Costa Rica

«grösste Artenvielfalt Mittelamerikas»

Costa Rica ist seit Jahren eine Topdestination für Ornithologinnen und Ornithologen sowie ein Superlativ für Naturliebhaber generell. Mehr als ein Viertel der Fläche steht unter Naturschutz. Diverseste Lebensräume auf kleiner Fläche – Regenwälder, Bergnebelwälder, verschiedenste Feuchtgebiete, Trockenwälder, Savannen und malerische Gebirgszüge mit aktiven Vulkanen – zeichnen Costa Rica aus. Obwohl nur ein Fünftel grösser als die Schweiz, wurden hier schon über 850 Vogelarten nachgewiesen – so viel wie in ganz Nordamerika nördlich von Mexiko. In den letzten Jahren konnten wir stets über 400 Arten beobachten.
Zum einen Zugvögel auf dem Weg zwischen Brut- und Wintergebiet, zum anderen viele lokale Standvögel, davon die meisten regionalen Endemiten. Von bunten Spezialitäten wie Papageien, Tukane, 8 von 10 möglichen Trogone, Tangaren und jeweils bis zu 40 Kolibriarten, über schlichtere und heimlichere Arten wie Ameisenvögel, Baumsteiger und Tyrannen, ist die ganze Bandbreite auf dieser Reise zu finden. Auch Liebhaber von Säugetieren, Reptilien, Amphibien und tropischen Pflanzen kommen in Costa Rica voll auf ihre Rechnung – zusammen mit den lebensfrohen Menschen und den eindrücklichen Landschaften, ist es ein unvergessliches Erlebnis.

Unsere Unterkünfte befinden sich direkt in den Beobachtungsgebieten, was sehr grosse Vorteile mit sich bringt, denn man ist unmittelbar und jederzeit am Geschehen.
Diese neu aktualisierte Costa Rica Reise lässt keine Wünsche offen – aufregende Vogelbeobachtung, hochwertige Lodges und ein entspanntes Tempo, machen dieses Reiseziel perfekt für alle, die die aufregende Vogelwelt Mittelamerikas noch nicht erlebt haben!

Auf der ganzen Reise gibt es viele ausgezeichnete Möglichkeiten und genügend Zeit zum Fotografieren.

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 4690.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 620.-

Anmeldung bis N/A

Unterkünfte
Gute bis sehr gute, Mittelklassehotels und Lodges

Klima
Feuchtwarm in den Tieflagen, kühl im Gebirge und trockenwarm im pazifischen Nordwesten

Anforderungen
Mittelmässig bis leicht und für erfahrene Reisende problemlos. Ausser der tropischen Temperatur- und Feuchtigkeitsunterschiede ist die Reise nicht anstrengend. Sehr reichhaltiges Artenspektrum

Beteiligung
mind. 7, max. 10 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers im klimatisierten Minibus inkl. professionellem Bussfahrer
Bootsfahrt gemäss Programm
Übernachtungen in guten bis sehr guten Mittelklassehotels
Halbpension
Alle Exkursionen inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide Abelardo Benavides
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke und nicht eingeschlossene Mahlzeiten, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

1. Tag, 3. April: Hinflug ab Zürich
Direktflug von Zürich nach San José und Transfer zum Hotel https://www.ihg.com/holidayinn/hotels/de/de/san-jose/sjoec/hoteldetail


2. – 4. Tag, 4. – 6. April: Carara Nationalpark – Tarcoles 

Wir fahren von der Hauptstadt an die Pazifikküste zum Carara Nationalpark und zur mangrovenbewachsenen Mündung des Rio Tarcoles. Hier machen wir uns mit zahlreichen typischen Familien und Arten der Neotropen vertraut.

In dieser Region treffen zahlreiche Arten des Nord- und des feuchten Südwestens zusammen. Die Pazifikküste von Costa Rica und dem angrenzenden Panama ist ein Endemismusgebiet mit hoher Vielfalt. Typische Vogelarten des südwestlichen Tieflandes sind Arakanga, Feuerschnabelarassari, Buntkopf-, Königspecht, Goldhalspipra und Stirnfleckenorganist, Bairdtrogon, Braunrücken-Ameisenvogel und Kapuzenameisenwürger. Die immergrünen Trockenwälder des 4700 ha grossen Carara Nationalparks beherbergen viele Vogelarten, darunter Brauntinamu, Goldschwanzsaphir, Brillenameisenpitta, Kronentyrann und Langschwanzhäher. Im Mündungsgebiet des Rio Tárcoles suchen wir vom Boot aus zahlreiche Reiherartige wie Anhinga, Waldstorch, Rosalöffler und Kahnschnabel, aber auch Fischadler, Cayenne- und Sperberweih, Wilsonregenpfeifer, Schlammtreter sowie die imposanten Spitzkrokodile stehen hier im Fokus unserer Optik. Der Strand bevölkern Braunpelikan, Prachtfregattvogel, Amerikanischem Scherenschnabel, Königs- und Schmuckseeschwalbe. Hier kommt auch die (noch) endemische Mangrovenamazilie, Mangrovenvireo und der Mangrovnewaldsänger vor. Zudem können wir in der Region auch auf verschiedene Affenarten treffen.
Von unserem Hotel im Tiefland aus werden wir zudem die mittleren Lagen der Talamanca-Kette erkunden und auf unterschiedliche Arten hoffen. Kurze Exkursionen auf den umliegenden Pfaden des Hotels bringen Trogone, Motmots und diverse bunte Tangare zum Vorschein.
https://punta-leona.hotelsinpuntarenas.com/

 

5. – 8. Tag, 7. – 10. April: Tarcoles – San Gerardo de Dota
Wir transferieren ins Talamanca-Gebirge, die mächtigste Kordillere Costa Ricas und die wichtigste Endemismuszone des Landes. Unterwegs werden wir einzelne Beobachtungsstopps einlegen. Unser Ziel, ist eine wunderschön gelegene Lodge, im Tal COPEY DE DOTA, im Herzen des Los Santos Waldreservats, welches auf über 2200 m ü.M.. Wir verbringen drei Nächte in der Region und beobachten in den umliegenden Bergnebelwäldern und in den ausgeprägten Hochlagen, Spezialitäten wie Costa Ricas fast Wappenvogels, den Quetzal. Dieser ist sicherlich eine der attraktivsten Arten der gesamten Neotropis und tief in der präkolumbischen, mesoamerikanischen Kultur verwurzelt. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf endemischen Arten der Region wie Schwarzguan, Dickschnabelkolibri, Langschwanz- und Gelbflanken-Seidenschnäpper, Feuerwaldsänger, Einfarb-Hakenschnabel, Maskenklarino, Zaunkönigsänger, Halsband-, Schwarzwangenwaldsänger, Goldbrauenorganist oder die Gelbschenkel-Buschammer und Weissbrauen-Grünammern um nur einige zu nennen…

An einem Morgen fahren wir in die kühle Gipfelzone des Cerro de la Muerte (3460m) – dem höchsten Punkt der Reise. Die hiesige Vogelwelt wartet mit Spezialitäten auf uns, die nur sehr lokal in den höchsten Lagen Costa Ricas und Panamas vorkommen: Feuerkehlkolibri, Weinkehlkolibri, Schwarzkappen-Schnäppertyrann, Bergzaunkönig, Russdrossel, Vulkanammer und mit viel Glück sogar die noch seltenere Vulkanammertangare. Die beeindruckenden umliegenden Wälder mit Moosen und Epiphyten bewachsenen „Roble“-Bäumen (Eichenart!) laden diverse Furnariiden-Arten, Gelbbindenvireo, Fahlstreif-Zaunkönig und diverse nordamerikanische Wintergäste/Durchzügler zur Nahrungssuche ein.

An einem Vormittag beobachten wir rund um die Casa Tangara Dowii. Dies ist eine der besten Orte um die wunderschöne Costa-Rica-Taube zu sehen. Zudem besucht die attraktive Guatemalawachtel in unregelmässigen Abständen eine Futterstelle. Selbstverständlich halten wir nach ihr Ausschau. Die namensgebende Tangare der Lodge – die Glanzfleckentangare (T. dowii) ist hier ebenfalls garantiert, sowie zahlreiche andere farbenprächtige Vertreter der Familie. https://www.bosquesangerardo.com/

 

9. Tag, 11. April: Guapiles – Centro Manu
Wir beginnen den Tag mit einem Ausflug nach Guapiles. In umliegenden Plantagen suchen wir die attraktive Rotohr-Grundammer – einem weiteren Endemiten Costa Ricas. In den wunderbaren Gärten rund um das Hotel Quelitales verbringen wir die späten Morgenstunden. Ein idealer Beobachtungsort für den aussergewöhnlichen Grünstirn-Lanzettenschnabel und die seltene Dickschnabel-Buschammer. Insgesamt kommen hier über 7 Kolibri Arten vor. Mittags werden wir hier zudem von einem der renommiertesten Köche Costa Ricas bekocht. Am Nachmittag transferieren wir ins karibische Tiefland zum https://www.centromanu.com/

 

10. Tag, 12. April: Centro Manu
Wir verbringen den ganzen Tag in der Umgebung des Reservates und beobachten im Garten und auf den SUMPFIGEN Pfaden des Geländes. Dieses wenig besuchte Gebiet ist ein wahres Kleinod unter den zahlreichen Schutzgebieten in Costa Rica. Da wir uns in einer neuen biogeographischen Region befinden, werden zahlreiche Arten neu sein! Wir richten unseren Fokus auf den Schneekappenkolibri – eine der attraktivsten Arten dieser unglaublichen Familie. Nicht weniger spektakulär ist die Schwarzkopfelfe, die hier ebenfalls vorkommt. Die verbleibende Zeit wandern wir auf Pfaden der üppigen und feuchten Wälder, in denen sich zahlreiche Spezialitäten sowie Tukane, Papageienvögel, Ameisenvögel, Tyrannen, Tangaren und Oropendolas verstecken.

 

11. – 12.Tag, 13. – 14. April:  La Selva
Nach letzten Beobachtungen rund um die Lodge reisen wir weiter nach Puerto Viejo de Sarapiquí zum berühmten Naturreservat „La Selva“. Auf dem Weg dorthin besuchen wir das höchst eindrückliche Gelände von „Copé“, einem Künstler, der sich dem Naturschutz verschrieben hat. Hier haben wir hervorragende Chanchen, z.B. Riesentagschläfer und Haubenkauz im Tageseinstand zu begegnen und auch die unglaubliche Weisse Gespenstfledermaus in ihrem Tagesversteck unter Helikonienblättern zu finden.

In Sarapiqui sind wir in einem Hotel direkt neben dem Park untergebracht. Das 1600 ha grosse Naturreservat La Selva mit unberührtem primärem Regenwal ist Lebensraum von gegen 400 Vogelarten. Hier verbringen wir zwei Nächte und versuchen, mit zusätzlichen lokalen Guides auf dem ausgedehnten Wegnetz die typischen Arten des karibischen Tieflands zu entdecken, so z.B. den stark gefährdeten Bechsteinara, welcher hier eines seiner letzten Refugien hat, Tuberkelhokko, Violettkopfkolibri, Veilchentrogon, Zimtbrustmotmot, Swainsontukan, Kastanienspecht, Braunkehl-Baumspäher, diverse Zaunkönige und mit viel Glück die seltene und höchst attraktive Grauscheitelkotinga. Sogar das umliegende Grasland beherbergt etliche interessante Arten wie z.B. Streifenkuckuck, Graurücken-Dickichtschlüpfer, Zeledonzaunkönig, Olivescheitel-Gelbkehlchen und manchmal sogar den Rosenschnabelspelzer. https://laquintacostarica.com/

 

13. & 14. Tag, 15. & 16. April: Cinchona Café – National Park Arenal
Zahlreiche Kolibriarten, darunter der endemische Bronzekappenkolibri schwirren in den Morgenstunden an den reichhaltigen Feeder des Cinchona Cafés. Daneben holen sich Laucharassari, die attraktive Goldscheitel- und die leuchtende Flammentangare die besten Früchte. Zudem haben wir gute Chancen den einzigarteigen Aztekenbartvogel zu sichten Den Rest des Tages verbringen wir rund um den NP Arenal am Fusse des gleichnamigen, aktiven und imposanten Vulkans auf der Suche nach hiesigen Spezialitäten. Wir besuchen zudem einen Park mit Hängebrücken durch die rauschenden Gipfel der Wälder – ein tolles Erlebnis.
Unsere Lodge liegt ideal am Gebirgsausläufer des Karibikgürtels. Hier treffen Tiefland- und Hochlandarten aufeinander. Das macht das Gebiet so einmalig und spannend.
Der Arenal gehört zu den reichhaltigsten National Parks Costa Ricas. Er beherbergt diverse lokal verbreiteten Ameisenvögel, Tyrannen-Arten, Weisskehldrossel, Kappennaschvogel, Rotschenkelpitpit, Goldflügel- und Smaragdtangare, Goldbauch- und Veilchentrogon. Den letzten gemeinsamen Abend der Reise verbringen wir genüsslich in den schönen Thermalquellen von Fortuna.  https://www.brisasarenal.com/

 

15. Tag, 17. April: National Park Arenal – San José – Zürich
Wir verbringen den Vormittag auf der Anlage der Arenal Observatory Lodge und hoffen, noch die eine oder andere Lücke in unserer Artenliste zu füllen. Die Chancen hierfür sind ausgezeichnet, denn das Areal der Lodge ist bekannt für seine zahlreichen, exklusiven Arten. Danach heisst es Abschied nehmen von diesem grossartigen Naturreservat, diesem einzigartigen Landes. Wir fahren nachmittags zurück nach San José an den Flughafen und begeben uns auf die Rückreise in die Schweiz.

Direktflug zurück nach Zürich und Ankunft frühmorgens des 16 .Tages, 18. April 2024

 

 

Jérôme Fischer

Jérôme Fischer

gehört seit 2006 zum LIBERTYBIRD Staff, die seit Ende der 80er Jahren aktiv in der Schweiz unterwegs ist. Sein Radius erweiterte sich jedoch rasch ins grenznahe Ausland und immer weiter, bis in die entlegensten Winkeln Nord- und Südamerikas. Auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China hat er besucht.

Neben Europa ist es vor allem die Neotropis, die ihn am meisten fasziniert und er auf langen Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern war er jeweils für mehrere Monate auf verschiedenen Urwald Lodges als Exkursionsleiter tätig. Ein ebenfalls grosses Interesse sind die unterschiedlichen Stimmen, Gesänge und Rufe der Vögel. Jérôme hat über viele Jahren eine unglaubliche Sammlung zusammengetragen, welche er grosszügigerweise dem breiten Publikum über Xeno Canto zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch diverse andere Aspekte wie Kultur und Geschichte der einzelnen Länder. Sein Wissen darüber gibt er auch sehr gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.

 

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Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES 

 

1. Vertragsgegenstand

1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantie Fond (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen
zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/ Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:

 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind.
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine
Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen
Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.
sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.)

5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die StV. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.

9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. International Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse:
GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.

11. Reiseversicherungen
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und
Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden, dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.

14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)