Wanderdünen, Karrenfelder, steile Kliffs und Korkeichenwälder – unvergessliche Landschaften gibt es in den National- und Naturparks im Süden von Spanien. Sie sind Lebensraum für viele typische Vogelarten des Mittelmeerraums. Aber auch Faunenelemente von ariden oder gar alpinen Gebieten kommen hier vor. Die Anzahl Greifvögel, welche über die Meerenge von Gibraltar ziehen, ist unvergleichlich. Gänse-, Mönchs- und Schmutzgeier, fünf Adlerarten, u.a. der seltene Spanische Kaiseradler werden wir im Brutgebiet antreffen. Farbige Vögel, wie Bienenfresser, Blauracke und Wiedehopf begleiten uns ständig, aber auch schlichtgefärbte Arten, wie Thekla-, Kurzzehen- oder Kalanderlerche wecke unser Interesse.
Im Landesinnern dehnt sich eine Steppe aus, wo teilweise noch grosse Populationen von Zwerg- und Grosstrappen, Flughühnern und Wiesenweihen leben. Die unvergessliche Mittelmeervegetation zeigt sich im Frühling in ihrer vollen Blütenpracht. Dies lockt viele Insekten an, welche wiederum von Steinkauz, Häherkuckuck, Rotkopfwürger und Samtkopfgrasmücke aufgesucht werden. Die Reise führt uns in wenig bekannte, wunderbare Landschaften, nicht nur mit grossem Vogelreichtum, sondern auch in den Lebensraum der seltensten Katze weltweit! Auf leisen Pfoten schleicht hier der Pardelluchs wieder durch die Wälder. Im April haben sie ihre Jungen und suchen auch am Tag nach Nahrung. Auf seinen Streifzügen bestehen jetzt gute Chancen ihn zu entdecken – ein Highlight dieser Reise.
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer
CHF 4170.-
Zuschlag Einzelzimmer
CHF 320.-
Anmeldung bis N/A
Unterkunft
Gute bis sehr gute Mittelklassehotels.
Klima
Angenehmes warmes Mittelmeerklima, 15 – 28°C; Niederschläge selten. Es kann durchaus windig sein.
Anforderungen
Einfach und ohne grosse Anstrengungen
Geeignet auch für Personen ohne grössere Artenkenntnisse.
Beteiligung
mind./max. 6 Teilnehmende
Im Preis inklusive
Alle Transfers
Busfahrten in einem klimatisierten Bus
Alle Übernachtungen
Vollpension
Alle Exkursionen gemäss Programm inklusive Eintrittsgelder
Fachmännische und kompetente Reiseleitung
Zusätzlich lokaler Guide
Reiseunterlagen wie Artenliste, Literaturempfehlungen, Nützliche Hinweise und Reiseberich
Im Preis nicht inbegriffen
Flug, Kleingruppenzuschlag sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, individuelle Unternehmungen, persönliche Getränke, Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, Rückreise- und Annullationskostenversicherun
1. Tag Zürich – Malaga – Coto Doñana
Am Flug von Zürich nach Malaga. Am Flughafen Malaga werden wir von unserem lokalen Guide in Empfang genommen. Anschliessend haben wir gleich eine grosse Fahrt vor uns, direkt in die Sumpfgebiete des bekannten Nationalparks Coto de Doñana. Im schönsten Abendlicht können wir die ersten Löffler, Flamingos und viele Limikolen beobachten.
2.-3. Tag Coto Doñana
Uns stehen zwei volle Tage zur Verfügung um auf diversen Touren auf sandigen Pisten entlang der Dünen zu den Feuchtgebieten, Salinen und den angrenzenden Feldern. Im Frühling sind nicht nur die heimischen Brutvögel, wie Sichler, Rallen-, Purpur- und Kuhreiher, Rohrweihe, Schwarzmilan, Zwergadler, Purpur- und Kammblässhuhn, Rotflügel-Brachschwalbe, Triel, Kurzzehenlerche, Iberienzilpzalp und vielleicht sogar ein Spiessflughuhn zu beobachten. Das grösste Feuchtgebiet Südspaniens lockt regelmässig eine grosse Zahl an Zugvögeln an, welche hier wieder Nahrung tanken können, bevor sie nach Nordeuropa weiterfliegen. Allen voran viele Limikolenarten, wie Stelzenläufer, Sichelstrandläufer, Dunkelwasserläufer oder Pfuhlschnepfe aber auch Überraschungen, wie Heckensänger oder eine seltene Grasmücke.
Wir werden auch die Küstenstreifen besuchen, wo Sanderling und Regenbrachvogel, Dünnschnabel- und Korallenmöwen, Raub- und Lachseeschwalben angetroffen werden können. Mit etwas Glück vernehmen wir in der Dämmerung den Rothalsziegenmelker.
4. – 5. Tag Malaga – Extremadura
Am vierten Tag fahren wir Richtung Norden. Auf dem Weg nach Extremadura stoppen wir unterwegs und halten Ausschau nach Habichtsadler, Rötelfalke, Häherkuckuck und Rotkopfwürger. Gegen Abend versuchen wir ein erstes Mal die seltenen Gross- und Zwergtrappen aufzuspüren. Zwei Tage haben wir Gelegenheit die Ebene um La Serena zu erkunden. Diese Gegend ist wahrscheinlich das wichtigste Gebiet für Steppenvögel in Westeuropa. Neben balzenden Trappen sind auch Spiess- und Sandflughuhn, Wiesenweihe, Triel, Trauer- und Mittelmeer-Steinschmätzer, Kalander- und Kurzzehenlerche, Blauracke und Bienenfresser hier anzutreffen.
6. Tag La Serena – Ciudad Real
Von La Serena fahren wir ins landschaftlich sehr attraktive Alcudiatal. Wir queren Stierweiden in den Dhesas, das sind lockere Eichenwälder, wo die schmucken Blauelstern, Wiedehopf, Rötelschwalben und fünf Adler- und drei Geierarten entdeckt werden können. Eine Nacht verbringen wir in Ciudad Real.
7./8. Tag Campo de Caltrava – Sierra de Andujar
Am folgenden Tag geht’s ins Campo de Calatrava, ein IBA (Important Bird Area), weil hier der Spanische Kaiseradler, aber auch Schlangen-, Habichts- und Steinadler, Gänse- und Mönchsgeier vorkommen. Auch die beiden Trappen- und die zwei Flughuhnarten haben hier noch gute Bestände. An den Felsen suchen wir nach Alpenkrähe, Felsenschwalbe und Blaumerle.
Zwei Nächte verbringen wir in den Bergen von Andujar, der Hochburg des Iberischen Luchses! Der Pardelluchs ist die kleinste Luchsart und die seltenste Katze, welche dank grossen Schutzbemühungen in den vergangenen 30 Jahren knapp dem Aussterben entgangen ist. Hier sind die Bestände wieder gewachsen und es besteht die grosse Chance die scheue Katze life zu Gesicht zu bekommen. Wir werden zwei Tage im Gebiet unterwegs sein und mit Hilfe von lokalen Naturparkführern unser Glück mehrmals versuchen. Neben dem Luchs sind auch Mufflons, Kaiseradler, Blauelster, Iberiengrünsprecht, Samtkopf- und Provencegrasmücke oder der Steinsperling zu erwarten.
9. Tag Subbéticas Naturpark – Fuente de Piedra
Langsam machen wir uns auf unseren Rückweg und erkunden noch den Subbéticas-Naturpark (Zwergohreule, Orpheus- oder Brillengrasmücke, Kleinspecht). Die letzte Nacht verbringen wir in der Nähe der Lagune von Fuente de Piedra. Hier dient das Hauptschutzgebiet der zweitgrössten Flamingokolonie Europas. Der Einflug der rosa Vögel vor dem abendlichen Himmel ist ein wunderbares Schauspiel.
10. Tag Malaga – Zürich
Am Morgen unternehmen wir noch eine abschliessende Exkursion in die Lagunen von Fuente de Piedra und lassen unsere Reise gemütlich ausklingen. Am Nachmittag Fahrt nach Malaga und Rückflug in die Schweiz.
Naturkundliche Reisen haben Bruno auf alle Kontinente und in beide Polregionen geführt. Dabei hat er viele Studienreisen geleitet. Seit seiner Kindheit fasziniert ihn die Ornithologie und er engagiert sich im Naturschutz, später kamen die Heuschrecken dazu. Neben den Vögeln sind es vor allem die Wale und Delfine, die es ihm angetan haben.
Als Kulturingenieur und Ökologe arbeitet er seit Jahren für eine kantonale Naturschutzfachstelle, wo er den Auenschutzpark Aargau leitet und dort Aare und Rhein renaturiert.
Bruno ist bereits seit vielen Jahren für LIBERTYBIRD unterwegs. Er hat fundierte Kenntnisse nicht nur in der Ornithologie, sondern auch in anderen faunistischen Bereichen. Mit seiner grossen Erfahrung ist er ein kompetenter Reiseleiter, der die Gruppe behutsam und umsichtig auf Entdeckungsreisen führt.
Mehr über Bruno SchelbertALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON SR TRAVEL SERVICES AG
1. Vertragsgegenstand
1.1. SR Travel Services AG (SRTS) vermittelt und organisiert Reisen. Dies kann
unter dem Brand „Schär-Reisen“ oder „Nova Reisen“ geschehen. Wir verpflichten
uns, Ihre Reise gemäss den in unseren Ausschreibungen beschriebenen Leistun-
gen gewissenhaft zu organisieren und Leistungsträger sorgfältig auszuwählen.
Diese werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-
gen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2. Diese Bestimmungen regeln unsere Verpflichtungen, unsere Haftung, unsere
Haftungsausschlüsse. Aber auch Ihre Rechte als Passagier und Reisegast.
1.3. Diese Bestimmungen gelten für gebuchte Reisen in unseren Filialen in Bern,
Ittigen, Worb und Heimberg, welche Teil der SRTS Gruppe sind: www.undweg.ch
1.4. Werden Ihnen durch uns Pauschalarrangements von anderen Reiseveran-
staltern vermittelt, so gelten deren eigene Vertragsbedingungen (sofern dies in
unserer Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist).
1.4. Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Veranstalter
/ Leistungsträger, gelten deren Allg. Geschäfts- und Reisebedingungen, sofern
diese auf der Bestätigung / Rechnung klar definiert sind. In allen anderen Fällen
gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von SRTS.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SRTS kommt mit der vorbehaltlosen Kennt-
nisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer
schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle
zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle
akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus der Ausschreibung
oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt
ist, in Schweizer Franken, pro Person in Doppelunterkunft.
3.2. Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle
ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine An-
zahlung von 30 % des Totalpreises Ihres Arrangements per sofort fällig. Erhält die
Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen
verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2.geltend machen.
3.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 20 Tage vor Abreise zu
bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 20 Tage vor Abreise, so ist der
Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen
die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten.
3.4. Preisanpassungen: Offerierte Preise entsprechen dem tagesaktuellen Stand
(Datum beachten). Änderungen sind unwahrscheinlich, bleiben aber vobehalten.
3.5. Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder
Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine „Nur-Land“—
Buchungsgebühr erheben. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen.
3.6. Auftragspauschale: Wir verrechnen für alle Buchungsaufträge einen
publizierte „Auftrags- & Reisegarantiepauschale“. Diese beinhaltet u.a. die
Mitgliedschaft in einem Garantiefonds (Kundengeldabsicherung).
3.7. Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. SRTS behält sich das Recht vor,
für Zahlungen die nicht via ESR / Banküberweisung erfolgen, eine Abwicklungs-
gebühr zu erheben. WIR Cheques werden nicht akzeptiert.
4. Änderungen, Annullationen, Rückerstattungen
4.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine
Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies
Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig komplett zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer
Reise werden pro Person Fr. 100, pro Auftrag maximal Fr. 200 als Bearbeitungs-
gebühr erhoben. Dies unabhängig von den Annullationskosten, die vom Leistungs-
erbringer (z.B. Reiseveranstalter) in Rechnung gestellt werden.
4.3. Annullationskosten bei Arrangements gem. Pauschalreisegesetz: Reiserück-
tritt, Änderungen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, führen
zusätzlich zu Annullationsspesen und werden – sofern auf Ihrer „Bestätigung/
Rechnung“ nicht anders erwähnt, wie folgt berechnet:
30 – 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
14 – 08 Tage vor Abreise 60 % des Reisepreises 60 % des Reisepreises
07 – 01 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises
Für Abflugsdaten und „Nur-Land-Arrangements“ während Weihnachten und
Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer
„Bestätigung / Rechnung“ spezifisch erwähnt sind.
4.4. Nur-Flug-Leistungen unterliegen nicht dem Schweizerischen Pauschalreise-
Gesetz. Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde (entsprechender
schriftlicher Vermerk in der Bestätigung) gelten folgende Reisebedingungen: a)
Sie sind nicht „Reisegarantie“ versichert. b) SRTS berät Sie nach bestem Wissen
und Gewissen und verlangt dafür eine Ticketing-Fee – eine sog. Transaktions-
gebühr), c) Es handelt sich hierbei um die reine Vermittlung einer Flugbuchung,
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf diese Gebühr und die korrekte Abwicklung
des von Ihnen an uns übertragenen Buchungsmandats, e) Sie sind für die korrekte
Bezahlungen sämtlicherLeistungen,diewir in Ihrem Auftrag bei der Airline buchen,
verantwortlich. Selbst im Fall, dass diese Leistungen nicht, oder nicht gehörig
erbracht worden sind,
4.5. Fluggesellschaften (Airlines genannt) und ihre Bestimmungen: Airlines kassie-
ren Ihre Flugtickets bis 11 Monate im Voraus ein. Diese Zahlung wird aber nicht
treuhänderisch verwaltet oder ist in keiner Art und Weise versichert. Aus diesem
Grund kann SRTS keinerlei Verantwortung für das allfällige Verhalten einer Airline
ihren Kunden gegenüber übernehmen. Selbst wenn wir Ihnen bei der Flugbuchung
vermittelnd behilflich gewesen sind. Folgendes gilt:
a) Es gelten einzig die Beförderungs- und Ticketbestimmungen der jeweiligen Air-
line, b) Diese können von Fall zu Fall variieren und beinhalten in der Regel keine
Rücktrittsklauseln oder Rückerstattungsmöglichkeiten, c) Sie werden vor der fixen
Buchung über all diese Details informiert, d) Nicht genügend oder schlecht erbrach-
te Leistungen einer Airline sind Sache zwischen Ihnen als Flugpassagier und der
Airline – sie können beim BAZL beanstandet werden e) Sie werden von uns – vor
der Buchung – informativ auf allfällige Erfahrungwerte mit einer Airline hingewiesen
und die Akzeptanz deren Bestimmungen ist dann Ihnen überlassen.
4.6. Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten bei einem Pauschal-
arrangement (gem. Schweiz. Pauschalreisegesetz PRG) ist das Eintreffen Ihrer
Erklärung bei uns. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
4.7. Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen. Sofern Sie
nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc.), emfpehlen wir
ihnen den Abschluss einer Solchen via SRTS (auch hier sind wir nur Vermittler).
Ein solcher Versicherungsvertag erfolgt zwischen Ihnen und der Versicherung. .
4.8. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen
Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Be-
dingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reise-
erfordernissen genügen (Gesundheitszertifikat, Papiere etc.). Die Bearbeitungs-
gebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für die Flugticketumschreibung etc.
sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit den Er-
satzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die
Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behörd-
licher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre
Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1. Änderungen vor Buchung: SRTS behält sich – im Namen seiner selbst oder
des vermittelten Touroperators – das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich
dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe können sein: Nachträg-
liche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoff-Zuschläge), neue oder
erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. CO2 Abgaben, neue Flugtaxen,
Landegebühren, Ein-/ Ausschiffungsgebühren, Sicherheitstaxen, Gesundheitszer-
tifikate etc.), massive Wechselkursschwankungen oder staatlich verfügte Preiser-
höhungen(z.B.Mehr wertsteuern). SRTS wird die Preiserhöhung bis spätestens
15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt sie mehr als 10% des Reisepreises,
stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3. Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: SRTS behält sich
das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
5.4. Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt die Ände-
rung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder be-
trägt die Preiserhöhung mehr als 10% , so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich
zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages b) Sie
können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen
gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche den Kosten der ursprüng-
lichen Reise entspricht. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder
b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6. Absage der Reise durch SR Travel Services AG (SRTS)
6.1. Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum SRTS eine
Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen
Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende Ansprüche als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten
sind ausgeschlossen.
6.2. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: SRTS ist berechtigt, die Reise
abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben.
In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten
Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits
entstandener Annullationsspesen.
6.3. Mindestteilnehmerzahl: SRTS behält sich vor, eine Reise zu annullieren,
wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder ange-
meldete Teilnehmer wird in diesem Fall bis spätestens 14 Tage vor Abreise
orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4. Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkan-
ausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Unruhen,
Kriege, Streiks etc.) können SRTS veranlassen, die Reise in Absprache mit den
Leistungsträgern oder den Schweizerischen oder örtlichen Behörden, abzusagen.
Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall ist SRTS bemüht, Ihnen
eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen
Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise
behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reiseteilnehmer (oder
allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in An-
spruch ist SRTS berechtigt, die gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. .
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die
einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen SRTS eine
allfällige Differenz zwischen dem Reisepreis und erbrachter Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Aus-
falls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen SRTS Reise-
leitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungserbringer vor Ort (DMC) bei
der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unter-
schied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten
Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement
nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt,
sofern sie SRTS nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken
eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. SRTS oder unsere
örtliche Vertretung vor Ort sind bei der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungserbringer direkt, unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden
und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine
Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den gerügten
Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht be-
rechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dergleichen anzuerkennen.
9.2. Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt Selbst-
abhilfe zu schaffen. SRTS wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten
Reisevertrages und gegen Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt,
Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (s. Ziff.10).
9.3. Geltendmachung von Forderungen: Sofern sie Mängel, Rückvergütungen
oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen, müssen Sie Ihre
Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer
Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder
des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Schär-Reisen
10.1. Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die
Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen
werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkom-
men: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei
Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich SRTS auf
diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale
Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transport-
wesen (z.B. Warschauer Abkommen etc.). b) Haftungsausschlüsse: SRTS haftet
nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf
folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder wäh-
rend der Reise oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertra-
glich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereig-
nis, welches SRTS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist Schaden-
ersatzpflicht ausgeschlossen.
10.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod,
Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehö-
rigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SRTS sofern die Schäden durch uns
oder unseren Leistungsträger verschuldet sind (vorbehältlich internat. Abkommen).
10.4. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus
der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entste-hen, ist
die Haftung von SRTS auf maximal den Betrag des Reisepreises be-schränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationaler Abkommen.
10.5. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reise-
programms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Aus-
flüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen
und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, bei
grosser Hitze, ungenügende körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen
Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen
wollen. Für von SRTS veranstaltete Ausflüge vor Ort (nicht Teil Ihres gebuchten
Pauschalarrangements) sind nicht wir Ihr Vertragspartner, sondern allenfalls der
Vermittler. Diese Veranstaltungen od. Ausflüge werden von Drittunternehmen vor
Ort veranstaltet und es gelten die örtlichen Bestimmungen.
10.6. Sicherstellung: SRTS verfügt über eine erweiterte Haftpflichtversicherung für
Reiseveranstalter, ist Mitglied des GARANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer
Pauschalbuchung einbezahlten Beträge. Adresse: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER
REISEBRANCHE, ETZELSTR. 42, CH-8038 ZÜRICH, Tel. 044 – 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherungen sind in jedem Fall Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der
Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb einen
ergänzenden Versicherungsschutz. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns ent-
sprechende Vorschläge. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen
inbegriffen, es sei denn, diese sind auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Pass-,Visa-,Zoll-&Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über
Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Impfvorschriften (gültig für Schweizer Bürger).
Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat. Sie
sind für die Überprüfung vor der Abreise, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und
Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgen wir allfällig erfor-
derliche Visa. Diese Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Sollte ein Reise-
dokument nicht vorliegen oder wird es zu spät ausgestellt und die Reise muss
deshalb abgesagt werden, gelten die anzuwendenden Annullationsbedingungen.
12.2. SRTS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreise-
verweigerung die Rückreise- oder Umschreibekosten der bestehenden Reisedo-
kumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugscheinen:
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung oder
Überprüfung des Rückfluges verantwortlich. Dafür erklären Sie sich einverstanden,
dass wir der Airline (dem Reiseveranstalter) Ihre Mobil-/Natelnummer weitergeben.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen
sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angerufen werden. Dieser wird eine
faire und ausgewogene Einigung bei jeder Art von Streitigkeiten anstreben.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach,
CH-4601 Olten, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. 062 – 212 66 60.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und SR Travel
Services AG (SRTS) geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwend-
bar. Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 15.11.2005 (up-date 30.8.2021)