Zum ersten Mal führt sie LIBERTYBIRD auf eine unvergessliche Reise in den Nordwesten Argentiniens. Nach langer und sorgfältiger Planung haben wir ein Reiseprogramm zusammengestellt, das sie durch den wilden Nordwesten dieses unglaublichen Landes führt.
Nirgendwo sonst in Argentinien sind die Artenvielfalt und der landschaftliche Reiz so ausgeprägt wie in dieser Region. Trockenwälder des Chaco gehen in die arten- und Endemismus reichen Bergregenwälder der Yungas über. Durch halbwüstenartige interandine Täler und tiefe Schluchten gelangt man in die endlosen Graslandschaften der Puna-Zone und zu den hochandinen Salzseen, die von Wasservögeln bevölkert sind. Die schnee- und eisbedeckten Gipfel der mächtigen Andenketten tragen zu einer unvergesslichen und unvergleichlichen Szenerie bei.
Der Reichtum dieser verschiedenen Regionen und Lebensräume spiegelt sich in der Attraktivität und Exklusivität der Vogelwelt wider. Während der Reise werden wir viele wenig bekannte und endemische Arten der Yungas und des Chaco entdecken. Emblematische Arten wie Darwinnandu, 3 Flamingoarten, Schwarzfussseriema, Andenkondor, Diademregenpfeifer, Halsbandara, Weissmantelspecht, Goldschwnazsylphe, Riesenameisenwürger, Tangaren- und Finkenvögel sind hier zu finden. Seltene, kryptische Canastero-, Erdhacker-, Baumsteiger- und Tyrannenarten verstecken sich geschickt im dichten Buschwerk oder in hochandinen Grassteppen.
Das gesamte Gebiet wird zudem durch das hervorragende Bestimmungsbuch «Birds of Argentina» – dem modernsten Feldführer für ein lateinamerikanisches Land – abgedeckt, was die Vorbereitung dieser Reise erheblich erleichtert und spannender macht!
Ausserdem befinden wir uns in einem der bekanntesten Weinanbaugebiete des Landes. Sicherlich werden wir in den Genuss einer der besten Weine dieser Region kommen.
Richtpreis ohne An- und Rückreise, pro Person im Doppelzimmer
CHF 7750.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 1875.-
Anmeldung bis N/A
Unterkünfte
Gute Mittelklassehotels und Lodges, davon Eines landesüblich rustikal.
Klima
Heiss und trocken in den tieferen Lagen. Morgens in den Hochanden kalt. In den Yungaswäldern Niederschlag möglich.
Anforderungen
Gute körperliche Verfassung.
Beteiligung
mind. 6 / maximum 8 Teilnehmende.
Im Preis inklusive
Alle Transfers und Fahrten im klimatisierten Minibus, mit professionellem Fahrer
2 Inlandflüge
Übernachtungen gemäss Programm
Vollpension
Täglich genügend Trinkwasser
Inklusive aller Eintritts- und Naturschutzgebühren
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reisebericht
Im Preis nicht inbegriffen
An- und Rückreise. Wir arrangieren auf Wunsch gerne Ihre Flüge, oder Sie können dies auch selbst tun. Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Getränke, individuelle Unternehmungen, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise – Annullationskostenversicherung
1. Tag, 23. Oktober: Zürich – Buenos Aires
Abflug ab Zürich
2. Tag, 24. Oktober: Buenos Aires
Sie werden von unserem Agenten am Flughafen abgeholt und ins Hotel gebracht. Am Abend trifft sich die ganze Gruppe im Hotel. Übernachtung in Flughafennähe.
3. Tag, 25. Oktober: Tucuman – Tafi del Valle
Am Vormittag beobachten wir in den Yungas-Wäldern des Reservats Los Soas. Dies ist die erste Etappe, die unter Ornithologen als „Strasse der Endemiten“ bekannt ist. Rotkehl-Wasseramsel, Graubrust-Kleintyrann, Graubauch-Finkentangare, um nur einige zu nennen, werden wir einfach finden. Drei attraktive endemische Arten, das Morenotäubchen, Weissbrauentapaculo, und Schwarzbart-Buschammer figurieren aber zuoberst auf der Prioritätenliste! Mit zunehmender Höhe gelangen wir allmählich in eine Übergangszone der steppenartige Graslandschaft bei Infernillo.
4. Tag, 26. Oktober: Tafi del Valle – Cafayete
Auf der zweiten Etappe dieser Strasse gelangen wir in eines der besten Weinanbaugebiete Argentiniens und durchqueren dabei die «Montes-Wüste». Dieses einzigartige Habitat beherbergt die endemischen Weisskehl-Haubenläufer, Fahltapaculo und Olivbauch-Gilbtangare. Zusätzlich suchen wir Brillendunkeltyrann, Bandfinkentangare und den Zweibinden-Pflanzenmäher – eine speziell attraktive Koting-Art. Sollten wir unsere Zielarten zügig ins Trockene bringen, haben wir noch Zeit, einen der besten Weine der Region direkt auf dem Weingut zu verkosten.
5. Tag, 27. Oktober: Cafayete – Salta
Durch das Tal «Quebrada de las Conchas » fahren wir in Richtung Salta und legen unterwegs zahlreiche Beobachtungsstopps ein. Alte Inkapfade führen durch diese wilde Gegend und mit abnehmender Höhe ändert sich das Habitat ständig. Elemente der Montes-Wüste, Trockenwälder des Chaco wechseln sich ab mit Waldfragmenten der Yungas. Entsprechend reichhaltig ist die Vogelwelt.
6. Tag, 28. Oktober: Salta – Cachi
Am Morgen fahren wir durch ein wildes Tal hinauf in den wunderschönen Nationalpark Los Cardones. Große Teile des Parks liegen im Regenschatten der hohen Andenkette um Salta. Die mit Kakteen bewachsenen Berghänge sind einzigartig. Große Schwärme von Felsensittichen fliegen über unsere Köpfe, Kaktusspechte sitzen exponiert auf Warten und Goldschwanzsylphen besuchen die blühenden Tabakpflanzen. In den Schluchten der Täler oder über den schroffen Bergkämmen halten wir Ausschau nach dem Andenkondor. Die Grassteppe beherbergt eine Vielzahl interessanter Arten wie Perltinamu, Furnariiden, Tyrannen, Tangaren und Finken.
7. Tag, 29. Oktober: Cachi – Salta
Wir kehren nach Salta zurück und beobachten in der kargen und tundraähnlichen Puno-Zone. Ein kleines Waldfragment auf halbem Weg nach Salta ist besonders produktiv und zudem werden wir uns auf Spezialitäten der Montes-Wüse fokussieren, die wir bisher noch nicht gesehen haben. Weißkinn-, Dornbuschcanastero, Gelbschnabel-Tachurityrann, Weißbrauen-Bergtangare, Rotflanken-Finkentangare sind einige unserer Zielarten.
8./9. Tag, 30. Oktober: Ecoportal de Piedra
Heute erleben wir einen abrupten Wechsel der Landschaft. Schon gegen Mittag erreichen wir die lauschige, aber rustikale Lodge Ecoportal de Piedra – eine der wenigen Ecolodges der Region. Sie liegt an einem Kreuzpunkt zweier Biome: Hier gehen die feuchten Yungas-Wälder in die Chaco Trockenwälder über. Beide Biome beherbergen einen komplett neuen und unterschiedlichen Artenmix. Wir verbringen die gesamte Zeit in beiden Biomen auf der Suche nach Chaco Chachalaca, Yungas Guan, Halsbandara, Rothschildsegler, Riesentukan, Weissmantel-, Streifenschwanzspecht, Strichelrücken-Ameisenfänger, Degenschnabel-Baumsteiger, Rötelbaumsteiger, Rotstirn-Erdhacker, Graubrust-Kleintyrann, Bindenwaldsänger, Schwarzwangen-Finkentangare, D’Orbigny Buschammer u.v.m. Übernachtung in http://ecoportaldepiedra.com/en/
10. Tag, 31. Oktober: Ecoportal – Calilegua Nationalpark
Wir verlassen Ecoportal de Piedra am frühen Morgen und transferieren nach San Fransisco. Die komplexe Topographie des südlichen Yungas-Vorgebirges und seiner regionalen Ausläufer im Nationalpark Calilegua bietet eine Vielzahl von Mikrohabitaten. Wir suchen Hoykreischeule, Perlstirnspecht, diverse Kolibriarten, Grauflanken-Ameisenpitta, Yungaspipra, Fahlbinden-Tachurityrann und Braunbart-Buschammer. Sofern es das Wetter erlaubt, werden wir am Abend Leierschwanz-Nachtschwalbe und Eulen suchen.
11. Tag, 01. November: Calilegua – Yala
Auf dem Weg nach Yala durchqueren wir zum letzten Mal die einzigartigen Yungas-Wälder. In Yala übernachten wir in der wunderschönen Anlage des Hotels «Terma de Reyes». Der Blick in die umliegenden Täler ist atemberaubend und in der näheren Umgebung hoffen wir, den lokalen und seltenen Rotgesichtguan zu finden. Sturzbachenten meistern auch die wildesten Bergbäche, Kastanienbauchadler brüten hier, Streifenkopf-Buschammer ist eine weitere Zielart. Es bleibt Zeit, um das reichhaltige SPA-Angebot des Hotels zu nutzen. Übernachtung in https://hoteltermasdereyes.com-hotel.com/de/
12. Tag, 02. November: Terma de Reyes – Purmamarca
Am Morgen beobachten wir um Yala und widmen uns der Suche nach allfällig übersehenen Arten. Danach gewinnen wir stetig an Höhe und fahren über Purmamarca zu den Salinas Grande. Diese Strasse führt nach Chile und ist landschftlich sehr spektakulär. Purmamarca ist ein Unesco-Weltkulturerbe und wir werden genügend Zeit haben, neben dem Beobachten von Schwarzschwanz-Uferwipper, Canasteros und Tyrannen auch den lokalen Markt von Purmamarca zu besuchen.
13. Tag, 03. November: Purmamarca – Yavi
Am Morgen beobachten wir bei den farbigen Bergen um «El Hornocal» – sicher einer der landschaftlichen Höhepunkte der Reise! Pisaccatinamu, Andenschwalbe, Strichelstirn-Bündelnister, Graurücken-Schmätzertyrann, Braunrücken-Spottdrossel und Dickschnabelzeisig geraten hier in unseren Fokus. Den Tag lassen wir in der Umgebung von Yavi ausklingen.
14. Tag, 04. November: Yavi – Abra Lizote
In der Umgebung dieses traditionellen kleinen Dorfes suchen wir am Vormittag in den trockenen interandinen Tälern Rotflankenkolibri, Langschnabel-Erdhacker, verschiedene spezielle Taubenarten und Graunacken-Gilbtangare. Am Mittag steigen wir hinauf in Richtung Abra Lizote, dem «Dach der Reise» auf 4500 MüM. Wir passen unsere Exkursion den extremen Bedingungen an und sind gemächlich unterwegs. Das Panorama ist höchst spektakulär und in der mineralreichen Moorlandschaft versuchen wir den Diademregenpfeifer, eine der attraktivsten Limikolen überhaupt zu finden. Die Artenvielfalt in der Höhe ist nicht sehr groß, aber in diesem speziellen Habitat finden sich einige Spezialitäten wie der Rötelflügelcanastero, zahlreiche Tyrannen und Braunmantel-Ammertangare.
15. Tag, 05. November : Laguna de los Pozuelos – Humahuaca – Yala
In aller Frühe fahren wir zum Anden-Salzsee auf 3635 m Höhe. Der Wasserstand des einst riesigen Sees schwankt von Jahr zu Jahr stark. Durch lange Trockenperioden ist die Wasserfläche in den letzten Jahren geschrumpft. Trotzdem kann man hier oder in der näheren Umgebung des Sees mit 3 Flamingoarten, zahlreichen Wasservögeln, dem Punaregenpfeifer und dem eleganten Andensäbelschnäbler rechnen. Im umliegenden Grasland stolzieren Darwinnandus und verstecken sich Graubrust-Höhenläufer, Aymaratäubchen, Weissbauchpieper und verschiedene Finkenarten. Auch Vikunja-Herden, eine der beiden höckerlosen Neuweltkamelarten, sind hier zu sehen.
16. Tag, 06. November: Yala – Buenos Aires
Am Vormittag werden wir die verbleibende Zeit nutzen um eine letzte Exkursion um Yala zu tätigen, bevor der Transfer zum Flughafen für den Rückflug nach Buenos Aires erfolgt. Individuelle Rückreise von Buenos Aires in die Schweiz. Die genauen Flugzeiten sind noch nicht bekannt.
17. Tag, 07. November: Rückflug Buenos Aires – Zürich
18. Tag, 08. November: Ankunft in Zürich
gehört seit 2006 zum LIBERTYBIRD Staff, die seit Ende der 80er Jahren aktiv in der Schweiz unterwegs ist. Sein Radius erweiterte sich jedoch rasch ins grenznahe Ausland und immer weiter, bis in die entlegensten Winkeln Nord- und Südamerikas. Auch Destinationen im Nahen Osten, Nordafrika und China hat er besucht.
Neben Europa ist es vor allem die Neotropis, die ihn am meisten fasziniert und er auf langen Reisen nach Costa Rica, Panama, Venezuela, Ecuador, Brasilien, Kolumbien und Peru immer wieder besucht hat. In den letzten drei Ländern war er jeweils für mehrere Monate auf verschiedenen Urwald Lodges als Exkursionsleiter tätig. Ein ebenfalls grosses Interesse sind die unterschiedlichen Stimmen, Gesänge und Rufe der Vögel. Jérôme hat über viele Jahren eine unglaubliche Sammlung zusammengetragen, welche er grosszügigerweise dem breiten Publikum über Xeno Canto zur Verfügung stellt.
Neben der Ornithologie faszinieren ihn auch diverse andere Aspekte wie Kultur und Geschichte der einzelnen Länder. Sein Wissen darüber gibt er auch sehr gerne und mit viel Enthusiasmus weiter.
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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistungen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern, Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter / Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand (Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vorbehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“— Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die Mitgliedschaft in einem Garantie Fond (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor, für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungsgebühr zu erheben. WIR Chèques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserücktritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen
zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/ Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen:
a) Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert.
b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktionsgebühr
c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats
e) Sie sind für die korrekte Bezahlungen sämtlicher Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen, verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig erbracht worden sind.
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassieren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Airline, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine
Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrachte Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungswerte mit einer Airline hingewiesen und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschalarrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), empfehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler). Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung.
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen
Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.
sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.)
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder des vermittelten Tour Operators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen, Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszertifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprünglichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reiseleitung, die StV. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbstabhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. International Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse:
GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns entsprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger). Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und
Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erforderliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reisedokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibe Kosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden, dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)