Bulgarien im Frühling

«Vielfältigstes Artenspektrum in Osteuropa»

Bulgarien gehört für Ornitholog:innen zu den attraktivsten Ländern Osteuropas. In wenigen Stunden gelangt man von der Schweiz aus in das Land am Schwarzen Meer mit seiner überaus bemerkenswerten Vielfalt an Lebensräumen: Gebirge mit Weiden, Schluchten und Felsen, Täler mit Flussauen, ausgedehntes, extensiv bewirtschaftetes Acker- und Weideland mit lichten Laubwäldern, die Donauebene und die letzten Steppen, sowie Seen, Sümpfe und Lagunen an der Schwarzmeerküste, welcher eine wichtige Vogelzugsroute folgt. Die faunistische und botanische Reichhaltigkeit der Region ergibt sich auch aus deren geografischer Lage und aus verschiedenartigen klimatischen Einflüssen: Arten der mitteleuropäisch-gemässigten, der nordeuropäisch-borealen und der mediterranen Zone sowie der eurasischen Steppenzone treffen hier aufeinander.

 

Bulgarien ist ein fantastisches Land, um Vögel zu beobachten – einige spezielle Arten dürften unser Ziel sein, wie zum Beispiel: Felsenkleiber, Maskenwürger, Halbringschnäpper, Balkansteinschmätzer, Balkanmeise, Blass- und Olivenspötter, Kappenammer oder Schwarzstirnwürger.

Der Zeitpunkt ist auch günstig für Überraschungen und Seltenheiten auf dem Durchzug.

Seit über 26 Jahren können wir diese Bulgarienreise ununterbrochen durchführen – sie gehört zu den etablierten Höhepunkten im LIBERTYBIRD Angebot und hat an Attraktivität nichts eingebüsst.

 

Reisepreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer

CHF 2'990.-

Zuschlag Einzelzimmer

CHF 330.-

Anmeldung bis N/A

Unterkünfte
Gute und zweckmässige Mittelklassehotels.

Klima
Angenehme Temperaturen, Niederschläge sind möglich

Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anforderungen

Beteiligung
mind. 6, max. 12 Teilnehmende

Im Preis inklusive
Alle Transfers
Übernachtungen gemäss Programm in guten Mittelklassehotels
Vollpension, Mittagessen teils als Lunchpaket
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide https://liberty-bird.ch/guides/teo-trifonov/
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Reisebericht und Nützliche Hinweise

Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung

 

 

 1. Tag Zürich – Varna (9. Mai)

Wir starten unsere Reise in Varna am Schwarzen Meer. Nach der Ankunft am Flughafen fahren wir am späteren Nachmittag in die erste Region unserer Reise, die Dobrudscha-Steppe, die sich von Nordostbulgarien bis ins Donaudelta nach Rumänien zieht. Auf dem Weg zu unserem ersten Hotel in Kavarna stoppen wir das eine oder andere Mal für die ersten Vogelbeobachtungen.

 

1. – 3. Tag Feuchtgebiete und Steppen im Norden (9. – 11. Mai)

Von Kavarna aus besuchen wir die imposanten Steilküsten bei der Kaliakra-Halbinsel und die letzten Reste der ursprünglichen grossen Steppengebiete der Dobrudscha. Triel, Kurzzehen- und Kalanderlerche, Brachpieper, Nonnen- und Isabellsteinschmätzer brüten im Gebiet. An der Küste sind Krähenscharben zu beobachten, Prachttaucher und Mittelmeer-Sturmtaucher möglich. Öfters tummeln sich hier Gruppen von Delfinen. In einem feuchten Tal nördlich des Kaps sowie in der Umgebung von Kavarna suchen wir nach den Felsenbrütern Adlerbussard und Uhu.

Einen Tag verbringen wir an den Küstenseen von Durankulak und Shabla. Eine Zielart ist der seltene Feldrohrsänger, der hier in den Schilfflächen brütet. Daneben kommen viele Reiherarten vor, dazu Zwergscharbe, Brandgans, Moorente, Bartmeise, Rohrschwirl und andere Feuchtgebietsbewohner. Der Schwarzstirnwürger ist verbreitet und wir hoffen, auch rastende Rotfussfalken zu entdecken.

 

4. – 5. Tag Feuchtgebiete an der Donau (12. – 13. Mai)

Wir verlassen die Steppenregion an der Küste in Richtung Osten. An der Donau, welche hier die Grenze zu Rumänien bildet, liegt das Biosphären-Reservat Srebarna, sowie die Feuchtgebiete bei Malak Preslavets und Garvan. Berühmt ist das Gebiet vor allem als Brutplatz des Krauskopfpelikans, wie auch des Rothalstauchers, wobei letztere jedoch unglaublich schwierig zu entdecken sind. Daneben kommen viele andere Feuchtgebiets- und Waldbewohner vor, insgesamt brüten etwa 100 Arten.

 

6. – 9. Tag Schwarzmeerküste um Burgas (14. – 16. Mai)

Von der Donau fahren wir nach Südosten zurück ans Schwarze Meer in die Seen Region um Burgas. Unterwegs halten wir an verschiedenen Stellen nach Balkanlaubsänger, Balkanmeise, Sperbergrasmücke, Zaun- und Zippammer Ausschau. Auf dem Weg machen wir zudem einen Halt in einem lichten Waldgebiet in der Nähe von Goritza, wo der seltene Halbringschnäpper und der Mittelspecht brüten.

Wir übernachten drei Mal bei Burgas. Hier – am westlichsten Zipfel des Schwarzen Meeres – werden im Frühling viele Zugvögel, welche vom Nahen Osten in die Weiten Russlands unterwegs sind, wie in einem Flaschenhals zusammengedrängt. Auch wenn der Zughöhepunkt bereits vorüber ist, sind noch spannende Beobachtungen möglich. Wir erkunden die Feuchtgebiete bei Burgas, den Burgas- und Mandrasee sowie die Podalagune, wo die BSPB ein Reservat mit Naturschutzzentrum betreut. Hier befindet sich die einzige Löfflerkolonie der bulgarischen Schwarzmeerküste. Alle europäischen Reiher, Sichler, Zwergscharbe, Rosa- und Krauskopfpelikan, Moorente, Weissbart-, Trauer- und Weissflügel-Seeschwalbe, Schwarzkopfmöwe, Seidensänger, Beutel- und Bartmeise können beobachtet werden. In der Umgebung des Mandrasees brüten zudem See- und Schreiadler. An den Seen Atanasovsko und Pomorie brüten Austernfischer, Säbelschnäbler, Stelzenläufer sowie Fluss-, Brand- und Zwergseeschwalben zum Teil in grösseren Kolonien. Verschiedene seltene Arten wie Teichwasserläufer, Dünnschnabelmöwe und Sumpfläufer sind auf dem Zug möglich.

 

10. – 11. Tag (17. – 18. Mai)

Auf dem Weg in die Ostrhodopen machen wir in den Sakarbergen einen Übernachtungshalt. In der Kulturlandschaft kommen Kaiseradler, Adlerbussard, Kappenammern und verschiedene Weihen vor. Von den Sakarbergen fahren am folgenden Tag in die Ostrhodopen und durchqueren das Tal der Marica, die jenseits der Grenze zum griechischen Evros wird. Unterwegs können wir Olivenspötter, Nachtigallengrasmücke, Kurzfangsperber, Kaiseradler, Isabellsteinschmätzer und mit Glück Maskenwürger beobachten.

Die Nacht verbringen wir in der atemberaubenden Landschaft am Arda-Fluss um Madjarovo, wo sich die wichtigste Geierkolonie der Ostrhodopen befindet. In den Klippen von Madjarovo brütet auch der Felsenkleiber, allerdings braucht es unglaublich viel Glück, in zu dieser Jahreszeit zu finden.

 

12. – 13. Tag (19. – 20. Mai)

Auf dem Weg zu unserem letzten Übernachtungsort besuchen wir einen Fütterungsplatz für Geier. Regelmässig sind Gänse- und Schmutzgeier, öfters auch Mönchsgeier und Kaiseradler Gäste. Die Gegend von Studen Kladenetz ist auch sonst vielfältig: Ein Stausee beherbergt Wasservögel, die Berge mit ihren Wäldern zahlreiche Greifvögel. Immer wieder zu beobachten sind auf unserer Reise häufigere Arten wie Weissstorch, Bienenfresser, Wiedehopf, Blauracke, Steinkauz, Blutspecht, Neuntöter, Pirol, Blassspötter, Schafstelze (Rasse «Maskenstelze»), Weidensperling, Kappenammer und Ortolan.

Von Krumovgrad aus erkunden wir den östlichen Teil der Rhodopen, zwischen den Tälern der Flüsse Arda und Maritsa. Es liegt in einem vom Fluss Krumovitza durchschnittenen flachen Tal – einer wunderschönen Landschaft. HieIn der Umgebung des Hotels kommen Blassspötter und Zwergohreule vor. In der Nacht können wir im Flussbett nach Amphibien Ausschau halten. Die Landschaft ist vielfältig und reizvoll. Chukarhuhn, Balkansteinschmätzer und Ortolan brüten in den Hängen. Kleine Eichenwäldchen, Hecken und Gärten beherbergen Blutspecht, Rotkopf- und Schwarzstirnwürger, Samtkopf-, Nachtigallen-, Sperber- und Balkanbartgrasmücke, Olivenspötter, Balkanmeise und Zaunammer. Zwerg- und Schlangenadler jagen im Gebiet.

 

14.Tag Zürich – Krumovgrad – Sofia (21. Mai)

Wir verlassen die Ostrhodopen und halten auf dem Rückweg nach Sofia je nach Zeit noch am einen oder anderen Ort.

Jonas Landolt

Jonas Landolt

interessiert sich seit seiner Kindheit für Vögel, später kamen Heuschrecken, Libellen und Pflanzen hinzu. Schon bald begann er sein Wissen in diversen Kursen von BirdLife Zürich weiterzugeben, in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Kursen zur Bestimmung schwieriger Artengruppen und vertiefenden Themen. Ehrenamtlich engagierte sich Jonas lange in der Jugendgruppe Natrix und beim NVV Höngg. Nach dem Studiumsabschluss in Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich lebte er während acht Monaten in Indonesien und bereiste mehrere Birding-Hotspots in diesem riesigen Land. Weitere Reisen führten in verschiedene afrikanische und europäische Länder.

Jonas arbeitete 2 Jahre beim Ökobüro Agrofutura und ist jetzt selbstständig als Geschäftsführer des Vereins Natur im Siedlungsraum, als Fotograf und Filmer unter anderem für das Naturzentrum Neeracherried und das neue Naturzentrum am Pfäffikersee.

Mehr über Jonas Landolt

Person 1

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG

1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten

uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistun-
gen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.

Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.

1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere
Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern,
Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch

1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveran-
staltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in

unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter
/ Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern
diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen
gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kennt-
nisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer

schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle
zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle
akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung
oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt
ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle

ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine An-
zahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die

Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen
verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu
bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der
Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen
die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand
(Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vobehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder
Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“—
Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen
publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die
Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor,

für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungs-
gebühr zu erheben. WIR Cheques werden nicht akzeptiert.

4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine
Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies
Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer

Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungs-
gebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungs-
erbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.

4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserück-
tritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen

zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
 30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
 21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
 14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises 60 % des Reisepreises
 07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
 Am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und
Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer
„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.

4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-
Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender

schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen: a)
Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert. b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen

und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktions-
gebühr), c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,

d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung
des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats, e) Sie sind für die korrekte
Bezahlungen sämtlicherLeistungen,diewir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen,
verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig
erbracht worden sind,

4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassie-
ren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht

treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem
Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline
ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung
vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:

a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Air-
line, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine

Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen

Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrach-
te Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der

Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor
der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungwerte mit einer Airline hingewiesen
und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.

4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschal-
arrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer

Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie
nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), emfpehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler).
Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung. .
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen

Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Be-
dingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reise-
erfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungs-
gebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.

sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Er-
satzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die

Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behörd-
licher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre

Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder
des vermittelten Touroperators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich

dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträg-
liche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder

erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen,

Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszer-
tifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiser-
höhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens

15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich
das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Ände-
rung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder be-
trägt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich
zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie
können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen
gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprüng-

lichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder
b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine
Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten
sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise
abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten
Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren,

wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder ange-
meldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise

orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.

6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkan-
ausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen,

Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den
Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen
eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen
Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise
behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder

allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in An-
spruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. .
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die
einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine
allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie

aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Aus-
falls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reise-
leitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei

der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unter-
schied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten

Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement
nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt,
sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken
eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere
örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden
und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine
Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten

Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht be-
rechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.

9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbst-
abhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten

Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt,
Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen
oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer
Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder
des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die
Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkom-
men: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei

Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf
diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale

Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transport-
wesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet

nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf

folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder wäh-
rend der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertra-
glich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereig-
nis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schaden-
ersatzpflicht ausgeschlossen.

10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod,

Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehö-
rigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns

oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus
der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entste-hen, ist
die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.

10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reise-
programms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Aus-
flüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen

und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei
grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen
Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen
wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der
Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor
Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der
Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen

ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns ent-
sprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen

inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über
Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger).
Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie
sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und

Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erfor-
derliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reise-
dokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss

deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.

12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreise-
verweigerung die Rückreise- oder Umschreibekosten der bestehenden Reisedo-
kumente selber zu tragen haben.

13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder
Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen
sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine
faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel

Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwend-
bar. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)