten wir schon an dem ersten See, um die Vielfältigkeit der Wasservögel zu geniessen.

 

7. Tag, 8.9.23: Baragan Salzseen- und Steppengebiete (F/L/A)
Die Baragan Salzseen- und Steppengebiete gehören zu den Top-Reisezielen für Vogelbeobachter in Rumänien! Wir verbringen den ganzen Tag hier, um verschiedene Seen und Steppen zu besuchen. Der See bei Balta Alba ist der grösste, und um diese Jahreszeit wimmelt es von Limikolen und anderen Wasservögeln, ein echtes Erlebnis!

Am Nachmittag besuchen wir eine Steppe, wo der einzige bekannte Mornellregenpfeifer- Mauserplatz in Rumänien ist. Sie kommen Ende August an, so können wir schon die ersten 20-30 adulten Vögel – teilweise noch im Prachtkleid – beobachten.

 

8. Tag, 9.9.23: Baragan – Bukarest – Zürich (F/-/-)
Unseren letzten Vormittag verbringen wir bei dem See an unserer Unterkunft, um noch einmal die Brachschwalben, Triele, Sumpfläufer, Teichwasserläufer und andere Limikolen, Möwen und Seeschwalben zu beobachten.

Wir fahren dann rechtzeitig los, damit wir den Bukarest Flughafen erreichen.
Rückflug nach Zürich.

Hinweise: F = Frühstück, M = Mittagessen/ L = Lunchpacket, A = Abendessen

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Tamas Nagy

Tamas Nagy

Tamas gehört zu Ungarns besten Ornithologen und Kenner der einheimischen Tierwelt.
Er arbeitete nach seinem Studium an der Universität Szeged zehn Jahre als Betreuer des Kiskunság National Parks in Ungarn. Heute leitet er ein Eco-Village im Süden Ungarns und seit Jahren ist er als Reiseleiter bei unserem Ungarischen Partner tätig. Mit seiner begeisterungsfähigen, fröhlichen Art ist er für alle Reiseteilnehmer der geborene Reiseleiter.

Tamas leitet seit Jahren sehr erfolgreich unsere LIBERTYBIRD Gruppen durch Ungarn, Rumänien und der Slowakei. Er spricht u.a. sehr gut deutsch und ist daher für uns alle eine grosse Bereicherung.

 

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Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES 

 

1. Vertragsgegenstand

1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantie Fond (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen
zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/ Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:

 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind.
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine
Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen
Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.
sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.)

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die StV. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. International Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse:
GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und
Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden, dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)